Bedeutung der Allgemeinverbindlicherklärung für die Tarifpolitik im Baugewerbe

Ähnliche Dokumente
SOKA-BAU Partner der deutschen Bauwirtschaft. Frankfurt,

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Besucherinnen und Besucher,

Geld zurück von der SOKA-BAU Geld zurück von der

Schulung und Beratung vor Ort. Schulungs- und Informationsveranstaltungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen

Schulung und Beratung vor Ort Eine Orientierungshilfe für die Praxis Informations- und Schulungsangebote für Betriebsräte

I. Flächentarifvertrag im Baugewerbe 1. Historische Schnipsel

Mandanten-Info Baulohn. Baulohn. Besonderheiten bei der Abrechnung

Das Urlaubsverfahren. - Entsendung auf Baustellen in Deutschland -

Arbeitszeitflexibilisierung und Wertguthabenabsicherung für das Baugewerbe

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Gemeinsame Einrichtung gemäß TVG - Praxiserfahrungen - aba-jahrestagung , Berlin

Übersicht Dachdeckergewerbe. Seite 1 von 7

Teilnahme an den Sozialkassen- verfahren der Bauwirtschaft

I. Mindestlohn. Rechtsgrundlage für den Mindestlohn ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Übersicht Bauhauptgewerbe Neue Bundesländer (außer Berlin) Seite 1 von 7

nimmt an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teil, hat die monatlichen Meldungen an SOKA-BAU erteilt und die gemeldeten Beiträge bezahlt.

Pressemitteilungen - Infos

Kontrolle von Tariftreue und Mindestlohn. FAIRgabe als Chance für ein faires Berlin 15. Februar 2018

Mindestlohn. 2. Freiwillige Orientierungspraktika müssen für die Dauer von mindestens Drei Monaten vom Mindestlohn ausgenommen sein.

Vorstellung Michael Bliesner Organisationsberater für Bau-Handwerksbetriebe Tätigkeitsschwerpunkte Organisation und Optimierung innerbetrieblicher Abl

Für Beschäftigte der Bauwirtschaft. Saison Kurzarbeitergeld

TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT

BauRente: Jetzt noch von 2,25 % Garantiezins profitieren! Seite 5. SOKA-BAU kompakt

Grundlagen der Abrechnung im Bauhauptgewerbe mit DATEV LODAS

DAS NEUE RECHT DER AVE IN DER PRAXIS

Herzlich. Baulohn und Sozialversicherung. Online-Seminar 9. November IKK classic Unternehmenspräsentation Max Mustermann

Altersvorsorge im Baugewerbe

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz SokaSiG)

Arbeitsrecht. 1 Urlaubsrecht HI HI664424

RA Harald Schröer Stellv. Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Erfahrungen mit grenzüberschreitendem Personaleinsatz

ERLEICHTERUNG DER AVE EINE GESCHEITERTE REFORM?

TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT

Kaskadenstruktur der Durchsetzung von Mindestlöhnen. (2) differenzierte branchenbezogene Mindestlöhne durch Ausweitung des AN-Entsendegesetzes

Die neue Tarifrente Bau: Ein Meilenstein für die Bauwirtschaft.

Arbeitskräftemobilität im Binnenmarkt

Lohn und Gehalt im Baugewerbe

1 Inhaltsverzeichnis. 1 Vorwort 3. 1 Bauhauptgewerbe 14

TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT

Für alle am Bau Partner der Bauwirtschaft

ZDB-Leitfaden für die betriebliche Praxis. zur. Neuregelung einer Mindesturlaubsvergütung ab 1. Januar 2013

Das Urlaubsverfahren. - Entsendung auf Baustellen in Deutschland -

Unentbehrliche Arbeitsunterlage für Arbeitgeber, Personalabteilungen, Betriebsräte, Lohnbuchhaltungen und alle Arbeitnehmer der Bauwirtschaft.

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Geleitwort 6 Hinweise für den Leser Einführung 13

1 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 1 Bauhauptgewerbe 1.1 Einführung Geschichte Daten 1.2 Gewerbliche Arbeitnehmer 1.3 Angestellte

2 Übernahme des Auszubildenden

Die Neuregelung in 5 TVG

Förderung der Ausbildungsreife mit Unterstützung von SOKA-BAU auf der Grundlage des 18 Abs. 2 BBTV

Inhaltsverzeichnis. Anspruchsvoraussetzungen Leistungen Abrechnungsverfahren Tabellenwerk Rechtsgrundlagen

Übersicht Garten- und Landschaftsbau. Seite 1 von 6

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Tarifbindung der Abwärtstrend hält an

Karriere und Ausbildung bei SOKA-BAU.

Ein Gang durch das AEntG

Inhaltsverzeichnis. 1 Einführung Tarifverträge 33. Vorwort 5 Geleitwort 6 Hinweise für den Leser 12

Regelung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und allgemeinverbindliche Tarifverträge im Bereich Kultur und Medien

Das Urlaubsverfahren. - Entsendung auf Baustellen in Deutschland -

Für alle am Bau. Partner der Bauwirtschaft

Von Prof. Thomas Bauer

Westfälische Dachtage in Eslohe

Gerhard Bosch. Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz Eine Bilanz am Beispiel des Bauhauptgewerbes

Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge und Mindestlöhne Wirkung des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie

Zahl der Kurzarbeiter in der Bauwirtschaft gestiegen (+ 3 Prozent).

Tarifvertrag. zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. (TV Mindestlohn) vom 3.

Das deutsche Tarifsystem in europäischer Perspektive

Informationstext zum Tarifpaket

Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland Bestandsaufnahme und Perspektiven der Weiterentwicklung

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren und zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes SokaSiG II

Winterbau-Merkblatt 2013/2014

Winterbau-Merkblatt 2013/2014

Die Tariftreueerklärung im Lichte des deutschen und europäischen Arbeitsrechts

Informationen zum Tarifpaket / Mindestlohn

Arbeitsverhältnis. Baugewerbe. Praxis- und anwendungsorientierte Erläuterungen. Herausgegeben von. Andreas Biedermann. Rechtsanwalt Hannover und

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Abb.: Quantitative Tarifbindung von Betrieben, D-West und D-Ost, 2003 (Quelle: IAB-Betriebspanel)

Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum Mindestlohn

Überleitung zur Podiumsdiskussion - Anforderungen des DGB an die Parteien zur Reform der AVE

INHALTSVERZEICHNIS. Kennzahlen zur Bauwirtschaft 15

WELCHEN EINFLUSS HAT DIE TARIFPOLITIK AUF DIE EINKOMMENSVERTEILUNG?

Herzlich. Bau-Lohn und Sozialversicherung. Online-Seminar IKK classic Unternehmenspräsentation Max Mustermann

Tarifverträge für das Baugewerbe 2013/2014

Urlaubsansprüche. Informationen für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe

Tarifautonomie und die gesetzlichen

INHALTSVERZEICHNIS. Keimzahlen zur Bauwirtschaft 15

Handlungsempfehlung zur 15-prozentigen Zuschusspflicht gemäß 1 a Abs. 1 a BetrAVG

Tarif- und Arbeitsrecht Dachdeckerhandwerk

Die Tipps im Mai 2018 stellen kurz die geplanten Neuregelungen im Arbeitsvertrag aus dem Koalitionsvertrag. Inhalt

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Erläuterungen zur Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten Westdeutschland Stand: 1. März 2018

SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstraße 72/73, Berlin, Telefon , Telefax

Tarifautonomie und Tarifpolitik vor alten und neuen Aufgaben

Teilnahme an den Sozialkassen- verfahren der Bauwirtschaft Kurzinformation für Betriebe im Tarifgebiet West

Herzlich Willkommen zum Fachtag Tarifvertrag Soziales am Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v.

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 119, Datum

Änderungen im VTV vom

Arbeitszeitmodelle für den Garten- und Landschaftsbau

Der Niedergang der AVE Entwicklung und Reformperspektiven

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort

Mindestlohngesetz. Vortrag Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht

Transkript:

RA Harald Schröer Stellv. Hauptgeschäftsführer des ZDB Bedeutung der Allgemeinverbindlicherklärung für die Tarifpolitik im Baugewerbe Hans-Böckler-Stiftung 25. Juni 2013

Tarifbindung der Beschäftigten in West- und Ostdeutschland nach Branchen 2012 (Anteil in %) Quelle: IAB-Betriebspanel 2

AVE zur Stärkung der Tarifautonomie Die AVE ist ein Instrument, das die von Art. 9 Abs. 3 GG intendierte autonome Ordnung des Arbeitslebens durch die Koalitionen abstützen soll, indem sie den Normen der Tarifverträge zu größerer Durchsetzungskraft verhilft. Bundesverfassungsgericht, 24.05.1977 und 04.07.1995 3

Dreifache Bedeutung der AVE im Baugewerbe tarifliche Mindestlöhne seit 1997 Gemeinsame Einrichtungen (SOKA-BAU) seit 1949 Förderung der ganzjährigen Beschäftigung Saison-KuG seit 2006 AEntG TVG TVG/SGB III 4

Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe auf allgemeinverbindlicher tariflicher Grundlage Allgemeinverbindlicher BRTV Anpassung der Arbeitszeit an Auftragslage + Witterung Vorarbeit und Bildung von Arbeitszeitkonten für Arbeitsausfälle Absicherung des Ausgleichskontos verstetigter Monatslohn Kündigungsausschluss in der Schlechtwetterzeit Eckpunkte 101 ff. SGB III Zuschuss-Wintergeld als Anreiz zum Ansparen von Arbeitszeitguthaben (umlagefinanziert) Saison-KuG, soweit kein Arbeitszeitguthaben vorhanden (beitragsfinanziert) Sozialaufwandserstattung (umlagefinanziert) 5

SOKA-BAU Urlaubs- und Lohnausgleichskasse e. V. (ULAK) Urlaubsverfahren für inländische und ausländische Baubetriebe Berufsbildungsverfahren Absicherung von Arbeitszeitkonten Mindestlohnprüfung Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) Gewährung tarifvertraglicher Rentenbeihilfen Gewährung einer tariflichen Zusatzrente ( Riester-Rente ) 6

Förderung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft 7

SOKA-BAU Urlaub ULAK in Zahlen Berufsbildung Inland: 610.000 Arbeitnehmer in 69.000 Betrieben und Ausland: 75.000 Arbeitnehmer In 2.900 Betrieben jährlich 37.000 Lehrlinge Ausbildungsquote: 6,0 % Erstattung von Ausbildungs- Kosten jährlich: 300 Mio. Bilanzsumme: 1,9 Mrd. 8

SOKA-BAU Leistungen: Beihilfe zur gesetzlichen Altersrente Erwerbsminderungsrente Unfallrente tarifliche Zusatzrente durch Entgeltumwandlung ZVK in Zahlen seit 1959: über 1 Mio. Rentenbeihilfeempfänger; über 11 Mrd. Rentenbeihilfeleistungen 2012: 400.000 Leistungsempfänger 675.000 Rentenanwärter 350 Mio. Beihilfeleistungen Bilanzsumme: 3,9 Mrd. 9

Arbeitskostengefälle im europäischen Baugewerbe Arbeitskosten pro Stunde in, 2012 Quelle: Eurostat, April 2013 10

Bedeutung der AVE AVE ist unverzichtbar, wenn 1. 2. 3. 4. 5. ohne überbetriebliche einheitliche Regelungen der angestrebte sozialpolitische Zweck nicht erreicht werden kann, durch die Sozialpartner ein anerkanntes Interesse des Gesetzgebers nachvollzogen wird, die besonderen Verhältnisse eines Wirtschaftszweiges Anlass für die tarifvertraglichen Regelungen geben, die Sozialpartner im Rahmen ihrer Zuständigkeit an der staatlichen Ordnung mitwirken und damit im besonderen Maße die ihnen nach Art. 9 Abs. 3 GG zugewiesenen Aufgaben erfüllen, gemeinsame Einrichtungen in ihrer sozialpolitischen Funktion erhalten und gesichert werden sollen. 11

AVE-Verfahren nach 5 TVG Rechtssicherheit? Es erscheint unbefriedigend, dass der staatliche Gesetzgeber in 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG bestimmte Erfordernisse für die Zulässigkeit von AVEen normiert, es jedoch unterlassen hat, zugleich Sorge dafür zu tragen, dass die entsprechenden Voraussetzungen sicher feststellbar und beweisbar sind, was insbesondere in Grenzfällen zu großen praktischen Schwierigkeiten und bedenklicher Rechtsunsicherheit führen kann. Bundesarbeitsgericht, 24.01.1979 4 AZR 377/77, AP Nr. 16 zu 5 TVG 12

13