Einladung zur MEGRA Fortbildung

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Transkript:

Einladung zur MEGRA Fortbildung Der BtM-Verantwortliche - regulatorische Anforderungen und praktische Umsetzung Aufgaben und Pflichten als BtM-Verantwortlicher sowie praktischer Umgang mit Betäubungsmitteln Montag, 25. März 2019 09:30 17:30 Uhr (Registrierung ab 09:00 Uhr) Sheraton München Westpark Hotel, Garmischer Str. 2, 80339 München Tel. 089-51960 Ziel des Seminars Kontrolle und Dokumentationspflicht sind im Bereich der Betäubungsmittel sehr weitreichend. Sie gelten von der Herstellung und/oder Gewinnung des Betäubungsmittels bis zur Anwendung durch den Arzt bzw. der Abgabe in der Apotheke. Das Betäubungsmittelrecht gilt auch dann, wenn eine Anwendung als Arzneimittel gar nicht vorgesehen ist, d.h. Forschungsbereiche, Forschungsinstitute, analytische Laboratorien oder Einrichtungen der Qualitätskontrolle müssen die einschlägigen Bestimmungen beachten. Es ist daher entscheidend wichtig, dass alle, denen Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Bereich des Betäubungsmittelrechtes zukommen bzw. auf diese übertragen wurden, ihre Rechte und Pflichten exakt kennen. Dies gilt in erster Linie auch für die BtM Verantwortlichen, die persönlich in der Verantwortung stehen. Das Seminar bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über das Betäubungsmittelrecht und geht auch auf die praktische Umsetzung im Pharma Alltag ein. Es stellt die Schlüsselaspekte der BtM Gesetzgebung vor und geht hierbei insbesondere auf die Verantwortlichkeiten des BtM Verantwortlichen ein.

Das Seminar bietet den Teilnehmern einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und Besonderheiten eine Übersicht über die besonderen Anforderungen in der Herstellung, Lagerung und Distribution Informationen zum praktischen Umgang mit BtMs und ausgenommenen Zubereitungen: Herstellung, Binnenhandel, Außenhandel, Vernichtung, Aufzeichnungen, Meldungen, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten Informationen zu Aufgaben u. Pflichten als BtM Verantwortlicher Hinweise zur optimalen Vorbereitung auf Inspektionen die Möglichkeit, mit Experten zu diskutieren und aktiv Fragen einzubringen Teilnehmerkreis Dieses Seminar richtet sich an Fach und Führungskräfte der pharmazeutischen Industrie, insbesondere an Mitarbeiter aus den Bereichen: Herstellung Handel (Großhandel, Logistikunternehmen) Verpackung Analytik (hauseigene bzw. Auftrags Labore) Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung Compliance Dieses Seminar richtet sich insbesondere auch an Verantwortliche für den Betäubungsmittelverkehr sowie zukünftige BtM Verantwortliche, die für die regulatorische Umsetzung verantwortlich sind. Referenten Dirk Ohlenforst, Bonn Dr. Lars Godmann, Leitung der Qualitätskontrolle. Stellvertretender Verantwortlicher für den BtM Verkehr gemäß 5 BtMG, PS Pharma Service GmbH

Programm Der BtM-Verantwortliche - regulatorische Anforderungen und praktische Umsetzung Aufgaben und Pflichten als BtM-Verantwortlicher sowie praktischer Umgang mit Betäubungsmitteln Montag, 25. März 2019 09:30 17:30 Uhr (Registrierung ab 09:00 Uhr) Sheraton München Westpark Hotel, Garmischer Str. 2, 80339 München Tel. 089-51960 09:00 09:30 Registrierung der Teilnehmer 09:30 11:00 Rechtliche Basis Die Rolle der Bundesopiumstelle im internationalen Kontext Die Aufgaben der Bundesopiumstelle Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und seine Verordnungen Betäubungsmittel: Klassifizierung und Einteilung Der BtM Verantwortliche Erlaubnisverfahren nach 3 ff. BtMG Erlaubnispflicht und deren Ausnahmen Antrag auf betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nach 3 BtMG beim BfArM Antragstellung: Dokumente, Fristen und Gebühren Beschränkung, Befristung, Änderung und Auflagen einer erteilten Erlaubnis, Rücknahme und Widerruf Neuerungen und aktuelle Entwicklungen 11:00 11:30 Kaffeepause 11:30 13:00 Umgang mit Betäubungsmitteln / BtM Verkehr Herstellung und Verarbeitung von BtMs o Rückstellmuster Kennzeichnung Binnenhandel o Erwerb und Abgabe Außenhandel mit Betäubungsmitteln o Ein, Aus & Durchfuhr, zollamtliche Abwicklung o Anforderungen an die Dokumentation und das Belegwesen Handel ohne eigene Lagerhaltung Vernichtung von Betäubungsmitteln Meldepflichten gegenüber der Behörde Dirk Ohlenforst Dirk Ohlenforst

13:00 14:00 Mittagessen 14:00 15:30 Prozesse im Unternehmen Der BtM Beauftragte im Unternehmen Stellenbeschreibung/Verantwortung im pharmazeutischen Unternehmen o Nachweis der geeigneten Qualifikation o Delegation von Aufgaben und Pflichten Haftungsfragen: Wer haftet eigentlich wann und wofür? Strafrechtliche Konsequenzen für Personen und Unternehmen 15:30 15:45 Kaffeepause Dokumentation & Qualitätssicherung Aufzeichnungen nach 17 BtMG Dokumentation über Zu und Abgang der BtM sowie Abgang durch Herstellung oder Vernichtung Dokumentation von internen Verlagerungen Meldungen nach 18 BtMG SOPs und Prozessbeschreibungen (bspw. zur Delegation von Verantwortlichkeiten) Beispiele aus der Praxis, u. a. o Reklamationen o Bilanzierung von Reklamationen, die ohne Abgabebelege angeliefert wurden o Umgang mit angebrochenen Packungen bzw. unvollständigen Anlieferungen oder Anlieferungen ohne vorliegende BtM Erlaubnis o Meldung nach 18 BtMG bei Vermittlern 15:45 17:15 Lagerung und Transport Sicherung von BtM Lagerstätten (Alarmsysteme/ Sicherungsvorkehrungen sowie bauliche Konzeption) Transportsicherung (vom Päckchen über den LKW bis zum Wareneingang) Haftung und Besonderheiten bei der Arbeit mit Logistikdienstleistern und Speditionen o Qualifizierung o Verträge und Vereinbarungen bei ausgelagerter Lagerung/Transportdienstleistung o Vorgehen bei Verlust von BtM Exkurs: Import und Vermittlung von BtM Prüfung von (ausländischen) BtM Erlaubnissen Was ist beim Handel/Verkauf von BtM Zulassungen zu beachten? Erweiterung der BtM Erlaubnis bei im EU Ausland produzierten BtM (mit/ohne deutsche Zulassung) Bilanzierung der (ausländischen) BtM 17:15 17:30 Fragen der Teilnehmer und Diskussion Dr. Lars Godmann Dr. Lars Godmann Programmverantwortliche: Dr. Silke Ostermann

Anmeldung Direkt über die MEGRA-Homepage: : www.megra.org/veranstaltungen Max. 30 Teilnehmer Nachhaltigkeit Im Sinne der Nachhaltigkeit möchten wir bei diesem Seminar auf Unterlagen in Papierform verzichten. Sie erhalten vorab einen Link zum Download der Vorträge. Wir danken für Ihr Verständnis.. Seminarkosten Die Seminarkosten beinhalten die Seminarunterlagen in digitaler Form, das gemeinsame Mittagessen sowie Kaffeepausen und Getränke. 450,-- MEGRA-Mitglieder 590,-- Nichtmitglieder* Frühbucherrabatt 50,- bis 8. Feb. 2019 * Preis beinhaltet 140,-- für die Mitgliedschaft imm Kalenderjahr 2019. Hinweise für Teilnehmer, die noch kein Mitglied sind: Die Teilnahme an Veranstaltungen der MEGRA e.v. ist nur Mitgliedern vorbehalten. Um auch Personen, die noch kein Mitglied sind, die Seminarteilnahme zu ermöglichen, können diese gleichzeitig mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung automatisch die Mitgliedschaft beantragen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Kalenderjahr 140,-- für aktive ordentliche Mitglieder. Wichtiger Hinweis zur Mitgliedschaft: Der Austritt aus der MEGRA e.v. kann jeweils bis spätestenss 15.12. zumm Ende einess Kalenderjahres durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand erklärt werden. Andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Kalenderjahr. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite 'MEGRA -> Mitglied werden'. Rücktrittsgebühren: bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 10 % Bearbeitungsgebühr bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % Rücktrittsgebühr bis 1 Woche vor der Veranstaltung: keine Erstattungg möglich Falls ein Ersatzteilnehmer genannt wird, entfallen die Stornogebühren. Bei Ersatzz eines MEGRA-Mitgliedes durch ein Nicht-Mitglied muss der Differenzbetrag nachgezahlt werden. email: office@megra.orgg www.megra.org