Verfassungsprinzipien. Freiheit und Gleichheit

Ähnliche Dokumente
Europäisches Verfassungsrecht

Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht

3 Die Unionsbürgerschaft

Leitfragen der europäischen Verfassung. Wertegemeinschaft und Identität

EUROPÄISCHE UNION KONSOLIDIERTE FASSUNG DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION UND DES VERTRAGS ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEIN SCHAFT

Vertrag von Lissabon

Das Verhältnis zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten in der Europäischen Union

Europäisches Verfassungsrecht. Freiheit und Grundrechte Demokratie und Ausgestaltung der Institutionen

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

Info. Arbeitsblatt. Der Konvent - Erklärung von Rom Von V. Giscard d `Estaing, Vorsitzender des Europäischen Konvents, Rom, 18.

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht

INHALTSVERZEICHNIS. Einleitung 17

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

G e set z. Der Landtag hat beschlossen: Artikel

Europarecht. VIII. Die Marktfreiheiten Allgemeine Grundsätze

Vorschriftensammlung Europarecht

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12

Einführung in die Integrationsforschung Der Europäische Integrationsprozess im historischen Verlauf

Europarecht I (Grundzüge des Europarechts)

3. Die Charta der Grundrechte

Die EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU

Ungleichzeitigkeit und europäisches Verfassungsrecht

VERTIEFUNG E U R O P A R E C H T

Voranschreitende Demokratisierung der Europäischen Union

EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung

Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 10 Wiederholung und Vertiefung

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Das Politische System Deutschlands

Der EuGH (Große Kammer) hat in den verbundenen Rs. C-11/06 und C-12/06, Morgan & Bucher, mit Urteil vom 23. Oktober 2007 für Recht erkannt:

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ZWEITER TEIL NICHTDISKRIMINIERUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT

JURISTISCHE SCHRIFTENREIHE BAND 86

Grundfreiheit Freizügigkeit

Schutzpflichten im deutschen und europäischen Recht

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Die Schranken des Grundgesetzes für die europäische Integration

Wiederholung. Europäisches Verfassungsrecht

Leitfragen der europäischen Verfassung. Konstitutionalisierung, Wertegemeinschaft und Identität

STAATSBEGRIFF klassische Definition: erweiterte Definition:

Europarecht II. V. Niederlassungsfreiheit

LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 1. Juni 2011 (OR. en) 10222/2/11 REV 2. Interinstitutionelles Dossier: 2011/0070 (APP) LIMITE

Die steuerlichen Implikationen der Mobilitätsgarantien des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU

IV. Die Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes 39

8. November 2011 zu Zl. -2V-LG-1460/ (Regierungsvorlage)

Grundrechtsschutz in Europa und der Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Professor Dr. Helmut Goerlich Europarecht (Grundzüge) WS 07/08

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM

Europarecht I (Grundzüge des Europarechts)

Vorlesung Europäisches Wirtschaftsrecht

Andrea Kirsch. Demokratie und Legitimation in der Europäischen Union

F. Grundrechtsschutz im Rahmen der EU. I. Entstehung und Entwicklung der Grundrechte der EU

Vor-Integration und Übergangsmanagement 7. März 2012 / Berlin. Familienzusammenführung: Schritt für Schritt zu einem Europäischen Recht?

Europäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte

Christine Sauerwald. Die Unionsbürgerschaft Staatsangehörigkeitsrecht Mitgliedstaaten der Europäischen Union

4.9. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ZWEITER TEIL NICHTDISKRIMINIERUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT

Europarecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats

VERTRAG ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EU

Zentrum für europäisches Recht und Politik Der Vertrag von Lissabon

Offene Wissenschaft und Wissenschaftsfreiheit

Die Grundfreiheiten. Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008

Obligatorische Arbeit aus Politik Alexander Kleineberg. Europa: Europäischer Rat:

Europarecht I (Grundzüge des Europarechts)

Europa Handlungsrahmen für bürgerschaftliches Handeln vor Ort

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES

Das Kommunalwahlrecht für Auslánder nach der Neuordnung des Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG

Europäisches Verwaltungsrecht

Gesetzgebung in der EU Workshop SS Teil I. Univ. Prof. Dr. iur Götz Schulze

ARL-Kongress Karlsruhe, 26. Juni 2014 Dipl.-Jur. Alexander Milstein Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster

Die EU-rechtlichen Schranken bei der Regulierung von Ferien- und Zweitwohnsitzen. RA Dr. Lothar Stix, LL.M. LL.M.

Europarecht. VII. Der Binnenmarkt

Der Vertrag von Lissabon

Der grenzüberschreitende Sachverhalt in der Rechtsprechung des EuGH und deren Auswirkungen auf die Freizügigkeit der Unionsbürger

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

Vorwort... VII. Inhaltsübersicht... IX. Inhaltsverzeichnis... XI. Abkürzungsverzeichnis... XXIII. Literaturverzeichnis... XXIX

209 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - Deutscher Beschluss und Erklärungen (Normativer Teil) 1 von 7

Die EU-Grundrechtsarchitektur nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon FRA Round Table 6. Dezember 2010, Parlament

Europarecht II. 3. Warenverkehr

Die Familienzusammenführung mit Drittstaatsangehörigen im Recht der Europäischen Union

Materielle Anforderungen an das Entscheidungsverfahren in der Demokratie

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Entschließung des Europäischen Parlamentes zur Erarbeitung einer Charta der Grundrechte der Europäischen Union (16. März 2000)

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

a) Identität und Integration als Grundlagen eines Gemeinwesens

c) Grundrechte im EU-Recht

1. Freier Warenverkehr

Examensrepetitorium. Wintersemester 2015/16. Examensrepetitorium Europarecht Prof. Dr. Matthias Pechstein. Fall 3 Zambrano + McCarthy

EU-GLEICHSTELLUNGS- UND ANTIDISKRIMINIERUNGSRECHT NACH DEM VERTRAG VON LISSABON UND DER GRUNDRECHTECHARTA

Die akademische Selbstverwaltung in der Europäischen Union

Unionsbürgerrechte in der EU

EuR Fall Semestergebühren

Verfassungsinhalte. Verfassungsprinzipien. Organisationsregeln. Kompetenzen (Art. 44) Grundrechte. (Art. 62) Freiheitsrechte (Art. 1, 2, 4 ff.

COM-Aff.Inst./011 ENTSCHLIESSUNG. des Ausschusses der Regionen. zu der. "Charta der Grundrechte der Europäischen Union"

Verteidigungsrechte nach der EMRK und dem EuGH

WORKSHOP EUROPARECHT. Assoz. Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler Institut für Europarecht, JKU Linz

1. Einleitung. Begründung des Vorschlags, S. 1. 4

Vorlesung: BA, Kulturwissenschaften-Einführung // GS, Typ C Montag, 11:15-12:45 Uhr, Ort: GD Hs

vorlesung Europäisches Privatrecht WS 2011/12 Ablaufplan und Gliederung

Forderungen der Erftkreis-SPD an den Konvent für eine neue EU-Verfassung

Transkript:

Verfassungsprinzipien Freiheit und Gleichheit

Unsicherheiten über das Kollektivsubjekt - Wiederholung - Unionsvolk Problem des Volksbegriff und zirkuläre Argumente Völker der Mitgliedstaaten Problem, die Rolle der Staaten (Art. 48 EU) zu erfassen Mitgliedstaaten Problem, die Rolle der Bürger (Art. 19 Abs. 2 EG) zu erfassen Duale Legitimationsgrundlage (Pouvoir Constituante Mixte) Langer Strang über die Hauptquelle und schwacher Strang über die hinzutretende Quelle (Verflechtungsproblem)

Tugend des Dazwischen Institutionelle Ausgestaltung: Exekutivföderalismus und Konkordanzdemokratie mit dem Europäischen Parlament als Arbeits- und Kontrollparlament Demokratische Legitimationsanforderungen 1. Staatenverbund und starke Rolle des Rates 2. Zweckverband funktionaler Integration und die Kommission 3. Verfassungsverbund und starke Rolle des Bürgers: Kein Gegensatz zwischen Staats- und Volkssouveränität: Plurale Identität und die Rückführung unionaler Herrschaftsgewalt auf den Bürger Herstellung eines Legitimationszusammenhangs durch die Unionsbürgerschaft

Unionsbürgerschaft Ausgangspunkt Akzessorietät und Komplementarität (Art. 17 Abs. 1 EG) Doppelrolle der Unionsbürgerschaft Subjektivierung unionsrechtlicher Pflichten insbesondere des Europawahlrechts (Art. 19 Abs. 2 EG), das von der Staatsangehörigkeit abgekoppelt wird. Aktivbürgerschaft wird nach dem Wohnsitz bestimmt. Konstitutionalisierung des Freizügigkeitsrechts insbesondere durch Abkoppelung von den Grundfreiheiten (Art. 18 EG) und Verkoppelung mit den Grundrechten, etwa dem Diskriminierungsverbot nach Art. 12 EG ( gleiche Freiheit ) Beispiel: EuGH, Urteil v. 15.3.2005, Rs. C-209/03 - Bidar

Art. 17 und Art. 19 EG die politische Dimension Artikel 17 (1) Es wird eine Unionsbürgerschaft eingeführt. Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht. Artikel 19 (1) Jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, hat in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen, wobei für ihn dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats. (2) Unbeschadet des Artikels 190 Absatz 4 und der Bestimmungen zu dessen Durchführung besitzt jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, wobei für ihn dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats.

Art. 18 und Art. 12 EG die rechtliche Dimension Artikel 18 (1) Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in diesem Vertrag und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten. (2) Erscheint zur Erreichung dieses Ziels ein Tätigwerden der Gemeinschaft erforderlich und sieht dieser Vertrag hierfür keine Befugnisse vor, so kann der Rat Vorschriften erlassen, mit denen die Ausübung der Rechte nach Absatz 1 erleichtert wird. Er beschließt gemäß dem Verfahren des Artikels 251. (3) Absatz 2 gilt nicht für Vorschriften betreffend Pässe, Personalausweise, Aufenthaltstitel oder diesen gleichgestellte Dokumente und auch nicht für Vorschriften betreffend die soziale Sicherheit oder den sozialen Schutz.

Allgemeines Diskriminierungsverbot: Art. 12 EG (1) Unbeschadet besonderer Bestimmungen dieses Vertrags ist in seinem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten. (2) Der Rat kann nach dem Verfahren des Artikels 251 Regelungen für das Verbot solcher Diskriminierungen treffen.

Freiheit als Verfassungsprinzip Kompensation kollektiver Legitimationsdefizite? Regeln und Prinzipien Was meint Freiheit in Art. 6 Abs. 1 EU? Symbolik? Bewahrung natürlicher Freiheit Freiheit vom Staat und Freiheit durch die Union? Freiheit des Einzelnen als Ausgangs- und Bezugspunkt allen europäischen Rechts: Jeder Mensch ist im Anwendungsbereich der europäischen Rechtsordnung freies Rechtssubjekt und alle Menschen begegnen sich in dieser Rechtsordnung als rechtlich und moralisch Gleiche: Individualistisches Rechts- und Gesellschaftsverständnis

Art. 6 EU Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam. Die Union achtet die Grundrechte, wie sie in der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben.

Konsequenzen Unmittelbare Anwendung europäischen Rechts Einzelne ist nicht nur Objekt, sondern Subjekt des Rechts Grundfreiheiten als Erweiterung individueller Handlungsspielräume und Legitimationsbedarf Grundfreiheiten und Grundrechte Was die Grundfreiheiten integrieren, müssen die Grundrechte legitimieren Transnationale Integration und supranationale Legitimation Grundrechte zur Kompensation von Demokratiedefiziten? Freiheit als gleiche Freiheit Beschränkungen nationaler Differenzierung durch die Unionsbürgerschaft Verkoppelung mit den Grundrechten

Europäische Grundrechte Warum europäische Grundrechte? Entwicklung des Grundrechtsschutzes seit 1969 Praktische Wirksamkeit subjektiver Rechte und dezentraler Individualrechtsschutz Warum eine Stärkung des Grundrechtsschutzes? Sichtbarmachen der Grundrechte und Ordnung eines multipolaren Grundrechtsschutzes durch die Grundrechte-Charta Probleme Mitgliedstaaten als Adressaten der europäischen Grundrechte im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Durchführungskonstellationen (Agency-Situation) - Einschränkungskonstellationen (Eingriffe in Grundfreiheiten) - Erweiterungen, z.b. EuGH, Rs. C-60/00 Carpenter, Slg. 2002, I-6279 Aporien - Art. II-111 Abs. 1 VE: Weites Verständnis der Durchführung oder nicht abschließende Normierung unter Anerkennung richterlicher Weiterentwicklung des Grundrechtsschutzes? - Grundfreiheitliche Beschränkungsverbote, z.b. EuGH Rs. C-322/01 Doc Morris

Grundfreiheiten und Grundrechte Transnationale Integration und individuelle Legitimation Unterschiedliche Wirkungen, erkennbar in Drittwirkungskonstellationen Privatwirkung der Grundfreiheiten Integrationslogik des Binnenmarkts vgl. EuGH Rs. C.281/98 Angonese, Slg. 2000, I-4139. Privatautonomie durch Grundrechte Legislative Verteilungsentscheidung vgl. EuGH Rs. C-112/00 Schmidberger, Slg. 2003, I-5659.