Meldewesen. DSLW - Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege - Krankengeld

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Transkript:

Meldewesen DSLW - Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege - Krankengeld

DSLW - Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege-Krankengeld Hinweis Erst mit der Echtabrechnung werden die für das EEL-Meldeverfahren notwendigen Werte ermittelt (z.b. ausgefallenes Brutto und Netto; vereinbartes Brutto und Netto) und im Lohnkonto abgelegt. Somit können erst nach einer Echtabrechnung die notwendigen Bescheinigungen über das EEL- Meldeverfahren erstellt und versendet werden. Während der Freistellung ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt Ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt = Brutto 1 Brutto 2 Brutto 1 ist das lfd. SV-Brutto analog Entgeltbescheinigungsverordnung EBV (nicht auf BBG gekürzt), welches dem Arbeitnehmer ohne die Freistellung im Abrechnungszeitraum zugestanden hätte, wenn die Freistellungstage bei Erkrankung des Kindes vergütet worden wären: - mit Entgeltfortzahlung - mit dem ausgefallenen Arbeitsentgelt - nach den arbeitsrechtlichen Bedingungen Dabei ist zu beachten, dass sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlungen kein SV-Brutto im Sinne der EBV darstellen. Damit sind keine Besonderheiten - wie beim Krankengeld - zu berücksichtigen. Brutto 2 ist das lfd. SV-Brutto analog 1 Abs. 2 Nr. 2b EBV (nicht auf BBG gekürzt), welches für den Arbeitnehmer in diesem Abrechnungszeitraum tatsächlich abgerechnet wurde (Ist- Arbeitsentgelt laut Abrechnung). Gibt es in einem Abrechnungszeitraum mehrere nicht nahtlos aneinander schließende Freistellungszeiträume oder anderweitige Fehlzeiten, ist für jeden Freistellungszeitraum eine Bescheinigung zu erstellen. Für jede Bescheinigung muss daher (ggf. auch fiktiv) ein ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt ermittelt werden. Liegen neben der Freistellung weitere Fehlzeiten aus anderen Gründen (z.b. unbezahlter Urlaub, Bezug von Krankengeld) vor, sind diese bei der Ermittlung des Brutto 1 und 2 nicht gesondert herauszurechnen. Weitere Besonderheiten sind zu beachten: - Eine Nachzahlung aufgrund einer rückwirkenden Entgelterhöhung wird nur dann berücksichtigt, wenn der Zeitpunkt der Begründung des Anspruchs (z.b. der Tag des Tarifabschlusses) vor dem Beginn der Freistellung wegen Erkrankung des Kindes liegt. Die Nachzahlung wird in diesem Fall mitbescheinigt, wenn sie sich auf den maßgebenden Freistellungszeitraum bezieht. Dies gilt auch dann, wenn die Nachzahlung für die Berechnung der Beiträge aus Vereinfachungsgründen wie einmalig gezahltes Arbeitsentgelt behandelt worden ist. - Bei Arbeitsentgelten innerhalb der Gleitzone ( 20 Abs. 2 SGB IV) ist das tatsächliche (nicht das beitragspflichtige) Bruttoarbeitsentgelt zu melden. Seite 2 von 11

Während der Freistellung ausgefallenes Nettoarbeitsentgelt Ausgefallenes Nettoarbeitsentgelt = Netto 1 Netto 2 Das Netto 1 wird fiktiv aus Brutto 1 und das Netto 2 wird fiktiv aus Brutto 2 ermittelt. Bei mehreren Freistellungen in einem Entgeltabrechnungszeitraum werden die Werte für den Monat ermittelt und im Verhältnis der Kalendertage auf die einzelnen Freistellungszeiträume verteilt. Für jeden Freistellungszeitraum ist eine Bescheinigung vom Anwender abzurufen. Weitere Besonderheiten sind zu beachten: - Bei freiwilligen Krankenversicherten ist der um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers verminderte Beitrag des Versicherten zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Bruttoarbeitsentgelt abzuziehen. Berechnung: Gesamtbeitrag zur KV und PV - Arbeitgeberzuschuss = Beitragsanteil des Versicherten Vom Bruttoarbeitsentgelt darf nur der Beitragsanteil des Versicherten abgezogen werden - Für privat Krankenversicherte ist der um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers verminderte Beitrag des Versicherten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen. - Beiträge der Arbeitnehmer zu berufsständischen Versorgungswerken, für eine Winterbeschäftigungsumlage oder zu den Arbeitnehmerkammern im Saarland und in Bremen/ Bremerhaven sind analog der gesetzlichen Abgaben vom Bruttoarbeitsentgelt abzuziehen. - Bei Arbeitsentgelten innerhalb der Gleitzone ( 20 Abs. 2 SGB IV) ist aus dem tatsächlichen (nicht dem beitragspflichtigen) Bruttoarbeitsentgelt ein fiktives Nettoarbeitsentgelt auf der Basis der allgemeinen Beitragsermittlungsgrundsätze also ohne Berücksichtigung der besonderen beitragsrechtlichen Regelungen für die Gleitzone zu ermitteln. Generelle Einstellungen vornehmen Firmen Krankenkasse, SV-Regelungen, ATZ, BV SV-Regelungen, Umlagen, ATZ SV EEL Feld Ausschluss Anspruch auf bezahlte Freistellung Kind Anspruch auf bezahlte Freistellung ist gegeben bzw. ausgeschlossen durch: Folgende Optionen sind zur Auswahl hinterlegt: 0 = nicht ausgeschlossen 1 = Tarifvertrag 2 = Betriebsvereinbarung 3 = Arbeitsvertrag Feld Begrenzung Anspruch auf bez. Freistellung Kind: Anspruch auf bezahlte Freistellung ist begrenzt auf [Arbeitstage]: Seite 3 von 11

Besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung (Auswahl 0 im vorigen Feld), ist die Anzahl dieser Arbeitstage bezogen auf den Freistellungszeitraum anzugeben. Im Personalstamm (Kachel Mitarbeiter) kann unter der Maske Kinderbezogene Angaben, eine Abweichung zum Firmenstamm beim Mitarbeiter hinterlegt werden. Angaben zum Kind hinterlegen Mitarbeiter Kinder und Familie Kinderbezogene Angaben Folgende Eingaben pro Kind müssen vorgenommen werden: Kind-Nr. 01 Bezeichnung des Kindes: Vorname Nachname (wird in den Fehlzeiten zur Nr. des Kindes angezeigt) Geburtsdatum des Kindes: Vorname des Kindes: Familienname des Kindes: Geschlecht des Kindes: Weitere Kinder müssen mit fortlaufender Nummer (02, 03 ) erfasst werden. Vorgabe Bruttoarbeitsentgelt ohne Freistellung (Gültigkeit seit dem 01.07.2016, vorher galt eine andere Berechnungsmethode) Mitarbeiter Sozialversicherung Zusatzangaben EEL Feld EEL Bruttoarbeitsentgelt ohne Freist. Kinderpflege Es muss der Betrag Brutto 1, wie unter Hinweis Seite 2 beschrieben, stichtagsbezogen erfasst werden. Seite 4 von 11

Fehlzeiten Mitarbeiter Monatlich variable Daten Zeitarten Feld: Zeitraum Zeitartenschlüssel = 25E Pflege erkranktes Kind ohne Arbeitsentgelt mit Krankengeld. Gültig ab / Gültig bis EFZ-Anspruch ausgelöst am Der Zeitraum der gemeldeten Fehlzeit muss der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entsprechen (Gültig ab / Gültig bis). Bei einer monatsübergreifenden Erkrankung ist die Trennung nach Monaten zu empfehlen, da pro Monat jeweils eine separate Entgeltbescheinigung zu erstellen ist. Beispiel Listenansicht Seite 5 von 11

Mitarbeiter Monatlich variable Daten Zeitarten (Kalender) Beispiel Kalenderansicht Bescheinigung erstellen und an die Krankenkasse übermitteln Meldungen Personen Hinzufügen/Neuanlage Noch zu erfassen sind: Firma Personalnummer Beginn der letzten Arbeitsunfähigkeit = Beginn AU Kind krank (1. Tag) Seite 6 von 11

Voreinstellungen/Übersteuerung Im Bild Übersteuerung werden die Daten angezeigt, welche manuell überschrieben werden können, systemseitig erfolgt hier eine Voreinstellung. In der Regel ist eine Anpassung der Daten nicht notwendig. Im Bild PDF Übersicht werden alle Daten angezeigt, wie sie dann übermittelt werden. Bitte hier eine Prüfung der Daten vornehmen! Hinweis derzeitiger aktueller Stand zu den Feldern ausgefallenes Brutto-Arbeitsentgelt sowie ausgefallenes Netto-Arbeitsentgelt: Die Beträge zum ausgefallenen Brutto und Netto werden angezeigt und lassen sich manuell überschreiben, jedoch werden die neuen manuellen Beträge nicht übermittelt. Deshalb darf das ausgefallene Brutto und Netto nicht überschrieben werden. beitragspflichtige Einmalzahlung in den 12 Monaten vor Freistellung: Diese Information wird derzeit programmseitig nicht immer korrekt ermittelt, deshalb muss dies eigenständig mit Hilfe des Lohnkontos geprüft werden. Eine Anpassung des Feldes von N auf J wird korrekt übernommen und auch korrekt übermittelt. Der zu überprüfende Zeitraum umfasst 12 Monate vor Beginn der Erkrankung des Kindes. Blaue Hinweise dienen nur zur Information und können über das x ausgeblendet werden. Bei anders farbigen Hinweisen, sind noch vorher die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Im Bereich oben rechts, erscheint folgende Meldung, wenn die Prüfung erfolgreich war. Seite 7 von 11

Es erscheint die Meldung: Bitte noch einmal mit Senden bestätigen: Im Bereich oben rechts, erscheint folgende Meldung, wenn die Erstellung erfolgreich war. Ein Drucken des Dokuments ist nun möglich, aber nicht notwendig, da der erstellte Datensatz im Meldeverfahren abgelegt worden ist. Drucken Seite 8 von 11

01.02.2018 02.02.2018 Seite 9 von 11

2 2 Seite 10 von 11

Datensatz finden In der Suchmaske über die Eingabe von Kriterien kann der Datensatz gefunden werden. Die Daten haben nach dem Senden den Status F (Freigegeben) und werden in der Nacht an die Krankenkasse übermittelt. Der Status ändert sich dann auf V (Versendet) und nach Eingang bei der Krankenkasse auf E (Erledigt). Stornierung/Löschung Eine Löschung einer einmal versendeten Meldung ist nicht möglich. Die Stornierung einer fehlerhaften Meldung ist erst möglich, wenn der Status E (Erledigt) erreicht ist. Seite 11 von 11