Neuerungen des Integrationsgesetzes was ist wichtig für die Praxis

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Transkript:

Neuerungen des Integrationsgesetzes was ist wichtig für die Praxis Tina Lachmayr IQ Fachstelle Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung, VIA Bayern e.v. Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Stand 01.06.2017 In Kooperation mit:

Förderprogramm IQ Integration durch Qualifizierung Zentrales arbeitsmarktpolitisches Programm des BMAS zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund 4. Förderperiode: 1. Januar 2015 31. Dezember 2018 Mittelgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA), Europäischer Sozialfond Zielgruppen: 1. Migrantinnen und Migranten unabhängig vom Aufenthaltsstatus 2. Arbeitsmarktakteure Aktuell sind bundesweit rd. 400 Teilprojekte im Rahmen von IQ tätig 2

Förderprogramm IQ Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Handlungsschwerpunkte im Förderprogramm: 1. Ausbau der Anerkennungsberatung und Erweiterung um eine Qualifizierungsberatung 2. Entwicklung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen 3. Interkulturelle Öffnung und Kompetenzentwicklung (v.a. Arbeitsverwaltung, Kommunalverwaltung und KMU) 3

Das Integrationsgesetz: zwischen fördern und fordern Themen: Zugang zum Arbeitsmarkt Ausbildungsbegleitende Hilfen Deutschförderung Wohnsitzregelung Zahlen & Daten Flucht-/migrationsspezifische Herausforderungen Empfehlungen 4

Begrifflichkeiten Situation Terminologie Status Einreise Asylsuchender Ab Ausstellung des Ankunftsnachweises Aufenthaltsgestattung Asylantrag beim BAMF gestellt Asylantrag mit negativem Bescheid und Aussetzung der Abschiebung Asylbewerberin/Asylbewerber Aufenthaltsgestattung Geduldeter Kein Aufenthaltstitel Ausreisepflicht Asylantrag mit positivem Bescheid Anerkannter Flüchtling/Asylberechtigter Aufenthaltserlaubnis 5

Anerkannte Flüchtlinge Asylsuchende Asylbewerberinnen und -bewerber Geduldete 6

7 Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Ankunft in Deutschland: Solange ausländische Personen verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtungen zu leben, haben sie keinen Arbeitsmarktzugang (bis max. 6 Monate; i.r. die ersten 3 Monate)

8 Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus sog. sicheren Herkunftsstaaten, die nach dem 31.08.2015 einen Asylantrag gestellt haben, wurde ein Beschäftigungsverbot eingeführt. Als sichere Herkunftsstaaten werden zur Zeit definiert: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien/ehemalige jugoslawische Republik, Montenegro, Senegal, Serbien

9 Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Erwerbstätigkeit Asylbewerberinnen und -bewerber haben i.d.r. einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang: Eine Beschäftigung ist nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde erlaubt. Die Ausländerbehörde muss in der Regel die Zustimmung der Agentur für Arbeit einholen. Die Agenturen für Arbeit führen die Vorrangprüfung und die Prüfung vergleichbarer Arbeitsbedingungen durch. Asylbewerberinnen und Asylbewerber dürfen nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden als vergleichbare deutsche Arbeitnehmende. Änderung durch das Integrationsgesetz: die Vorrangprüfung wurde bei Asylbewerberinnen und -bewerbern und Geduldeten befristet auf 3 Jahre in 133 der 156 Bezirken der Agenturen für Arbeit ausgesetzt.

10 Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Weitere Besonderheiten: In den übrigen 23 Agenturbezirken verbleibt es bei der bisherigen Regelung. Die Vorrangprüfung entfällt: Für Hochschulabsolventen, die die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU in einem sog. Mangelberuf erfüllen (z. B. Naturwissenschaften, Humanmedizin), das heißt einen deutschen oder anerkannten bzw. vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss haben und mindestens 38.688 Euro brutto jährlich (Stand 2016) verdienen, für Fachkräfte in einem sog. Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Mechatronik, Gesundheits-, Kranken- und Altenpflegeberufe, die einen anerkannten Berufsabschluss haben oder an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen und generell nach 15 Monaten Aufenthalt.

11 Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Asylbewerberinnen und -bewerber in der Ausbildung Die Aufnahme einer Ausbildung ist möglich, mit Genehmigung der Ausländerbehörde, jedoch ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (nach Ablauf der Wartefrist von grundsätzlich 3 Monaten und die Person stammt nicht aus einem sicheren Herkunftsland).

12 Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Asylbewerberinnen und -bewerber im Praktikum etc. Bei Hospitationen, Schulpraktikum, ehrenamtliche Tätigkeiten, betrieblichen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 45 SGB III) ist keine Erlaubnis der Ausländerbehörde und keine Zustimmung der Arbeitsagentur erforderlich. Bei vorgeschriebenen Praktika im Rahmen einer Berufsausbildung oder eines Studiums, Praktika bis zu 3 Monaten zur Orientierung hinsichtlich einer Berufsausbildung oder eines Studiums, Einstiegsqualifizierung ( 54a SGB III), Praktika im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ( 51 SGB III) etc. ist eine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich, aber keine Zustimmung der Arbeitsagentur.

13 Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Sonstige Praktika: Eine Erlaubnis der Ausländerbehörde ist erforderlich; nach Ablauf der grundsätzlich 3-monatigen Wartezeit entfällt in 133 von 156 Agenturbezirken die Vorrangprüfung, die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen findet statt; bei einem Aufenthalt länger als 15 Monaten entfällt die Vorrangprüfung generell in allen Agenturbezirken, bei einem Aufenthalt seit vier Jahren ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr erforderlich.

14 Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Arbeitsmarktzugang bei Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt., d.h. es Bedarf keiner Zustimmung der Ausländerbehörde oder der Agentur für Arbeit. Das Gleiche gilt für die Ausübung einer Ausbildung, eines Praktikums etc.

15 Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Geduldete in der Erwerbstätigkeit Hier gelten ähnliche Regelungen wie bei Asylbewerberinnen und -bewerbern: Im 1. bis zum 3. Monat befinden sich die Personen in der sog. Wartefrist. Ab dem 4. Monat können Geduldete in den meisten Teilen Deutschlands ohne Vorrangprüfung eine Arbeit aufnehmen. In einigen Agentur für Arbeit Bezirken gilt: Vorrangprüfung entfällt bei akad. Mangelberufen und Engpass nach Positivliste und generell nach 15 Monaten Aufenthalt. Für Geduldete kann aber auch ein Beschäftigungsverbot erteilt werden, z.b. weil sie ihre Mitwirkungspflichten zur Ausreise (insbesondere Vorlage von Ausweisdokumenten) verletzt haben!

16 Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Geduldete in der Ausbildung Geduldete können ab dem 1. Tag der Duldung eine Ausbildung beginnen (ohne Zustimmung der BA) außer es liegt ein Beschäftigungsverbot vor. Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss wird bei anschließender Beschäftigung ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt (sog. 3 + 2 Regelung). Wer nach der Ausbildung nicht im Ausbildungsbetrieb weiterbeschäftigt wird, bekommt zur Arbeitsplatzsuche eine weitere Duldung für sechs Monate. Die bisherige Altersbegrenzung von 21 Jahren für den Beginn der Ausbildung wurde aufgehoben.

Ausbildungsbegleitende Hilfen u.ä. Die Ausbildungsförderung wurde v.a. für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive geöffnet: nach drei Monaten Ausbildungsbegleitende Hilfen Assistierte Ausbildung berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach 15 Monaten Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld Ansprechpartner ist jeweils der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit 17

Deutsch lernen Integrationskurse (Orientierungskurs und Sprachkurs, 600 UE) stehen allen Einwandern zur Verfügung, somit auch anerkannten Flüchtlingen (z.t. sind sie verpflichtend). Mit dem Integrationsgesetz wurden die Integrationskurse für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive im noch laufenden Asylverfahren geöffnet. Außerdem wurde: die Kursgröße vergrößert die Wartezeit verkürzt die Wertevermittlung aufgestockt 18

Weitere Möglichkeiten Deutsch zu lernen: Berufsbezogener Sprachförderung ( DeuFöV ), seit 1. Juli 2016 Teilnehmen können: Personen mit Migrationshintergrund, Geduldete nach 60a Absatz 2 Satz 3 des AufenthG (dringende humanitäre, persönliche Gründe, erhebliche öffentliche Interessen), Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia). 19

Des weiteren müssen die Personen, um an DeuFöV teilzunehmen: Bei Agentur für Arbeit ausbildungsuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sein oder an Maßnahmen zur Berufsvorbereitung oder der Assistierten Ausbildung nach dem SGB III teilnehmen (Agenturen für Arbeit) oder Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen (Jobcenter) oder Begleitend zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse oder für den Zugang zum Beruf ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen (BAMF) oder Auszubildende/Auszubildender sein (BAMF). 20

Wesentliche Inhalte von DeuFöV : Modularisierung: Basismodule (vom B1 zu B 2, vom Niveau B 2 zu C 1, vom C1 zu C 2). Spezialmodule für Personen im Anerkennungsverfahren, fachspezifische Spezialmodule. Eingangssprachniveau B1, aber Spezialmodule für Personen, die trotz Teilnahme am Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben. Kombination von berufsbezogener Sprachförderung mit Maßnahmen nach dem SGB II und SGB III sowie mit arbeitsmarktpolitischen Bundes- und Landesprogrammen. 21

Weitere Möglichkeiten Deutsch zu lernen: ESF-BAMF Kurse Durchführung eigener betrieblicher Sprachkursangebote 22

Wohnen Asylsuchende müssen zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung, anschließend in einer Asylunterkunft bis zum Ablauf des Verfahrens wohnen. Die Residenzpflicht wurde gelockert. Mit dem Integrationsgesetz wurde jedoch eine Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge eingeführt Steuerung der Niederlassung Ausgenommen: Flüchtlinge, die eine Ausbildung, eine Hochschulausbildung bzw. eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen mit mind. 15 Std./wtl. Arbeitszeit, sowie weitegehender Sicherung des Lebensunterhaltes. 23

Ein kleiner Ausflug in die Statistik 24

25 Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Asylanträge In Deutschland gestellte Asylanträge: 2013: 109.580 2014: 173.072 2015: 441.899 2016 722.370

26 Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Russische Förderation 1% Asylanträge 2016 Nigeria Pakistan 2% 2% Albanien 2% ungeklärt 2% Eritrea 3% Iran 4% sonstiges 16% Irak 13% Afghanistan 18% Syrien 37% Grafische Darstellung: VIA Bayern e.v., Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Schlüsselzahlen Asyl 2016

27 Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Entscheidungen 2016 695.733 Rechtsstellung als Flüchtling (36,8%) 13% Anerkennung als Flüchtling gem 16a GG (0,3%) 25% 3% 22% 37% 0% subsididärer Schutz gem 4 Abs. AsylG (22,1%) Feststellung eines Abschiebeverbotes gem 60 Abs. 5/7 (3,5%) Ablehung (25,0%) Grafische Darstellung: VIA Bayern e.v., Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Schlüsselzahlen Asyl 2016

(Aus-)Bildungsniveau Aussagekräftige Datenlagen liegen nicht vor. Den Angaben aus einer nichtrepräsentativen Befragung des BAMF zufolge haben unter den 2015 befragten Geflüchteten: 13% eine Hochschule 17,5% ein Gymnasium 30% eine Haupt- und Realschule (Sekundarschulen) 24% eine Grundschule 8% gar keine Schule besucht. 28

Ausgeübte Berufe Ein weiteres Ergebnis war: 35 % waren im Heimatland erwerbslos, 65 % waren erwerbstätig, davon: gingen 13% einer Tätigkeit im Handwerk nach, 10 % gingen einer Hilfstätigkeit nach, 5 % waren lehrend tätig. Akademische Asylantragsteller übten am häufigsten Lehrberufe (18%), medizinische Tätigkeiten (11%) und Ingenieurberufe (10 %) aus. 28 % aller Antragsteller gaben an auch Englisch zu sprechen. 29

Abschießende Gedanken, Empfehlungen 30

Migrationsspezifische/Fluchtspezifische Herausforderungen Bei bestimmten Aufenthaltstiteln haben Personen einen eingeschränkten bzw. nachrangigen Arbeitsmarktzugang. Evtl. haben sie mangelnde Deutschkenntnisse. Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen ist evtl. nötig. Es herrschen evtl. Wissensnachteile auf Grund von Unkenntnissen des hiesigen Arbeitsmarktes, Abläufe, Spielregeln. Es gibt evtl. einen ungleichen fachlichen Kenntnisstand (z.b. auf Grund eines anderen Ausbildungssystems, Tätigkeit). Es entsteht ein bürokratischer Mehraufwand (wg. Arbeitserlaubnis etc.) Die Personen haben Diskriminierungserfahrungen erfahren, es gibt Vorurteile und Vorbehalte. 31

Migrationsspezifische/Fluchtspezifische Herausforderungen Hinzu kommen noch erschwerte Bedingungen durch die Themen: Wohnen (Unterbringungssystem; Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften) Gesundheit und soziale Integration (Zugang zur Gesundheitsversorgung; physische und psychische Auswirkungen der Flucht) 32

Chancen & Potentiale Der Fachkräfte und Nachwuchsbedarf kann gesichert werden Kompetente Mitarbeitende können gewonnen werden: Sprachkenntnisse und Kulturkompetenzen Evtl. erhöhte Kompetenzen im Bereich: Flexibilität, Eigenmotivation und Risikobereitschaft Motivation Erhöhung von Problemlösungskompetenz, Kreativität und Innovation in multikulturellen Teams Neue Kundenkreise können durch neue Mitarbeitende erreicht werden, sowie neue Märkte erschlossen werden Gesellschaftliche Verantwortung wird übernommen und ein positives Image kann gewonnen werden. (nach Franken 2014) 33

TIPPS Welches Aufenthaltsdokument vorliegt, erkennen Sie an der Bezeichnung auf der Vorderseite des Dokuments. Die Ausländerbehörden sind verpflichtet den konkreten Arbeitsmarktzugang der Flüchtlinge direkt in die Aufenthaltsdokumente einzutragen ABER: der konkrete Arbeitsmarktzugang kann sich ändern (z.b. durch den Faktor Zeit! Auf alle Fälle empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Agentur für Arbeit bzw. der Ausländerbehörde Die Entscheidungen sind häufig Einzelfallabhängig! 34

TIPPS Holen Sie sich Unterstützung, was die Themen: Arbeitsmarktzugang Fördermöglichkeiten Anerkennung von ausländischen Abschlüssen Deutschförderung Interkulturelle Öffnung/Diversity etc. betrifft! Bundesweite Netzwerkpartnerinnen und -partner stehen Ihnen dabei zur Verfügung! (siehe Linkliste) Bringen Sie Schwierigkeiten, bürokratische Hürden etc. in entsprechende Gremien ein! 35

Nutzungshinweis für die Präsentation Copyright 2017, VIA Verband für Interkulturelle Arbeit e.v. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Die Präsentation ist eine Einführung in das Thema Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete und soll einen Überblick verschaffen. Wir übernehmen keine Garantie oder Haftung für die Richtigkeit, oder Vollständigkeit der wiedergegebenen Informationen. 36

Referentin und Kontakt: Tina Lachmayr IQ Fachstelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung tina.lachmayr@via-bayern.de Tel.: 089 52033237 VIA Bayern - Verband für interkulturelle Arbeit e.v. 37