Ausbildung im Gemeinsamen Lernen. Ein Leitfaden

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Transkript:

Ausbildung im Gemeinsamen Lernen Ein Leitfaden

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Präambel 2. Schulische Ausbildung.... 2.1 Allgemeine Hinweise 2.2 Das Praktikum.. 2.3 Ausbildungsmodelle. 2.4 Ausbildungsschulen und Hospitationsschulen.. 3. Seminarveranstaltungen... 3.1 Seminar für sonderpädagogische Förderung. 3.2 Verweis zu Inklusionsveranstaltungen im ZfsL.... 4. FAQ 2 3 3 4 5 6 8 8 8 9 Seminar für das Lehramt sonderpädagogische Förderung Seite 1

1. Präambel Die Ausbildung zur Sonderpädagogin und zum Sonderpädagogen folgt der gesellschaftlichen Entwicklung zum gemeinsamen Leben und Lernen von Menschen mit unterschiedlichen Begabungen, Kompetenzen und Einschränkungen. Diese Entwicklung ist durch den Beschluss der Generalversammlung der Vereinten Nationen Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Jahr 2006 auch für die Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verbindlich geworden. Die Umsetzung wird in den kommenden Jahren unter dem Stichwort Inklusion zu einem strukturellen Wandel in nahezu allen öffentlichen Lebensbereichen führen. Schulen spielen bei diesem Entwicklungsprozess eine tragende Rolle. Die Konvention formuliert dabei Inklusion als ein grundlegendes Menschenrecht und nennt unter den Allgemeinen Grundsätzen (Art. 3): Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft. Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit. Diese Haltung hat die Förderpädagogik seit jeher bestimmt und u.a. Ausdruck gefunden im Leitgedanken Selbstverwirklichung in sozialer Integration. Daher stellt der Weg zur Inklusion keine Umkehr, sondern eine logische Fortsetzung dessen dar, was unsere Berufsethik immer schon ausgezeichnet hat. Neu ist sicherlich für uns, dass dieser Weg auch in der Schule für alle Schüler schon so früh wie möglich beschritten werden soll und bis zum Ende der Schulpflicht und damit in den Bereich der Sekundarstufe hinein als Regelsituation angestrebt wird. Somit ergibt sich, dass die Förderschulen im überwiegenden Teil in die allgemeinen Schulen aufgehen werden. Für die Lehrerausbildung bedeutet dies, dass der zukünftige Arbeitsplatz von Sonderpädagoginnen/ Sonderpädagogen oftmals ganz oder teilweise die allgemeine Schule werden wird. Dem wollen und müssen wir durch eine Ausbildung in den Schulen mit gemeinsamen Lernen Rechnung tragen und gleichzeitig alles Erdenkliche dafür tun, dass das sonderpädagogische Know-how wie in den Förderschulen - auf höchstem Niveau erhalten bleibt. Wir laden Sie ein, diesen Weg, der teilweise noch ungepflastert ist, engagiert mit uns gemeinsam zu gehen! Seminar für das Lehramt sonderpädagogische Förderung Seite 2

2. Schulische Ausbildung 2.1 Allgemeine Hinweise Zu Beginn ihrer Ausbildung sind die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (LAA) vom Leiter des Seminars für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung einer Stammschule als Ausbildungsschule zugewiesen worden und zwar entweder einer Förderschule oder einer Schule des Gemeinsamen Lernens. In Ergänzung dazu werden die LAA nach einer Eingangsphase an einer weiteren Schule der jeweils anderen Schulart arbeiten, sodass alle LAA im Verlauf ihres Vorbereitungsdienstes Tätigkeiten sowohl an einer Förderschule als auch an einer allgemeinen Schule übernehmen werden. 2.1.1 Ausbildung an der Förderschule Die LAA werden während ihrer Ausbildung Tätigkeiten an einer Förderschule übernehmen und diese als einen zentralen Ort der Ausbildung kennen lernen. Eine Anbindung an die Förderschule ist uns während der Ausbildungszeit wichtig, da die LAA dort alle Aufgabenfelder einer Förderschule kennen lernen und durch Hospitationen sowie die Übernahme unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätigkeiten eigene praktische Erfahrungen sammeln und ausbauen können; Vorbilder für den Unterricht des jeweiligen Förderschwerpunktes finden, an denen sie sich orientieren können; ihr an der Universität und in Praktika erworbenes Expertenwissen des entsprechenden Förderschwerpunktes ausbauen und Theoriewissen mit praktischen Erfahrungen verknüpfen können; die Möglichkeit haben, sich mit diagnostischen Aufgaben auseinanderzusetzen sowie selbst diagnostische Verfahren der unterschiedlichsten Art in verschiedenen Kontexten anzuwenden. mit anderen Sonderpädagoginnen und -pädagogen in Kontakt treten, sich austauschen und unterstützen lassen können; 2.1.2 Ausbildung an der allgemeinen Schule Neben der Ausbildung an der Förderschule findet ein weiterer Teil der Ausbildung der LAA an einer allgemeinen Schule statt. Dort haben die LAA die Möglichkeit, die verschiedenen Aufgabenfelder einer Sonderpädagogin/eines Sonderpädagogen im Gemeinsamen Lernen kennen zu lernen; Unterrichtsbedingungen im Gemeinsamen Lernen kennen zu lernen sowie eigene Erfahrungen in der unterrichtlichen bzw. außerunterrichtlichen Tätigkeit zu sammeln; Seminar für das Lehramt sonderpädagogische Förderung Seite 3

sich mit weiteren Förderschwerpunkten auseinanderzusetzen sowie Erfahrung in der Diagnostik und Förderung von Schülerinnen/ Schülern mit verschiedenen Förderschwerpunkten zu sammeln; bestehende Netzwerke von Sonderpädagogen im Gemeinsamen Lernen kennen zu lernen sowie sich selbst mit Sonderpädagogen aus anderen Fachrichtungen zu vernetzen; Teamarbeit und Kooperationen zu Lehrern der allgemeinen Schule zu nutzen. 2.2 Das Praktikum Nach einer zweiwöchigen Phase der Hospitation an der zugewiesenen Ausbildungsschule (Förderschule oder allgemeine Schule) beginnt für die LAA bis zum Ende des ersten Quartals ein Praktikum verteilt auf einen Praktikumstag pro Woche an einer selbst gewählten allgemeinen Schule bzw. Förderschule. Im Rahmen dieses Praktikums hospitieren die LAA an Schulen, um diese und die dort bestehenden jeweiligen Förder- und Ausbildungsbedingungen kennen zu lernen. Die Gestaltung der einzelnen Praktikumstage liegt in der Verantwortung der LAA in Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen der entsprechenden allgemeinen Schule bzw. Förderschule. Den LAA steht es in dem Zusammenhang auch frei, ob sie in der zur Verfügung stehenden Zeit an einer oder mehreren Schulen hospitieren. Ebenso können die LAA über den Ort der allgemeinen Schule bzw. Förderschule innerhalb des Seminargebiets frei entscheiden. Aus organisatorischen Gründen empfiehlt es sich häufig, wenn Förderschule und allgemeine Schule im gleichen Schulamtsbezirk liegen. Teilweise bestehen zwischen einzelnen Schulen Kooperationen, die die LAA nutzen können. Informationen hierzu haben die jeweiligen Schulleitungen. Das Praktikum wird durch Seminarveranstaltungen vorbereitet, begleitet und evaluiert. Ziel des Praktikums ist es, dass die LAA in Absprache mit den zuständigen Schulleitungen ihr Ausbildungsmodell mit Beginn des 2. Ausbildungsquartals festlegen. Die LAA sollten das Praktikum daher so gestalten, dass sie zum Ende des ersten Quartals in der Lage sind, eine Entscheidung für eines der beiden folgenden Ausbildungsmodelle hierfür treffen zu können. Seminar für das Lehramt sonderpädagogische Förderung Seite 4

2.3 Ausbildungsmodelle Für ihre Ausbildung stehen den LAA ab dem 2. Ausbildungsquartal zwei Ausbildungsmodelle zur Verfügung, welche teilweise in Abhängigkeit mit dem Förderschwerpunkt stehen (s. 2.4.1). Die beiden Ausbildungsmodelle lauten wie folgt: Modell 1: 12 Stunden an der Stammschule + 2 Stunden an der Hospitationsschule Zwölf Stunden Ausbildungsunterricht und bedarfsdeckenden Unterricht an der Stammschule zwei Stunden wöchentlich Tätigkeit in einem Bedingungsfeld in der gewählten Hospitationsschule (Die Tätigkeit umfasst nach einer Phase der Hospitation auch der Einsatz im Unterricht, die Mitarbeit in Lerngruppen, die Unterrichtsgestaltung mit der Gesamtgruppe etc.) zwei Ausbildungsklassen/Lerngruppen in der von Beginn an zugewiesenen Stammschule Ableistung beider Prüfungsstunden in beiden Ausbildungsklassen/Lerngruppen der zugewiesenen Stammschule Mitarbeit in verschiedenen Kontexten der Hospitationsschule (aktive Hospitation) Ein Beratungsbesuch durch die Kernseminarleitung an der Hospitationsschule Bestätigung der Hospitationen durch Schulleitung der Hospitationsschule (Formblatt) Modell 2 X Stunden an der Förderschule + X Stunden an der GL-Schule Entscheidung über die Verteilung der 14 Ausbildungsstunden auf die beiden Schulen in Absprache mit den zuständigen Schulleitungen eigene Entscheidung über die Verteilung der Unterrichtsbesuche im GL und in der Förderschule des zugewiesenen Förderschwerpunktes (2/3 oder 3/2) Ableistung der Prüfungsstunden: mindestens eine Stunde im GL in den Ausbildungsklassen/Lerngruppen an der GL-Schule sollten mindestens zwei Schülerinnen/Schüler sein, bei denen der zugewiesene Förderschwerpunkt diagnostiziert wurde Ausbildungslehrer/innen beider Schulen fertigen Beurteilungsbeiträge an Die Schulleitung der Stammschule fertigt die Langzeitbeurteilung an Seminar für das Lehramt sonderpädagogische Förderung Seite 5

2.4 Ausbildungsschulen und Hospitationsschulen Alle Schulen also sowohl die Ausbildungsschulen als auch die Hospitationsschulen liegen im Seminargebiet des ZfsL Düsseldorf, Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Das Seminargebiet umfasst die Städte Düsseldorf, Mönchengladbach, Krefeld (ohne die Förderschule FS KM) sowie den Rhein-Kreis Neuss. Die Stammschule, an der die LAA ihre Ausbildung absolvieren, wird ihnen durch die Leitung des Seminars für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zugewiesen und ist den LAA damit bereits zu Beginn der Ausbildung bekannt. Die weitere an der Ausbildung beteiligte Schule legen die LAA nach einer Hospitationsphase und nach Entscheidung für eines der oben genannten Ausbildungsmodelle im Einvernehmen mit den Schulleitungen sowie der Seminarleitung fest. Die LAA können mit Zustimmung der Schulleitungen der Förderschule und der allgemeinen Schule zu Beginn eines Schulhalbjahres Änderungen in der Verteilung der Stunden innerhalb eines Ausbildungsmodells vornehmen und müssen dies dem Seminar schriftlich mitteilen (Formular). Der Wechsel zu einem anderen Ausbildungsmodell kann nur mit Zustimmung der beteiligten Schulleitungen und der Seminarleitung erfolgen. 2.4.1 Besonderheiten in einzelnen Förderschwerpunkten 2.4.1.1 Förderschwerpunkt Lernen Aufgrund der stetig sinkenden Zahl an Förderschulen mit dem FS Lernen und der damit einhergehenden sinkenden Zahl an Ausbildungsplätzen für LAA an diesen Schulen wird LAA im FS Lernen vermehrt dazu geraten, sich nach dem zweiten Organisationsmodell ausbilden zu lassen. Darüber hinaus wird aus heutiger Sicht das zukünftige berufliche Tätigkeitsfeld im Förderschwerpunkt Lernen schwerpunktmäßig im GL liegen. 2.4.1.2 Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation ist eine Ausbildung nach beiden Ausbildungsmodellen möglich. Hinweise hierzu erhalten Sie von Ihren Schulund Fachleitungen. Aufgrund der Organisation des Gemeinsamen Lernens in der Praxis findet die sonderpädagogische Begleitung der LAA in der Ausbildung durch eine Lehrkraft mit dem studierten Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation statt. Seminar für das Lehramt sonderpädagogische Förderung Seite 6

LAA des Förderschwerpunktes Hören und Kommunikation können einen Teil der Hospitationsstunden im Rahmen der Frühförderung hörgeschädigter Kinder absolvieren. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie durch die Fachleitung. 2.4.1.3 Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung ist eine Ausbildung nach beiden Ausbildungsmodellen möglich. Hinweise hierzu erhalten Sie von Ihren Schul- und Fachleitungen. 2.4.1.4 Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung ist eine Ausbildung nach beiden Ausbildungsmodellen möglich. Hinweise hierzu erhalten Sie von Ihren Schul- und Fachleitungen. 2.4.1.5 Förderschwerpunkt Sprache Im Förderschwerpunkt Sprache ist eine Ausbildung nach beiden Ausbildungsmodellen möglich. Hinweise hierzu erhalten Sie von Ihren Schul- und Fachleitungen. Seminar für das Lehramt sonderpädagogische Förderung Seite 7

3. Seminarveranstaltungen 3.1 Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung Im Rahmen von Seminarveranstaltungen setzen sich die LAA mit dem Gemeinsamen Lernen auseinander. Das Kernseminar bietet hier den Überbau, d.h. hier werden die LAA über die aktuellen rechtlichen Bestimmungen sowie Gesetzeslagen informiert, allgemeine und alle LAA betreffende Themen werden angesprochen und es findet ein Austausch über die Grenzen der einzelnen Förderschwerpunkte hinweg statt. Außerdem werden über das Kernseminar Lern- und Arbeitsgemeinschaften mit LAA der Primarstufe organisiert, die über den gesamten Ausbildungsverlauf stabil bleiben werden und die u.a. Möglichkeiten des Austauschs, der gemeinsamen Erarbeitung von Sachthemen als auch die gegenseitige Hospitation bieten. Das Unterrichtsfachseminar wird im Verlauf der Ausbildung an den aus den Lerngemeinschaften gewonnenen Erfahrungen anknüpfen und gemeinsame Unterrichtsversuche durchführen. Das Förderschwerpunktseminar geht explizit auf die Bedingungen und Situationen des jeweiligen Förderschwerpunktes ein und das Unterrichtsfachseminar hat den Gemeinsamen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf im Blick. 3.2 Verweis zu Inklusionsveranstaltungen im ZfsL Düsseldorf Am ZfsL Düsseldorf besteht seit längerer Zeit eine lehramtsübergreifende Arbeitsgruppe Inklusion, die den Ausbildungsprozess durch Veranstaltungen/Hospitationen für alle LAA/ Referendare begleitet. Einführend fand ein Tag zur Inklusion im Februar 2013 mit Fachreferenten und Vertretern der Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Gesamtschule Bonn- Beuel statt. Weitere Veranstaltungen sind geplant und werden regelmäßig durchgeführt. Auskünfte erteilen gerne die Inklusionsbeauftragten Frau von St. Georg und Herr Lehmacher. Seminar für das Lehramt sonderpädagogische Förderung Seite 8

4. FAQ (die FAQ-Liste wird fortlaufend ergänzt!) 1. FAQ zum Thema: Ausbildungsklassen und Stundenverteilung im GL 2. FAQ zum Thema: Weitere Verpflichtungen und Aufgabenfelder an der GL-Schule 3. FAQ zum Thema: Gutachten und Prüfung 4. FAQ zum Thema: Dienstreise und Fahrtkosten 5. FAQ zum Thema: Verschiedenes FAQ zum Thema: Ausbildungsklassen und Stundenverteilung im GL Muss meine Ausbildungslehrerin/mein Ausbildungslehrer in meinem Förderschwerpunkt ausgebildet sein? o Nein, das ist nicht zwingend notwendig, aber wünschenswert (insbesondere dann, wenn ein Großteil der Stunden im GL stattfindet). Sie/Er muss aber Lehrkraft für Sonderpädagogik sein. Sie/Er muss in jedem Fall auch einen Beurteilungsbeitrag erstellen. (vgl. auch 2.4.1.2) Muss meine Ausbildungslehrerin/mein Ausbildungslehrer (mit dem Lehramt SF) in meinem Unterrichtsfach ausgebildet sein? o Nein, es kann auch eine Lehrerin/ein Lehrer mit Lehramtsbefähigung einer allgemeinen Schule sein, es muss nicht die Ausbildungslehrerin/der Ausbildungslehrer für Sonderpädagogik sein. Sie/Er kann einen zusätzlichen Beurteilungsbeitrag erstellen. Wie viele Stunden muss ich an der GL-Schule bzw. der Förderschule bedarfsdeckend unterrichten? o Insgesamt werden vom 2. bis 5. Ausbildungsquartal 9 Stunden wöchentlich bedarfsdeckend unterrichtet. Die Verteilung der Stunden erfolgt im Einvernehmen mit den beteiligten Schulleitungen. Darf ich zusätzlich zum Einsatz in meinem studierten Unterrichtsfach in nicht studierten Fächern an der GL-Schule (insbesondere Sek I) unterrichten? o Die Verantwortung dafür liegt bei der Schulleitung der GL-Schule. Sie klärt die Wahl/Verteilung auf die Klassen und den Einsatz im Unterricht. Seminar für das Lehramt sonderpädagogische Förderung Seite 9

Welche Mindeststundenzahl darf/muss ich in meinem studierten Fach unterrichten? o Das ist nicht festgelegt. Wichtig ist, dass Sie optimal auf Ihre zukünftige Tätigkeit vorbereitet werden. Beide Prüfungsstunden müssen jedoch im studierten Unterrichtsfach durchgeführt werden, indem die/ der LAA im ZfsL ausgebildet wird. Darf ich mit der Facultas Primarstufe in meinem Fach auch in der Sek I im GL unterrichten? o In der Regel sollten die LAA in der entsprechenden Stufe eingesetzt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann in Rücksprache mit der Seminarleitung von dieser Regelung abgewichen werden. zurück zurück FAQ zum Thema: Weitere Verpflichtungen und Aufgabenfelder an der GL-Schule Muss ich an beiden Schulen an Konferenzen teilnehmen? o An wichtigen Gesprächen und Konferenzen, deren Ergebnisse und Absprachen Auswirkungen auf Ihre Ausbildungssituation haben werden, sollten sie in Absprache mit den Schulleitungen und ggf. der Seminarleitung teilnehmen. An welchen Klassenfahrten muss ich/darf ich teilnehmen? o Insgesamt dürfen die LAA an maximal drei Klassenfahrten pro Ausbildungsdurchgang teilnehmen. Die Verteilung entscheidet die/ der LAA in Absprache mit den beteiligten Schulleitungen. Die Genehmigung der Teilnahme erfolgt aber prinzipiell durch die Seminarleitung. Muss ich an der GL-Schule Pausenaufsicht und/oder Vertretungsunterricht übernehmen, wenn ich nur 2 Stunden hospitiere? o Nein. FAQ zum Thema: Langzeitbeurteilung und Prüfung Welche Schulleitung meiner Ausbildungsschulen erstellt die Langzeitbeurteilung? Seminar für das Lehramt sonderpädagogische Förderung Seite 10

o Grundsätzlich erstellt die Schulleitung der zugewiesen Ausbildungsschule die Langzeitbeurteilung. Wenn LAA nach dem X + X-Modell ausgebildet werden, erstellt die Schulleitung der zugewiesenen Schule die Langzeitbeurteilung federführend. Die Schulleitung der weiteren Ausbildungsschule erstellt keine Langzeitbeurteilung, leitet aber die Beurteilungsbeiträge der eigenen Ausbildungslehrkräfte an die Schulleitung der Stammschule weiter. Beim Modell 1 (12+2) erstellen nur die Ausbildungslehrer und die Schulleitung der Stammschule Beurteilungsbeiträge bzw. Langzeitbeurteilungen. Muss ich in den U-Besuchen bzw. der Prüfung die Gesamtgruppe zeigen oder auch/nur eine Teilgruppe beschränkt auf die Förderschüler? o In der Regel sollte Unterricht in der Gesamtgruppe im Gemeinsamen Lernen stattfinden. Darf ich die Prüfung auf 2 Tage verteilen? o Nein, das ist nicht möglich. zurück zurück FAQ zum Thema: Dienstunfallschutz und Fahrtkosten Erhalte ich eine Fahrtkostenerstattung? o Nein, gibt es seit Jahren nicht mehr. Sie können aber Ihre Fahrkosten bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Ist die Zeit, die ich für den Wechsel zwischen den beiden Schulen brauche, Pausenzeit? o Nein. Seminar für das Lehramt sonderpädagogische Förderung Seite 11