Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Münster am Stein-Ebernburg am 08.10.2003 Beginn: Öffentlicher Teil: 19.39 Uhr Beginn: Nichtöffentlicher Teil: 20.31 Uhr Ende: Öffentlicher Teil: 20.31 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Ende: Nichtöffentlicher Teil: 20.50 Uhr I. Teilnehmer: Vorsitzender: Beigeordnete: Anwesende Mitglieder: Vertreter der Verwaltung: 2. Beigeordneter Arno Bumke 1. Beigeordneter Franz-Josef Diel 3. Beigeordneter Ernst Peter Bayer Klaus Dieter Härtel Peter Zacher Edmund Müller Dieter Weiß Matthias Harke Gerhard Trierweiler (bis 19.50 Uhr) Heinz-Jürgen Kiefer Johann Klein Holger Geib Friedrich Montigny Udo Blätz (ab 19.45 Uhr) Benno Grünewald Ludwig Wilhelm Andrea Weber Ralf Rauschenplat Karl Betz Manfred Porr Frau Christine Partenheimer, zugl. Schriftführerin Herr Sven Morgenstern, Bauverwaltung
Nicht anwesend: Sonstige: Bürgermeister Hermann Schoon die Ratsmitglieder: Brigitta Pluhar Hans Sonnet Reiner Schlich Edith Schneider Christine Franzen Matthias Heidenreich Uwe Kron Nicole Morsblech Gerhard Germann 1. Beigeordneter Norbert Eckert, OG Hochstätten Wehrleiter Ernst Betz, VG BME zu TOP II/1 Wehrleiter Christoph Krieger, Einheit Norheim zu TOP II/1 Schriftführer: s. o. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates und die Beigeordneten sind durch Einladung vom 26.09.2003 auf Mittwoch, den 08.10.2003, 19.30 Uhr, zu einer Sitzung des Verbandsgemeinderates unter Mitteilung der Tagesordnung form- und fristgerecht einberufen. Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung waren im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg Nr. 40/2003 vom 01.10.2003 bekannt gemacht. Gegen die Einladung und Tagesordnung bestehen keine Bedenken; der Rat ist nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. II. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung: 1. Einwohnerfragestunde 2. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushaltssatzung (Anlage) 3. Mitteilungen 4. Anfragen Nichtöffentliche Sitzung: 1. Auftragsvergaben 2. Mitteilungen 3. Anfragen Zur Tagesordnung: Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Herr Bumke, die Tagesordnung um den TOP I/3 -neu- I. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg zu erweitern. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt; die Tagesordnung lautet nun wie folgt:
I. Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushaltssatzung 3. -neu- I. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg; Auftragsvergabe 4. Mitteilungen 5. Anfragen II. Nichtöffentlicher Teil: 1. Auftragsvergaben 2. Mitteilungen 3. Anfragen I. Öffentlicher Teil: TOP I/1 Einwohnerfragestunde Schriftliche Anfragen liegen nicht vor; mündliche Anfragen werden nicht gestellt. TOP I/2 Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushaltssatzung Herr Bumke stellt die Änderungen, die durch den anstehende Reparatur des Daches von Block C der Franz-von-Sickingen-Schule notwendig wurden, kurz vor und beantwortet anstehende Fragen. Anschließend stimmt der Verbandsgemeinderat einstimmig der I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein- Ebernburg für das Haushaltsjahr 2003 zu. I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein- Ebernburg für das Haushaltsjahr 2003 der Verbandsgemeinderat Bad Münster am Stein-Ebernburg hat am 08.10.2003 aufgrund des 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juli 1998 (GVBl. S 171), BS 2020-1, folgende I. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach als Aufsichtsbehörde vom... hiermit bekannt gemacht wird. Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden für das Haushaltsjahr 1 erhöht um vermindert um gegenüber um auf nun mehr EURO EURO EURO EURO Festgesetzt Im Vermögenshaushalt Die Einnahmen 130.000,-- 0,-- 412.905,-- 542.905,-- Die Ausgaben 130.000,-- 0,-- 412.905,-- 542.905,--
2 Es werden neu festgesetzt: von bisher auf nunmehr 1. der Gesamtbetrag der Kredite 45.325,-- 175.325,-- - 2. der Gesamtbetrag der wird nicht geändert Verpflichtungsermächtigungen 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert 3 Mit der I. Nachtragshaushaltssatzung werden 1. der Gesamtbetrag der Kredite 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Bad Münster am Stein-Ebernburg nicht verändert. 4 Der Verbandsgemeindeumlagesatz wird nicht verändert. Die Sonderumlagen zur Erhebung der Kassengeschäfte werden nicht verändert. Die Sätze der laufenden Entgelte - Gebühren für die Benutzung von kommunalen Einrichtungen - gem. 7 Abs. Kommunalabgabengesetz (KAG) werden nicht verändert. Die Beitragssätze für die Erhebung einmaliger Beiträge gem. 7 des Kommunalabgabengesetzes werden nicht verändert. 5 6 7 8 Die Vergnügungssteuersätze - Pauschalsteuer nach festen Sätzen - für das halten von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau- und Scherzgeräten sowie Einrichtungen zur Wiedergabe von Musikdarbietungen gem. 8 der Satzung für die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 25.09.1996 werden nicht verändert. 9 Die Wertgrenze für die Leistungen von über- und außerplanmäßigen Ausgaben ( 100 Abs. 1 Satz 2 GemO) wird nicht verändert. Bad Münster am Stein-Ebernburg, den 2003 Hermann Schoon, Bürgermeister
TOP I/3 -neu- I. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg zur Ausweisung von Sonderflächen für Windenergienutzung in den Gemarkungen Duchroth und Hochstätten- Planungsauftrag für die Aufstellung des landespflegerischen Begleitplanes Mit Schreiben vom 20.08.2003; Az.: A 2003-59, hat das Ing.-Büro L.A.U.B. GmbH, Europaallee 6, 67657 Kaiserslautern (Frau Landschaftsarchitektin Heike Kniephoff-Jung) einen Honorarvorschlag nach Teilen VI HOAI: Landschaftsplanerische Leistungen zur Vorbereitung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein- Ebernburg im Hinblick auf die Windkraftnutzung vorgelegt. Es wurden folgende Rahmenbedingungen aufgezeigt: Voruntersuchungen: Die Landkreisbezogenen flächendeckenden Betrachtungen zur Windkraftnutzung durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach sind abgeschlossen. Überprüft wurden zum einen die raumordnungsrelevanten Kriterien, zum andern die landespflegerischen Kriterien. Als Ergebnis sollen in der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg die beiden Flächen in den Gemeinden Duchroth und Hochstätten vertiefend im Hinblick auf Ihre Eignung betrachtet werden. Inhalte der vertiefenden Betrachtung: Im Wesentlichen geht es um die Auseinandersetzung mit den beiden Aspekten Vogelflug und Landschaftsbild/Erholung. Bereich Duchroth: Die Gemeinde hat einen Bebauungsplan mit Veränderungssperre aufgestellt. Die BI Gegenwind hat sich mit dem Ziel gegründet, die Windkraftnutzung an diesem Standort zu verhindern. Bereich Hochstätten: Die Kreisverwaltung wies darauf hin, dass das Gebiet möglicherweise größer abzugrenzen ist, da die umgebenden Waldgebiete u. U. zu klein sind, um als Restriktion zu gelten. Der Honorarvorschlag des Ing.-Büros enthält hierzu mehrere Alternativen, die von Herrn Butzbach mit der Landespflege (Herrn von Hilchen) zwischenzeitlich erörtert wurden. Im Ergebnis verbleibt dabei als Honorarberechnung eine Variante ohne Zug- und Brutvogelkartierung. Enthalten darin ist auch eine orientierte Ortsbegehung, aber keine konkretisierende Kartierung und kein Geld für Daten der Verbände, falls diese nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Das Honorarangebot schließt mit einer Brutto-Summe in Höhe von 13.620,44 ab. Die Beobachtung der Zugvögel erfolgt in zwei Zyklen, im Herbst und im Frühjahr, anhand von Begehungen.
Da der Vogelzug im Herbst von Anfang Oktober bis Mitte Dezember stattfindet, muss der Planungsauftrag bereits jetzt erfolgen, um Verzögerungen zu vermeiden. Seitens des Rates wird jedoch eine rechtliche Überprüfung mit der Kreisverwaltung nochmals angeregt. Auch wird gefordert, sich mit den betroffenen Ortsgemeinden zusammen zu setzen. Aufgrund fehlender Informationen stellt Herr Bayer den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. TOP I/4 Mitteilungen I/4.1 Herr Bumke teilt mit, dass die überörtliche Kassenprüfung bei der Verbandsgemeindekasse Bad Münster am Stein-Ebernburg vom 06.11.2002 aufgrund der Äußerungen der Verbandsgemeinde BME vom 06.08.2003 als abgeschlossen betrachtet wird. I/4.2 Umschuldung Kassenkredite (a) KK 49 und b) KK 50: a) Bei der Bremer Landesbank ist ein Kassenkredit über 6.000.000,00 EURO mit einem Zinssatz von 3,17 % aufgenommen. Die Laufzeit des Kassenkredits endet am 06.10.2003. Der negative Kassenbestand der VG- Kasse betrug am 01.10.2003 ca. 1.000.000,00 EURO (unter Einschluss aller Kassenkredite sowie des Kontokorrentkredits). Zur Vermeidung von Zinsnachteilen wurde das Kassenkreditvolumen entsprechend der Ermächtigung in der Haushaltssatzung um 1.000.000,00 Euro erhöht. Somit wurden mit Schreiben vom 01.10.2003 Zinsangebote über eine Summe von 7.000.000,00 EURO eingeholt. b) Bei der Bremer Landesbank ist ein Kassenkredit über 3.500.000,00 EURO mit einem Zinssatz von 3,17 % aufgenommen. Die Laufzeit des Kassenkredits endet am 10.10.2003. Von den angeschriebenen Kreditinstituten und Finanzdienstleistern wurden folgende Angebote abgegeben: a) KREDITINSTITUT ZINSSATZ 6 MONATE ZINSSATZ 12 MONATE Sparkasse Rhein-Nahe 2,53 % 2,57 % VR Bank Nordwestpfalz eg --- --- Landesbank Mainz --- --- Magral AG 2,16 % 2,18 % GKI GmbH --- --- b) KREDITINSTITUT ZINSSATZ 6 MONATE ZINSSATZ 12 MONATE Sparkasse Rhein-Nahe 2,53 % 2,57 % VR Bank Nordwestpfalz eg --- ---
Landesbank Mainz --- --- Magral AG 2,16 % 2,19 % GKI GmbH --- --- a) Der Kassenkredit wurde mit dem von der Magral AG angebotenen Zinssatz für 12 Monate (2,18 % p. a.) festgeschrieben. Refinanzierer ist die Bremer Landesbank. b) Der Kassenkredit wurde mit dem von der Magral AG angebotenen Zinssatz für 12 Monate (2,19 % p. a.) festgeschrieben. Refinanzierer ist die Bremer Landesbank. I/4.3 Überörtliche Kassenprüfung bei der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg vom 16.09.2003. Die unvermutete Kassenprüfung wurde mit einer Kassenbestandsaufnahme eröffnet. Es ergab sich dabei Übereinstimmung des Kassen-Soll-Bestandes mit dem Kassen-Ist-Bestand. Gemäß 40 Abs. 2 GemKVO wurde stichprobenweise festgestellt, dass 1. der Zahlungsverkehr ordnungsgemäß abgewickelt wurde, 2. die Bücher ordnungsgemäß geführt wurden, 3. die erforderlichen Belege vorhanden waren und nach Form und Inhalt den Bestimmungen entsprachen, 4. der tägliche Bestand an Bargeld und auf den für den Zahlungsverkehr bei Geldinstituten errichteten Konten den notwendigen Umfang nicht überschritten hatte, 5. die verwahrten Wertgegenstände vorhanden waren und 6. die Kassengeschäfte im Übrigen ordnungsgemäß und wirtschaftlich erledigt wurden, soweit in diesen Prüfungsermittlungen keine anderen Feststellungen zu treffen waren. Die einzelnen Prüfungsbemerkungen ergeben sich aus diesen Prüfungsmitteilungen. Geringfügige Feststellungen wurden im Verlauf der Prüfung sofort ausgeräumt. TOP I/5 Anfragen I/5.1 Herr Porr fragt an, ob die Vorankündigung zu einem Organisationstreffen für das Verbandsgemeinde-Weinfest dahingehend korrigiert wird, dass ein genauer Termin genannt und nicht auf ein Verbandsgemeindefest hingewiesen wird.