Schweinefleischkennzeichnungssystem. sus

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Transkript:

Schweinefleischkennzeichnungssystem sus Konsolidierte inhaltliche Kurzfassung Version November 2010 vom 24. Juli 2015 (Vollständige Version unter www.amainfo.at / Zusammenarbeit)

Ziele der Richtlinie Erhöhung der Nachvollziehbarkeit und der Richtigkeit der am Ort des Verkaufs ausgelobten Angaben zu Schweinefleisch. Stärkung bzw. weiterer Ausbau des Vertrauens der Konsumenten durch regelmäßige und unabhängige Kontrollen. Seite 2 von 23

Geltungsbereich Schweinefleisch (KN-Code 0203) und Schweinespeck (KN-Code 0209 00 11), wenn: frisch gekühlt gefroren gewürzt gesalzen oder gesurt Seite 3 von 23

Allgemeines Die Teilnahme ist freiwillig, d.h. es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für ein solches System. Es ist nicht das gesamte Schweinefleisch über "sus" abzuwickeln. Die AMA-Marketing ist jedoch berechtigt, die Warenströme des sonstigen Schweinefleisches zu kontrollieren. Damit in Zusammenhang steht auch, dass Schweinefleisch, welches mit näheren Angaben, jedoch ohne "sus"-kennzeichnung übernommen wird, nicht mit "sus" - Etiketten gekennzeichnet werden darf. Dieses bleibt außerhalb des Schweinefleischkennzeichnungssystems "sus". Es kann jedoch Schweinefleisch aus anderen Absicherungssystemen anerkannt werden (derzeit AMA-Gütesiegel-Schweinefleisch sowie Schweine-fleisch aus dem System "Vuqs-S"). Seite 4 von 23

Voraussetzungen zur Teilnahme 1. Antragstellung zur Teilnahme (Hinweis: Es muss nicht das gesamte Schweinefleisch einer Betriebsstätte über sus abgewickelt werden!) a) Auf welchen Marktstufen? (Schlachtung, Zerlegung, Handel) b) Auf welchen Betriebsstätten? (Es müssen nicht alle Betriebsstätten teilnehmen!) c) Welche Etikettierungsangabe? (entweder bereits genehmigte Angaben laut Richtlinie oder Neubeantragung!) 2. Erstaudit durch AMA-Marketing oder der zugelassenen Kontrollstelle 3. Gegebenenfalls Kontrollvertrag mit ausgelagerter Eigenkontrollstelle (z.b. zur Schlachtkörperkennzeichnung) Seite 5 von 23

Voraussetzungen zur Teilnahme Nach Erfüllung dieser Punkte: Erteilung des Rechts zur Zeichennutzung durch Gegenzeichnung des "sus"- Lizenzvertrages (Geschäftsführung der AMA-Marketing) Übermittlung der Kopie des gültigen Lizenzvertrages Seite 6 von 23

Angaben bei Schweinefleisch Verpflichtende Angaben gemäß VO(EG) 1169/2013: Land/Länder der Mast (Aufzucht) Mitgliedsstaat oder Drittland des Schlachtbetriebes Partienummer/Ident-Nr. Freiwillige Angabe Ursprung gemäß VO(EG) 1169/2013: Geburt, Aufzucht und Schlachtung im selben Land Freiwillige Angaben, die im Rahmen von sus definiert und genehmigt sind Angaben zum Ursprung (z.b. Auslobung substaatlicher Herkünfte) Produktionsweise (z.b.: Bio, Almhaltung usw.) Qualität (z.b.: Rasse, ph1-messung) Angabe des Bauern (inkl. Ursprung Österreich ) Seite 7 von 23

Voraussetzungen für Ursprung: Österreich Geburt: Österreich Aufzucht: Österreich Schlachtung: Österreich Ursprung: Österreich Mögliche Auslobungen: z.b. AAA sus, 3xA sus, triple A sus, AT/AT/AT sus Hinweis: Nur mit dem Hinweis auf sus handelt es sich um Schweinefleisch aus dem System sus!! = triple A Stempel Seite 8 von 23

Schlachtung Anlieferung der Schweine ausschließlich mit vollständig und korrekt ausgefülltem sus - Viehverkehrsschein: Ursprungsangabe (Geburt, Aufzucht), Qualitätsprogramm, Produktionsweise, etc. Kennzeichnung der Schweinehälften ausschließlich durch Klassifizierungsdienst bzw. Fleischuntersuchungstierarzt (Basis sind der VVS, Klassifizierungsdaten, Hinterlegung in der Klassifizierungssoftware, etc.) Hinweis: Fehlt eine für die Kennzeichnung erforderliche Information, darf die gewünschte Angabe nicht gemacht werden. Seite 9 von 23

Schlachtung Folgende Informationen sind im Klassifizierungsprotokoll zu dokumentieren: a) Hinweis, welche Schweine nach sus gekennzeichnet wurden b) sämtliche Angaben vom Etikett bzw. welcher Programmstempel Seite 10 von 23

A123456 Spezielle Anforderungen: Schlachtung Kennzeichnung der Großteile noch auf der Schweinehälfte durch Klassifizierungsdienst bzw. Fleischuntersuchungstierarzt mittels Schlachtkörperetikett und/oder Programmstempel Max Musterhof Musterstrasse 1 AT12345 9999 Musterdorf EG Schlacht-Nr.: geschlachtet in: 243 Österreich (AT) Gewicht (warm): 95 kg Tätowierung: AT3 7654321 Schlachtdatum: 24.03.2012 Geburt: AT E 58 STN Kl.Nr.: 4 Mast: AT sus - Triple A - Stempel vorläufiger AMA-Gütesiegelstempel endgültiger AMA-Gütesiegelstempel sus -Markenprogrammstempel Tullnerfelder Schwein Seite 11 von 23

Schlachtung Kennzeichnung der Großteile noch auf der Schweinehälfte durch Klassifizierungsdienst bzw. Fleischuntersuchungstierarzt mittels Schlachtkörperetikett oder Programmstempel z.b. sus Triple A Stempel Seite 12 von 23

Großteilzerlegung Bei der Stempelung unterscheidet man 2 Varianten: a) mit direkt am Teilstück angebrachter Identnummer 1 *) keine Zerlegedokumentation nötig! b) ohne direkt am Teilstück angebrachter Identnummer 1 (z.b. Dornhakenstangen mit Schultern) *) Zerlegedokumentation u. Z-Etikett notwendig! z.b. Identnummer (Schlachtnr.) z.b. sus Triple A Stempel Fehlt die direkt auf den Teilstücken angebrachte Identnummer ist diese via sus -Zerlegeetikett je Liefereinheit (z.b. Haken) zu kennzeichnen. Hinweis: In diesem Fall ist ein Zerlege-protokoll zu führen. 1 Die Identnummer kann die Schlachtnummer oder eine Chargennummer sein. Seite 13 von 23

Zerlegung Es ist eine chargenweise Zerlegung durchzuführen, sofern nicht eine Einzeltierzerlegung erfolgt; Chargendefinition: Jene Menge an Schweinefleisch mit gleichen Etikettierungsangaben 1 ), die an einem Tag zerlegt/verpackt wird. Hinweis: Das Fleisch kann durchaus von verschiedenen Schlachthöfen bzw. Vorzerlegern stammen! 1 ) Abhängig von der Angabe, die am Zerlegeausgang gemacht werden soll, muss diese auch am Zerlegeeingang bereits auf der Ware angegeben sein bzw. von einer vorhandenen Angabe abgeleitet werden können (z.b. Ursprung AT kann von AMA-Gütesiegel abgeleitet werden). Seite 14 von 23

Zerlegung Die Etikettierung des gesamten Schweinefleisches einer Charge ist unmittelbar am Ende der Zerlegung vorzunehmen Seite 15 von 23

Zerlegung Generell: Bei zerlegtem Schweinefleisch oder Schweinespeck (Achtung: darunter fallen auch abgezogene Schweinegroßteilstücke) gilt, dass immer die kleinste verpackte Einheit mit zumindest einem sus -Zerlegeetikett gekennzeichnet zu sein hat. 1.) Unverpacktes Fleisch ohne sus-kennzeichnungselement direkt am Teilstück (z.b. Karree ohne Schwarte auf Hacken, Speckseiten auf Dornhaktenstangen) Seite 16 von 23

Zerlegung 2.) Verpacktes Fleisch a) Vakuumverpackungen Wird Schweinefleisch/Speck vakuumverpackt angeliefert, so hat die verpackte Einheit mit einem sus -Zerlegeetikett etikettiert zu sein. b) Kisten (nicht im Zuge der Palettenkennzeichnung) (Kisten im Zuge der Palettenkennzeichnung siehe Punkt c) bei Kisten mit Einlagesack ist jede Kiste als kleinste Einheit zu sehen und daher jeder Einlagesack oder jede Kiste mit einem sus -Zerlegeetikett zu kennzeichnen. bei Kisten ohne weiterer Verpackungsumhüllung (kein Einlagesack und keine Vakuumverpackung der Ware) ist die Kiste mit einem sus -Zerlegeetikett zu kennzeichnen. Seite 17 von 23

Zerlegung c) Paletten bei Paletten mit Kisten mit vakuumverpackten Einheiten ist jede Vakuumverpackung als kleinste verpackte Einheit zu sehen und daher jede Vakuumverpackung mit einem standardisiertem sus -Zerlegeetikett zu kennzeichnen (siehe auch Punkt a). o Die Kennzeichnung der Palette oder der Kiste mit einem sus -Zerlegeetikett ist in diesem Fall nicht erforderlich. bei Paletten mit Kisten mit Einlagesack ist jede Kiste als kleinste verpackte Einheit zu sehen und daher jeder Einlagesack oder jede Kiste mit einem Zerlegeetikett zu kennzeichnen. o Wenn die Etiketten am Einlagesack oder auf der Kiste mit betriebsinternen Etiketten 1 des Zerlegebetriebes gekennzeichnet sind, so hat die umhüllte Palette je Charge mit einem standardisiertem sus Zerlegeetikett gekennzeichnet zu werden. o Werden die Einlagesäcke (oder Kisten) mit sus -Zerlegeetiketten gekennzeichnet, kann die Kennzeichnung der Palette mit einem standardisiertem sus Zerlegeetikett entfallen. bei Paletten mit Kisten mit offenem Fleisch ist die umhüllte Palette (Einzelkistenkennzeichnung nicht erforderlich) die kleinste verpackte Einheit und mit einem sus -Zerlegeetikett zu kennzeichnen. o In diesem Fall darf sich immer nur Fleisch einer Charge auf der Palette befinden. 1 Betriebsinterne Etiketten: siehe auch SB-Etiketten Seite 18 von 23

Zerlegung Zerlegeeingang Artikel (Hälften, Karree etc.) Etikettierungsangaben Menge (Stück/Gewicht) Datum Eintragung des Zerlegebeginnes einer Charge Schlachtnummer Chargen-Nr. Zerlegeausgang Chargennummer Artikelbezeichnung(en) Menge (Stück bzw. Gewicht) Etikettierungsangabe(n) Eintragung des Zerlegeendes einer Charge Erste und letzte lfd. Etiketten-Nr. pro Charge Warenbegleitdokument: zu jedem Teilstück (Artikel) 1. die Etikettierungsangabe, 2. der Verweis auf sus, 3. die Ident-Nr. 1 und 4. das Gewicht 1 siehe Fifo-Verfahren in der Richtlinie sus Seite 19 von 23

Belieferung von AMA-Gütesiegel Fleischerzeugnis-Betrieben ACHTUNG! Bei Belieferung von AMA-Gütesiegel Fleischerzeugnis-Betrieben gelten spezielle Kriterien gemäß folgender Kurzfassung: AMA-Gütesiegel Fleischerzeugnisse Anforderungen an die Warenübernahme von herkunftsgesicherten Rohstoffen am Beispiel sus (4 x AT) Näheres dazu unter www.amainfo.at Seite 20 von 23

Großhandel Wareneingangskontrolle: Vergleich der Kennzeichnung am Schweinefleisch mit den Angaben auf den Begleitdokumenten (Artikel, Etikettierungsangabe, Verweis auf sus, Ident-Nr. 1 und Gewicht) Ausgangslieferschein: Artikel, Etikettierungsangabe, Verweis auf sus, Ident-Nr. 1 und Gewicht 1 siehe Fifo-Verfahren in der Richtlinie sus Seite 21 von 23

Einzelhandel Bedientheke Wareneingangskontrolle: Vergleich der Kennzeichnung am Schweinefleisch mit den Angaben auf den Begleitdokumenten (Artikel, Etikettierungsangabe, Verweis auf sus, Ident- Nr. 1 und Gewicht) Kennzeichnung in der Bedientheke: analog zum bos -Merkblatt 7 Bedientheke (d.h. entsprechender Aushang, Sammeln von Etiketten, etc.) vollständige Ausgangsregistrierung: Die Verkaufsmengen je Etikettierungsangabe im Rahmen von sus sind zu registrieren! 1 siehe Fifo-Verfahren in der Richtlinie sus Seite 22 von 23

Einzelhandel Selbstbedienung Wareneingangskontrolle: Vergleich der Kennzeichnung am Schweinefleisch mit den Angaben auf den Begleitdokumenten (Artikel, Etikettierungsangabe, Verweis auf sus, Ident- Nr. 1 und Gewicht) vollständige Ausgangsregistrierung: Die Verkaufsmengen je Etikettierungsangabe im Rahmen von sus sind zu registrieren! 1 siehe Fifo-Verfahren in der Richtlinie sus Seite 23 von 23