Erwerbstätigkeit MINIJOBS ALS NEBENTÄTIGKEIT 24-215 Bearbeitung: Dietmar Hobler, Svenja Pfahl, Sandra Horvath Minijobs als Nebentätigkeit nehmen unter und n zu Die Zahl der Beschäftigten mit einem Mini-Nebenjob einer geringfügigen Beschäftigung als Nebentätigkeit ist in Deutschland drastisch angestiegen. Seit 24 hat sie sich fast verdoppelt sowohl unter den als auch unter den n: Im Jahr 24 hatten 777. erwerbstätige einen Minijob als Nebentätigkeit, im Jahr 215 betraf dies bereits 1,41 Millionen. Unter den n stieg die Zahl der Erwerbstätigen mit einer geringfügigen Beschäftigung als Nebenjob von 652. im Jahr 24 auf 1,11 Millionen im Jahr 215 an. Da die geringfügige Beschäftigung im Nebenjob bei beiden Geschlechtern ähnlich stark angestiegen ist, blieb auch der anteil weitgehend konstant. Im Jahr 215 liegt er bei 56 Prozent. Neben ihrer Haupterwerbstätigkeit haben also noch immer mehr als einen Minijob. Im regionalen Vergleich zeigen sich für und in West- und Ostdeutschland jeweils ähnlich starke Anstiege bei der geringfügigen Beschäftigung im Nebenjob, daher steigt der anteil sowohl in West- als auch in Ostdeutschland nur geringfügig an. Allerdings stellen die in Ostdeutschland mit 6 Prozent einen etwas höheren Anteil an allen Minijobber/innen im Nebenjob als die in Westdeutschland (56 Prozent). www.wsi.de/genderdatenportal WSI GENDERDATENPORTAL
Grafik ET 8.1 Im Nebenjob geringfügig beschäftigte und in Deutschland (24 215), in Tausend 15 1 777 652 853 697 914 748 976 816 1.52 1.19 879 889 1.148 918 1.24 976 1.263 1.19 1.321 1.63 1.368 1.411 1.95 1.111 DEUTSCHLAND 5 24 29 21 211 212 213 214 215 Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (216, revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 216 Grafik ET 8.2 - und anteil an den im Nebenjob geringfügig Beschäftigten in Deutschland (24 215), in Prozent 1 9 8 7 6 5 4 3 2 1 45,6 45, 45, 45,5 45,5 44,5 44,4 44,8 44,6 44,6 44,5 44,1 54,4 55, 55, 54,5 54,5 55,5 55,6 55,2 55,4 55,4 55,5 55,9 DEUTSCHLAND 24 29 21 211 212 213 214 215 Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (216, revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 216 Seite 2
Grafik ET 8.3 Im Nebenjob geringfügig beschäftigte und in Westdeutschland (24 215), in Tausend 15 WESTDEUTSCHLAND 1 698 594 773 642 829 69 884 752 951 1.2 811 817 1.36 842 1.87 897 1.14 936 1.19 974 1.232 1.272 1.3 1.17 5 24 29 21 211 212 213 214 215 Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (216, revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 216 Grafik ET 8.4 - und anteil an den im Nebenjob geringfügig Beschäftigten in Westdeutschland (24 215), in Prozent 1 9 8 7 6 5 4 3 2 1 46, 45,4 45,4 46, 46, 44,9 44,9 45,2 45,1 45, 44,9 44,4 54, 54,6 54,6 54, 54, 55,1 55,1 54,8 54,9 55, 55,1 55,6 WESTDEUTSCHLAND 24 29 21 211 212 213 214 215 Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (216, revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 216 Seite 3
Grafik ET 8.5 Im Nebenjob geringfügig beschäftigte und in Ostdeutschland (24 215), in Tausend 15 OSTDEUTSCHLAND 1 5 77 57 8 85 92 99 17 112 117 123 131 135 138 55 58 63 68 72 75 79 82 89 92 93 24 29 21 211 212 213 214 215 Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (216, revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 216 Grafik ET 8.6 - und anteil an den im Nebenjob geringfügig Beschäftigten in Ostdeutschland (24 215), in Prozent 1 9 8 7 42,4 4,8 4,6 4,6 4,6 4,2 4,2 4,4 4,1 4,4 4,5 4,3 OSTDEUTSCHLAND 6 5 57,6 59,2 59,4 59,4 59,4 59,8 59,8 59,6 59,9 59,6 59,5 59,7 4 3 2 1 24 29 21 211 212 213 214 215 Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (216, revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 216 Seite 4
Glossar Geringfügige Beschäftigung (Minijobs): Seit April 23 gilt das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt, in dem auch die geringfügige Beschäftigung (Minijobs) neu geregelt wurde. Es sind zwei Arten von geringfügiger Beschäftigung zu unterscheiden: Geringfügig entlohnte Beschäftigung Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung ( 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt bis einschließlich zum 31.12.212 4 Euro und ab dem 1.1.213 45 Euro. 1 Kurzfristige Beschäftigung Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach 8 Abs.1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die innerhalb eines Kalenderjahres auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 5 Arbeitstage (im Zeitraum vom 1.1.215 bis 31.12.218: 3 Monate oder insgesamt 7 Arbeitstage) nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. 2 Werden von derselben Person mehrere geringfügige Beschäftigungen (geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigungen) oder geringfügig entlohnte Beschäftigungen und nicht geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, so sind sie zusammenzurechnen ( 8 Abs. 2 SGB IV). ( ) In der Statistik der geringfügig Beschäftigten werden Beschäftigte gezählt, die nur eine oder mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben, die sich auch bei einer Zusammenrechnung in den Grenzen des 8 Abs. 1 SGB IV bewegen. 3 1 Bundesagentur für Arbeit (216): Qualitätsbericht. Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung. Version 7.6, S. 7. 2 a. a. O. 3 a. a. O., S. 7 f Seite 5
Datentabellen zu den Grafiken Tabelle ET 8.1 (zu Grafik 1 + 2) Im Nebenjob geringfügig beschäftigte und in Deutschland (24 215), in Tausend und in Prozent Jahr Gesamt anteil anteil in Tausend 1) in Prozent 24 777 652 1.428 54,4 45,6 853 697 1.551 55, 45, 914 748 1.663 55, 45, 976 816 1.792 54,5 45,5 1.52 879 1.931 54,5 45,5 29 1.19 889 1.999 55,5 44,5 21 1.148 918 2.67 55,6 44,4 211 1.24 976 2.18 55,2 44,8 212 1.263 1.19 2.282 55,4 44,6 213 2) 1.321 1.63 2.384 55,4 44,6 214 1.368 1.95 2.463 55,5 44,5 215 1.411 1.111 2.522 55,9 44,1 1) Für die einzelnen Jahre wird jeweils der Jahresdurchschnitt angegeben, der auf Basis der Monatsangaben berechnet wurde. 2) Zum 1.1.213 wurde die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung von 4 auf 45 Euro angehoben. Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (216, revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 216 Seite 6
Tabelle ET 8.2 (zu Grafik 3 + 4) Im Nebenjob geringfügig beschäftigte und in Westdeutschland (24 215), in Tausend und in Prozent Jahr Gesamt anteil anteil in Tausend 1) in Prozent 24 698 594 1.291 54, 46, 773 642 1.414 54,6 45,4 829 69 1.519 54,6 45,4 884 752 1.636 54, 46, 951 811 1.762 54, 46, 29 1.2 817 1.818 55,1 44,9 21 1.36 842 1.878 55,1 44,9 211 1.87 897 1.984 54,8 45,2 212 1.14 936 2.76 54,9 45,1 213 2) 1.19 974 2.164 55, 45, 214 1.232 1.3 2.235 55,1 44,9 215 1.272 1.17 2.29 55,6 44,4 1) Für die einzelnen Jahre wird jeweils der Jahresdurchschnitt angegeben, der auf Basis der Monatsangaben berechnet wurde. 2) Zum 1.1.213 wurde die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung von 4 auf 45 Euro angehoben. Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (216, revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 216 Seite 7
Tabelle ET 8.3 (zu Grafik 5 + 6) Im Nebenjob geringfügig beschäftigte und in Ostdeutschland (24 215), in Tausend und in Prozent Jahr Gesamt anteil anteil in Tausend 1) in Prozent 24 77 57 134 57,6 42,4 8 55 135 59,2 4,8 85 58 143 59,4 4,6 92 63 155 59,4 4,6 99 68 167 59,4 4,6 29 17 72 179 59,8 4,2 21 112 75 188 59,8 4,2 211 117 79 196 59,6 4,4 212 123 82 25 59,9 4,1 213 2) 131 89 219 59,6 4,4 214 135 92 227 59,5 4,5 215 138 93 231 59,7 4,3 1) Für die einzelnen Jahre wird jeweils der Jahresdurchschnitt angegeben, der auf Basis der Monatsangaben berechnet wurde. 2) Zum 1.1.213 wurde die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung von 4 auf 45 Euro angehoben. Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (216, revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 216 Methodische Anmerkungen Die vorliegenden Analysen basieren auf den Daten der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Deren Schwerpunkte sind die Berichterstattung über die sozialversicherungspflichtigen und die geringfügig Beschäftigten. Grundlage der Beschäftigungsstatistik ist das Gemeinsame Meldeverfahren zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, das mit Wirkung zum 1.1.1973 im früheren Bundesgebiet und mit der Wiedervereinigung auch in den neuen Bundesländern eingeführt wurde. Zum 1.1.1999 wurde das Meldeverfahren gesetzlich neu geregelt. Seitdem müssen Arbeitgeber/innen gemäß der Datenerfassungs- und Übermittlungsordnung (DEÜV) an die Träger der Sozialversicherung Meldungen erstatten, für alle Arbeitnehmer/ innen, die kranken- oder rentenversicherungspflichtig sind, oder der Versicherungspflicht nach dem SGBIII unterliegen. Infolge einer gesetzlichen Neuregelung zum 1.4.1999 sind Arbeitgeber/innen verpflichtet, auch für Personen, die ausschließlich sogenannte geringfügig entlohnte Tätigkeiten ausüben, pauschalierte Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu entrichten. Als Folge dieser Neuregelung Seite 8
sind geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Beschäftigungsstatistik ab dem zweiten Quartal 1999 enthalten (Angaben zum 3. Juni). Das Meldeverfahren verlangt von den Arbeitgeber/ innen Angaben zu ihren Arbeitnehmer/innen (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Ausbildung, ausgeübte Tätigkeit, Stellung im Betrieb, Wohnort) sowie zum Betrieb. Die Daten für die Beschäftigungsstatistik stellen also keine Primärerhebung dar, sondern werden aus dem Verwaltungsprozess zur Sozialversicherung gewonnen. Die Qualität dieser Sekundärdaten für statistische Zwecke wird als sehr gut eingeschätzt. Als wichtigste Gründe dafür werden genannt: Die Beschäftigungsstatistik ist eine Totalerhebung aller sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten in Deutschland. Die Auskunftspflicht der Arbeitgeber/innen über ihre sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten garantiert weitgehend vollständige und aussagefähige Angaben. Die Erhebung der Daten erfolgt als mehrstufiges Verwaltungsverfahren, bei dem die Arbeitgeber/ innen ihre Daten zunächst an die Krankenkassen melden. Von diesen werden sie an die Rentenversicherungsträger und schließlich an die Bundesagentur für Arbeit weitergegeben. Die gemeldeten Angaben bieten gute Kontrollmöglichkeiten und werden durch die Krankenkassen und die Rentenversicherung mehrfach auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. In der Beschäftigungsstatistik wird unterschieden nach ausschließlich geringfügig Beschäftigten und im Nebenjob geringfügig Beschäftigten. Für die ausschließlich geringfügig Beschäftigten liegen Daten ab dem zweiten Quartal 1999 vor, und für die im Nebenjob geringfügig Beschäftigten ab dem zweiten Quartal 23. In der Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für Arbeit werden Erwerbstätigkeit und Beschäftigung nach dem Inlandskonzept (auch Arbeitsortkonzept genannt) erhoben. Danach gehören Einpendler/innen, die in Deutschland arbeiten, ihren Wohnsitz aber im Ausland haben, zu den Erwerbstätigen bzw. Beschäftigten in Deutschland, während Auspendler/innen nicht mitgezählt werden. 4 In der Statistik der geringfügig Beschäftigten werden alle Beschäftigten gezählt, die eine oder mehrere geringfügige Beschäftigung/-en ausüben, und deren Gesamtverdienst unterhalb der Verdienstobergrenze von 4 Euro bzw. 45 Euro (seit 1.1.213) liegt. Demgegenüber sind Personen, die als einzige Tätigkeit eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, nicht versicherungspflichtig und werden daher auch nicht in der Beschäftigungsstatistik erfasst. Entsprechend der möglichen Bedeutung der geringfügigen Beschäftigung für den/ die Arbeitnehmer/in wird in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unterschieden zwischen: (a) den ausschließlich geringfügig Beschäftigten, und (b) den Arbeitnehmer/innen, die neben einer sozialversicherungspflichtigen (Haupt-) Tätigkeit noch im Nebenjob 4 Vgl. Bundesagentur für Arbeit (216): Qualitätsbericht. Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung. Version 7.6. Seite 9
geringfügig beschäftigt sind. Dabei ist unerheblich, in welchem Umfang die Beschäftigten in der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeiten. 5 Die Daten der Beschäftigungsstatistik wurden im Jahr 214 einer grundlegenden Revision unterzogen. Dabei konnte auf der Basis einer verbesserten Datenaufbereitung der Beschäftigungsstatus genauer bestimmt werden. Zudem wurden die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um einige Gruppen erweitert: Zu ihnen zählen nun auch die Beschäftigten in Werkstätten für Behinderte und seit 212 auch alle Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Beide Veränderungen bewirkten so gravierende Abweichungen der revidierten gegenüber den früheren Daten, dass für die Daten der Zeitreihe eine rückwirkende Revision erforderlich wurde. 6 Das Ausmaß der Veränderung wird ersichtlich, wenn man die revidierten gegenüber den alten Daten am Stichtag 3.6.213 vergleicht: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt nun um 1,2 Prozent höher. Der wichtigste Grund dafür ist die Erweiterung um die beiden oben genannten Beschäftigungsgruppen. Demgegenüber sinkt die Zahl der im Nebenjob geringfügig Beschäftigten um 11,3 Prozent, während die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten um 5,1 Prozent ansteigt. Diese beiden Veränderungen sind ausschließlich auf die verbesserte Datenaufbereitung zurückzuführen. 7 Die vorliegenden Zeitreihen basieren auf den revidierten Daten. Die Ergebnisse für die einzelnen Jahre stellen echte Durchschnittswerte dar, die auf der Basis der Monatsangaben berechnet wurden. Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird in vielen Publikationen auf die Angaben zum Ende des zweiten Quartals (Stichtag: 3. Juni) zurückgegriffen, weil diese Daten als annähernd repräsentativ für die echten Jahresdurchschnittswerte gelten. Allerdings weichen bei den geringfügig Beschäftigten die Juni- und Jahresdurchschnittswert viel deutlicher voneinander ab; zudem unterliegt diese Abweichung größeren relativen Schwankungen. 8 Schließlich fallen die Abweichungen bei der geringfügigen wie auch bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für und auch unterschiedlich stark aus, wie eigene Analysen ergaben. Für geschlechterspezifische Analysen der geringfügigen und sozialpflichtigen Beschäftigung sind die echten Jahresdurchschnittswerte in jedem Fall vorzuziehen. 5 Vgl. Bundesagentur für Arbeit (216): Qualitätsbericht. Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung. Version 7.6. 6 Vgl. Bundesagentur für Arbeit (215): Methodenbericht. Beschäftigungsstatistik Revision 214, Nürnberg. 7 a. a. O. 8 Statistik der Bundesagentur für Arbeit (216): Statistik erklärt, S. 65. Seite 1
Literatur Bundesagentur für Arbeit (215): Methodenbericht. Beschäftigungsstatistik Revision 214, Nürnberg. Bundesagentur für Arbeit (216): Qualitätsbericht. Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung. Version 7.6. Bundesagentur für Arbeit (ohne Jahresangabe): Methodische Hinweise zu sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten, siehe: http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_28848/statischer-content/grundlagen/ Methodische-Hinweise/BST-MethHinweise/SvB-und-GB-meth-Hinweise.html. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (216): Statistik erklärt, Nürnberg. www.wsi.de/genderdatenportal Seite 11