Der Krankenhaussektor - Abschied von der Planwirtschaft? Berliner Kolloquium des FIW 27. Mai 2011, Berlin Johann-Magnus v. Stackelberg Stv. Vorstandsvorsitzender GKV-Spitzenverband
Thesen 1. Nutzenbewertung von Innovationen vor flächendeckender Anwendung notwendig. 2. Krankenhausplanung ohne Investitionskostenfinanzierung der Bundesländer obsolet. 3. Wettbewerb sowie Anreize für gute Qualität durch Direktverträge für Krankenhausleistungen überfällig. 4. Einheitliche Rahmenbedingungen und mehr Wettbewerb im spezialärztlichen Sektor erforderlich. 2
1. Medizinischen Fortschritt in der GKV finanzieren Alle gesetzlich Versicherten sollen schnell und gleichermaßen vom medizinischen Fortschritt profitieren. Keine Rationierung von Leistungen. Der patientenrelevante Nutzen der Innovationen muss belegt sein. 3
1. Innovationen zunächst in Innovationszentren Innovationen gehören zur sicheren und schnellen Evaluation in die Hände von Experten. Versorgung nur in Innovationszentren, bis ausreichend Kenntnisse über Nutzen und Schaden und die notwendige Qualitätssicherung vorliegt. InEK NUB 1 G-BA Frühbewertung Studien in Innovationszentren Ergebnis Flächendeckende Anwendung 4
2. Krankenhausplanung Die duale Finanzierung existiert nur im Krankenhausbereich und begründet die Krankenhausplanung. Die Bundesländer kommen Ihrer Finanzierungsverpflichtung nicht mehr nach, also hat sich die Krankenhausplanung überholt. Die derzeitige schleichende Monistik ist verantwortungslos. Die Krankenkassen lehnen die Finanzierung der Monistik ab! Investitionsbewertungsrelationen schaffen u.u. endlich Leistungsorientierung, Investitionstransparenz und freiheit. 5
2. Rückgang der Länderinvestitionen Quelle: AOLG-Umfrage, Daten des Stat. Bundesamtes, eigene Darstellung 6
3. Einzelverträge für planbare Leistungen Stärkere Wettbewerbsorientierung im Krankenhausbereich notwendig Konzentration der Versorgung der Versicherten in Ballungsgebieten auf ausgewählte Vertragspartner Qualitätsindikatoren als Teil der Verträge Ausschluss schlechter Qualität Krankenhäuser mit Knie-Teps 50 km Umkreis von Essen Quelle: Leber, Malzahn, Wolff: Elektiv wird selektiv 7
3. Schlechte Qualität vom Markt ausschließen! Schlechte Qualität zeigt sich auf vielerlei Arten: Revisionseingriffe, Fallzahlen, xy nach KH-Aufenthalt zum Beispiel: QSR 40% 35% 30% 25% 25%-Perzentil: 7,21 % (7,19 %) 20% Median: 11,93 % (10,73 %) 75%-Perzentil: 16,28 % (16,58 %) 15% 10% 5% 0% 1 4 7 10 13 16 19 22 25 28 31 34 37 40 43 46 49 52 55 58 61 64 67 70 73 76 79 82 85 Qualitätsergebnisse nach QSR bei Knie-TEP im Rheinland stationärer/poststationärer Komplikationsindex Komplikationsrate in Krankenhäusern mit mindestens 10 AOK-Patienten Behandlungsfälle der Jahre 2006 und 2007, Follow-Up bis 2007 bzw. 2008 Quelle: Matthias Mohrmann und Volker Koch: Selektivverträge im Krankenhausbereich als Instrument zur Verbesserung von Qualität und Effizienz, in: Krankenhaus-Report 2011 8
4. Ja zu ambulanten Krankenhausleistungen Zunehmende Tätigkeit der Krankenhäuser im ambulanten Bereich. Integrierte Vers. 140 a-f SGB V Ermächtigungen 116 SGB V ff. Ambulante Leistung im Krankenhaus 116 b SGB V Ambulantes Operieren 115 b SGB V Vollkommen unregulierter Markt Gegenteil zur vollstationären Versorgung. Trotzdem Fiktion der Sicherstellung der Versorgung durch die KV. Derzeitiges Regelungschaos ambulanter Krankenhausleistungen unbefriedigend. Vertragsärzte MVZ 95 Abs. 2 SGB V BGB-Kooperation VÄndG Belegärzte 121 Abs. 2 SGB V Praxiskliniken 115 SGB V Psych. Inst.-Amb. 118 SGB V Vor- und nachstationär 115 a SGB V DMP 137 f SGB V Amb. Vers. bei Untervers. 116 a SGB V Spezialamb. an Kinderkl. 120 SGB V Soz.-Päd. Zentr. 119 SGB V Notfallambulanzen EBM Hochschulambulanzen 117 SGB V Teilstationär 39 SGB V Krankenhäuser 9
4. Dreiteilung der ambulanten Versorgung Spezialärztliche Leistungen Niedergelassene Fachärzte und Krankenhäuser Allgemeine fachärztliche Versorgung Niedergelassene Fachärzte Ärztliche Primärversorgung Niedergelassene Haus-, Kinder-, Frauenärzte 10
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