Regulatorische Toxikologie / REACH und CLP

Ähnliche Dokumente
Aktuelles zu Produktmeldungen für die medizinische Notfallberatung Deutsche Umsetzung der VO (EU) 2017/542

Produktmeldungen an das BfR. ab 2019

5. BfR- Nutzerkonferenz. - Produktmeldungen im BfR - Kathrin Begemann

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

GHS - Global harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Anpassung der Produktmeldungen an den europäischen Prozess Kathrin Begemann

Anhang VIII CLP. (Meldung an die Giftinformationszentren)

FAQs zu Produktmeldungen nach 16e ChemGund 10 WRMG. Mareike Budelmann

6. BfR-Nutzerkonferenz. - Produktmeldungen im BfR - Herbert Desel

Eckpfeiler der Mitteilungspflicht Anforderungen und Fristen

Workshop: Harmonisierte Meldung an Vergiftungsinformationszentralen

FAQ`s zu Produktmeldungen

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

GHS/CLP Einführung in der Linde Group

FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH. Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? BUNDESINSTITUT. Dr.

Gefahrenkommunikation mit Kennzeichnungsetikett und Sicherheitsdatenblatt

Neue Gefahreneinstufung. Klebstoffen. Umsetzung der CLP in der EU

Der BfR-Datensatz und die Informationsweitergabe: Bisheriger Stand und neues Meldeformat

GHS eine Übersicht Dr. S. Baumgärtel

Art. 45 CLP-VO Bewertung und Aspekte der nationalen Umsetzung

Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?

Global Harmonisiertes System zur. Chemikalien

GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung

Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

GHS / CLP. Was ist GHS. Was ist CLP

Die CLP-Verordnung. Neuerungen bei Einstufung und Kennzeichnung

FÜR RISIKOBEWERTUNG. Praktische Hinweise zur Meldung an das BfR BUNDESINSTITUT. Mareike Budelmann

Neuerungen im Gefahrstoffrecht

Neue Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln Die Globalisierung lässt grüßen.

Stofflisten der ECHA Dr. Frauke Averbeck Dortmund,

REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick

Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte

Das GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Seite 1

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Gründe der Entstehung

REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich?

Gefahrstoffrecht Update Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014

Die sozioökonomische Analyse (SEA)

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Sicherheitsunterweisung März 2015

Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (esdb) gemäß VO (EG) 459/2010

Treffen der Sicherheitsbeauftragten am

Implementierung des UN GHS in der EU Allgemeine Prinzipien

Überblick über die formalen REACH-Prozesse Beschränkung und Zulassung

Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016

REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

Ursachen für die Umgestaltung des Chemikalienrechts

Sicherheitsdatenblatt

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid

Einstufung und Kennzeichnung. Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung

Aktuelle Kennzeichnung EU /GHS

MSC der ECHA. Ausschuss der Mitgliedsstaaten

Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung. Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

Alles im grünen Bereich? CLP und Konzentrationsgrenzen

An alle Kunden der CHEMETALL Juli 2018 Chemical Regulatory Compliance / Product Stewardship

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO

FOX Einführung in die Kennzeichnung nach CLP. Ralf John

Fortbildungskurs für Arbeitsschutzbeauftragte

Technische Universität t Berlin

REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt

Einstufung von Gesundheitsgefahren Eva Kessler

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung -

Die harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

REACH Dossier- & Stoffbewertung

(Text von Bedeutung für den EWR)

Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Stoffe zwingend bis zwingend seit

Kohlenmonoxid & CO: Aktuelle Meldungen von Vergiftungsfällen

Das europäische Chemikalienrecht

Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA

CLP Vertiefung. Schwerpunkt: Gemische. UN GHS Rev. 4. UN GHS Rev. 5. Dez June Gemische

CLP-Verordnung Artikel 45. Produktmeldungen aus Sicht der Industrie

Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden?

GHS/CLP LABELS - SAP EH&S

Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung GHS/CLP kurz gefasst

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Einrichtung und Ausstattung von Giftinformationszentren. Gerhard Heinemeyer

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz?

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Zweite Verordnung zur Verlängerung der Frist nach 28 Absatz 12 Satz 1 des Chemikaliengesetzes

FOX. Gefährliche Eigenschaften harmonisiert einstufen

Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten

REACH. Kandidatenliste Liste der zulassungspflichtigen Stoffe. NORWE verwendet keine besorgniserregende Stoffe gemäß der Kandidatenliste

REACh. Workshop in der Handelskammer Hamburg Dr. Oliver Rohling

REACH Konferenz 2014 Perspektive 2030

Anforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien

Kommunikation über Verwendungen in der Lieferkette

Behandelte Waren im Biozidrecht - Kennzeichnung

Von der Beschaffung bis zur Entsorgung: Die Informationskette in Bauprodukten

Neues im Umweltrecht. REACH Rechte und Pflichten der Nachgeschalteten Anwender. IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015

GHS Vorgeschichte. Ziele des GHS. Vortrag GHS am 6. Oktober 2010 in Tübingen. Dr. Georg Herb, gh15022, Seite 2

Erfahrungen im Vollzug

REACH REACH. Registration. Evaluation. Authorisation. CHemical substances. Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/313/EU)

Grundlagen der CLP-Verordnung

Transkript:

BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Regulatorische Toxikologie / REACH und CLP Kathrin Begemann REACH Bewertung von Stoffen Registration (Registrierung) Evaluation (Bewertung) Authorisation (Zulassung) + Restriction (Beschränkung) Chemicals Verordnung (EG) 1907/2006, seit 1.6. 2007 in Kraft Registrierung und Bewertung chemischer Stoffe bei der ECHA Ziel: hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gleichzeitig freier Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 2 1

REACH ein Paradigmernwechsel Früher: - Behörden mussten die Sicherheit von Chemikalien prüfen Heute: - Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender übernehmen die Verantwortung für ihre Chemikalien - müssen die von den Stoffen ausgehenden Risiken selbst bewerten Hazard Identification Gefahr / Toxizität Exposure Assessment Risikobewertung - Behörden unterstützen, prüfen die Registrierungen und sind für die Regulierung zuständig ohne Registrierung dürfen Chemikalien nicht in Verkehr gebracht werden Keine Daten Kein Markt Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 3 REACH Registrierung in drei Phasen 1. Phase bis 1. November 2010 - Stoffe >= 1000 t/a - CMR-Stoffe >= 1 t/a - umweltgefährliche Stoffe >= 100 t/a 2. Phase bis 1. Juni 2013 - Stoffe >= 100 t/a 3. Phase bis 1. Juni 2018 - Stoffe >= 1 t/a Ausnahme u. a. : Stoffe < 1 t/a keine Registrierungspflicht Registrierung erfolgt EG-Nummer weitere Regelungen Auskunftsrechte für Verbraucher Weitergabe von Daten innerhalb der Lieferkette, SDB Zulassungsverfahren Substitution besorgniserregender Stoffe Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 4 2

Registrierung Stoffidentität, Herstellung und Verwendung Zusammenfassung von Studien zum Verbleib in der Umwelt, zur Anreicherung in Organismen und zur Giftigkeit Beurteilung der Gefährlichkeit des Stoffes Einstufung- und Kennzeichnung Stoffdossier an ECHA Evaluierung Auszüge veröffentlicht: https://echa.europa.eu/de/informationon-chemicals/registered-substances Überprüfung der Registrierungen durch Behörden - ECHA prüft auf Vollständigkeit - 5% aller Registrierungsdossiers auf Qualität geprüft - Nachforderungen möglich - Auswahl von Chemikalien mit besonders besorgniserregende Eigenschaften und Risiken für Mensch oder Umwelt wird geprüft Liste der Stoffe zur Stoffbewertung (engl. Community Rolling Action Plan, CoRAP). (https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/evaluation/community-rolling-action-plan/corap-table) Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 5 Zulassung und Beschränkung ausgewählte Stoffe können als besonders besorgniserregend identifiziert werden krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder giftig und langlebig in der Umwelt und in Organismen anreichernd oder sehr langlebig in der Umwelt und sehr stark in Organismen anreichernd oder ähnlich besorgniserregende Eigenschaften (z.b. hormonelle Wirkung). SVHC - Kandidatenliste (https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table) primär ein generelles Verwendungsverbot Antrag für zeitl. befristete Verwendung möglich Ziel: Stoffe durch weniger besorgniserregende Stoffe zu ersetzen Beschränkungen: unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht nur für SVHC-Stoffe Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 6 3

Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS - Global harmonisiertes System weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien entwickelt im Auftrag der Vereinten Nationen einheitlichen Gefahren-Piktogramme und Texte Dezember 2002 verabschiedet für chemische Stoffe und Gemische CLP Classification, Labelling, Packaging Europäisches Recht für chemische Stoffe und Gemische 03. September 2008 EU-Kommission beschließt, GHS in weiten Teilen zu übernehmen 16. Dezember 2008 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) erlassen 20. Januar 2009 in Kraft getreten Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 7 Einstufung: Gefahrenklassen + Gefahrenkategorien 16 Gefahrenklassen für physikalisch-chemische Gefahren 2 Gefahrenklassen für Umweltgefahren 10 Gefahrenklassen für Gesundheitsgefahren https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/das_neue_einstufungs-und_kennzeichnungssystem_ghs_neu.pdf Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 8 GHS CLP 4

Einstufung von Stoffen Datengrundlagen: Erfahrungen beim Menschen Toxikologische Studien - vorhandene - neue in-vitro-tests Expertenurteil Übertragungsgrundsätze Ziel: Tierversuche soweit wie möglich vermeiden Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 9 Kennzeichnung - Gefahrenkommunikation Grundlage: Einstufung 1. Gefahrenpiktogramme: 9 Symbole 2. Signalwörter: Gefahr, Achtung 3. Gefahrenhinweise (Hazard statements): H-Sätze 4. Sicherheitshinweise (Precautionary statements): P-Sätze 5. Ergänzende Gefahrenmerkmale: EUH-Sätze 1 4 müssen auf dem Etikett angegeben werden Ausnahmen: - Packungsgröße (<125 ml, < 10 ml), - auflösbare Verpackungen für den einmaligen Gebrauch Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 10 5

GHS und CLP - Piktogramme Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 11 GHS und CLP - Kennzeichnung Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 12 6

GHS und CLP - Kennzeichnung Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 13 Kennzeichnung: Beispiel GHS CLP https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/das_neue_einstufungs-und_kennzeichnungssystem_ghs_neu.pdf Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 14 7

Kennzeichnung: Beispiel Gefahrenklasse: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Gefahrenkategorie: Kategorie 1 (Skin. Corr. 1) Signalwort: Gefahr Kategorie 1A (Skin Corr. 1A) Kategorie 1B (Skin Corr. 1B) Piktogramm: Kategorie 1C (Skin Corr. 1B) H-Sätze: H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden P-Sätze: P260, P264, P280 - Prävention P301+P330+P331, P303+P361+P353, P363, P304+P340, P310, P321, P305+P351+P338 - Reaktion P405 - Lagerung Gefahrenkategorie: Kategorie 2 (Skin. Corr. 2) Signalwort: Achtung Piktogramm: H-Sätze: H315 Verursacht Hautreizungen P-Sätze: P264, P280 Prävention P302+352, P321, P332+313, P362 - Reaktion Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 15 Wer führt die Einstufung von Stoffen durch? Harmonisierte oder Legaleinstufung und Kennzeichnung durch Behörden in Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung ca. 4000 Stoffe Für alle andern Stoffe gilt: Einstufung durch die verantwortliche Firma (Registrant) Prüfung, welche einstufungsrelevanten Informationen verfügbar sind Gefahren eigenverantwortlich bewerten Eigenverantwortliche Einstufung Meldung an das Einstufungs- und Kennzeichnungsregister der ECHA (https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/cl-inventory-database) Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 16 8

Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 17 CLP-Verordnung Produktmeldungen Artikel 45 Absatz 1: BfR ist die benannte Stelle zur Entgegennahme der Produktmeldungen in Deutschland Meldepflichtig: alle Gemische, die als physikalisch oder gesundheitlich gefährlich eingestuft sind (einschließlich Biozide und Pflanzenschutzmittel) Absatz 2: die Daten müssen vertraulich behandelt werden für medizinische Beratung für statistische Analysen für verbesserte Risikomanagementmaßnahmen Annex VIII Harmonisierte Information für die gesundheitliche Notversorgung und für vorbeugende Maßnahmen Format für die europäisch harmonisierten Produktmeldungen Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 18 9

Produktmeldungen in D - aktuell Chemikaliengesetz (ChemG) - zuletzt geändert am 18. Juli 2017, gültig seit 29.07.2017 1 16e, Abs. 1 alle als gefährlich eingestuften Gemische alle Biozide, unabhängig von deren Einstufung Änderungsmeldungen 28, Abs. 12 Übergangsregelung Giftinformations-VO - zuletzt geändert am 18. Juli 2017 1 Anforderungen an Inhalt der Produktmeldung Wasch- und Reinigungsmittelgesetz 10 Meldung an GIZ ersetzt NICHT die gesetzliche Meldepflicht 1 Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 19 Meldung von Rezepturen an das BfR Produkt-Datensätze in der Giftinformationsdatenbank (Stand: 31. Dezember 2017) 450.000 400.000 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 Gesamt gef. Gemische Biozide WRM freiwillig Gesamt ca. 398.000 Gefährliche Gemische ca. 242.000 davon ca. 37.000 WRMG-Meldungen Biozide ca. 28.000 Wasch- und Reinigungsmittel ca. 53.000 Freiwillig gemeldet ca. 75.000 + 3,6 Mio Sicherheitsdatenblätter Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 20 10

Annex VIII CLP-VO: Fristen Verbraucherprodukte umfassende Meldung, ab 1. Januar 2020 Produkte für gewerblichen Gebrauch umfassende Meldung, ab 1. Januar 2021 Produkte für Anwendung in industriellen Anlagen reduzierte Meldepflicht, ab 1. Januar 2024 plus 24 h-rufbereitschaft (Landessprache), um weitergehende Produktinformationen im Notfall abzufragen Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 21 Inhalt der harmonisierten elektronischen Produkt-Mitteilung Produktidentifikation Name(n) UFI andere Identifikatoren Firma (nachgeschalteter Anwender, Importeur) Adresse, Kontaktdaten Ansprechpartner Kontaktdaten für 24-Std. Rufbereitschaft Einsatzbereich Verbraucher, Gewerblich, Industriell Chemische Zusammensetzung Gemisch-Bestandteile Konzentration (exakt oder Bereich) ggf. Liste (Duftstoffe) Toxikologische Information Nach SDB (nach Abschnitt 11) Einstufung und Kennzeichnung Gefahrenklasse und kategorie Piktogramm, Signalwort H- und P-Sätze (einschl. EUH) Produktkategorie Hierarchisches System - PCS (bestimmungsgemäßer Gebrauch) Zusatzinformationen Farbe ph-wert Physikalischer Zustand (fest, flüssig, gasf.) Verpackung (Art, Größe) Sprache der Meldung Deutsch, Englisch Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 22 11

Eindeutiger Rezepturidentifikator (Unique Formula Identifier: UFI) Alphanumerischer Code (aus VAT + indiv. Rezepturnummer) UFI: PKA0 - E0NV - 900F - 6841 auf dem Etikett und im SDB bei industriellen oder nicht verpackten Gemischen nur auf SDB beliebig viele UFI s pro Gemisch möglich Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 23 PCS European Product Categorisation System Hierarchisches System mit 5-Ebenen und ca. 250 Kategorien (TKS ca. 1000) Kategoriesierung auf unterster Ebene durch die Industrie Ziele: 1. Produktmeldungen 2. für Appointet Bodies (AB) oder GIZ zur Erstellung vergleichbarer Berichte über Vergiftungsfälle auf EU-Ebene??? Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 24 12

Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 25 Vergiftungsmeldungen an das BfR Gesetzliche Grundlage: Chemikaliengesetz 16e Abs. 2 " 16e (2) 1 Wer als Arzt zur Behandlung oder zur Beurteilung der Folgen einer Erkrankung hinzugezogen wird, bei der zumindest der Verdacht besteht, dass sie auf Einwirkungen gefährlicher Stoffe, gefährlicher Gemische, von Erzeugnissen, die gefährliche Stoffe oder Gemische freisetzen oder enthalten, oder von Biozid-Produkten zurückgeht, hat dem Bundesinstitut für Risikobewertung den Stoff oder das Gemisch, Alter und Geschlecht des Patienten, den Expositionsweg, die aufgenommene Menge und die festgestellten Symptome mitzuteilen. Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 26 13

Vergiftungsmeldungen an das BfR auch meldepflichtig: - gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) - Rechtsmediziner GIZ berichten dem BfR in Einzelfällen Meldungen werden im BfR bewertet und standardisiert erfasst ca. 5000 Fälle pro Jahr Meldepflicht allgemein nicht gut bekannt BfR-Kommission Bewertung von Vergiftungen Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 27 Vergleich Vergiftungsmeldungen BfR - GIZ BfR GIZ Melder/Anrufer beruflich privat beruflich privat oral andere Giftpforte Inhalativ Auge oral Haut Quelle: PC-Göttingen, persönl. Mitteilung Quelle: Jahresberichte der GIZ Bonn, Freiburg, Göttingen, München 2014-2016 Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 28 14

Vergleich Vergiftungsmeldungen BfR - GIZ BfR GIZ Schweregrad/PSS leicht mittel keiner leicht mittel schwer keiner n.z.b. schwer n.z.b. Noxengruppen % 100 80 60 40 20 0 AM Chem. Stoffe/ Produkte Pflanzen Pilze Tiere Kosmetika Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 29 andere BfR PC Monitoring von Vergiftungen Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2018 (S. 91) "Zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Vergiftungen richten wir beim Bundesinstitut für Risikobewertung ein nationales Vergiftungsregister ein." Ziele Zusammenführung der Fälle zu Vergiftungen (insb. GIZ + BfR) Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland Nationale und internationale Berichterstattung zum Vergiftungsgeschehen Teil-Berichte auf Anforderung von Behörden oder Ministerien Plattform zur Durchführung nationaler, europäischer oder internationaler wissenschaftlicher Studien Vorbereitung: BMU-Pilotstudie von BfR mit GfKT und GIZ = PIMONT Kathrin Begemann, 13.06.2018, GfKT Fort- und Weiterbildung, Göttingen Seite 30 15

BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Danke für Ihre Aufmerksamkeit Kathrin Begemann Bundesinstitut für Risikobewertung Max-Dohrn-Str. 8-10 10589 Berlin Tel. 030-184 12-0 Fax 030-184 12-47 41 bfr@bfr.bund.de www.bfr.bund.de 16