Ausgabe 2010. Seniorenratgeber LANDKREIS SIGMARINGEN



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Ausgabe 2010 Seniorenratgeber LANDKREIS SIGMARINGEN

Impressum Impressum Herausgeber: Landratsamt Sigmaringen Leopoldstraße 4 Redaktion: Sigrid Jerg (Fachbereich Soziales) Telefon (0 75 71) 1 02-4100 Konzeption + Gestaltung : communicate Agentur für Design & Kommunikation Stahl & Schilling GbR Westliche 53a 75172 Pforzheim Telefon (0 72 31) 12 69 90 Telefax (0 72 31) 12 69 95 info@agentur-communicate.de www.agentur-communicate.de Anzeigen : communicate anzeigen@agentur-communicate.de Auflage: 3. Auflage 2010 (4.500 Exemplare) Alle Angaben erfolgten nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Für Druckfehler oder Unrichtigkeiten kann keine Haftung übernommen und kein Schadenersatz gefordert werden. Titel und Aufmachung sind gesetzlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und fotomechanische Wieder gabe nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch communicate. 2009 communicate, Pforzheim

Vorwort Dirk Gaerte Landrat des Landkreises Sigmaringen Der demographische Wandel ist in aller Munde. Demnach wird sich die Struktur unserer Gesellschaft in den nächsten Jahren erheblich verändern. Der Anteil älterer Menschen steigt kontinuierlich an. Zum Glück sind unsere älteren Mitbürger weitgehend sozial und wirtschaftlich abgesichert und können ihr Leben aktiv und selbst bestimmt gestalten. Dementsprechend hat sich auch das Erscheinungsbild der älteren Generation geändert: sie zeigt sich selbstbewusst und aufgeschlossen und gestaltet die Lebensphase Alter nach ihren Wünschen und Bedürfnissen. Um die Herausforderungen rund um die Themen älter werden und älter sein meistern zu können, bringt der Landkreis nun die dritte Auflage seines Seniorenwegweisers heraus. Die früheren Auflagen waren sehr schnell vergriffen, was uns ermutigt hat, diese Broschüre zu aktualisieren. In ihr soll Jung und Alt ein Überblick über Hilfestellungen, Anlaufstellen und rechtlichen Informationen in nahezu allen Lebensbereichen gegeben werden. Darüber hinaus informiert sie über Beratungsangebote für Senioren, über Hilfen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit und über die Möglichkeit, Kontakte knüpfen zu können. Ich freue mich sehr, dass der überwiegende Teil unserer älteren Menschen im Landkreis seinen Alltag aktiv und selbständig gestalten kann dieser Leitfaden soll dazu beitragen, dass dies auch künftig so bleibt. 3

Inhaltsverzeichnis 1 Beratungsangebote 6 1.1 Allgemeine Beratung 6 1.2 Sozialmedizinischer Dienst Fachbereich Gesundheit 7 1.3 Schuldnerberatung 7 1.4 VdK 8 1.5 Demenzberatung 8 1.6 Selbsthilfegruppen 9 2 Vorsorge & Betreuung 10 2.1 Rechtliche Betreuung 10 2.2 Ehrenamtliche Betreuung 11 2.3 Vorsorgende Verfügungen 12 2.4 Betreuungsverfügung 12 2.5 Vorsorgevollmacht 13 2.6 Patientenverfügung 14 3 Ambulante Hilfen & Unterstützung zuhause 16 4 3.1 Rechtliche Einführung zur Sozialleistung 16 3.2 Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung 17 3.3 Pflegeberatung/Pflegestützpunkt 17 3.4 Pflegestufen und Antragstellung 18 3.5 Ambulante Pflegeleistungen 19 3.6 Teilstationäre Leistungen 24 3.7 Kurzzeitpflege 24

Inhaltsverzeichnis 3.8 Tagespflege 25 3.9 Ambulante Pflegedienste 26 3.10 Niedrigschwellige Angebote/Nachbarschaftshilfe 29 3.11 Essen auf Rädern 30 3.12 Hausnotruf 31 3.13 Betreuungsangebote für Demente 32 3.14 Hospizgruppen 34 4 Stationäre Pflegeeinrichtungen 38 4.1 Leistungen der Sozialhilfe 38 4.2 Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung 38 4.3 Pflegeheime 39 5 Betreute Wohnformen 42 6 Sonstige Hilfen 46 6.1 Wohngeld 46 6.2 Grundsicherung im Alter 46 6.3 Rundfunkgebührenbefreiung (GEZ) 46 6.4 Telefongebührenermäßigung 47 6.5 Schwerbehindertenausweis 47 Stichwortverzeichnis 48 5

1 Beratungsangebote Allgemeine Beratung 1.1 Allgemeine Beratung Caritasverband Bad Saulgau Blauwstraße 25 88348 Bad Saulgau TELEFAX (075 81) 49 55 (075 81) 51402 E-MAIL caritaszentrum-badsaulgau@ caritas-biberach.de f Mengen, Bad Saulgau Caritasverband Biberach Kolpingstraße 43 88400 Biberach (073 51) 50 05-130 oder -132 E-MAIL muensch@caritas-biberach.de Caritasverband Sigmaringen Beratungsstelle für ältere Menschen und pflegende Angehörige Fidelisstraße 1 (075 71) 7301-0 oder 7301-32 TELEFAX (07571) 7301 40 E-MAIL info@caritas-sigmaringen.de 6

Allgemeine Beratung Sozialmedizinischer Dienst f Mengen, Bad Saulgau Diakonische Bezirksstelle Biberach Wielandstraße 24 88400 Biberach (073 51) 1502 10-50 TELEFAX (073 51) 1502-20 Diakonische Bezirksstelle Pfullendorf Melanchtonweg 3 88630 Pfullendorf TELEFAX (0 75 52) 56 22 (0 75 52) 84 62 1.2 Sozialmedizinischer Dienst im Fachbereich Gesundheit Landratsamt Sigmaringen Fachbereich Gesundheit Alte Krauchenwieser Straße 8 ANSPRECHPARTNER Klaus Kurrle (0 75 71) 102-6414 Diakonische Bezirksstelle Sigmaringen Karlstraße 24 (075 71) 6830 10 Vinzenz von Paul Beratungsstelle für Senioren Karlstraße 7 88348 Bad Saulgau TELEFAX (0 75 81) 50 95-750 (0 75 81) 50 95-99 1.3 Schuldnerberatung Der Landkreis Sigmaringen hat im Fachbereich Soziales eine kommunale Schuldnerberatungsstelle, die kostenfrei berät. 7

1 Beratungsangebote Schuldnerberatung VdK 8 Landratsamt Sigmaringen Schuldnerberatungsstelle Leopoldstraße 4 ANSPRECHPARTNER Monika Jägers (0 75 71) 1 02-4167 ANSPRECHPARTNER Stefan Walker (075 71) 102-4166 SPRECHZEITEN im Nebengebäude Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes: Di 9.00 12.00 Uhr und nach Vereinbarung im Dienstleistungszentrum in Bad Saulgau: Fr nach Vereinbarung Diakonische Bezirksstelle Pfullendorf Melanchthonweg 3 88630 Pfullendorf ANSPRECHPARTNER Rüdiger Semet TELEFAX (0 75 52) 56 22 (0 75 52) 84 62 1.4 VdK Der VdK (Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner Deutschlands) bietet Beratung zum Sozialhilfe- und Wohngeldrecht, Versorgungsrecht (Kriegsopfer und Sonderfürsorge für Rentner, Behinderte), Sozialversicherungsrecht (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), sowie zum Schwerbehindertenrecht. VdK-Regionalgeschäftsstelle In der Au 20 (075 71) 724-182 1.5 Demenzberatung Vinzenz von Paul Beratungsstelle Demenz Bahnhofstraße 5 ANSPRECHPARTNER Ulrike Rauschkolb (075 71) 6458 06-5

Selbsthilfegruppen 1.6 Selbsthilfegruppen Arbeitskreis Selbsthilfegruppen ANSPRECHPARTNER Hans Duwenkamp (075 70) 9510 61 E-MAIL shgsig@web.de ANSPRECHPARTNER Evi Clus (075 77) 1401 Im Landratsamt ist eine Broschüre zur Übersicht über die Selbsthilfegruppen beim Fachbereich Gesundheit erhältlich: Landratsamt Sigmaringen Fachbereich Gesundheit Alte Krauchenwieser Straße 8 (0 75 71) 1 02-6401 ANZEIGE Rechtsberatung: Zuständig für die Ortsverbände: BADEN-WÜRTTEMBERG Sozialversicherungsrecht Sozialverband VdK SRgGmbH Servicestelle In der Au 20 Telefon 0 75 71/ 724-182 Telefax 0 75 71/ 724-189 E-Mail: srg-sigmaringen@vdk.de Sozialverband VdK Kreisverband Sigmaringen In der Au 20 Telefon 0 75 71/ 724-180 Telefax 0 75 71/ 724-188 E-Mail: kv-sigmaringen@vdk.de Versorgungsrecht Kriegsopferfürsorge Sozialhilferecht Öffnungszeiten: Mo.-Do. 9. 00-12. 00, 14. 00-15. 30 Uhr Fr. 9. 00-12. 00 Uhr Öffnungszeiten: Di. und Mi. 9. 00-11. 00 Uhr 9

2 Vorsorge & Betreuung Rechtliche Betreuung 2.1 Rechtliche Betreuung 10 Das Wesen der Rechtlichen Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein gesetzlicher Vertreter (Betreuer) bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für diese handelt. Die Anordnung einer Betreuung bzw. der Umfang der Betreuung richtet sich danach, inwieweit der Betroffene seine Angelegenheiten auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht mehr eigenverantwortlich selbst besorgen kann. Das zuständige Betreuungsgericht prüft, ob und in welchem Umfang, für welche Aufgabenkreise eine Betreuung erforderlich ist. Dies kann sich auf die persönlichen Angelegenheiten des Betreuten, etwa auf die Regelung der finanziellen Angelegenheiten, oder Belange der Gesundheit, die Einwilligung in notwendige ärztliche Behandlungen oder die Bestimmung des Aufenthaltes des Betreuten erstrecken.

Ehrenamtliche Betreuung Bei den Entscheidungen des Betreuers stehen die Bedürfnisse, das Wohl und die Wünsche des Betreuten im Mittelpunkt. Der bestellte Betreuer wird von den Betreuungsgerichten eingesetzt und überwacht. Können die notwendigen Angelegenheiten des Betroffenen beispielsweise durch unterstützende Maßnahmen von Familienangehörigen, Bekannten oder sozialen Diensten genauso gut besorgt werden, liegt keine Notwendigkeit der Bestellung eines Betreuers vor. Die Anordnung einer Rechtlichen Betreuung ist auch dann nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten erledigt werden können. 2.2 Ehrenamtliche Betreuung Wenn Sie ein Mensch mit Lebenserfahrung und gesundem Menschenverstand sind, der sich auf andere einlassen kann, keine Scheu im Umgang mit Behörden und Institutionen hat und der eine sinnvolle Aufgabe sucht, sind Sie ein möglicher Mitarbeiter für die Betreuungsbehörde und den Betreuungsverein im Landkreis Sigmaringen. Betreuung im Sinne des Betreuungsgesetzes bedeutet, die Interessen und Bedürfnisse von Menschen zu vertreten, die hierzu krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind. Sie beinhaltet nicht die Übernahme von tatsächlichen pflegerischen Tätigkeiten, sondern die rechtliche Vertretung der betroffenen Person. Dabei kann es sich um alltägliche oder auch um schwierige Lebenssituationen handeln, um Regelung von Wohnungs- oder Vermögensangelegenheiten, Schriftverkehr mit Behörden, den Abschluss eines Heimvertrages oder auch die Einwilligung in notwendige ärztliche Behandlungen. Wenn Sie Interesse an der Übernahme eines solchen Amtes haben, wenden Sie sich bitte an: 11

2 Vorsorge & Betreuung Vorsorgende Verfügung Betreuungsverfügung 12 Landratsamt Sigmaringen Betreuungsbehörde ANSPRECHPARTNER Reinhard Toss (075 71) 1024 163 SKM Kath. Verein für Soziale Dienste im Landkreis Sigmaringen e.v. ANSPRECHPARTNER Frau Katein (075 71) 50 767 2.3 Vorsorgende Verfügung Jeden kann es ganz unvorbereitet treffen: Ein Unfall oder eine Krankheit können dazu führen, dass Sie in Ihrer Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit ganz oder teilweise eingeschränkt sind, und Sie nicht mehr selbst für sich sorgen können. Entgegen einer immer noch weit verbreiteten Meinung ist die Tatsache, dass in diesem Fall niemand auch nicht der Ehepartner oder nahe Verwandte automatische befugt ist, Rechtsgeschäfte gleich welcher Art stellvertretend für Sie auszuführen. Wie Sie Vorsorge treffen können für Zeiten, in denen Sie krankheitsoder altersbedingt nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern oder selbst wichtige Entscheidungen zu fällen, erfahren Sie in den nachfolgenden Ausführungen. 2.4 Betreuungsverfügung Eine Betreuungsverfügung berechtigt nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften, sondern sie soll für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit Vorsorge treffen. Sie zielt nicht darauf ab, eine Betreuerbestellung überflüssig zu machen, sondern durch sie soll Einfluss auf die Auswahl des Betreuers und die Führung der Betreuung genommen werden. In ihr können Regelungen zum Aufenthalt, zu ärztlichen Behandlungen, zur Organisation der persönli-

Vorsorgevollmacht nen, spricht man von einer Vorsorgevollmacht. Die Vorsorgevollmacht unterliegt grundsätzlich keiner Formvorschrift. Sie sollte jedoch zur Sicherheit im Rechtsverkehr notariell beglaubigt oder beurkundet werden. Soll die Vollmacht auch zur Verfügung über Grundvermögen berechtigen, ist eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung jedoch zwingend erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht oder Vorsorgevollmacht kann, sofern sie weitreichend genug ist, im Falle alters- oder krankheitsbedingter Handlungs- oder Entscheidungsunfähigkeit die Bestellung eines Betreuers entbehrlich machen. Von Vorteil ist hierbei, dass in Notfallsituationen ein Bevollmächtigter bereits handeln kann, während ein Betreuer erst noch in einem gerichtlichen Verfahren bestellt werden muss. Auch hat ein Bevollmächtigter eine freiere Stellung als ein Betreuer, der vom Betreuungsgericht in umfassender Weise überwacht wird, und insbesondere auch in vermöchen Angelegenheiten und ähnlichem getroffen werden. Eine solche Verfügung sollte schriftlich abgefasst und einer Person des Vertrauens übergeben werden, die im Betreuungsfall zur Abgabe an das Betreuungsgericht verpflichtet wäre. Sie kann jedoch auch bei den persönlichen Unterlagen aufbewahrt werden, wobei sichergestellt sein müsste, dass sie im Betreuungsfall auch gefunden wird. Die in einer Betreuungsverfügung getroffenen Wünsche und Vorstellungen müssen vom Betreuungsgericht und vom Betreuer grundsätzlich beachtet werden. 2.5 Vorsorgevollmacht Durch Vollmacht kann einer oder mehreren selbst ausgewählten Vertrauenspersonen generell oder für bestimmte Bereiche Vertretungsmacht erteilt werden. Soll der Bevollmächtigte erst im Falle von Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers handeln kön- 13

2 Vorsorge & Betreuung Patientenverfügung 14 gensrechtlichen Entscheidungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf. Deshalb setzt die Erteilung einer Vollmacht besonderes Vertrauen in die Person des Bevollmächtigten voraus. 2.6 Patientenverfügung (Patiententestament) Solange ein Patient einwilligungsfähig ist, entscheidet er selbst nach Aufklärung und Beratung durch den Arzt über ärztliche Maßnahmen und medizinische Eingriffe. In einer Patientenverfügung können schriftlich für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit die Wünsche bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung niedergelegt werden. Zwar können Sie eine Patientenverfügung unabhängig von einer Vollmacht oder Betreuungsverfügung erstellen, jedoch ist es empfehlenswert, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die den niedergelegten Willen zu Geltung bringen kann. Mit dieser sollten Sie die Verfügung auch im Vorfeld besprechen. Das Gesetz zur Patientenverfügung, das zum 01.09.2009 in Kraft getreten ist, brachte endlich Sicherheit und Klarheit. Der Patientenwille ist in allen Lebenslagen oberstes Gebot. Jede schriftliche Patientenverfügung, die der aktuellen Lebensund Behandlungssituation entspricht, ist für alle Beteiligten verbindlich. Denn bei Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen, sind Arzt, Betreuer und Bevollmächtigter an die Patientenverfügung gebunden. Sie müssen prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen. Der behandelnde Arzt prüft, was medizinisch angezeigt ist und erörtert die Maßnahme mit dem Betreuer oder Bevollmächtigten. Sind sich Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigter über den Patientenwillen einig, bedarf es keiner Einbindung des Gerichts. Bestehen

Patientenverfügung hingegen Meinungsverschiedenheiten, müssen die Entscheidungen vom Betreuungsgericht genehmigt werden. So wird gewährleistet, dass bei Missbrauchsgefahr oder Zweifeln über den Patientenwillen das Gericht als neutrale Instanz entscheidet. Wenn Sie sich aus freien Stücken für eine Patientenverfügung entscheiden, sollten Sie sich Zeit nehmen nachzudenken, in welcher Situation Sie wie behandelt werden wollen. Je konkreter Ihre Formulierung, desto besser ist die Orientierung für alle Beteiligten. Eine solche Verfügung sollten Sie deshalb erst nach einem ärztlichen Beratungsgespräch erstellen; auch ist es empfehlenswert, vorhandene Patientenverfügungen regelmäßig zu aktualisieren und ggf. festzustellen, ob die Verfügung noch Ihren aktuellen Willen wiedergibt. Weitere Informationen zur Rechtlichen Betreuung und Vorsorgemöglichkeiten erhalten Sie bei den folgenden Stellen und außerdem bei den für Sie zuständigen Betreuungsgerichten (Notariaten). Landratsamt Sigmaringen Betreuungsbehörde ANSPRECHPARTNER Reinhard Toss (075 71) 102-4163 E-MAIL reinhard.toss@lrasig.de SKM Betreuungsverein Fidelisstraße 6 ANSPRECHPARTNER Frau Katein (075 71) 50 767 Bundesjustizministerium INTERNET www.bmj.bund.de (ausführliche Informationen zum Herunterladen in der Rubrik Service, Unterrubrik Publikationen) Justizministerium Baden-Württemberg INTERNET www.justiz.baden-wuerttemberg.de (ausführliche Informationen zum Herunterladen in der Rubrik Service, Unterrubrik Broschüren) 15

3 Ambulante Hilfen & Unterstützung zuhause Hilfe zur Pflege, Hilfen zur Gesundheit 3.1 Hilfe zur Pflege, Hilfen zur Gesundheit Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe bedürfen können Hilfe zur Pflege erhalten. Hierbei kann die Hilfe zuhause durch Angehörige oder Pflegedienste, in der Tagespflege bzw. Nachtpflege oder in einem Pflegeheim erfolgen. In diesem Bereich sind vorrangig die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese sind aber oft nicht ausreichend um die erforderliche Hilfe zu finanzieren. Reichen das eigene Einkommen oder Vermögen nicht aus kann dieser Bedarf aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen werden. Notwendige Unterlagen: Sozialhilfeantrag (vollständig ausgefüllt mit Nachweisen) Bescheid der Pflegeversicherung (Festsetzung der Pflegestufe) 16

Leistungungen der Pflegeversicherung Pflegestützpunkt Ihr Ansprechpartner im Landratsamt, Fachbereich Soziales, für Pflege zu Hause, Tagespflege: Landratsamt Sigmaringen Fachbereich Soziales Leopoldstraße 4 ANSPRECHPARTNER Steffen Zander (075 71) 102-4126 E-MAIL steffen.zander@lrasig.de 3.2 Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung Mit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurde die Absicherung des Pflegerisikos auf eine neue Grundlage gestellt. Seither wurde das Pflege-Versicherungsgesetz mehrfach weiterentwickelt. Mit dem Inkrafttreten der aktuellen Pflegereform zum 1. Juli 2008 hat das Bundesministerium für Gesundheit einige Broschüren, die wichtige Fragen zur Pflege und Pflegebedürftigkeit beantworten und auch einen detaillierten Überblick über die finanziellen Leistungen nach dem Pflege-Versicherungsgesetz geben, aktualisiert und neu herausgegeben. Zu allen Broschüren erhalten Sie Zugang über die Internetseite des Bundesministeriums. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder ab 2010 beim Pflegestützpunkt des Kreises. Bundesministerium für Gesundheit INTERNET www.bmg.bund.de 3.3 Pflegeberatung / Pflegestützpunkt Seit Januar 2009 besteht ein Anspruch auf Pflegeberatung, diese wird von den jeweiligen Pflegekassen angeboten. Darüber hinausgehend und ergänzend bietet der Landkreis voraussichtlich ab Anfang 2010 in einem Pflegestützpunkt ein individuelles Beratungs-, Unterstützungs- und 17

3 Ambulante Hilfen & Unterstützung zuhause Pflegestufen & Antragstellung Begleitangebot an. Weitere Aufgaben sind die Koordination der Hilfeleistungen und die Vernetzung der Angebote. Der Pflegestützpunkt soll in Mengen in der Hauptstraße 116 eingerichtet werden. 3.4 Pflegestufen & Antragstellung Für die Leistungsgewährung der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es drei Stufen. Diese Stufen unterscheiden sich nach dem Hilfebedarf bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. Übersicht über die Pflegestufen Pflegestufe I mind. 90 Min./Tag k erheblich pflegebedürftig Pflegestufe II k schwerpflegebedürftig Pflegestufe III k schwerstpflegebedürftig (davon mehr als 45 Min. Grundpflege) mind. 3 Std./Tag (davon mehr als 2 Std. Grundpflege) mind. 5 Std./Tag (davon mehr als 4 Std. Grundpflege) ANZEIGE 18

Ambulante Pflegeleistungen Der Antrag auf Einstufung ist vom Betroffenen selbst oder dessen Angehörigen bei der jeweiligen Krankenkasse einzureichen. Diese leitet den Antrag an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen weiter, welcher prüft, ob die Voraussetzungen einer Pflegebedürftigkeit gegeben sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. 3.5 Ambulante Pflegeleistungen / Unterstützungsangebote zuhause Ambulante Pflegeleistungen können in Anspruch genommen werden, wenn Pflegebedürftige zu hause leben. Dabei kann zwischen Pflegesachleistungen und Geldleistungen gewählt werden. Entscheiden Sie sich für die Sachleistungen, so erhalten Sie durch einen von den Pflegekassen zugelassenen Pflegedienst oder eine zugelassene Einzelpflegekraft Ihrer Wahl Grundpflege und hauswirt- schaftliche Versorgung im genehmigten Umfang. Sachleistungen (monatlicher Umfang) Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III bis zu 440 EUR bis zu 1.040 EUR bis zu 1.510 EUR Entscheiden Sie sich für die Geldleistung und stellen sicher, dass die notwendige Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung durch eine selbst beschaffte Pflegeperson Ihrer Wahl durchgeführt werden, so erhalten Sie monatlich eine Geldleistung. Geldleistungen (monatlicher Umfang) Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III 225 EUR 430 EUR 685 EUR Sach- und Geldleistungen können auch kombiniert werden. 19

3 Ambulante Hilfen & Unterstützung zuhause Ambulante Pflegeleistungen Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Versicherte, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben und bei denen ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf wie z.b. bei Demenzkranken vorliegt, können je nach Umfang des Betreuungsbedarfs zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 100 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag). Die Höhe des jeweiligen Anspruchs legt die Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes fest. Die genannten Beträge können für die Inanspruchnahme von Tages-, Nacht-, Kurzzeitpflege oder speziellen Betreuungsleistungen ambulanter Dienste oder ehrenamtlich Engagierter eingesetzt werden. ANZEIGE 20 Ambulante Pflege Hilfe Beratung Stets für Sie erreichbar. SOZIAL Wir pflegen mit Herz und Verstand STATION Bad Saulgau - Herbertingen Ein bewährtes und qualifiziertes Team in der Kranken- und Altenpflege, Familienpflege sowie der Hauswirtschaftlichen Versorgung. Karlstraße 7 88348 Bad Saulgau Tel. 07581/3788

Ambulante Pflegeleistungen Gesprächskreise des Caritasverbandes für pflegende Angehörige f Gammertingen Sozialstation St. Martin Hohenzollernstraße 11 72501 Gammertingen ANSPRECHPARTNER Pamela Brecht TERMIN 1x monatlich dienstags 14.30 16.00 Uhr f Meßkirch Conrad-Gröber-Haus Stockacher Straße 29 88605 Meßkirch ANSPRECHPARTNER Inge Sieber (0 75 71) 73 01 35 TERMIN 1x monatlich mittwochs 15.00 16.30 Uhr f Pfullendorf Sozialstation St. Elisabeth Überlinger Straße 1 88630 Pfullendorf ANSPRECHPARTNER Inge Sieber (0 75 71) 73 01 35 TERMIN 1x monatlich mittwochs 15.00 16.30 Uhr f Sigmaringen Tagespflege St. Klara Liebfrauenweg 2/1 ANSPRECHPARTNER Pamela Brecht (0 75 71) 73 01 32 TERMIN 1x monatlich donnerstags 14.00 16.00 Uhr f Stetten am kalten Markt Katholisches Pfarrhaus Pfarrstraße 1 72510 Stetten am kalten Markt ANSPRECHPARTNER Inge Sieber (0 75 71) 73 01 35 TERMIN 1x monatlich mittwochs 14.30 16.00 Uhr 21

3 Ambulante Hilfen & Unterstützung zuhause Ambulante Pflegeleistungen Desweiteren bietet der Caritasverband offene Sprechstunden für pflegende Angehörige an: f Gammertingen Sozialstation St. Martin Hohenzollernstraße 11 72501 Gammertingen TERMIN 1x monatlich donnerstags 13.30 14.30 Uhr f Meßkirch Sozialstation St. Heimerad e.v. Schloßstraße 22 88605 Meßkirch TERMIN 1x monatlich montags 9.30 10.30 Uhr Pflegevertretung / Ersatzpflege / Verhinderungspflege Bei Urlaub, Krankheit oder einer anderen Verhinderung der Pflegekraft kann für maximal 4 Wochen im Jahr eine Ersatzpflegekraft finanziert werden. Die Kosten dürfen jedoch 1.510 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Wird die Pflegevertretung durch einen nahen Angehörigen übernommen, wird nur die Geldleistung entsprechend der Pflegestufe bezahlt, es sei denn die nachgewiesenen Aufwendungen (z.b. Verdienstausfall) sind höher. Dann können bis zu 1.510 Euro erstattet werden. Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist grundsätzlich die Einstufung (Stufen I bis III) und eine Pflegezeit von mindestens 6 Monaten. 22 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegezeit Nach dem Pflegezeitgesetz haben Beschäftigte bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen Anspruch auf bis zu 10 Tage Freistellung von der Ar-

Ambulante Pflegeleistungen beit, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicher zu stellen. Außerdem besteht ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für eine Dauer bis zu sechs Monaten, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Bei beiden Freistellungen gibt es keinen Ausgleich für den Verdienstausfall. Die freigestellte Person bleibt sozialversichert und genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Pflegehilfsmittel Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel werden bei Vorliegen einer Pflegestufe bis zu 31 Euro pro Monat von der Pflegekasse übernommen. Technische Hilfsmittel wie Krankenbetten, Rollstühle oder Hebegeräte werden von den Kassen in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Auf Antrag kann auch ein Hausnotruf bezuschusst werden. ANZEIGE SPITALFONDS PFULLENDORF 23

3 Ambulante Hilfen & Unterstützung zuhause Ambulante Pflegeleistungen Teilstationäre Leistungen Wohnraumanpassung Um das Wohnumfeld eines Pflegebedürftigen den pflegerischen Erfordernissen gemäß anzupassen, also um z. B. kleine Um- oder Einbauten in der Wohnung vorzunehmen, gewähren die Pflegekassen bis zu 2.557 Euro unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenbeteiligung. Pflegekurse Zur Unterstützung der häuslichen Pflege bieten Pflegekassen und ambulante Pflegedienste kostenlose Pflegekurse für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen an. In diesen Kursen werden Grundkenntnisse der häuslichen Pflege vermittelt. oder Nachtpflege in einer entsprechenden Einrichtung übernommen. Hierzu zählen auch die Kosten für Fahrdienste. Monatliche Höchstbeträge bei teilstationären Leistungen: Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III 440 EUR 1.040 EUR 1.510 EUR Seit 01.07.2008 gibt es eine wichtige Neuregelung: Das Pflegegeld oder die Sachleistung bleiben in voller Höhe erhalten, solange für die Tagespflege nicht mehr als 50 % der Leistung gebraucht wird. Bei höherer Inanspruchnahme wird das Pflegegeld bzw. die Sachleistung nur um den entsprechenden Anteil gekürzt. (Sozialhilfeleistungen siehe 3.1.) 24 3.6 Teilstationäre Leistungen Wenn die häusliche Pflege tagsüber oder nachts nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, werden die Kosten für die Tages- 3.7 Kurzzeitpflege Wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann und wenn auch eine

Kurzzeitpflege Tagespflege Ergänzung durch die teilstationäre Pflege nicht ausreicht, werden die Kosten für eine vorübergehende Pflege in einer vollstationären Einrichtung bis zu 1.510 Euro pro Kalenderjahr von den Pflegekassen getragen. Kurzzeitpflege und Pflegevertretung (s. o.) werden nicht miteinander verrechnet. (Kurzzeitpflege ist in den Heimen, siehe 4.3., möglich, Sozialhilfeleistungen siehe 3.1.) Altenpflegeheim Caritas Jorden-Reutter-Platz 1 88518 Herbertingen (075 86) 9201-0 Elisabethenhaus Hauptstraße 11 88356 Ostrach (075 85) 93 07 30 Josefinenstift Josefinenstraße 2/1 (075 71) 74 120 3.8 Tagespflege Die Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot und ermöglicht älteren pflegebedürftigen Menschen tagsüber die Pflege durch Fachpersonal in einer entsprechenden Einrichtung. Mit dem Angebot werden z.b. pflegende Angehörige entlastet. (Sozialhilfeleistungen siehe 3.1.) Michaelstift (nur für Demente) Gorheimer Straße 2 (075 71) 74 52-30 St. Antonius Karlstraße 3 88348 Bad Saulgau (075 81) 50 95-0 25

3 Ambulante Hilfen & Unterstützung zuhause Tagespflege St. Elisabeth Eichertstraße 9-11 72501 Gammertingen (075 74) 948-0 St. Klara Liebfrauenweg 2 (075 71) 6824 84 St. Ulrika Reiserstraße 18/2 88512 Mengen (075 72) 7672 0 3.9 Ambulante Pflegedienste Pflegedienste werden im Landkreis Sigmaringen von freien Trägern und privaten Anbietern angeboten, die im Pflegefall zur Versorgung ins Haus kommen. In der Regel werden Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Hilfen, Beratung und Information als Leistungen erbracht bzw. vermittelt. ANZEIGE 26 Individuelle Pflege und Betreuung zu Hause Hilfe zu einem selbstbestimmten Leben umfassende und kostenlose Beratung in allen Fragen rund um die Pflege Grund- und Behandlungspflege Urlaubs- und Verhinderungspflege Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen Häuslicher Pflegedienst Ingeborg Lietz e.k. Am alten Spital 8 88630 Pfullendorf pflegedienst@wenk-lietz.de Häuslicher Pflegedienst Ingeborg Lietz e.k. Hauswirtschaftliche Versorgung Schulung pflegender Angehöriger in der eigenen Häuslichkeit 24 h Pflegenotruf Viertel- und halbjährliche Pflegeeinsätze bei Pflegegeldempfängern Telefon 0 75 52 93 59 73

Ambulante Pflegedienste AMEOS ambulante Pflege Hermann-Frey-Straße 28 72474 Winterlingen ANSPRECHPARTNER Frau Sy (074 34) 93 7744 4 Ambulante Kranken- und Altenpflege Gutknecht Hipfelsbergerstraße 64 72516 Scheer ANSPRECHPARTNER Doris Gutknecht (075 72) 83 70 Biloba Seniorenwohnanlage Fideliswiesen ggmbh Bussenstraße 1 (075 71) 74 19-19 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Sigmaringen e.v. Hohenzollernstraße 6 (075 71) 74 23-27 Hauskrankenpflegedienst Bernhard Vetter Tafertsweilerstraße 12 88374 Hosskirch (075 87) 9508 18 Kath. Sozialstation Saulgau-Herbertingen Karlstraße 7 88348 Bad Saulgau (075 81) 3788 Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH Ambulanter Pflegedienst Gänsebühl 1 88348 Bad Saulgau (075 81) 204-0 Sozialstation St. Anna Hohentengen Mengen Scheer Reiserstraße 18 88512 Mengen ANSPRECHPARTNER Frau Grimm (075 72) 7629-3 27

3 Ambulante Hilfen & Unterstützung zuhause Ambulante Pflegedienste Sozialstation St. Elisabeth e.v. Überlinger Straße 1 88630 Pfullendorf (075 52) 12 12 Sozialstation St. Heimerad e.v. Schlossstraße 22 88605 Messkirch (075 75) 93 135 ANZEIGE Ihre Sozialstation in und um Sigmaringen Grundpflege Durchführung aller ärztlichen Verordnungen Hauswirtschaft Unterstützung bei Pflegestufenanträgen Vertretung von pflegenden Angehörigen umfassende Beratung rund um die Pflege 28 Wir sind rund um die Uhr erreichbar, wo immer Sie unsere Hilfe brauchen. 075 71 / 74 19 19 Biloba Fideliswiesen Bussenstraße 3

Ambulante Pflegedienste Niedrigschwellige Angebote Sozialstation St. Martin Veringen-Gammertingen e. V. Hohenzollernstraße 11 72501 Gammertingen (075 74) 93 41 34 Wenk & Lietz Häuslicher Pflegedienst Am Spital 8 88630 Pfullendorf (075 52) 93 5973 Sozialstation Thomas Geiselhart e.v. Karlstraße 12 (075 71) 50 858 Sozialstation Vinzenz von Paul ggmbh Krankenpflegestation Krauchenwies 72505 Krauchenwies (017 0) 93 23 03 0 Sozialstation Vinzenz von Paul ggmbh Senioren Wohn- und Pflegeheim Josefinenstraße 2 MOBIL (0 75 71) 74 12 5-0 (0 17 0) 93 23 03 0 3.10 Niedrigschwellige Angebote / Nachbarschaftshilfe f Illmensee (+ Teilorte) Familien- und Altenhilfe Drei Seen e. V. Illmensee Kirchplatz 5 88636 Illmensee ANSPRECHPARTNER Monika Baiker (075 58) 9207-60 f Schwenningen (+ Teilorte) Hilfe von Haus zu Haus e. V. Schwenningen Alte Pfarrstraße 9 72477 Schwenningen ANSPRECHPARTNER Ingrid Reiser (075 79) 9212-15 29

3 Ambulante Hilfen & Unterstützung zuhause Niedrigschwellige Angebote Essen auf Rädern f Inzigkofen (+ Teilorte) Hilfe von Haus zu Haus e. V. Inzigkofen Birkenweg 9 72514 Inzigkofen ANSPRECHPARTNER Brigitte Jeske (075 71) 7307-12 oder 6824 27 f Herdwangen-Schönach (+ Teilorte) Nachbarschaftshilfe Miteinander-Füreinander Herdwangen-Schönach e. V. Josef-Buchholz-Straße 12 88634 Herdwangen-Schönach (075 52) 62 97 3.11 Essen auf Rädern Für ältere Menschen, denen das Einkaufen und Kochen beschwerlich ist, gibt es Dienste, die täglich warme altersgerechte Mahlzeiten liefern. Deutsches Rotes Kreuz Hohenzollernstraße 6 Malteser Hilfsdienst ggmbh Allee 9 MOBIL (0 75 71) 74 23 27 (0 17 1) 28 75 06 5 MOBIL (0 75 71) 74 85-12 (0 17 1) 76 25 62 1 ANZEIGE 30 Eine gute Entscheidung treffen, mit gutem Gewissen. AMEOS Pflegehaus am Pfarrbaum Meßstetten Tel. 07431 949 35-0 AMEOS Pflegehaus Silberdistel Stetten, Tel. 07573 90 22-0 AMEOS Pflegehaus Kleebühl Winterlingen AMEOS Ambulante Pflege Winterlingen Tel. 07434 93 77-0 www.ameos.eu

Essen auf Rädern Hausnotruf Sozialstation Thomas Geiselhart e. V. Karlstraße 12 (075 71) 50 858 Sozialstation St. Elisabeth e.v. Überlinger Straße 1 88630 Pfullendorf (075 52) 12 12 Sozialstation St. Heimerad e.v. Schloßstraße 22 88605 Meßkirch (075 75) 93 135 Sozialstation St. Martin Veringen-Gammertingen e.v. Hohenzollernstraße 11 72501 Gammertingen (075 74) 93 41 34 3.12 Hausnotruf Dieses Angebot richtet sich insbesondere an alte, kranke und behinderte Menschen, die allein leben oder oft lange allein sind, oder an Personen, bei denen die Gefahr besteht, plötzlich in einen lebensbedrohlichen Zustand zu geraten. Der Hausnotruf ist kein Ersatz für menschliche Kommunikation, sondern die technische Möglichkeit zum sozialen und medizinischen Hilferuf. Mit dem Hausnotruf kann im Notfall bei Tag und Nacht die jeweilige Zentrale erreicht werden. Deutsches Rotes Kreuz Hohenzollernstraße 6 TELEFAX (075 71) 74 23 48 (075 71) 74 23 28 MOBIL (017 1) 28 75 065 Malteser Hilfsdienst ggmbh Allee 9 TELEFAX (0 75 71) 74 85-0 (0 17 1) 76 25 62 1 31

3 Ambulante Hilfen & Unterstützung zuhause Hausnotruf Betreuungsangebote für Demente Sozialstation Thomas Geiselhart e. V. Karlstraße 12 (075 71) 50 858 Sozialstation St. Elisabeth e.v. Überlinger Straße 1 88630 Pfullendorf (075 52) 12 12 Sozialstation St. Heimerad e.v. Schloßstraße 22 88605 Meßkirch (075 75) 93 135 Sozialstation St. Martin Veringen-Gammertingen e.v. Hohenzollernstraße 11 72501 Gammertingen (075 74) 93 41 34 3.13 Betreuungsangebote für Demente Häuslicher Betreuungsdienst für Demente der Sozialstation von Vinzenz von Paul ggmbh Josefinenstraße 2 (075 71) 74 1250 ANZEIGE Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH 32 Fachabteilungen: Allgemein- & Visceralchirugie Darmzetrum Unfall-/Wiederherstellungschirugie, Orthopädie Urologie & Kinderurologie Prostatazentrum Innere Medizin mit Herzkatheterlabor Onkologie Gemeinsam mit uns für Ihre Gesundheit Anästhesie- & Intensivmedizin Schmerzambulanz Gynäkologie & Geburtshilfe, Brustzentrum Neurologie mit Schlaganfallzentrum Psychiatrie Psychotherapie & Psychosomatik Tagesklinik Psychiatrische Institutsambulanz Pflegeheim Annahaus

Betreuungsangebote für Demente Beratungsstelle Demenz (Vinzenz von Paul ggmbh) Bahnhofstraße 5 (075 71) 6458 065 f Krauchenwies, Mengen, Meßkirch, Ostrach, Pfullendorf, Sigmaringen Sekunda betreuen und begleiten, Mobile Hilfsdienste Bubenburgstraße 11 72505 Krauchenwies ANSPRECHPARTNER Carmen Seifert (075 76) 7643 Häuslicher Betreuungsdienst für Menschen mit eingeschränkten Alltagsfähigkeiten Entlastung bei der Betreuung Demenzerkrankter Unterstützung im Haushalt Begleitung bei Terminen des alltäglichen Lebens Sekunda Carmen Seifert Bubenburgstraße 11 72505 Krauchenwies Telefon 075 76/76 43 www.sekunda.de ANZEIGE Unsere zertifizierten Zentren Darmzentrum Sigmaringen Gefäßzentrum Pfullendorf Prostatakarzinomzentrum Sigmaringen Brustzentrum Neckar-Donau Rottweil-Sigmaringen Kreiskrankenhaus Sigmaringen Telefon (0 75 52) 2502 (Pforte) Kreiskrankenhaus Bad Saulgau Telefon (0 75 71) 1000 (Pforte) Krankenhaus Pfullendorf Telefon (0 75 81) 2040 (Pforte) 33

3 Ambulante Hilfen & Unterstützung zuhause Betreuungsangebote für Demente Hospizgruppen 34 Betreuungsgruppen für demenzkranke Menschen: Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Hohenzollernstraße 6 MOBIL Sozialstation Bad Saulgau-Herbertingen Karlstraße 7 88348 Bad Saulgau (075 81) 3788 Sozialstation St. Elisabeth e.v. Überlingerstraße 1 88630 Pfullendorf (075 52) 12 12 Sozialstation St. Heimerad e.v. Schloßstraße 22 88605 Meßkirch (075 75) 93 135 3.14 Hospizgruppen Hospizgruppen bieten Menschen in Zeiten schwerer Erkrankungen oder des Sterbens Begleitung und Unterstützung Helferkreis Hospiz Ostrachtal Berghöfe 8 88359 Ostrach (015 20) 1826 72 8 Hospiz-Dienst Bingen Hülbe 16 72511 Bingen (017 5) 7155 587 Hospizgruppe Gammertingen-Veringenstadt Hohenzollernstraße 11 72501 Gammertingen (015 20) 2418 547 Hospizgruppe Mengen e. V. Zeppelinstraße 30 88512 Mengen (017 4) 9784 363

Hospizgruppen Hospizgruppe Pfullendorf Pfarrhofgasse 1 88630 Pfullendorf (017 2) 7758 681 Hospizgruppe Sigmaringen Postfach 13 28 (075 71) 1204 7 MOBIL (01 71) 72 33 665 Hospizgruppe Stetten Pfarrgasse 1 72510 Stetten am kalten Markt (075 73) 2215 Ökumenische Hospizgruppe Bad Saulgau Pfarrstraße 1 88348 Bad Saulgau (075 81) 8014 4 Hospizgruppe Meßkirch Römerweg 6 88605 Meßkirch-Heudorf (078 75) 40 48 35

Caritas-Pflegenetz Wir pflegen Menschlichkeit BERATUNGSSTELLE FÜR ÄLTERE MENSCHEN UND PFLEGENDE ANGEHÖRIGE D Rat und Hilfe in allen persönlichen, finanziellen, organisatorischen Fragen rund um Alter und Pflege D Unterstützung bei Fragen rund um die Pflegeversicherung, Hilfe bei der Antragstellung PFLEGEHEIME D Gesprächskreise für pflegende Angehörige D Vermittlung verschiedener Angebote, z.b. Pflege zu Hause durch die Sozialstationen, Hilfe im Haushalt, Tagespflege, Betreuungsgruppe, Kurzzeit- und Dauerpflege in den Heimen, Essen auf Rädern, Hausnotruf und Fahrdienste, ehrenamtliche Hilfen aus den Pfarrgemeinden Conrad-Gröber-Haus Meßkirch Telefon (0 75 75) 9 20 90 Altenpflegeheim Herbertingen Telefon (0 75 86) 9 20 10 Hofgut Müller Ostrach Wohn- und Pflegeheim für MS-Kranke und Schwerstkörperbehinderte Telefon (0 75 85) 9 31 10 Elisabethenhaus Telefon (0 75 85) 93 07 30 NEU AB SEPTEMBER 2009 TAGESPFLEGE TAGESPFLEGE ENTLASTUNG FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Tagespflege St. Klara Pflege, Betreuung und Förderung für pflegebedürftige ältere Menschen Montag bis Freitag 8.30-16.30 Uhr Telefon (0 75 71) 68 28 84

SOZIALSTATIONEN BERATUNG, BETREUUNG UND PFLEGE ZU HAUSE St. Heimerad e.v., Meßkirch Schlossstraße 22 88605 Meßkirch Telefon (0 75 75) 9 31 35 Telefax (0 75 75) 9 31 37 E-Mail: sozialstation@vr-web.de St. Elisabeth e.v., Pfullendorf Überlinger Straße 1 88630 Pfullendorf Telefon (0 75 52) 12 12 Telefax (0 75 52) 9 12 78 E-Mail: kontakt@sozialstation-pfullendorf.de Thomas Geiselhart e.v., Sigmaringen Karlstraße 12 Telefon (0 75 71) 5 08 58 Telefax (0 75 71) 5 08 22 E-Mail: kontakt@sozialstation-sigmaringen.de St.Martin Veringen-Gammertingen e.v. Hohenzollern Straße 11 72501 Gammertingen Telefon (0 75 74) 93 41 34 Telefax (0 75 74) 92 13 56 E-Mail: kontakt@sozialstationveringenstadt.de D Betreuung und Pflege alter, kranker und behinderter Menschen D Rufbereitschaft rund um die Uhr D kostenlose Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen D Gesprächskreise für pflegende Angehörige D Nachbarschaftshilfe hauswirtschaftliche Versorgung D Familienpflege D Hauspflegekurse D Vermittlung von Kurzzeitpflege, Tagespflege und Pflegeheimplätzen D Vermittlung der Angebote von Hospizgruppen D Essen auf Rädern D Hausnotruf HABEN SIE FRAGEN? WIR VER- MITTELN SIE GERNE WEITER! ZENTRALE RUFNUMMER (0 75 71) 7 30 10

4 Stationäre Pflegeeinrichtungen Leistungen der Sozialhilfe & Pflegeversicherung 4.1 Leistungen der Sozialhilfe Informationen zu den Leistungen erhalten Sie in der Rubrik 3.1. (Hilfe zur Pflege, Hilfen zur Gesundheit) und im Landratsamt. Landratsamt Sigmaringen Fachbereich Soziales Leopoldstraße 4 ANSPRECHPARTNER Rafael Veser (0 7571) 1 02-4135 E-MAIL rafael.veser@lrasig.de ANSPRECHPARTNER Rita Griesser (0 7571) 1 02-4132 E-MAIL rita.griesser@lrasig.de 4.2 Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung 38 Wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalles nicht in Betracht kommt, haben Pfle-

Pflegeheime gebedürftige Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen. Pauschale Leistungsbeiträge der Pflegekassen Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III 4.3 Pflegeheime 1.023 EUR 1.279 EUR 1.510 EUR Altenpflegeheim des Spitalfonds Alte Postgasse 1 88630 Pfullendorf (075 52) 25 02 Altenpflegeheim St. Maria Josef-Kürth-Straße 1 88367 Hohentengen (075 72) 7671 0 Altenpflegeheim Elisabethenhaus Hauptstraße 11 88356 Ostrach (075 85) 93 07 30 Altenpflegeheim Haus Löwen Weingartenstraße 4 72517 Sigmaringendorf (075 71) 45 24 Altenpflegeheim Herbertingen Jordans-Reutter-Platz 1 88518 Herbertingen (075 86) 9201-0 Altenpflegeheim St. Ulrika Reiserstraße 18/2 88512 Mengen (075 72) 7672 0 Altenpflegeheim St. Wunibald Mengener Straße 8 72516 Scheer (075 72) 7673 0 Ameos Pflegehaus Silberdistel Schwenninger Straße 45 72510 Stetten am kalten Markt (075 73) 9022-0 39

4 Stationäre Pflegeeinrichtungen Pflegeheime 40 Conrad-Gröber-Haus Stockacher Straße 26 88605 Meßkirch (075 75) 9209 0 Seniorenheim Mauritius Hauptstraße 6 72510 Stetten am kalten Markt (075 73) 9580 20 Seniorenwohn- und Pflegeheim Haus St. Bernhard Sägewiesen 1 88639 Wald (075 78) 9217 90 Seniorenwohn- und Pflegeheim Heilig-Geist-Spital Ziegelbühlstraße 2 88605 Meßkirch (075 75) 45 33 Seniorenwohn- und Pflegeheim Josefinenstift Josefinenstraße 2/1 (075 71) 74 120 Seniorenwohn-und Pflegeheim St. Antonius Karlstraße 3 88348 Bad Saulgau (075 81) 50 95-0 Seniorenwohnanlage Fideliswiesen Bussenstraße 1 (075 71) 74 19-0 Städtisches Altenpflegeheim St. Elisabeth Eichertstraße 9 11 72501 Gammertingen (075 74) 948-0 Seniorenzentrum Krauchenwies Hausener Straße 5 72505 Krauchenwies (075 76) 9618 0-0 St. Michaelstift Gorheimer Straße 2 (075 71) 74 52-30

HAUS BOCKSBERG SENIORENPFLEGEEINRICHTUNG Behaglichkeit, Selbstverwirklichung und Geborgenheit ist Leben Unser Haus Bocksberg ist eine Alternative zum klassischen Pflegeheim. Unsere Einrichtung besteht aus drei Wohngemeinschaften mit je 11 Bewohnern. Diese kleinen, überschaubaren Gruppen sind nahezu selbstständig in der Planung des Tagesablaufes. Das Herzstück des gemeinschaftlichen Lebens bildet jeweils die Wohnküche mit ihrem Kaminofen. Vertraute Aktivitäten und eine überschaubare Größe ermöglichen den älteren Menschen eine wesentlich bessere Orientierung und sorgen für Sicherheit, Geborgenheit und Lebensqualität. Wir halten fast ausschließlich Einzelzimmer vor und würden uns freuen, Ihnen unser Haus bei einer persönlichen Besichtigung vorstellen zu dürfen. Haus Bocksberg Apfelweg 7 72475 Bitz Telefon 0 74 31/9595-0 Telefax 0 74 31/9595-199 info@hausbocksberg.de www.hausbocksberg.de ANZEIGEN 41

5 Betreute Wohnformen Betreute Wohnanlagen 5.1 Betreute Wohnanlagen Wird eine Wohnform für ältere oder behinderte Menschen bezeichnet, bei der neben der angepassten Ausstattung durch die Sicherheit einer Grundversorgung bzw. Betreuung angeboten wird. Neben dem Kauf- oder Mietvertrag kann noch ein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden mit einem ambulanten Pflegedienst. 42 f Herbertingen Seniorenwohnanlage Herbertingen Jordans-Reutter-Platz 2 88518 Herbertingen HAUSVERWALTUNG Müller ImmoVerwaltung Postfach 13 63 88342 Bad Saulgau (075 81) 5264 90 ANGEBOTE Barrierefreie Ausstattung, Aufzug, zentrale Lage, Gemeinwesenarbeit als Ansprechpartner, Pflege in der eigenen Wohnung möglich, Servicezentrum.

Betreute Wohnanlagen f Hohentengen Wohnanlage Göge Lebensräume für Jung und Alt Hauptstraße 8 88367 Hohentengen TELEFAX (075 72) 7120 20 (075 72) 7120 12 TRÄGER St. Anna-Hilfe ggmbh Siggenweilerstraße 11 88074 Meckenbeuren TELEFAX (075 42) 1017 01 (075 42) 1017 09 ANGEBOTE Barrierefreie Ausstattung, Aufzug, zentrale Lage. Gemeinwesenarbeit als Ansprechpartner. Pflege in der eigenen Wohnung möglich. Servicezentrum. f Mengen Wohnanlage Reiserstraße Lebensräume für Jung und Alt Reiserstraße 18 88512 Mengen TELEFAX (075 72) 7116 26 (075 72) 7126 36 TRÄGER St. Anna-Hilfe ggmbh Siggenweilerstraße 11 88074 Meckenbeuren TELEFAX (07542) 10 17 01 (07542) 10 17 09 ANGEBOTE Barrierefreie Ausstattung, Aufzug, zentrale Lage, Gemeinwesenarbeit als Ansprechpartner, Pflege in der eigenen Wohnung möglich. Servicezentrum. ANZEIGE Max & Moritz Umziehen ab 79, Euro Seniorenumzüge & Entrümpelungen EXKLUSIV FÜR DEN LANDKREIS SIGMARINGEN 1 Fahrzeug + 2 Möbelpacker 79, je Stunde 1 Fahrzeug + 3 Möbelpacker 99, je Stunde Inklusive Allem!!! An- und Abfahrtspauschale 1 Stunde! Balingen Bad Saulgau Singen Ravensburg Bodensee Informationen & Bestellungen unter (0 75 81) 53 71 37 www.mum-umzuege.de 43

5 Betreute Wohnformen Betreute Wohnanlagen f Krauchenwies Seniorenzentrum Krauchenwies Hausener Straße 5 72505 Krauchenwies TRÄGER GSW Sigmaringen (07571) 724121 ANGEBOTE Betreuung durch Vinzenz von Paul ggmbh f Sigmaringen Seniorenwohnanlage Strohdorf Strohdorfer Straße 20 TRÄGER GSW Sigmaringen (07571) 724121 ANGEBOTE Betreuung durch das DRK ANZEIGE > GUT UND SICHER WOHNEN Unverbindliches Illustration Unser aktuelles Projekt in der Josefinenstraße Sicherheit bedeutet für Sie: Mitten im Zentrum Individuelles Wohnungsangebot Keine Schwellen und Stufen Umfangreiches Serviceund Betreuungsangebot Wohnen in direkter Nachbarschaft zum Seniorenwohn- und Pflegeheim Josefinenstift Oder fragen Sie nach unseren anderen Angeboten in Sigmaringen und Krauchenwies 44 Fragen Sie uns - wir beraten Sie gern Tel. 07571 / 724-0

Betreute Wohnanlagen f Sigmaringen Josefinenstift, Seniorenwohnund Pflegeheim Josefinenstraße 2 (07571) 7 41 20 TRÄGER Vinzenz von Paul ggmbh, Soziale Dienste und Einrichtungen Vernetzung mit dem Pflegeheim f Sigmaringen Seniorenwohnanlage Fideliswiesen ggmbh Bussenstraße 3 TRÄGER ProCurand Bussenstraße 3 (07571) 74 19 0 ANGEBOTE Cafe, Fußpflege, Einkaufsservice, Friseur, Wohnungsreinigung, Mittagstisch, Vollverpflegung, Wäscheservice, Notruf rund um die Uhr, Betreuung rund um die Uhr, Freitzeitgestaltung f Veringenstadt Wohnanlage Im Städtle Lebensräume für Jung und Alt Im Städtle 70 72519 Veringenstadt TELEFAX (07577) 92 51 41 (07577) 92 58 83 TRÄGER St. Anna-Hilfe ggmbh Siggenweilerstraße 11 88074 Meckenbeuren TELEFAX (07542) 10 17 01 (07542) 10 17 09 ANGEBOTE Barrierefreie Ausstattung, Aufzug, zentrale Lage, Gemeinwesenarbeit als Ansprechpartner, Pflege in der eigenen Wohnung möglich, Servicezentrum. 45

6 Sonstige Hilfen Wohngeld Grundsicherung im Alter 46 6.1 Wohngeld Ein Anspruch auf Wohngeld kann sowohl für Mieter (Mietzuschuss), als auch für Eigentümer (Lastenzuschuss) von Wohnraum bestehen. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder Höhe des anzurechnenden Familieneinkommens Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung. Empfänger von Arbeitslosen- oder Sozialgeld nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII haben keinen Wohngeldanspruch. Wohngeldanträge können beim zuständigen Bürgermeisteramt gestellt werden. Dort sind die erforderlichen Antragsformulare erhältlich. 6.2 Grundsicherung im Alter Ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht für ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen bzw. dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners beschaffen können. Grundsicherungsanträge können beim zuständigen Bürgermeisteramt gestellt werden. Dort sind die erforderlichen Antragsformulare erhältlich. 6.3 Rundfunkgebührenbefreiung (GEZ) Von der Rundfunkgebührenpflicht können auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen Blinde und Gehörlose, Schwerbehinderte, Empfänger von Hilfe zur Pflege oder Pflegezulagen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt befreit werden. Empfänger von Grundsicherung im Alter, Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder von Ausbildungsförderung wird bei der Erfüllung bestimmter Kriterien ebenfalls die Gebühr erlassen.

Telefongebührenermäßigung Schwerbehindertenausweis Anträge und weitere Auskünfte sind bei den Gemeinden erhältlich. 6.4 Telefongebührenermäßigung Den Sozialtarif der Deutschen Telekom erhalten Kunden oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, oder die blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 sind. Weitere Informationen gibt der örtliche T-Punkt oder die telefonische Kundenberatung. T-Com Kundenberatung (08 00) 33 0 1000 6.5 Schwerbehindertenausweis / Feststellung der Behinderung Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit nicht nur vorübergehend von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall zurückzuführen oder ob sie angeboren ist. Menschen, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt und die in Deutschland wohnen, hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder hier arbeiten, gelten als schwerbehindert. Das Versorgungsamt im Fachbereich Soziales des Landratsamtes Sigmaringen stellt auf Antrag fest: das Vorliegen einer Behinderung den Grad der Behinderung (GdB) weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen) Liegt der Grad der Behinderung (GdB) bei wenigstens 50, erhält der Antragsteller einen Schwerbehindertenausweis, auf dessen Rückseite die zutreffenden Merkzeichen eingetragen werden. 47

Stichwortverzeichnis 48 A Altenpflegeheime...........39 f. Alzheimer...........8, 20, 32, 33 Ambulante Pflegedienste...26 f. B Barrierefreies Wohnen........24 Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren...........46 Beratungsstellen......6, 8, 17, 33 Betreutes Wohnen..........42 f. Betreuungsbehörde.........10 f. Betreuungsverfügung.........12 D Demenz.............8, 20, 32, 33 E Essen auf Rädern.............30 Ersatzpflege.................24 F Finanzielle Hilfen.....16 f, 38, 46 G Gesundheitsamt..............7 Gesetzliche Betreuung......10 f. Gesprächskreise..............21 Grundsicherung im Alter.....46 H Hausnotruf..................31 Hauswirtschaftliche Hilfen 26, 29 f. Heime.....................39 f. Hilfe zum Lebensunterhalt........38, 46 Hilfe zur Pflege...........16, 38 Hospizgruppen.............34 f. K Kurzzeitpflege............22, 24 N Niedrigschwellige Dienste....29 Nachbarschaftshilfen.........29 P Patientenverfügung..........14

Stichwortverzeichnis Pflegedienste..............26 f. Pflegegeld...................19 Pflegeheime................39 f. Pflegeversicherung........17, 38 Pflegevertretung.............22 Pflegekurse.................24 Pflegestützpunkte............17 Pflegende Angehörige........21 R Rundfunkgebühren...........46 V Verhinderungspflege.........22 Verwirrtheit..................8 Vorsorgevollmacht............13 Vorsorgende Verfügung.......12 W Wohnen im Alter...........42 f. Wohngeld...................46 Wohnraumanpassung........24 S Schuldnerberatung............7 Schwerbehindertenausweis...47 Sozialhilfe...................38 Sterbebegleitung.............34 Selbsthilfegruppen............9 T Tagespflege..................25 Teilstationäre Leistungen.....24 Telefongebührenermäßigung..47 49