Benchmarking der großen Großstädte

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Transkript:

Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung Benchmarking der großen Großstädte Monitoring 2017 zu den existenzsichernden Leistungen des SGB XII und SGB II, zum Asylbewerberleistungsgesetz und zur Wohnungsnotfallprävention Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH Rothenbaumchaussee 11 20148 Hamburg Tel.: 040 410 32 81 Fax: 040 41 35 01 11 consens@consens-info.de www.consens-info.de www.sgb2-portal.de www.kennzahlenvergleich-eingliederungshilfe.de Endversion: 12. September Seite 1

Inhalt 1 Vorbemerkungen Seite 6 2 3 4 5 6 7 Kontextinformationen Seite 11 Leistungen gemäß SGB XII: HLU, GSiAE, HzG Seite 19 Leistungen gemäß SGB II Seite 33 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Seite 46 Prävention von Wohnungsnotfällen Seite 59 Fazit und Ausblick Seite 66 Seite 2

Abkürzungen der Städte Abkürzung HB DO DD DU D E F HH H K L M N HRO S Stadt Bremen Dortmund Dresden Duisburg Düsseldorf Essen Frankfurt Hamburg Hannover Köln Leipzig München Nürnberg Rostock Stuttgart Seite 3

Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Bedeutung Abkürzung Bedeutung Abs. Absatz i.e. in Einrichtungen AsylbLG a.v.e. EGH ehem. Asylbewerberleistungsgesetz außerhalb von Einrichtungen Eingliederungshilfe ehemalige Kap. KdU KV LB Kapitel Kosten der Unterkunft Krankenversicherung Leistungsberechtigte/r EW GeMW GSiAE GU HLU HzG HzP Einwohner Gewichteter Mittelwert Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung Gemeinschaftsunterkunft Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfen zur Gesundheit Hilfe zur Pflege MW NRW PG PS PSG SGB UdSSR Mittelwert Nordrhein-Westfalen Pflegegrad Pflegestufe Pflegestärkungsgesetz Sozialgesetzbuch Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Seite 4

Abkürzungsverzeichnis Abkürzungen SGB II ALG AUS BA BG ELB ESLB KOL NEF NESLB NLB PERS RLB SLB Bedeutung Arbeitslosengeld vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Bundesagentur für Arbeit Bedarfsgemeinschaft erwerbsfähige Leistungsberechtigte Erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte Kinder ohne Leistungsanspruch Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Nicht erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte Nicht Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften Regelleistungsberechtigte Sonstige Leistungsberechtigte Seite 5

1 Vorbemerkungen Seite 6

Vorbemerkungen 1 Das Benchmarking der großen Großstädte Der Benchmarkingkreis der großen Großstädte kann auf ein über 20-jähriges Bestehen zurückblicken. Im Laufe dieser Zeit haben die n an Tiefe gewonnen und das betrachtete Spektrum hat sich um die existenzsichernden Leistungen der beiden Sozialgesetzbücher XII und II herum deutlich erweitert und inhaltlich entwickelt. Entstanden sind umfangreiche quantitative Vergleiche, begleitet von einem qualitativen Austausch in Form von Fachtagungen, Arbeitsgruppen und Städteumfragen, um im Sinne eines voneinander Lernens Anregungen für die eigene Praxis zu erhalten. Es liegen mittlerweile umfangreiche Kennzahlensets zur Betrachtung der folgenden Leistungen vor: Leistungen nach dem SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII (HLU) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (GSiAE) Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel des SGB XII (HzG) Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII (HzP) Leistungen nach dem SGB II Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Prävention von Wohnungsnotfällen (WNP) Der Kennzahlenvergleich dient dazu, Transparenz über das Leistungsgeschehen herzustellen, Entwicklungen zu erkennen und Steuerungsansätze zu identifizieren. Seite 7

Vorbemerkungen 1 Zur Berichtsform Im Bericht für das Betrachtungsjahr 2017 steht die Hilfe zur Pflege im Fokus der, insbesondere vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Pflegestärkungsgesetze (PSG) I-III. Im Rahmen von Fachtagungen und einer Arbeitsgruppe haben sich die Städte mit den organisatorischen, fachlichen und strategischen Herausforderungen infolge der PSG auseinandergesetzt. Auch die Auswirkungen auf die Leistungsgewährungspraxis der Sozialämter sowie die Entwicklung der Fall- und Finanzdaten wurden anhand neu definierter Basis- und Kennzahlen erörtert. Leitend ist die Frage, für wen durch die Pflegegesetzgebung eine Stärkung der Pflege eingetreten ist. Die Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs 2017 in den übrigen Leistungsbereichen werden in Form der vorliegenden Präsentation als Monitoring mit kommentierten Grafiken dargestellt. Das Kürzel LB steht für Leistungsberechtigte, wird aber hier im Sinne Leistungsbeziehende benutzt, da die Darstellungen sich ausschließlich auf Personen bzw. Bedarfsgemeinschaften beziehen, die dem Grunde nach leistungsberechtigt sind und diese auch tatsächlich beantragt haben. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden entweder geschlechtsneutrale Bezeichnungen benutzt oder die männliche Sprachform verwendet. Dies bezieht immer alle Geschlechter mit ein. Tiefergehende Informationen für den interessierten Leser können in den Vorjahresberichten nachgelesen werden, zu beziehen unter www.consens-info.de. Seite 8

Vorbemerkungen 1 Allgemeine Hinweise zu den Kennzahlen Vor allem bei der Betrachtung von Dichtewerten ist die Entwicklung der Einwohnerzahlen von Bedeutung, da ein direkter Zusammenhang besteht. Dichtewerte werden in diesem Bericht zu allen Leistungsarten ausgewiesen, um die Inanspruchnahme in den unterschiedlich großen Städten vergleichbar zu machen. Dichten von Leistungsbeziehenden stellen die Zahl der Empfänger einer Sozialleistung im Verhältnis zur Bevölkerung in einer Kommune dar. Sie können sich dabei auf die gesamte Bevölkerung beziehen oder nur auf einen Teil der Einwohner, wie z.b. auf bestimmte Altersgruppen. Leistungen der HLU und der GSiAE können in und außerhalb von Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Sowohl die HLU als auch die GSiAE in Einrichtungen werden nicht betrachtet, da sie ergänzend zur Primärleistung Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe in Einrichtungen erbracht werden und damit nicht steuerbar sind. Betrachtet werden außerdem ausschließlich laufende existenzsichernde Leistungen. Seite 9

Vorbemerkungen 1 Hinweise zu den Daten der Städte Die Daten im Bereich Hilfen zur Gesundheit werden in Frankfurt für die Jahre ab 2015 mit einer neuen Auswertungsmethodik erhoben. Dazu ist es erforderlich, sukzessive Anpassungen im Fachverfahren (Buchungssystematik) vorzunehmen. Diese sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Frankfurt hat aus diesem Grund entschieden, die HzG-Daten für die Jahre 2015 bis 2017 nicht zu liefern. In Bremen sind in den Leistungsbereichen HLU, GSiAE, HzP und AsylbLG aufgrund einer umgestellten Datenauswertung und einer in dem Zuge erfolgten umfassenden Prüfung der Zuordnung der Fälle im Jahr 2016 die Fallzahlen im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen (korrekte Zuordnung, Neuzuordnung). Aufgrund der Umstellung 2016 sind alle Dichtewerte, dort wo es Veränderungen gab, für die Jahre 2013 bis 2015 schraffiert dargestellt. In Dortmund lassen die verfügbaren personellen Ressourcen keine vollständige Datenlieferung für das Monitoring 2017 zu. Aufgrund des fehlenden Fachverfahrens kann die Stadt München bisher keine Daten im Bereich AsylbLG liefern und ist daher in den Kennzahlenergebnissen nicht abgebildet. Die Städte Dresden, Hannover und Rostock erheben im Bereich Wohnungsnotfallprävention keine Daten. Seite 10

2 Kontextinformationen Seite 11

Kontextinformationen 2 Kontextfaktoren: Der Rahmen für das Leistungsgeschehen in einer Stadt In diesem Abschnitt werden einige für die Interpretation der Kennzahlen erforderliche Kontextdaten der einzelnen Städte dargestellt, die ein soziales Profil für jede Stadt ergeben. Neben der Entwicklung der Einwohnerzahlen werden auch die Belastungen der Kommunen (in fiskalischer und organisatorischer Hinsicht) durch die Erbringung von Sozialleistungen auf Grundlage des SGB XII aufgezeigt. Es folgen daher Folien zur Einwohnerentwicklung und Transferleistungsdichte. Die Stadtprofile zu den Leistungen des SGB XII sowie die Wirtschaftsindikatoren als Radarchart pro Stadt, die die wirtschaftliche Situation der Bürger abbilden, können dem Monitoring des Vorjahres entnommen werden: www.consensinfo.de. Seite 12

Einwohnerentwicklung 2 Zu den Einwohnerdaten Von den ca. 82,6 Millionen in Deutschland lebenden Menschen leben in den 15 am Kennzahlenvergleich beteiligten Großstädten rund 11,2 Millionen Personen, also rd. 13,6 %. Die in diesem Bericht verwendeten Einwohnerdaten entstammen den Melderegistern der Einwohnermeldeämter zum Stichtag 31.12.2017. Konkret heißt dies, dass Einwohner mit Hauptwohnsitz laut Melderegister der Städte gezählt werden. Sie können daher von anderen veröffentlichten oder anderweitig für Berechnungen genutzten Zahlen (z.b. inkl. Nebenwohnsitz, Fortschreibung der Volkszählung) abweichen. Die im Mai 2013 veröffentlichten Ergebnisse des Zensus 2011 werden in diesem Vergleich nicht verwendet. Seite 13

Einwohnerentwicklung von 2014 bis 2017 2 Einwohnerentwicklung Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Veränderung 2017 gegenüber 2014 2014 2015 2016 2017 in % HB 552.735 559.464 565.155 566.948 2,57% DO 589.283 596.575 601.150 601.780 DD 541.304 548.800 553.036 557.098 D 619.734 628.437 635.704 639.407 DU 487.839 494.445 502.634 502.058 E 576.691 584.782 589.145 590.194 F 708.543 724.486 729.624 741.093 HH 1.803.752 1.833.930 1.860.759 1.880.997 H 528.879 537.738 540.691 541.773 K 1.044.931 1.061.465 1.074.286 1.077.768 L 551.871 567.846 579.530 590.337 M 1.490.681 1.521.678 1.542.860 1.526.056 N 516.770 526.920 529.407 532.194 HRO 203.848 206.033 207.492 208.516 S 592.898 602.301 609.220 611.665 Gesamt 10.809.759 10.994.900 11.120.693 11.167.884 Die Großstädte wachsen weiter, besonders auffällig ist erneut Leipzig mit einem Zuwachs von rd. 7 % zwischen 2014 und 2017. Aber auch Frankfurt und Hamburg zeigen einen Einwohneranstieg von über 4 %. In Leipzig ist der Anstieg insbesondere auf den Zuzug junger Menschen zurückzuführen. 2,12% 2,92% 3,17% 2,91% 2,34% 4,59% 4,28% 2,44% 3,14% 6,97% 2,37% 2,98% 2,29% 3,17% 3,31% Seite 14

Einwohnerentwicklung von 2016 zu 2017 2 Stadt 2017 ggü. 2016 Anteile 2017 Gesamteinwohnerzahl Gesamteinwohnerzahl Einwohnerentwicklung 0 bis unter 15-jährige Einwohner 15 bis unter 65-jährige Einwohner 65-Jährige und ältere Einwohner 0 bis unter 15-jährige Einwohner 15 bis unter 65-jährige Einwohner 65-jährige und ältere Einwohner HB 566.948 0,3% 2,2% 0,0% 0,2% 13% 66% 21% DO 601.780 0,1% 1,1% -0,2% 0,5% 13% 67% 20% DD 557.098 0,7% 2,7% 0,2% 1,1% 14% 64% 22% D 639.407 0,6% 1,4% 0,6% 0,1% 13% 68% 19% DU 502.058-0,1% 0,7% -0,4% 0,1% 14% 66% 20% E 590.194 0,2% 2,1% -0,2% 0,1% 13% 65% 21% F 741.093 1,6% 2,6% 1,5% 1,0% 14% 70% 16% HH 1.880.997 1,1% 2,7% 1,0% 0,1% 14% 68% 18% H 541.773 0,2% 1,1% 0,0% 0,3% 13% 68% 19% K 1.077.768 0,3% 0,8% 0,3% 0,2% 14% 69% 18% L 590.337 1,9% 3,6% 1,8% 1,1% 14% 66% 20% M 1.526.056-1,1% 1,4% -1,6% -0,8% 13% 70% 17% N 532.194 0,5% 1,4% 0,4% 0,2% 13% 67% 20% HRO 208.516 0,5% 2,0% -0,2% 1,7% 12% 64% 24% S 611.665 0,4% 0,8% 0,4% 0,3% 13% 69% 18% MW 744.526 0,5% 1,8% 0,2% 0,4% 13,4% 67,1% 19,5% GeMW 0,4% 1,8% 0,2% 0,2% 13,4% 67,7% 18,9% EW-Entwicklung 2016/2017 Beobachtung Im Vergleich zu 2016 sind die Einwohnerzahlen in fast allen Städten leicht gestiegen. In München ist ein Rückgang (-1,1 %) feststellbar; in Dortmund und Duisburg stagnieren die Einwohnerzahlen. Deutlich zeigt sich der höhere Anteil der Einwohner ab 65 Jahre im Vergleich zu den unter 15-Jährigen Einwohnern. Der Rückgang in München von 2016 auf 2017 beruht auf einer Bereinigung des Melderegisters. Der Anstieg des Anteils der jüngeren Einwohner ist auf die Zuwanderung während der letzten Jahre zurückzuführen. Seite 15

Transferleistungsdichte 2 Zur Transferleistungsdichte In den auf den folgenden Folien dargestellten Grafiken ist die sogenannte Transferleistungsdichte als Dichte der Empfänger von existenzsichernden Leistungen ausgewiesen. Diese Zahl stellt die Personen je 1.000 Einwohner in einer Kommune dar, die in der Regel* in Individualwohnraum leben und staatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen. Das sind Empfänger von: Hilfe zum Lebensunterhalt a.v.e. nach dem Dritten Kapitel SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.v.e. nach dem Vierten Kapitel SGB XII, Arbeitslosengeld II nach dem SGB II (für Erwerbsfähige), Sozialgeld nach dem SGB II (für nicht erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft). Bei der Transferleistungsdichte sind auch Empfänger von Leistungen nach dem SGB II mit einbezogen, weil dadurch ein Eindruck wesentlicher Teile der in einer Kommune bestehenden Hilfebedürftigkeit abgebildet werden soll und die Kommune bei den Leistungen nach dem SGB II überwiegend die darin enthaltenen Kosten der Unterkunft trägt, welche einen erheblichen Belastungsfaktor im Bereich der Sozialausgaben darstellen. *in den RLB des SGB II sind z.t. noch jene ehemalige Asylbewerber enthalten, die weiterhin in Übergangswohnheimen leben. Seite 16

62,4 84,8 82,5 100,2 117,0 122,8 121,3 117,1 132,2 125,9 120,1 152,4 164,0 166,1 169,1 174,9 Transferleistungsdichte gesamt 2 TOP-Kennzahl SGB XII 4 Transferleistungsdichte - HLU a.v.e., GSiAE a.v.e., SGB II (ELB und NEF) - je 1.000 Einwohner am 31.12. con_sens TOP KeZa 4: Transferleistungsdichte 200 180 160 140 120 100 80 60 2015 2016 2017 Mittelwert 2017 120,1 Beobachtung Die Transferleistungsdichte stagniert in mehreren Städten; in Bremen und Essen steigt sie weiter an. In den ostdeutschen Städten sowie Düsseldorf und Frankfurt sinkt sie dagegen konstant. Im Mittelwert sinkt die Transferleistungsdichte geringfügig. 40 20 0 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Die Anhebung des Wohngeldes und der Miethöchstbeträge durch die Wohngeld-Reform 2016 wirkt sich mehr oder weniger senkend auf die Fallzahlen im SGB II bzw. SGB XII aus. Zudem sank die Dichte im SBG II nur leicht (vgl. Kapitel 4); dies ist v.a. zu erklären mit dem sich vollziehenden Rechtskreiswechsel von Asylbewerbern; innerhalb der RLB kam es zu einem Anstieg der Personen mit Fluchthintergrund. Niedrige Dichten sind überwiegend in einer guten wirtschaftlichen Lage in den Städten begründet. Seite 17

Transferleistungsdichte im Detail 2 TOP-Kennzahl SGB XII 4 Transferleistungsdichte - HLU a.v.e., GSiAE a.v.e., SGB II (ELB und NEF) - je 1.000 Einwohner am 31.12. des Betrachtungsjahres 2017 con_sens 164,0 166,1 2,5 2,8 19,6 19,8 100,1 101,3 84,8 1,7 5,9 57,8 117,0 2,1 19,4 68,1 169,1 174,9 1,9 2,7 16,4 15,7 105,9 110,6 122,8 121,3 2,7 2,3 21,9 20,3 68,3 71,0 152,4 2,1 21,6 93,1 132,2 4,2 19,8 77,2 117,1 1,6 7,2 79,0 62,4 1,8 12,3 100,2 1,7 16,6 58,7 125,9 3,3 14,2 80,8 82,5 0,8 12,1 50,3 120,1 2,3 16,6 72,2 "Transferleistungsdichte" 2017 Dichte HLU a.v.e. Dichte GSiAE a.v.e. Dichte ELB im SGB II- Leistungsbezug 41,8 42,1 19,5 27,3 44,8 46,0 29,9 27,8 35,6 31,0 29,2 33,8 14,5 23,2 27,6 19,3 29,0 Dichte NEF im SGBII- Leistungsbezug HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Die Dichten sind aufgrund der deutlich höheren Anzahl Leistungsbeziehender vom SGB II dominiert. Dennoch zeigen sich vergleichsweise hohe Dichtewerte für die GSiAE z.b. in Frankfurt, Hamburg und Hannover. In Duisburg und Essen, wo die Transferleistungsdichten erneut am höchsten sind, zeigen sich gleichzeitig auch die höchsten Dichtewerte der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden. Seite 18

3 Leistungen gemäß SGB XII Seite 19

SGB XII HLU 3 Leistungsart Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII (HLU) Die HLU ist eine bedarfsorientierte Leistung der Sozialhilfe zur Sicherstellung des Existenzminimums für vergleichsweise wenige Menschen, die weder Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten. Leistungen der HLU werden unter anderem folgenden Personengruppen gewährt: Personen, die zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung die gesetzliche Altersgrenze von 65 Jahren und sieben Monaten im Jahr 2017 noch nicht erreicht haben (nach 41 Abs. 2 SGB XII), und die zeitlich begrenzt weniger als 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind, oder über deren Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bzw. über deren dauerhafte Erwerbsminderung (Grundsicherung 4. Kapitel) noch nicht entschieden ist (SGB II), Personen, die die vorgezogene Altersrente erhalten, Personen, die die gesetzliche Altersgrenze zwar erreicht haben, aber Elternunterhalt beziehen, Kindern unter 15 Jahren, die bei anderen Personen als ihren Eltern leben, Ausländern, die sich nach den Bestimmungen des 23 SGB XII im Bundesgebiet tatsächlich aufhalten, soweit sie nicht den Rechtskreisen des 4. Kapitels SGB XII (GSiAE), SGB II oder AsylbLG zugeordnet werden. Für alle benannten Personengruppen gilt, dass sie nur leistungsberechtigt sind, wenn sie nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen und auch keine ausreichenden vorrangigen Ansprüche geltend machen können. Seite 20

0,8 1,7 1,6 1,9 1,8 1,7 2,1 2,1 2,3 2,3 2,5 2,7 2,8 2,7 3,3 4,2 SGB XII HLU 3 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 Kennzahl SGB XII 301 Dichte der Leistungsbezieher HLU a.v.e. pro 1.000 Einwohner in der Zeitreihe 2013 2014 2015 2016 2017 Mittelwert 2017 2,3 KeZa 301: Dichte der LB HLU a.v.e. pro 1.000 EW Beobachtung Der Mittelwert ist im Vergleich zum Vorjahr annähernd konstant. Zwischen den Städten sind deutliche Unterschiede feststellbar. Die LB sind in absoluter Zahl eher gering, was Schwankungen erklärt. Die Zahl der LB ist auch durch die Prozesse an den Übergängen zur GSiAE und zum SGB II beeinflusst. 0,0 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Der sprunghafte Anstieg in Köln im Jahr 2016 ist auf eine geänderte Datenerfassung zurückzuführen. Der deutliche Rückgang in Leipzig steht in Zusammenhang mit dem (Rück-) Übergang von Personen mit SGB II-Leistungen, die vom Jobcenter zunächst als nicht erwerbsfähig eingestuft wurden, nach Begutachtung durch den Rententräger. Der Rückgang in Hamburg ist trotz eines leichten Bevölkerungszuwachses auf einen überproportionalen Rückgang der Zahl der Leistungsberechtigten zurückzuführen. Seite 21

9,4 11,1 10,1 12,9 15,4 15,5 14,8 15,4 17,2 16,0 18,0 20,8 19,7 34,0 34,4 SGB XII HLU 3 Prozent 45 40 35 30 25 20 15 Kennzahl SGB XII 303a Anteil der Leistungsbeziehenden mit Altersrente an allen Leistungsbeziehenden 3. Kap. SGB XII HLU in Prozent in der Zeitreihe 2013 2014 2015 2016 2017 gew. Mittelwert 2017 16,0 KeZa 303.a: Anteile der LB von HLU mit Altersrente an allen LB Beobachtung Im Mittelwert geht der Anteil der LB mit anrechenbarer Rente deutlich zurück. Der Anteil der LB mit anrechenbaren Renten sinkt in allen 14 abgebildeten Städten, besonders stark in Düsseldorf, Essen, München und Nürnberg. Zwischen den Städten zeigen sich deutliche Unterschiede. 10 5 0 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW n.v. Der hohe Anteil in Nürnberg ist durch ausländische Renten beeinflusst, die teilweise schon ab 55 Jahren gewährt werden. Der Rückgang der Anteile ist eine Folge der Wohngeldreform: Personen scheiden aus dem Leistungsbezug aus, da sie mit Wohngeld und Rente ihren Bedarf decken können. Zudem führt die Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente dazu, dass SGB II-LB nicht mehr in die HLU übergehen, sondern erst nach Erreichen des Renteneintrittsalters direkt in die GSiAE wechseln. Seite 22

402 433 446 451 444 474 533 532 589 580 573 564 572 615 680 SGB XII HLU 3 Euro 800 700 600 500 400 300 200 100 0 n.v. 532 Kennzahl SGB XII 350 Brutto-Gesamtauszahlungen HLU a.v.e. je Leistungsbezieher durchschnittlich pro Monat in Euro 2013 2014 2015 2016 2017 gew. Mittelwert 2017 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW KeZa 350: Bruttoauszahlungen HLU a.v.e. pro LB und Monat Beobachtung Das Niveau in den Städten unterscheidet sich deutlich und ist auch durch unterschiedlich hohe Kosten der Unterkunft (KdU) beeinflusst. Insgesamt steigen die Bruttoauszahlungen für die HLU a.v.e. pro LB im Durchschnitt um 5,4 % an. Bei den deutlichen Veränderungen im Vorjahr in Bremen und Köln handelt es sich um statistische Effekte infolge geänderter Datenerfassung. In Duisburg steigen die Brutto-Gesamtauszahlungen für die HLU a.v.e. pro LB, da seit dem 1.8.16 die Standardabsenkung angewendet wird (ungeprüfte Übernahme von Betriebskosten-Nachzahlungen, keine Rückforderungen oder Einleitung von Mietsenkungsverfahren). Darüber hinaus gelten seit dem 01.07.2017 neue Mietangemessenheitsgrenzen. In Düsseldorf steigen die Brutto-Gesamtauszahlungen ebenfalls aufgrund einer Fallumstellung beim ambulant betreuten Wohnen. Zudem steigen die Ausgaben aufgrund des Rückgangs bei den anrechenbaren Altersrenten. In Leipzig kommt es durch die gestiegenen KdU und die erhöhten Betriebs- und Heizkosten zu einem sichtbaren Anstieg der Brutto-Gesamtauszahlungen. Seite 23

SGB XII GSiAE 3 Leistungsart Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII (GSiAE) Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die: im Jahr 2017 dasalter von 65 Jahren und sieben Monaten überschritten haben (nach 41Abs. 2 SGB XII), oder das 18. Lebensjahr vollendet, aber die gesetzliche Altersgrenze im Jahr 2017 (65 Jahre und sechs Monate) noch nicht erreicht haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind ( 41 Abs. 3 SGB XII) und nachweisen, dass das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Personen die Jahreseinkommensgrenze nicht überschreitet ( 43 Abs. 5 SGB XII) und ihren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland haben ( 41, Abs. 1 SGB XII). Für alle benannten Personengruppen gilt, dass sie nur leistungsberechtigt sind, wenn sie nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen und auch keine ausreichenden vorrangigen Ansprüche geltend machen können. Die Leistungen bestehen neben dem Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes und den Bedarfen für Unterkunft und Heizung aus Mehrbedarfen, einmaligen Bedarfen und Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Die GSiAE wird seit 2014 im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung durch die Städte gewährt. Vor diesem Hintergrund übernimmt der Bund 100 % der Netto-Ausgaben für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wobei dies nicht die Übernahme der zur Antragsbearbeitung notwendigen Verwaltungskosten einschließt. Seite 24

5,9 7,2 12,3 12,1 14,2 15,7 16,4 16,6 16,6 19,6 19,8 19,4 20,3 19,8 21,9 21,6 SGB XII GSiAE 3 Zeitreihe der Kennzahl SGB XII 401 Dichte der Leistungsbezieher GSiAE a.v.e. pro 1.000 Einwohner in der Zeitreihe 2013 2014 2015 2016 2017 Gewichteter Mittelwert 2017 KeZa 401: Dichte der LB GSiAE a.v.e. pro 1.000 EW 25 20 15 10 5 16,6 Beobachtung Die Dichte steigt im Vergleich zu 2016 leicht an diese Entwicklung spiegelt sich in allen 15 Städten wider. Die stagnierenden Dichtewerte im Vorjahr waren auf gesetzliche Veränderungen (z.b. Wohngeldreform) zurückzuführen und sind keine bleibende Entwicklung. 0 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S (Ge)MW In den ostdeutschen Städten finden sich ein hohes Rentenniveau durch längere Erwerbsbiografien sowie höhere Rentenanpassungen, was zu einer geringeren Dichte von Personen mit GSiAE-Anspruch führt. Insbesondere in Leipzig könnte sich zudem der Zuzug von insbesondere jungen Familien ohne Leistungsbezug senkend auswirken. Anstiege der LB können auch Auswirkungen auf die HzP haben, da diese LB eventuelle Pflegebedarfe vermutlich nicht aus eigenen finanziellen Mitteln decken können. Seite 25

SGB XII GSiAE 3 Prozent 100 Kennzahl SGB XII 403 Anteile der Leistungsbezieher GSiAE a.v.e. nach Altersgruppen am 31.12. des Betrachtungsjahres 2017 KeZa 403: Anteile der LB GSiAE a.v.e. nach Altersgruppen 90 80 70 60 50 40 63,5 65,1 58,9 73,5 63,3 67,5 63,0 63,3 66,8 67,0 63,0 80,0 76,6 39,5 67,6 67,0 65 Jahre und älter Beobachtung In allen Städten außer Rostock überwiegt der Anteil der LB über 65 Jahre. Der Anteil der (z.b. durch psychische Erkrankungen) erwerbsgeminderten unter 65-Jährigen geht insgesamt leicht zurück und liegt im Mittelwert bei 33 %. 30 20 10 36,5 34,9 41,1 26,5 36,7 32,5 37,0 36,7 33,2 33,0 37,0 20,0 23,4 60,5 32,4 33,0 18 bis unter 65 Jahre 0 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S (Ge)MW In Rostock ist die Situation u.a. darin begründet, dass hier viele EW unter 65 Jahre leben, die erwerbsunfähig sind. 40 % der LB haben bereits eine Vergangenheit in der Kinder- und Jugendhilfe und Vermittlungshemmnisse. Düsseldorf und Nürnberg weisen mit über 70 % und München sogar mit 80 % LB über 65 Jahre hohe Anteile von Personen auf, die eine nicht auskömmliche Rente beziehen; v.a. Düsseldorf und München haben dabei auch vergleichsweise hohe Lebenshaltungskosten. Seite 26

227 279 295 286 333 330 358 365 356 350 355 348 376 396 416 SGB XII GSiAE 3 Euro 500 Kennzahl SGB XII 407.2 Durchschnittliche Höhe der anrechenbaren Rente je Leistungsbezieher GSiAE a.v.e. über 65 Jahren 2013 2014 2015 2016 2017 Mittelwert 2017 KeZa 407.2: Durchschnittliche Höhe der anrechenbaren Rente pro LB und Monat 450 400 350 300 250 348 Beobachtung Das Niveau reicht von 227 Euro in Leipzig bis 416 Euro in Düsseldorf. In den meisten Städten zeigt sich eine steigende Entwicklung der Höhe der anrechenbaren Rente. 200 150 100 50 0 n.v. HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S (Ge)MW Die stetige Steigerung der Höhe der Rente war im vergangenen Jahr durch die Auswirkung der Wohngeldreform unterbrochen. Aufgrund des hohen Mietniveaus und des aufgestockten Regelbedarfs kommen in München immer mehr Menschen mit relativ hohen Renten in den Leistungsbezug. Seite 27

446 466 478 519 503 562 553 552 544 552 586 578 576 571 570 SGB XII GSiAE 3 Euro Kennzahl SGB XII 450.1 Brutto-Gesamtauszahlungen GSiAE a.v.e. je Leistungsbezieher im Jahresdurchschnitt pro Monat in Euro 2013 2014 2015 2016 2017 Mittelwert 2017 KeZa 450.1: Brutto-Gesamtauszahlungen GSiAE a.v.e. pro LB und Monat 600 552 Beobachtung 500 400 Die monatlichen Auszahlungen liegen im Mittelwert der Städte bei 552 Euro pro LB. 300 Insgesamt steigen die Brutto- Gesamtauszahlungen GSiAE a.v.e. pro LB kontinuierlich an. 200 100 0 n.v. HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Einflussfaktoren in Bezug auf die Ausgabenentwicklung sind das Rentenniveau, die Höhe der Regelsätze sowie die stetig steigenden Kosten für Unterkunft und Heizung. Zusätzlich verbleiben durch die Wohngeldreform eher die teuren Fälle im Leistungsbezug. In Leipzig kommt es wie im Bereich HLU durch die gestiegenen KdU und die erhöhten Betriebs- und Heizkosten zu einem deutlichen Anstieg der Brutto-Auszahlungen pro LB. Seite 28

264 313 312 338 337 369 361 375 365 391 421 413 404 445 462 SGB XII GSiAE 3 Euro 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 391 Kennzahl SGB XII 451 Bedarf für Unterkunft und Heizung GSiAE a.v.e. pro Leistungsbezieher im Dezember 2013 2014 2015 2016 2017 Mittelwert 2017 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S n.v. KeZa 451: Bedarf für Unterkunft und Heizung pro LB GSiAE a.v.e. Mietenstufe II: Leipzig Mietenstufe III: Dortmund, Dresden, Duisburg Mietenstufe IV: Bremen, Essen, Hannover, Nürnberg, Rostock Mietenstufe VI: Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München, Stuttgart Beobachtung Die Kosten der Unterkunft sind in den Städten sehr unterschiedlich und beeinflussen maßgeblich die durchschnittliche Höhe der Auszahlungen je LB. Insgesamt steigen die Kosten der Unterkunft kontinuierlich an, lediglich in Rostock zeigt sich ein Rückgang; in Essen und Dortmund eine Stagnation. Mit der Reform des Wohngeldgesetzes zum 01.01.2016 erfolgte eine regional gestaffelte Anpassung der Miethöchstbeträge je nach Mietenstufe, von I/sehr niedrige Durchschnittsmiete (hellblau) bis VI/sehr hohe Durchschnittsmiete (dunkelblau). Die Städte in der Mietenstufe VI zeigen damit einen deutlichen Indikator für eher hohe Unterkunftskosten. Keine der Städte findet sich in Mietenstufe I wieder. GeMW Seite 29

SGB XII HzG 3 Leistungsart Hilfe zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel SGB XII (HzG) Die Gesundheitsversorgung von hilfebedürftigen Personen wird über verschiedene Wege sichergestellt. Krankenversorgung im Rahmen der Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel SGB XII durch die gesetzliche Krankenversicherung gemäß 48 S. 2 SGB XII i.v.m. 264 SGB V für nicht versicherte bzw. nicht versicherbare Leistungsberechtigte. Direkte Leistungsgewährung durch den Träger der Sozialhilfe ( 48 S. 1 SGB XII). Die direkte Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger erfolgt in der Regel für Personen, die nur vorübergehend Leistungen nach dem SGB XII erhalten. Hierzu gehören z.b. Personen ohne festen Wohnsitz, die hilfebedürftig sind, sich nur vorübergehend im Zuständigkeitsbereich eines Trägers der Sozialhilfe aufhalten und der medizinischen Behandlung bedürfen. Die Übernahme der Krankenbehandlung durch eine Krankenkasse nach 264 SGB V hat Vorrang vor der direkten Leistungsgewährung durch den Träger der Sozialhilfe. Voraussetzung für die Übernahme der Betreuung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch, dass die Leistungsbeziehenden mindestens einen Monat im Hilfebezug sind. Die Krankenversicherungsbeiträge für eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Krankenversicherung werden im Rahmen des Dritten und Vierten Kapitels und nicht im Rahmen des Fünften Kapitels übernommen. Der Sozialhilfeträger übernimmt Beiträge in angemessener Höhe, bei voraussichtlich kurzer Dauer der Hilfebedürftigkeit, auch über die angemessene Höhe hinaus. Übernimmt der Träger der Sozialhilfe die Krankenversicherungsbeiträge, entstehen in der Regel keine weiteren Leistungen der Hilfen zur Gesundheit. Seite 30

0,6 0,8 1,3 1,3 1,6 1,6 1,7 2,0 1,9 2,0 2,3 2,4 2,6 2,6 4,1 SGB XII HzG 3 5,0 4,5 4,0 3,5 Kennzahl SGB XII 501.1 Dichte der LB Hilfen zur Gesundheit nach 5. Kapitel SGB XII ( 264 SGB V) je 1.000 Einwohner am 31.12. in der Zeitreihe 2013 2014 2015 2016 2017 Mittelwert 2017 con_sens KeZa 501.1: Dichte der LB HzG München und Nürnberg: nur LB, die außerhalb von Einrichtungen leben Beobachtung Insgesamt zeigt sich während der letzten Jahre eine kontinuierlich sinkende Dichte. 3,0 2,5 2,0 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 n.v. HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Der kontinuierliche Rückgang der LB gemäß 264 SGB V ist u.a. eine Folge der verbesserten Möglichkeiten zur freiwilligen Krankenversicherung. Die niedrigen Dichten in Dresden und Leipzig stehen in Zusammenhang mit den ebenfalls niedrigen Dichten in der GSiAE: Personen mit Altersrente sind i.d.r. gesetzlich pflichtversichert. Durch einen hohen Anteil von russischstämmigen Kontingentflüchtlingen hat Hannover seit Jahren den höchsten Dichtewert. Seite 31

5.910 7.905 8.113 8.052 7.869 10.096 9.997 9.950 9.963 11.026 11.674 12.729 12.511 SGB XII HzG 3 Euro 16.000 Kennzahl SGB XII 551 Gesamtauszahlungen je Leistungsbezieher HzG am 31.12. in Euro in der Zeitreihe 2013 2014 2015 2016 2017 Mittelwert 2017 con_sens KeZa 551: Gesamtauszahlungen je LB HzG München und Nürnberg: nur LB, die außerhalb von Einrichtungen leben 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 9.963 Beobachtung Insgesamt zeigt sich ein leichter Anstieg der Gesamtauszahlungen im Vergleich zu den Vorjahren. Die Entwicklungen in den einzelnen Städten gestalten sich sehr unterschiedlich. 4.000 2.000 0 n.v. n.v. n.v. HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Die erkennbaren Differenzen in den Ausgaben der einzelnen Städte im Vergleich zum Vorjahr liegen zumeist in der Abrechnungspraxis der Krankenkassen (KK) begründet. Bspw. führen die unterschiedlichen Zeitpunkte der Rechnungsstellung zu starken Schwankungen der Gesamtauszahlungen je LB im Zeitverlauf. Die Höhe der Ausgaben ergibt sich aus vorhandenen Bedarfen an medizinischer Versorgung und der medizinischen Indikation im Einzelfall und ist für die Kommunen kaum steuerbar. Die Abrechnung und Prüfung der Leistung erfolgt i.d.r. durch die KK. Seite 32

4 Leistungen gemäß SGB II Seite 33

SGB II Gesetzliche Grundlage 4 Leistungsart Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. das Arbeitslosengeld II (ALG II) wird nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gewährt. Sie soll erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht ( 1 SGB II). Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld. Neben leistungsberechtigten Personen können auch Personen in einer BG leben, die selbst keine Leistungen erhalten: Nichtleistungsberechtigte (NLB), bei denen es sich um Kinder ohne Leistungsbezug (KOL) oder sonstige auszuschließende Personen (AUS), die z.b. ausreichende Rentenbezüge haben, handelt. Dieses Monitoring bezieht sich ausschließlich auf leistungsbeziehende Personen und Bedarfsgemeinschaften. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) sind gem. 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze nach 7a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende können auch ergänzend zu anderem Einkommen oder Arbeitslosengeld (umgangssprachlich ALG I ) bezogen werden, wenn dieses Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen nicht zur Deckung des individuellen, anerkannten Bedarfs ausreichen und aufgestockt werden müssen. Die Daten für die Stadt Hannover werden durch die Region Hannover und nicht von con_sens erfasst; Essen und Stuttgart sind zugelassene kommunale Träger ( Optionskommunen ); sie steuern somit direkt ihre Jobcenter. Seite 34

SGB II Kennzahlen zu Asylherkunftsländern und Kontext Fluchtmigration 4 Kennzahlen zu Asylherkunftsländern und Kontext Fluchtmigration Basierend auf der quantitativen der Antragszahlen des BAMF wählt die BA die acht häufigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländer aus (Afghanistan, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und die Arabische Republik Syrien). Weitere Auswertungen beziehen sich auf das Merkmal Fluchtmigration * sowie die Bundeserstattung für Zahlungsansprüche laufender KdU für BG mit mind. einem ELB mit Fluchtmigrationshintergrund aus einem nichteuropäischen Herkunftsland mit erstmaligem Regelleistungsbezug SGB II ab Oktober 2015. * Dieser Personenkreis entspricht nicht notwendigerweise der Gruppe der Flüchtlinge : Ausschlaggebend ist der Bezug zum Arbeitsmarkt; die Gruppe umfasst Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Flucht und einer Duldung. Seite 35

58,5 84,9 98,7 102,3 117,6 116,5 120,7 131,3 124,6 136,0 142,2 155,7 179,4 179,5 188,9 199,1 SGB II Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten 4 Personen 250 200 150 100 50 Kennzahl SGB II 1: SGB II-Dichte Dichte der Regelleistungsberechtigten (ELB und NEF) pro 1.000 Einwohner 0 bis unter 65 Jahre 2015 2016 2017 gew. Mittelwert 124,6 con_sens KeZa 1: Dichte der RLB Beobachtung Die höchste Dichte weist Essen auf. Die niedrigste Dichte weist München auf. Steigende Dichten zeigen Bremen, Essen und Stuttgart. Die höchsten Dichten zeigen sich in den Städten des Ruhrgebiets, die höchste in Essen. Die Dichte in den ostdeutschen Städte sinkt weiterhin. Sinkende Dichten sind auch durch steigende Einwohnerzahlen zu erklären. 0 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Die Dichten sinken nur leicht; dies ist v.a. zu erklären mit dem sich vollziehenden Rechtskreiswechsel von Asylbewerbern: Innerhalb der RLB kam es zu einem Anstieg der Personen mit Fluchtmigrationshintergrund. Diese haben oftmals keine schulische oder berufliche Ausbildung. Eine zügige Vermittlung in den Arbeitsmarkt scheitert häufig an nicht vorhandenden bzw. anerkannten Schul- und Berufsabschlüssen. Seite 36

-5,59-5,66-4,23-3,42-3,55-3,25-3,50-2,32-2,09-2,07-2,33-2,42-2,46-2,60-2,22-1,25-1,21-1,52-0,97-0,48-0,82-0,64-0,05 0,28 0,46 0,16 0,92 1,57 2,96 2,65 4,58 4,72 SGB II Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten 4 Prozent 6 4 2-1 -3-5 -7 Kennzahl SGB II 10 Fallzahländerung im Dezember zum Vorjahresmonat Veränderung der Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften in Prozent 2016 2017 con_sens HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S MW KeZa 10: Veränderung der BG Beobachtung Im Mittelwert sinkt die Zahl der BG stärker als im Vorjahr. Die Reduktion der BG-Zahl in den ostdeutschen Städten setzt sich fort, insb. in Leipzig und Rostock, wobei Rostock den stärksten Rückgang verzeichnet. Einen Zuwachs der BG-Anzahl verzeichnen nur drei Städte (Bremen, Essen, Stuttgart). Der stärkste Zuwachs findet in Stuttgart statt. Eine Umkehr der Vorjahresentwicklung fand statt in Dortmund, Duisburg und Hamburg - hier sank die Anzahl der BG wieder. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt im Mittelwert stärker als die Dichte der Regelleistungsberechtigten (-0,7 %). Die Größe der BG stieg im Mittelwert von 1,8 auf 1,9 Personen. Seite 37

SGB II Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten 4 Dichten sind nicht addierbar; Stapelung erfolgt nur aus Darstellungsgründen Kennzahl SGB II 3.1 Altersspezifische Dichte der ELB pro 1.000 altersgleiche Einwohner am 31.12. des Betrachtungsjahres 2017 con_sens KeZa 3.1: Altersspezifische Dichte der ELB Merke: Dichten sind nicht addierbar; Stapelung erfolgt nur aus Darstellungsgründen 116 117 156 157 178 174 88 90 93 100 96 122 127 110 173 171 186 208 92 94 120 126 101 136 100 125 149 119 104 111 119 125 124 58 45 56 110 90 131 84 98 126 78 70 82 99 105 125 ELB (55- u. 65 J.) ELB (25- u. 55 J.) ELB (15- u. 25 J.) Beobachtung Im Mittelwert ist die Dichte in der jüngsten Altersgruppe der ELB (15-u.25 J.) am höchsten. In allen drei Altersgruppe weist Essen die höchste und München die niedrigste Dichte auf. HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Die hohen Dichten der jüngsten ELB in den Städten des Ruhrgebiets und in Bremen hingegen lassen sich u.a. durch den hohen Anteil junger geflüchteter Männer unter den LB begründen. Zudem ist hier der Anteil an ELB ohne abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung relativ hoch (vgl. übernächste Folie). Die günstige Arbeitsmarktlage in den süddeutschen Städten zeigt sich in den vergleichsweise niedrigen Dichten. Seite 38

SGB II Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten 4 1,0 2,2 305 324 301 305 0,6 131 135 Kennzahl SGB II 3.2 Altersspezifische Dichte der NEF pro 1.000 altersgleiche Einwohner am 31.12. des Betrachtungsjahres 2017 1,0 207 188 1,6 301 322 0,9 335 347 1,3 0,7 206 202 195 192 268 267 226 214 208 206 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW 1,1 1,4 0,7 0,4 113 104 Die Dichten der beiden älteren Gruppen sind ggü. dem Vorjahr um jeweils 0,6 % gestiegen. Dies steht im Gegensatz zur Entwicklung der RLB, die im Mittelwert um 1,2 % sank. Im Mittelwert liegen die Dichten der Kinder deutlich über den Mittelwerten der ELB. 1,0 177 169 0,8 223 228 0,2 150 142 0,9 213 205 con_sens NEF (15 J. und älter) NEF (6 bis unter 15 J.) NEF (0 bis unter 6 J.) KeZa 3.2: Altersspezifische Dichte der NEF Merke: Dichten sind nicht addierbar; Stapelung erfolgt nur aus Darstellungsgründen Beobachtung Vor allem Kinder im Schulalter (Altersgruppe 6 bis u.15 Jahre) sind im Leistungsbezug, wobei der Unterschied zur jüngeren Altersgruppe marginal ist. Die Dichte ist besonders hoch in Essen und besonders niedrig in München. NEF bis unter 6 Jahren haben die höchste Dichte im Ruhrgebiet und in Bremen. Die Dichte der NEF ab 15 Jahre ist sehr gering, am höchsten ist sie in Dortmund und am niedrigsten in Stuttgart. Seite 39

SGB II Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten 4 Prozent 100 7,6 7,0 90 11,9 Kennzahl SGB II 22 a-d Anteile der Erwerbstätigen im Leistungsbezug SGB II differenziert nach der Art der Erwerbstätigkeit an allen erwerbstätigen ELB in Prozent im Dezember des Berichtsjahres 8,7 5,5 9,5 6,7 6,8 9,9 7,4 14,8 8,3 7,5 7,5 5,2 8,2 con_sens selbständig Erwerbstätige KeZa 22 a-d: Erwerbstätige im SGB II Aufgrund von möglichen Mehrfachnennungen kann es zu Werten über 100 Prozent kommen (Quelle: Bundesagentur für Arbeit). 80 70 60 50 40 30 20 10 0 42,9 47,6 49,3 41,8 47,4 48,9 50,9 50,3 57,9 57,9 48,8 51,4 55,2 54,8 61,9 54,5 11,9 11,8 10,6 9,8 10,0 10,0 8,7 10,7 11,6 9,6 9,1 8,4 9,6 8,4 7,6 6,5 39,7 34,2 33,9 33,9 37,0 32,6 33,8 31,6 32,3 30,8 24,9 26,3 26,8 26,9 23,1 24,1 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Sozialversicher ungspflichtig Beschäftigte ohne Beschäftigungs meldung ausschließlich geringfügig Beobachtung Im Mittelwert ist gut die Hälfte der erwerbstätigen ELB sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dieser Wert schwankt zwischen 61,9 % in Rostock und 41,8 % in Essen. In Duisburg und Essen finden sich vor allem ausschließlich geringfügig Beschäftigte im Leistungsbezug. Selbständige sind vor allem in Sachsen im Leistungsbezug. Aus den weiteren Kennzahlen ist bekannt, dass über ein Viertel der ELB (26,6 %) erwerbstätig ist. In den meisten Städten scheint eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht immer den Bezug von SGB II- Leistungen zu verhindern. Ggü. dem Vorjahr stieg der Anteil der ausschl. geringfügig Beschäftigten an während der Anteil der Selbständigen und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sank. Dies könnte mit der allg. Entwicklung von Löhnen zusammenhängen. Seite 40

SGB II Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten 4 Prozent 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 74,1 71,0 20,3 24,5 5,5 6,7 4,3 9,5 8,1 3,3 2,2 7,2 8,0 6,7 9,3 8,2 7,4 5,4 4,9 6,3 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,3 0,2 0,1 0,4 0,2 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Die früher hohen und umfassenden Ausbildungsgrade in den ostdeutschen Ländern zeigen sich heute in den Anteilen der ELB. Es wird aber auch deutlich, dass die ELB trotz vorhandener Berufsausbildung schwieriger in Arbeit zu vermitteln sind. Hier fällt der hohe Anteil an ELB aus nichteuropäischen Herkunftsländern ohne Schul- und Berufsausbildung ins Gewicht. Seite 41 43,0 47,4 68,4 23,4 Kennzahl SGB II 24 Anteile der arbeitssuchenden ELB nach Berufsausbildung an allen arbeitsuchenden ELB im Dezember des Berichtsjahres 73,6 75,4 74,7 22,9 22,2 18,4 69,5 67,0 72,0 23,2 24,9 21,2 47,1 43,5 66,7 66,5 24,8 26,0 41,3 53,3 72,4 22,3 67,8 25,6 con_sens ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit betrieblicher/ schulischer Ausbildung mit akademischer Ausbildung ohne Angabe zur Berufsausbildung KeZa 24: Arbeitsuchende ELB nach Berufsausbildung Quelle: Zeitreihe der Strukturen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (BA) Beobachtung Der Anteil der arbeitsuchenden ELB ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist im Mittelwert ggü. dem Vorjahr (60,8) stark angestiegen. Ihr Anteil ist in Essen und Frankfurt am höchsten. Der Anteil der arbeitsuchenden ELB ohne Angabe zur Berufsausbildung liegt bei 0,2 Prozent und ist somit ggü. 2016 (4,7) stark gesunken. In den ostdeutschen Städten sind betriebliche/schulische Ausbildungen vorherrschend. Die statistischen Auffälligkeiten des Vorjahres scheinen bereinigt.

372,0 405,0 431,0 411,0 480,0 470,0 508,0 473,0 499,0 473,0 493,9 560,0 534,0 595,0 574,0 623,0 SGB II Kommunale Ausgaben 4 Euro 700 600 500 400 300 200 100 493,9 Kennzahl SGB II 35 (a) Summe der anerkannten Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft in Euro (Dezemberwert) 2016 2017 Mittelwert con_sens KeZa 35 (a): Summe der durchschnittlich anerkannten laufenden KdU* Quelle: Kreisreports der BA Beobachtung Die anerkannten KdU stiegen in allen Städten ggü. 2016 an, im Mittelwert um 3,8 %. Sie liegen am höchsten in München, die niedrigsten anerkannten KdU hat Leipzig. Die stärkste Steigerung fand in Stuttgart (+8,2 %) statt. 0 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S MW * Diese bilden nicht unbedingt das Mietniveau in den Städten ab und weichen von kommunalen Haushaltsdaten ab. Beeinflusst wird die Höhe der anerkannten KdU durch das Mietniveau in den Städten, die Struktur der BG und die Kosten für die Unterbringung der anerkannten Flüchtlinge. Die Städte betreiben bei Festlegung der anzuerkennenden Mieten aufwändige Verfahren, um die Voraussetzung für das gerichtlich geforderte schlüssige Konzept zu erfüllen. Seite 42

10,1 12,6 12,9 13,0 14,2 14,1 14,4 14,0 15,5 15,7 15,5 17,1 17,1 16,7 18,8 20,3 SGB II Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten 4 Prozent 22,5 Kennzahl SGB II 60 Anteil der ELB aus den nichteuropäischen Asylherkunfsländern * an allen ELB (Dezember 2017) in Prozent con_sens Dezember 2016 März 2017 Juni 2017 September 2017 Dezember 2017 GewMW 2017 KeZa 60: Anteil der ELB aus den nichteuropäischen Herkunftsländern 20,0 17,5 15,0 12,5 10,0 7,5 5,0 2,5 0,0 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW * Beinhaltet folgende Staatsangehörigkeiten: Afghanistan, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia u nd die Arabische Republik Syrien. 15,5 Beobachtung Deutlich sichtbar ist eine Steigerung des Anteils an allen ELB auf zuletzt 15,5 % (2016: 12,5 %). Er ist besonders hoch in München und vergleichsweise niedrig in Rostock. Die Zuwächse innerhalb eines Jahres fallen bei vielen Städten weiterhin unterschiedlich aus. Nur in Rostock und Hamburg ging der Anteil zurück. Quelle: Sonderabfrage Statistikservice BA; eigene Auswertungen Während die Gesamtzahl der ELB ggü. 2016 um 1,4 % anstieg, stieg die Zahl der ELB aus den acht asylstärksten nichteuropäischen Herkunftsländern um 23 % an, dies ergibt einen deutlich gestiegenen Anteil dieser Gruppe an allen ELB. Hier zeigt sich deutlich der Rechtskreiswechsel und ggf. auch die schlechteren Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt aufgrund fehlender Qualifikationen (Schulabschluss, Berufsausbildung oder noch nicht anerkannter Abschlüsse). Der hohe Anteil in München lässt sich mit einer vergleichsweise niedrigen Anzahl von ELB insgesamt erklären. Seite 43

4,8 7,2 7,8 7,5 7,9 8,0 8,8 9,6 9,4 9,2 9,8 10,1 9,5 10,5 10,4 10,3 11,0 10,5 11,1 11,1 10,7 11,7 12,0 12,4 13,6 13,0 14,1 13,9 13,4 14,6 14,6 16,7 SGB II Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten 4 Prozent 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 Kennzahl SGB II 64.2 Anteil der ELB im Kontext Fluchtmigration an allen ELB (Dezember 2017) in Prozent Dezember 2016 Dezember 2017 GeMW HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Quelle: Statistikservice BA Migrations-Monitor: Personen im Kontext von Fluchtmigration (Monatszahlen); Stand März ; eigene Auswertungen 12,4 con_sens KeZa 64.2: Anteile ELB im Kontext Fluchtmigration Beobachtung Personen in diesem Kontext sind Ausländer mit Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und einer Duldung ( 22-26 Aufenthaltsgesetz). Der Bund übernimmt für diesen Personenkreis die Kosten der Unterkunft. Ihr Anteil an allen ELB ist in Bremen am höchsten und in Frankfurt am niedrigsten. Im Mittelwert stieg ihr Anteil auf 12,4 (Vorjahr: 9,5 %). Aus diesem Datensatz sind deutliche Auswirkungen dieser Personengruppe auf die Dichte der ELB seit Herbst 2015 zu erkennen. Seite 44

SGB II Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten 4 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 25,9 40,9 19,2 17,6 5,2 4,7 8,8 9,3 Kennzahl SGB II 65 Anteile der ELB aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern * in Prozent differenziert nach Verweildauer im SGB II-Leistungsbezug (Dezember 2017) 30,0 38,4 32,8 54,2 8,2 2,6 2,3 30,0 33,7 15,8 5,7 14,7 22,2 20,7 52,7 15,7 2,9 6,4 36,5 19,3 5,9 17,5 36,0 11,0 6,2 24,6 30,3 22,3 35,1 13,3 5,6 15,6 26,0 28,2 17,5 6,3 31,6 28,8 12,9 6,2 22,1 20,6 22,5 49,4 14,5 5,7 7,9 29,5 28,1 26,7 11,0 5,9 26,9 44,5 9,6 15,3 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW * Beinhaltet folgende Staatsangehörigkeiten: Afghanistan, Eritrea, Irak, Islamishe Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia un d die Arabische Republik Syrien. 3,9 13,9 20,7 49,6 7,2 7,2 31,3 38,6 13,0 5,5 11,7 28,2 36,6 14,5 5,4 15,3 con_sens unter 12 Monate 1 bis unter 2 Jahre 2 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 4 Jahre und länger KeZa 65: Anteile der ELB nach Verweildauer Beobachtung Im Vorjahr war knapp die Hälfte der ELB unter 12 Monate im Leistungsbezug. Dieser Anteil ist auf 28,2 % gesunken. Im Mittelwert sind knapp zwei Drittel der ELB (64,8 %) bislang unter zwei Jahre im Leistungsbezug. Die neuen ELB dieser Gruppe finden sich insbesondere in Essen und in Rostock. In Frankfurt und München zeigen sich die höchsten Anteile derjenigen ELB mit einer Verweildauer ab 2 Jahre. Quelle: Sonderabfrage Statistikservice BA und kommunale Daten; eigene Auswertungen Der Anteil der ELB mit einer Verweildauer von 1 bis unter 2 Jahre hat deutlich zugenommen (Vorjahr: 20,9 %). Dies deutet darauf hin, dass sich für diese Gruppe der Leistungsbezug verstetigt. Frankfurt und München hatten auch vor dem Zustrom an Flüchtlingen bereits eine stabile Gruppe aus den acht Herkunftsländern. Seite 45

5 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Seite 46

Asylbewerberleistungsgesetz 5 Entwicklung der Asylantragszahlen 222.683 Asylanträge bundesweit im Jahr 2017 (davon 198.317 Erstanträge). Rückgang der Antragszahlen gegenüber dem Vorjahr: -70,1 % Da zwischen der Ankunft der Asylsuchenden und dem Stellen des Asylantrags einige Zeit liegen kann, liegt die Zahl der gestellten Anträge im Jahr 2017 höher als die Zahl der tatsächlich in Deutschland ankommenden Asylsuchenden. Begrifflichkeiten Asylsuchende/Asylbewerber: Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde. Leistungen nach AsylbLG (während des laufenden Asylverfahrens) Asylberechtigte: Laut Art. 16a des Grundgesetzes steht Asyl allen Menschen zu, die politisch verfolgt werden, d.h. dass sie von ihrem Staat wegen ihrer politischen Überzeugung so stark ausgegrenzt werden, dass ihre Menschenwürde verletzt ist. Allgemeine Notsituationen wie Armut oder Bürgerkrieg berechtigen nicht zu Asyl. Flüchtling: Laut Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, der in ihrem Heimatland Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung droht. Subsidiärer Schutz: Menschen aus Krisengebieten, die keine Aussicht auf Asyl oder Anerkennung als Flüchtling haben, können unter subsidiären Schutz gestellt werden, wenn ihnen in ihrem Herkunftsland "ernsthafter Schaden" droht, z.b. die Verhängung dertodesstrafe, Folter oder willkürliche Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts. Duldung: Wird bei Personen mit negativem Asylbescheid die Abschiebung ausgesetzt, bspw. aufgrund fehlender Ausweisdokumente oder Krankheit, erhält die Person vorübergehend eine Duldung. Leistungen nach AsylbLG (für die Zeit der Duldung) Seite 47

Asylbewerberleistungsgesetz 5 Gesetzliche Grundlage Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Regelung der Höhe und Form von Leistungen für Asylbewerber, Geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer und Sicherung des Grundbedarfs: Grundleistungen ( 3 AsylbLG): Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, Leistungen für Bildung und Teilhabe ( 3 Abs. 3 AsylbLG), Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt ( 4 AsylbLG), Weitere Leistungen bei besonderen Umständen, die vom Einzelfall abhängen ( 6 AsylbLG), Leistungen in besonderen Fällen ( 2 AsylbLG): Nach einem Aufenthalt im Bundesgebiet über eine Dauer von 15 Monaten ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) entsprechend anzuwenden. Leistungsberechtigter Personenkreis nach 1 AsylbLG: Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen, Ausländer, die wegen des Krieges in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 1 oder 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen nach 25 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes besitzen, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt, Ausländer, die eine Duldung nach 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen, Ausländer, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder der aufgeführten Personengruppen. Seite 48

Asylbewerberleistungsgesetz 5 Betrachtete Leistungen Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG Schwerpunkte: 2 und 3 AsylbLG Besonderheiten Verteilung der Asylerstantragsteller auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel, der jährlich auf der Grundlage von Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der einzelnen Länder berechnet wird (im Folgenden für 2017, gerundet): 0,95 % Bremen, 2,56 % Hamburg 2,01 % Mecklenburg-Vorpommern, 5,06 % Sachsen, 7,40 % Hessen, 9,33 % Niedersachsen 12,97 % Baden-Württemberg, 15,53 % Bayern, 21,14 % Nordrhein-Westfalen Regelung der Zuständigkeit für die Durchführung des AsylbLG und der Kostenträgerschaft durch die Bundesländer. Uneinheitliche Erstattungsregelungen auf Länderebene und unterschiedliche finanzielle Lage der Kommunen: Herausforderungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Städten Die Höhe der Landeserstattungen ist auch beeinflusst durch die Zusammensetzung der Gruppe der Leistungsbeziehenden, z.b. Herkunft, Dauer des Leistungsbezuges etc. Seite 49

Asylbewerberleistungsgesetz 5 Wirkungszusammenhänge AsylbLG mit anderen Leistungsbereichen AsylbLG und SGB II Die Mehrheit der Leistungsbezieher wechselt im Falle eines positiven Asylbescheides in den Rechtskreis SGB II. Oftmals verbleiben die anerkannten Flüchtlinge aufgrund des knappen Wohnungsmarktes zunächst weiterhin in den Gemeinschaftsunterkünften. In diesem Fall werden Gebühren für die Kosten der Unterkunft erhoben, die zumeist mit den Jobcentern abgerechnet werden. Zwischen den Städten bestehen jedoch unterschiedliche Gebührensatzungen und damit verbundene administrative Vorgänge in Hinblick auf die Abrechnungspraxis der Jobcenter. AsylbLG und SGB XII Nur ein sehr geringer Teil der Leistungsbezieher wechselt im Falle eines positiven Asylbescheides in die GSiAE: 0,6 % der Asylerstantragsteller im Jahr 2017 waren 65 Jahre und älter, der Anteil der anerkannten Flüchtlinge in dieser Altersgruppe war entsprechend noch geringer. AsylbLG und WNP Wohnungen müssen für Obdachlose ebenso akquiriert werden wie für Flüchtlinge. Herausforderung der Städte ist es, keine Konkurrenzsituation entstehen zu lassen. Seite 50

3,1 4,0 4,1 4,7 4,9 5,4 5,8 6,5 6,3 6,0 5,9 6,7 6,7 7,8 7,7 AsylbLG Dichte insgesamt 5 Personen 16 14 12 10 8 6 4 KeZa 1 Asyl Dichte der Leistungsbeziehenden nach dem AsylbLG insgesamt pro 1.000 Einwohner zum Stichtag 31.12. 2013 2014 2015 2016 2017 Mittelwert 2017 5,9 con_sens KeZa 1: Dichte der LB nach dem AsylbLG pro 1.000 EW Beobachtung Unterschiedlich hohe Dichten in den Städten. Der Rückgang setzt sich in diesem Jahr im Mittelwert der Städte stärker fort als im Vorjahr (-32,2 %). Geringere Rückgänge in Leipzig (-17,2 %) und Rostock (-19,3 %); Halbierung der Dichte in Dortmund (-49,3 %). 2 0 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW n.v. Die Unterschiede zwischen den Dichtewerten sind durch verschiedene Zuweisungsquoten bedingt. Die Gesamtentwicklung spiegelt den Höhepunkt der Zuwanderung im Jahr 2015 wider. In einigen Städten zeigen sich die höchsten Werte erst im Jahr 2016, was auf die unterschiedliche und teilweise längere Dauer der Asylverfahren des BAMF zurückzuführen ist, wodurch Personen länger im Asylverfahren verbleiben. Seite 51

AsylbLG Anteile nach Bleibeperspektive Prozent 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 85,0 15,0 78,8 21,2 84,6 15,4 KeZa 1.a.1 Asyl Anteil der Leistungsbeziehenden nach Bleibeperspektive an allen Leistungsbeziehenden AsylbLG in Prozent zum Stichtag 31.12. 25,1 mit guter Bleibeperspektive ohne gute Bleibeperspektive 2016 74,9 78,2 77,1 76,2 21,8 22,9 23,8 72,6 70,7 27,4 29,3 83,5 82,0 16,5 18,0 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S MW n.v. 62,5 37,5 75,6 24,4 69,9 30,1 con_sens 76,4 23,6 KeZa 1.a.1: Anteile der LB nach Bleibeperspektive Länder mit guter Bleibeperspektive im Jahr 2017: Syrien, Irak, Iran, Eritrea, Somalia Beobachtung In allen Städten überwiegt der Anteil der LB ohne gute Bleibeperspektive (Mittelwert: 67,6 %). Der Anteil der LB mit guter Bleibeperspektive ist gegenüber dem Vorjahr in allen Städten zurückgegangen. Höhere Anteile von LB mit guter Bleibeperspektive in Nürnberg, Stuttgart und Hannover. Geringere Anteile in Bremen, Dresden und Köln. 5 Rückgang des Anteils von LB mit guter Bleibeperspektive gegenüber dem Vorjahr durch schnellere Asylverfahren und Anerkennung dieser Personen, sodass ein rascher Übergang in andere Leistungsbereiche (bspw. SGB II) gelingt. Die Rückkehraktivitäten haben einen Einfluss auf die Höhe des Anteils der LB ohne gute Bleibeperspektive. Geringer Anteil in Köln durch einen hohen Anteil an langjährigen Bestandsfällen mit Duldung. Seite 52

AsylbLG Zuordnung Herkunftsregionen 5 Zuordnung der Länder zu den Regionen der Kennzahl 1.a.2 (s. nächste Folie) Kategorie Balkanländer Afrikanische Länder Ehemalige UdSSR Naher und mittlerer Osten Asien Länder Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Kosovo, Albanien, Serbien Mauretanien, Mali, Senegal, Gambia, Marokko, Guinea, Algerien, Ägypten, Sudan, Ghana, Libyen, Äthiopien, Somalia, Eritrea, Nigeria Weißrussland, Georgien, Aserbaidschan, Moldau, Armenien, Ukraine, Russland Palästina, Türkei, Libanon, Iran, Syrien, Irak, Afghanistan Vietnam, Indien, Pakistan Seite 53

AsylbLG Anteile nach Herkunftsregionen 5 Prozent 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 31,2 34,2 19,4 39,5 3,4 39,4 16,2 12,6 42,0 KeZa 1.a.2 Asyl Anteil der Leistungsbeziehenden nach Regionen an allen Leistungsbeziehenden AsylbLG in Prozent zum Stichtag 31.12. 16,2 14,5 46,7 56,2 2,1 63,0 10,6 9,7 60,0 27,5 0,8 16,2 22,3 13,0 15,3 24,9 27,7 16,38 23,6 20,0 12,3 19,2 11,8 42,4 5,3 3,6 4,32 10,5 33,9 17,8 0,4 4,2 3,0 0,6 22,8 8,3 3,5 3,3 11,7 16,5 17,6 7,4 13,5 8,7 13,92 10,1 1,4 11,8 9,4 6,6 8,3 6,0 n.v. 5,5 2,6 1,9 2,1 1,4 0,6 3,4 0,0 1,2 1,8 1,3 1,1 2,96 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S MW 47,3 48,1 7,0 43,0 10,9 1,3 1,7 40,6 21,6 31,4 20,9 2,3 9,1 52,0 16,57 45,96 con_sens Balkan Naher und Mittlerer Osten Afrika Asien ehem. UdSSR staatenlos KeZa 1.a.2: Anteile der LB nach Herkunftsregionen Um Doppelzählungen zu vermeiden sind in der Kategorie "Naher Osten" keine afrikan. Länder, in der Kategorie "Asien" keine Länder des Nahen Ostens enthalten. Beobachtung Es überwiegt der Anteil der LB aus dem Nahen und Mittleren Osten (Mittelwert 46 %), insb. in Frankfurt und Hamburg. LB aus der ehem. UdSSR v.a. in den neuen Bundesländern und in Nürnberg. Hoher Anteil von LB aus afrikanischen Ländern in Hannover, LB aus Balkanländern v.a. in Köln und Bremen. Durch bestehende Communities und die Berücksichtigung von Verwandtschaftsverhältnissen bei der Zuweisung überwiegen in den Städten bestimmte Personengruppen (z.b. Libanesen in Essen, Afghanen in Hamburg). In Leipzig gibt es eine größere Zahl von Personen, die aufgrund unklarer Staatsangehörigkeit keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, aber auch nicht rückgeführt werden können, sodass deren Anteil bei insgesamt rückläufigen Fallzahlen zunimmt. Seite 54

AsylbLG Anteile nach 2-3 5 Prozent 100 90 36,0 80 44,2 43,2 70 60 50 40 56,8 64,0 30 55,8 20 KeZa 4.1 und 4.2 Asyl Anteil der Leistungsbeziehenden mit laufenden Leistungen nach 2 und 3 AsylbLG an allen Leistungsbeziehenden AsylbLG in Prozent zum Stichtag 31.12. 39,5 60,5 Anteil der LB nach 2 AsylbLG Anteil der LB nach 3 AsylbLG 2016 48,5 51,5 35,2 34,5 64,8 65,5 38,0 62,0 33,6 66,4 24,4 75,6 48,4 51,6 41,6 58,4 69,1 30,9 49,9 50,1 con_sens 38,5 61,5 KeZa 4.1-4.2: Anteile der LB nach 2-3 AsylbLG Beobachtung In fast allen Städten überwiegt der Anteil der LB nach 2 AsylbLG (Mittelwert: 61,5 %). Damit ist das Verhältnis vom Vorjahr nun umgekehrt: Der Anteil der LB nach 3 AsylbLG ist von 78,5 % auf 38,5 % gesunken (-51 %). Nur in Rostock überwiegt der Anteil der LB nach 3 AsylbLG (69,1 %); in Stuttgart sind die Anteile annähernd gleich groß. 10 0 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW n.v. Der starke Rückgang des Anteils der LB nach 3 AsylbLG entsteht durch die geringere Zahl an Erstanträgen und schnellere Anerkennungen. Hohe Dichte von LB nach 2 AsylbLG kann bedingt sein durch eine größere Zahl an Personen mit teils jahrelanger Duldung, z.b. in Köln (vgl. auch Folie 52). In Rostock hatten viele LB nach 3 AsylbLG die Wartezeit von 15 Monaten auf Leistungen analog SGB XII noch nicht erfüllt. Seite 55

AsylbLG Anteile nach Art der Unterkunft 5 Prozent 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 0,0 n.v. 82,5 17,5 KeZa 7.1 und 7.2 Asyl Anteil der Leistungsbeziehenden nach Art der Unterkunft an allen Leistungsbeziehenden AsylbLG im Monat Dezember in Prozent zum Stichtag 31.12. 59,8 40,2 Anteil der LB in Gemeinschaftsunterkünften Anteil der LB in Wohnungen 2016 3,0 97,0 63,5 36,5 77,9 22,1 n.v. 0,0 n.v. HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW 26,2 73,8 n.v. 55,1 44,9 n.v. 14,3 85,7 68,4 31,6 n.v. 47,4 52,6 con_sens KeZa 7.1-7.2: Anteile der LB nach Art der Unterkunft Beobachtung Im Mittelwert der Städte haben sich die Anteile gegenüber dem Vorjahr nur leicht angenähert. Sehr deutliche Unterschiede der Anteile in den einzelnen Städten. Spannbreite des Anteils der in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Personen reicht von 17,5 % in Dortmund bis 97,0 % in Düsseldorf. Die Form der Unterbringung ist stark von der Situation auf dem jeweiligen Wohnungsmarkt beeinflusst. So ist in Düsseldorf kaum angemessener Wohnraum vorhanden. Das Integrationskonzept der Stadt Dortmund beinhaltet eine frühzeitige Wohnraumvermittlung, um eine Angliederung im Stadtbezirk zu ermöglichen. Der Anstieg des Anteils der LB in Wohnungen in Essen ist eine Folge der Initiierung einer Wohnungsvermittlungsagentur. Seite 56

34 39 52 51 58 58 68 66 78 88 92 99 108 125 164 AsylbLG Bruttoausgaben pro Einwohner 5 Euro KeZa 20 Asyl Bruttoausgaben für Leistungen nach AsylbLG insgesamt pro Einwohner pro Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Gew. Mittelwert 2017 con_sens KeZa 20: Bruttoausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG pro Einwohner 200 150 100 78 Beobachtung Nach einem Höchststand im Jahr 2016 sinken die Ausgaben nun in allen Städten (Rückgang Mittelwert um 30,8 %) und spiegeln die gesunkenen Fallzahlen wider. Unterschiedliche Ausgabenniveaus in den Städten: von 34 Euro pro Einwohner in Leipzig bis 164 Euro in Nürnberg. 50 0 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW n.v. Verschiedene Unterbringungsformen und v.a. Buchungssystematiken der Kommunen führen zu unterschiedlichen Ausgabenniveaus und eingeschränkter Vergleichbarkeit. Bsp. Kosten der Unterbringung und/oder Ausgaben für Betreuung: teilweise komplett als Leistung nach AsylbLG abgerechnet; andernorts wird Pauschalbetrag gebucht, sodass nur ein Teil der tatsächlichen Unterbringungskosten in den Ausgaben AsylbLG enthalten ist, oder überhaupt nicht als Leistung nach AsylbLG abgerechnet wird. Seite 57

AsylbLG Anteile Ausgaben nach 2-3 Prozent 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 19,0 n.v. 41,2 58,8 KeZa 22.1-2 Asyl Anteile der Ausgaben für Leistungen nach AsylbLG in Prozent - differenziert nach 2-3 AsylbLG im Betrachtungsjahr 2017 Anteil Bruttoauszahlungen für Leistungen nach 3 AsylbLG Anteil Bruttoauszahlungen für Leistungen nach 2 AsylbLG 2016 32,4 67,6 49,2 50,8 50,8 49,2 81,4 18,6 40,2 59,8 41,9 58,1 67,2 32,8 49,4 50,6 n.v. n.v. 69,0 31,0 con_sens 49,2 46,9 50,8 53,1 HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW KeZa 22.1-22.2: Anteile der Ausgaben nach 2-3 AsylbLG GeMW 2017 ohne Bremen Beobachtung Im Mittelwert starke Verschiebung gegenüber dem Vorjahr, sodass die Anteile inzwischen beinahe gleich groß sind. Spannbreite der Ausgaben für 2 AsylbLG von 18,6 % in Frankfurt bis 67,6 % in Düsseldorf. 5 Verringerung des Anteils der Ausgaben für 3 AsylbLG durch Rückgang der Zahl an Erstanträgen und schnellere Anerkennungen (vgl. auch Folie 55). Köln hat entsprechend der hohen Zahl von LB nach 2 AsylbLG auch einen entsprechend hohen Kostenanteil (vgl. Folie 55). In Frankfurt werden die Kosten für Gemeinschaftsunterkünfte vollständig zu Lasten der Buchungsstellen nach 3 AsylbLG gebucht. Eine Differenzierung der Unterkunftskosten nach Personenkreis ist nicht möglich. Seite 58

6 Prävention von Wohnungsnotfällen Seite 59

Prävention von Wohnungsnotfällen 6 Prämissen Zunehmend angespannte Situation auf den Wohnungsmärkten der Städte. Steigende Mietpreise, Mangel an günstigen und öffentlich geförderten Wohnungen. Weiterhin hohe Dichte von Personen mit existenzsichernden Leistungen. Zunahme von Haushalten mit Multiproblemlagen. Vor dem Hintergrund sozialer aber auch fiskalischer Zielsetzungen steht präventives Arbeiten und frühzeitige Intervention im Fokus, um Wohnungsverlust abzuwenden. Hohe Bedeutung von Nachbetreuung der Betroffenen, um einen erneuten Wohnungsnotfall zu verhindern. Definition Wohnungsnotfall Wohnungsnotfälle sind Haushalte und Personen mit einem Wohnungsbedarf von hoher Dringlichkeit, die aufgrund besonderer Zugangsprobleme (finanzieller und/oder nicht finanzieller Art) zum Wohnungsmarkt der besonderen institutionellen Unterstützung zur Erlangung und zum Erhalt von angemessenem Wohnraum bedürfen. Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) Kommunale Aufgabe der Wohnraumsicherung Die kommunale Aufgabe der Wohnraumsicherung gehört zu den gesetzlich vorgegebenen Pflichtaufgaben: Übernahme von Mietschulden nach 22Abs. 8 SGB II und 36 SGB XII und Abwendung von Obdachlosigkeit nach dem Ordnungsbehördengesetz Seite 60

Prävention von Wohnungsnotfällen 6 Kommunale Zielsetzungen Übergeordnete Ziele der Städte und deren Fachstellen für die Präventionsarbeit: Nachhaltige Vermeidung von Wohnungslosigkeit/Obdachlosigkeit Möglichst Erhalt des ursprünglichen Wohnraums für die Betroffenen Daraus leiten sich die folgenden Steuerungsziele ab: Frühzeitiges Erreichen der Betroffenen Unterstützung der Betroffenen dabei, nachhaltig im eigenen Wohnraum verbleiben zu können Verhinderung von wiederkehrenden Wohnungsnotfällen Vermeidung der Folgekosten von Wohnungsverlust Steuerungsansätze und Maßnahmen Kooperation mit Wohnungsgesellschaften und Vermietern Kooperation mit relevanten Stellen wie Jobcenter, Jugendamt, Schuldnerberatung etc. Schaffung niedrigschwelliger Zugänge und dezentraler Angebote Steigerung des Bekanntheitsgrades der Fachstelle Aufsuchende Arbeit, Hausbesuche Einsatz von Fallmanagement Übernahme von Mietschulden Bündelung von Qualifikationen und Unterstützung aus einer Hand Vermittlung weiterführender Hilfen Seite 61

4,1 5,0 5,4 5,5 5,6 6,5 6,8 7,0 6,9 7,8 8,9 10,2 11,5 Prävention von Wohnungsnotfällen 6 KeZa 1: Prävention von Wohnungsnotfällen Quote der Neuzugänge Wohnungsnotfälle (Haushaltsgemeinschaften) pro 1.000 Haushalte im Betrachtungsjahr con_sens KeZa 1: Quote der Neuzugänge pro 1.000 Haushalte 12 10 8 6 4 2013 2014 2015 2016 2017 Gew. Mittelwert 2017 6,9 Beobachtung Im Mittelwert erneuter Rückgang der Quote der neu registrierten Wohnungsnotfälle von 7,0 auf 6,9 (-1,5 %). Unterschiedliche Höhe und Entwicklung der Quote in den einzelnen Städten. Höchste Quote erneut in Duisburg, Köln und Nürnberg, niedrigste Quote in Stuttgart. 2 0 n.v. n.v. n.v. HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GewMW In den abgebildeten Städten sind insgesamt rd. 36.700 Haushalte betroffen. Duisburg gehört zu den Städten mit den höchsten Transferleistungsdichten und einer belastenden Wirtschaftssituation. In Nürnberg wird die Fachstelle sehr frühzeitig tätig, d.h. auch bei nur einer Monatsmiete Rückstand wird beratend eingegriffen. Dieses Vorgehen wird unterstützt durch eine enge Kooperation mit dem Jobcenter. In Stuttgart ist eine sehr gute wirtschaftliche Situation und eine unterdurchschnittliche Transferleistungsdichte festzustellen. Seite 62

Prävention von Wohnungsnotfällen 6 Prozent KeZa 1.1-1.3: Prävention von Wohnungsnotfällen Anteile der Fälle differenziert nach Zeitpunkt der begonnenen Beratung in Prozent im Betrachtungsjahr 2017 darunter: vor Kündigung darunter: mit Kündigung darunter: mit Klage Sonstige Gründe con_sens KeZa 1.1 1.3: Anteile der Fälle nach Zeitpunkt der begonnenen Beratung 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 0,0 5,2 2,2 0,0 1,3 2,7 4,0 11,0 8,8 19,0 43,9 61,2 39,1 45,2 40,0 31,5 49,2 51,4 72,9 75,0 44,4 46,7 35,1 45,3 36,6 32,0 22,5 38,8 0,0 0,0 22,0 14,3 19,7 16,1 0,0 14,4 15,1 13,0 n.v. 0,0 n.v. n.v. n.v. n.v. 11,9 5,3 3,9 n.v. HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GewMW Beobachtung Die Grafik verdeutlicht die Unterschiede zwischen den abgebildeten Städten in Bezug auf den Zeitpunkt, zu dem die Betroffenen erreicht werden. Insbesondere Nürnberg gelingt vergleichsweise oft eine Kontaktaufnahme schon vor der Kündigung, gefolgt von Stuttgart und Frankfurt. Erfolgsfaktoren eines frühzeitigen Erreichens der Betroffenen sind u.a. eine enge Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie Wohnungsunternehmen, Vermietern oder Jobcenter (z.b. Frankfurt, Nürnberg), der persönliche Kontakt zu den Betroffenen und aufsuchende Arbeit (z.b. Köln, Stuttgart) und ein hoher Bekanntheitsgrad der Fachstelle, bspw. durch dezentrale Anlaufstellen im Stadtgebiet (z.b. Duisburg). Seite 63

Prävention von Wohnungsnotfällen 6 5 4 3 2 2,7 4,2 3,1 4,6 KeZa 6: Prävention von Wohnungsnotfällen Räumungsklagen (neu im Jahr) pro 1.000 Haushalte im Betrachtungsjahr 2013 2014 2015 2016 2017 Gew. Mittelwert 2017 3,6 2,5 3,1 2,7 2,9 3,4 2,4 con_sens 2,7 KeZa 6: Räumungsklagen (neu im Jahr) pro 1.000 Haushalte Beobachtung Im Mittelwert erneuter Rückgang der Räumungsklagen pro 1.000 EW von 2,8 auf 2,7 (-3,6 %). Die Spannbreite der Werte reicht von 1,0 in München bis 4,6 in Duisburg. Kontinuierlicher Rückgang der Quote der Räumungsklagen in Frankfurt und Hamburg. 1,0 1,6 1 0 n.v. n.v. n.v. HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GewMW Eine niedrige Dichte von Räumungsklagen kann ein Indiz für ein gelungenes Präventionskonzept sein, wenn die Arbeit so angelegt ist, dass Vermieter oder Mieter sich bei ersten Schwierigkeiten frühzeitig an die entsprechende Fachstelle wenden. Wird im Anschluss an die Räumungsklage eine Räumung angesetzt, wird diese nicht in jedem Fall durchgeführt. In einigen Städten gelingt es im Einzelfall, dass selbst zum Räumungstermin die Räumung noch abgewendet wird, bspw. durch eine Zahlungszusage. In einigen Städten sind Mitarbeiter der Fachstelle bei den Räumungen anwesend. Seite 64

1.287 1.569 1.486 1.635 1.560 1.857 2.146 2.360 2.471 2.841 Prävention von Wohnungsnotfällen 6 Euro 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 n.v. n.v. n.v. KeZa 10: Prävention von Wohnungsnotfällen Durchschnittliche Kosten pro Fall, der Darlehen/Beihilfen erhielt, in Euro am 31.12. des Betrachtungsjahres 2013 2014 2015 2016 2017 Gew. Mittelwert 2017 2145,5 n.v. n.v. n.v. con_sens HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GewMW KeZa 10: Durchschnittliche Kosten pro Fall, der Darlehen/Beihilfen erhielt, in Euro Beobachtung Im Mittelwert werden pro Fall 2.146 Euro Mietschulden übernommen. Wie im Vorjahr sind die durchschnittlichen Kosten v.a. in Düsseldorf, Köln und München hoch. Je höher die Summe pro Fall mit Mietschuldenübernahme ist, desto höher die Mieten der Stadt oder desto mehr Monatsmieten mussten übernommen werden. Je niedriger, desto frühzeitiger konnte interveniert werden. Gerade in Fällen, in denen Vermieter eine Kündigung bzw. Räumungsklage zunächst sehr lange hinauszögern, wachsen Mietschulden in beträchtlicher Höhe an. Vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes und eines hohen Ressourceneinsatzes für Beratung und Rückführung aus der Obdachlosenunterkunft, werden in Düsseldorf teilweise hohe Mietrückstände übernommen. Auch in Köln wurden die Maßstäbe hinsichtlich der finanziellen Hilfe zum Verbleib in der Ursprungswohnung gelockert, mit dem Ziel, Wohnungen von Familien zu erhalten. Seite 65

7 Fazit und Ausblick Seite 66