Lärmaktionsplan Stufe 2 für die Stadt Iserlohn Vorstellung des Entwurfs zur Öffentlichkeitsbeteiligung Verkehrsausschuss mit Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 10. Oktober 2017 Folie 1
Lärmaktionsplan Anlass und Ziele EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002): Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Lärmkartierung: Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand strategischer Lärmkarten nach einheitlichen Bewertungsmethoden Lärmaktionsplanung: Minderung der Lärmbelastungen dort, wo gesundheitliche oder belästigende Auswirkungen zu erwarten sind Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit an Aktionsplänen Umsetzung in deutsches Recht 2005 durch einen sechsten Teil im BImSchG mit dem Titel Lärmminderungsplanung und 47a bis 47f Lärmaktionsplanung in 5-Jahres-Stufen seit 2008 Folie 2
Inhalte des Entwurfs zum Lärmaktionsplan Bewertung der Lärmbelastungssituation Definition und Priorisierung von Handlungsbereichen Vorhandene Planungen und strategische Empfehlungen Maßnahmenentwicklung in den Handlungsbereichen Integriertes Gesamtkonzept Ruhige Gebiete Folie 3
Lärmkartierung der Stufe 2 LANUV NRW, Straßen.NRW, Geobasis.NRW, BKG, Planet Observer Quelle: http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ Folie 4
Definition und Priorisierung von Handlungsbereichen Handlungsbereiche = Bereiche mit hohen Lärmbelastungen und -betroffenheiten insgesamt 23 Handlungsbereiche, 3 der 1. Priorität, 5 der 2. Priorität, 9 der 3. Priorität und 6 der 4. Priorität Karl-Arnold- Straße Baarstraße Theodor- Heuss- Ring Mendener Straße Schwerter Straße Hans- Böckler- Straße An der Schlacht / Hohler Werg Alter Markt Folie 5
Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung Vermeidung von Lärmemissionen Förderung der lärmarmen Verkehrsarten (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) lärmarme Siedlungsstrukturen Verlagerung von Lärmemissionen räumliche Verlagerung auf neue Strecken oder Bündelung im Bestand Verminderung von Lärmemissionen leise Verkehrsabwicklung z.b. durch stetigen, langsamen Verkehr auf leisen Belägen Verminderung von Immissionen aktiver oder passiver Lärmschutz Quelle: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Quelle: Stadt Iserlohn Folie 6
Maßnahmenentwicklung in den Handlungsbereichen Entwicklung von Maßnahmenkonzepten zu Geschwindigkeitsreduzierungen Fahrbahnsanierungen und lärmmindernde Fahrbahnbeläge straßenräumlichen Maßnahmen Verkehrsverstetigungen passiven Schallschutzmaßnahmen Unter Einbindung bereits umgesetzter und geplanter Maßnahmen sowie bestehender Planungen in Iserlohn (Interkommunaler Verkehrsentwicklungsplan, Soziale Stadt Iserlohn) Quelle: Straßen.NRW Fotos: LK Argus Quelle: Detail Folie 7
Geschwindigkeitskonzept Geschwindigkeitsreduzierungen sind häufig die einzige, kurzfristig wirksame Maßnahme zur Lärmminderung, wenn andere Maßnahmen nicht greifen Lärmminderungspotentiale liegen bei einer Reduzierung von 50 km/h auf 30 km/h bei 2-3 db(a) Empfehlung: Prüfung von Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen in Handlungsbereichen, in denen die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden die verkehrliche Funktion und ggf. negative verkehrliche Wirkungen nicht dagegen sprechen Synergieeffekte genutzt werden können und keine alternativen Maßnahmen möglich sind Foto: LK Argus Tempo 30 auf der Straße Altstadt, Iserlohn Foto: LK Argus Folie 8
Konzept zur Fahrbahnsanierung Der Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge bewirkt je nach Geschwindigkeit und Fahrbahnbelag eine Lärmminderung von 2-5 db(a) Grundsätzliche Empfehlung: Prüfung des Einbaus lärmmindernder Fahrbahnbeläge bei Fahrbahnsanierungen an Straßen mit hohen Verkehrs- und Lärmbelastungen Empfehlung: Fahrbahnsanierung mit lärmminderndem Fahrbahnbelag vorranging in Handlungsbereiche mit akustisch ungünstigen Fahrbahneigenschaften Quelle: Dr. Bartolomaeus, Vortrag bei der Tagung Umgebungslärmrichtlinie die Dritte, März 2015 Folie 9
Konzept straßenräumliche Maßnahmen Straßenräumliche Maßnahmen haben eine lärmmindernde Wirkung durch Vergrößerung des Abstandes von der Lärmquelle zur Bebauung und erzielen verschiedene Synergieeffekte, z.b. die Förderung des Radverkehrs Schutzstreifen auf Rahmenstraße in Iserlohn, Foto: LK Argus Empfehlung: Übernahme von aus Lärmminderungssicht geeigneter straßenräumlicher Maßnahmenvorschläge des Verkehrsentwicklungsplans und des Projektes Soziale Stadt Weitere Empfehlungen auf Basis der Prüfung von Handlungsspielräumen zur lärmmindernden Straßenraumgestaltung und Handlungsbedarfen zur Verbesserung der Bedingungen für Radfahrer und Fußgänger Folie 10
Verkehrsverstetigung Verkehrsverstetigung senkt die Geräuschemissionen, da Beschleunigungs- und Bremsvorgänge entfallen die Lärmminderung liegt bei 1-2 db(a) Synergien bestehen mit der Luftreinhaltung Maßnahmenoptionen sind die Optimierung der LSA-Steuerung und der Bau von Kreisverkehren Quelle: Steven Empfehlung: Übernahme von aus Lärmminderungssicht geeigneter Maßnahmenvorschläge des Verkehrsentwicklungsplans Weitere Empfehlung: Prüfung Optimierung der LSA-Steuerung bei Anordnung von Tempo 30 Folie 11
Passiver Schallschutz Passiver Schallschutz, wie z.b. Schallschutzfenster, soll nachrangig zu aktiven Maßnahmen erfolgen Förderung passiven Schallschutzes dort, wo auch langfristig keine aktiven Möglichkeiten der Lärmminderung gesehen werden Förderprogramme für passiven Schallschutz an Quelle: Detail Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Autobahn): Förderprogramm des Bundes (freiwillig, nach Haushaltslage) Landesstraßen: Förderprogramm des Landes NRW (freiwillig, nach Haushaltslage) kommunale Straßen: Kommunales Schallschutzfensterprogramm ggf. mit Förderung durch Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (bis 2020, vom Bund gefördert, 1,1 Mrd. für NRW) Folie 12
Integriertes Gesamtkonzept Basiert auf den abgestimmten Prüfempfehlungen der Maßnahmenkonzepte Maßnahmenplan 2022 Maßnahmenprüfung/ -umsetzung in den nächsten 5 Jahren enthält von der Stadt bereits geplante Maßnahmen sowie ausgewählte Prüfempfehlungen des Lärmaktionsplans Weitergehende Prüfempfehlungen mit einem mittel- bis langfristigen Umsetzungshorizont aufgrund Einbindung der Maßnahme in bestehende mittel- bis langfristige Planungen erforderlicher Planungsvorlauf bei straßenräumlichen und verkehrsverstetigenden Maßnahmen oder keinem aktuellen Bedarf für Fahrbahnsanierungen Folie 13
Integriertes Gesamtkonzept - Maßnahmenplan 2022 Folie 14
Ruhige Gebiete Zielsetzungen: Schutz derzeit ruhiger Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms = Vorsorge zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen Rechtlicher Rahmen (EU, Bund, Land): weitestgehend offen gehalten Schwellenwerte für ruhige Gebiete: auf dem Land L DEN 40 db(a) in Ballungsräumen L DEN von 50 db(a) bis 55 db(a) Geeignete Nutzungen für ruhige Gebiete: in der Praxis vorwiegend unbebaute Bereiche Bindungswirkung: Festsetzung durch zuständige Behörde; Berücksichtigung und Abwägung der Belange ruhiger Gebiete durch andere Planungsträger erforderlich Wälder in Letmathe und im Süden von Iserlohn, Fotos: Geodatenportal Märkischer Kreis Folie 15
Mögliche ruhige Gebiete in Iserlohn Schützenswerte Bereiche Iserlohner Süden, vor allem die Ortsteile Lössel und Kesbern, viele Waldflächen Ahm in Letmathe, einziges fußläufiges Naherholungsgebiet in Letmathe Ahm in Letmathe Kesbern Lössel Folie 16
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Quelle: http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ LANUV NRW, Straßen.NRW, Geobasis.NRW, BKG, Planet Observer Folie 17