LEBENSMITTEL - KENNZEICHNUNG. kurz und knapp

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LEBENSMITTEL - KENNZEICHNUNG kurz und knapp

Vorab Auf machen Etiketten herrscht ein regelrechter Informations dschungel. Doch gleich ob Werbung oder Pflichtinformatio nen: Die Hinweise dürfen nicht täuschen. Die Pflichtangaben müssen in deutscher Sprache gemacht werden, gut lesbar und sichtbar sein und in Mindestschrift größe. Wichtige Pflichtangaben sind: Außerdem müssen der Endpreis auf oder neben der Ware ange bracht sein sowie der Grundpreis, zum Beispiel der Preis pro Kilogramm. 2

Die Bezeichnung: Was ist das eigentlich? Jedes Lebensmittel muss eine Bezeichnung tragen. Sie erklärt, um was für ein Produkt es sich handelt, zum Beispiel Orangensaft oder paniertes Schweineschnitzel. Häufig stehen auf den Packungen auch Markennamen oder Fantasiebezeichnungen wie Tropennektar oder Seeräuber-Schnitzel. Diese Namen sind kein Ersatz für die gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung. Tipp: Die Bezeichnung muss im selben Sichtfeld wie die Nettofüllmenge stehen. 3

Was ist drin? Das Zutatenverzeichnis informiert darüber, was im Produkt enthalten ist. An erster Stelle steht die Hauptzutat, an letzter Stelle die Zutat mit der geringsten Menge. Wird eine Zutat, zum Beispiel durch eine Abbildung, besonders hervorgehoben, dann muss auch ihre Menge in Prozent angegeben werden. Bei pflanzlichen Ölen und Fetten muss genannt werden, von welcher Pflanze sie stammen, zum Beispiel pflanzliche Fette (Kokospalme). Allergene Zutaten wie Milch, Erdnuss oder Soja müssen immer erkennbar sein. Man findet sie im Zutatenverzeichnis. Sie müssen dort besonders hervorgehoben werden. Produkte ohne Zutatenverzeichnis müssen einen extra Hinweis tragen, zum Beispiel enthält Sulfite. Wenn das Allergen schon in der Bezeichnung des Lebensmittels erscheint, zum Beispiel bei Eierlikör, dann kann der Allergenhinweis entfallen. 4

Auch die Zusatzstoffe finden Sie in der Zutatenliste. Sie tragen meist zwei Bezeichnungen: Der Klassenname verrät, welche Aufgabe der Stoff im Lebensmittel übernimmt, zum Beispiel Säuerungsmittel. Die chemische Bezeichnung oder die E-Nummer gibt an, um welchen Stoff es sich genau handelt, zum Beispiel Ascorbinsäure oder E 300. E steht für EU, aber auch für essbar. Die Zusatzstoffe wurden auf ihre Unbedenklichkeit hin überprüft. 5

Wie lange ist s haltbar? Die Angabe Mindestens haltbar bis bedeutet: Bis zu diesem Datum schmeckt und riecht das Lebensmittel noch wie geplant vorausgesetzt es ist original verpackt und wurde richtig gelagert. Danach sollten Sie am Geruch, Geschmack und Aussehen testen, ob das Produkt noch in Ordnung ist. Viele Lebensmittel sind länger haltbar als angegeben. Anders ist das beim Verbrauchsdatum. Auf sehr leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch finden Sie den Hinweis zu verbrauchen bis. Auch wenn man es nicht riecht oder schmeckt, das Produkt kann nach Ablauf des Datums schon gesundheitsschädlich sein. Das heißt: Bitte nicht mehr essen! 6

Wer steckt dahinter? Auf der Packung muss stehen, wer für das Produkt verantwortlich ist mit Name und Anschrift. Das ist nicht immer der Hersteller, es kann auch der Verpacker oder ein Importeur sein, der in der EU niedergelassen ist. Um Produkte eindeutig zuordnen zu können, müssen sie auch eine Los- oder Chargen nummer tragen. Alternativ ist auch die Angabe eines ausführlichen Mindesthaltbarkeits datums möglich, das mindestens Tag und Monat ausweist. Die Ursprungsangabe ist Pflicht bei frischem Obst und Gemüse, frischem Fleisch von Rind, Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege sowie bei Fisch, Eiern, Honig, nativem Olivenöl und Bio lebensmitteln. 7

Wie viel ist drin? Feste Lebensmittel müssen nach Gewicht, flüssige Lebensmittel nach Volumen gekennzeichnet werden, so die Regel. In einigen Fällen darf alternativ die Stückzahl angegeben werden. 8

Lebensmittel in Aufgussflüssigkeiten wie Obstkonserven oder Schafskäse in Salzlake, müssen zusätzlich zur Nettofüllmenge mit ihrem Abtropfgewicht gekennzeichnet werden. Das Abtropfgewicht entspricht der Menge des festen Lebensmittels ohne Aufgussflüssigkeit. Viel Aufgussflüssigkeit und wenig drin? Das könnte eine Mogelpackung sein. 9

Was ist mit Alkohol in Lebensmitteln? Bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumen prozent muss der Alkoholgehalt auf dem Etikett stehen. Für feste Lebensmittel, etwa Weinbrand-Bohnen, gibt es diese spezielle Kennzeichnungspflicht nicht. Manchmal verrät nur der Blick ins Zutatenverzeichnis, ob in einem Produkt Alkohol enthalten ist. Über den Gesamtalkoholgehalt fester Lebensmittel erfahren Sie in der Regel nichts. 10

Und wie ist s hergestellt? Verpackte Biolebensmittel müssen drei Angaben tragen: Die Öko-Kontrollstellennummer, den Ort der Erzeugung und das EU-Bio-Logo. Bei Lebensmitteln aus Drittstaaten darf das Logo entfallen. Gesetzlich geregelt ist auch, dass genetisch veränderte Zutaten gekennzeichnet werden müssen. Es ist außerdem rechtlich festgelegt unter welchen Bedingungen Hersteller den Hinweis ohne Gentechnik nutzen dürfen. 11

Nährwerttabellen fast immer verpflichtend Wie viel Fett ist im Keks? Wie viel Zucker ist im Müsli? Schauen Sie auf die Nährwerttabelle. Diese Angabe ist für fast alle vorverpackten Produkte Pflicht. Hinweise auf einen besonderen Nährwert Auch für Werbeaussagen gibt es Regeln. Ob fettreduziert, vitaminreich oder light Hinweise auf einen besonderen Nährwert sind nur erlaubt, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Steht zum Beispiel light auf der Packung, muss erklärt werden, warum das Produkt leichter ist als ein vergleichbares. Das Geschäft mit der Gesundheit Für Gesundheitsangaben wie Ballaststoffe tragen zu einer normalen Darmfunktion bei gilt: Sie müssen wissenschaftlich belegt sein und dürfen nicht täuschen. Wird mit Gesundheitsangaben geworben, dann muss immer eine Verzehrsempfehlung auf der Packung stehen. Denn eine Wirkung kann nur eintreten, wenn das Produkt in bestimmten Mengen über längeren Zeitraum gegessen wird. Zusätzlich muss unter anderem auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen Ernährung hingewiesen werden. 12

Trotzdem dürfen auch zucker- und energiereiche Lebensmittel mit Gesundheitsangaben oder einem besonderen Nährwert beworben werden, wenn die Aussage selbst richtig und nicht täuschend ist. Lediglich auf alkoholischen Getränken sind Gesundheitsangaben gesetzlich verboten. 13

Und unverpackte Ware? Auch beim Verkauf loser Ware gibt es Informationspflichten. Wurden Zusatzstoffe eingesetzt, dann muss darauf hingewiesen werden, zu welchem Zweck, also zum Beispiel mit Konservierungs stoff, gewachst oder mit Farbstoff. Bei frischem Obst und Gemüse muss das Ursprungsland auf einem Schild neben der Ware stehen. Auch bei loser Ware etwa in der Gastronomie oder beim Bäcker müssen allergene Zutaten erkennbar sein oder auf Nachfrage in einer Liste einsehbar. Nie fehlen dürfen die Preis- und die Grundpreisangabe. 14

Wer hilft bei Fragen und Problemen? Erste Anlaufstelle bei Beanstandungen ist das Geschäft, in dem Sie das Produkt gekauft haben. Gibt es dort keine Hilfe, dann können Sie sich an den Produktverantwortlichen wenden, der auf der Packung steht. Oder direkt an die amtliche Lebensmittelüberwachung. Die Adresse erhalten Sie bei Ihrer Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung. Viele Antworten auf Fragen rund um das Thema Lebensmittel und Ernährung finden Sie auch auf www.bzfe.de. 15

Foto: Africa Studio Fotolia.com Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) ist das Kompetenz- und Kommunikationszentrum für Ernährungsfragen in Deutschland. Wir informieren kompetent rund ums Essen und Trinken. Neutral, wissenschaftlich fundiert und vor allem ganz nah am Alltag. Unser Anspruch ist es, die Flut an Informationen zusammenzuführen, einzuordnen und zielgruppengerecht aufzubereiten. www.bzfe.de Impressum 0391/2018 Herausgeberin: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Präsident: Dr. Hanns-Christoph Eiden Deichmanns Aue 29 53179 Bonn Telefon: 0228-6845-0 www.ble.de, www.bzfe.de Text: Dr. Christina Rempe, Berlin Redaktion: Gesa Maschkowski, BLE Illustrationen: Nik Ebert Grafik: Arnout van Son, 53347 Alfter Druck: MKL Druck GmbH & Co. KG, 48346 Ostbevern Diesen Flyer können Sie kostenfrei unter www.ble-medienservice.de herunterladen oder zzgl. Versandkosten bestellen. 5. Auflage Alle Angaben erfolgen ohne Verpflichtung oder Garantie der BLE. Sie übernimmt keine Haftung für eventuell vorhandene Unrichtigkeiten.