KAMENER BEKANNTMACHUNGEN 23/2018 Amtsblatt der Stadt Kamen 12.10.2018 Inhaltsübersicht Nr. Gegenstand Seite 1 Bekanntmachung 1-2 Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Kamen vom 09.10.2018 2 Bekanntmachung 3-4 Jahresabschluss 2017 und Lagebericht der Stadt Kamen Herausgeber: Die Bürgermeisterin der Stadt Kamen Das Amtsblatt der Stadt Kamen kann auch gegen ein Entgelt von 20 pro Jahr in Papierform abonniert werden. (Einzelexemplar 2,50 ). Das Amtsblatt der Stadt Kamen liegt während der Öffnungszeiten in Papierform im Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 108 zur vollständigen Einsichtnahme aus. Stadtverwaltung Kamen Fachbereich 12.1, 59174 Kamen, Rathausplatz 1, Tel. 02307/148 1203 Internet: www.stadt-kamen.de E-Mail: rathaus@stadt-kamen.de
1. Bekanntmachung Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Kamen (Vergnügungssteuersatzung) vom 09.10.2018 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90), der 1 bis 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) hat der Rat der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 27.09.2018 folgende Vergnügungssteuersatzung beschlossen: Artikel I 7 Abs. 5 Ziff. 2. Erhält folgende Fassung 2. bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit je Apparat 5,5 % des Spieleinsatzes Die Satzung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Artikel II -1-
B E K A N N T M A C H U N G S A N O R D N U N G Die vorstehende, vom Rat der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 27.09.2018 beschlossene Vierte Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Kamen (Vergnügungssteuersatzung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Kamen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kamen, 09.10.2018 In Vertretung Dr. Liedtke -2-
2. Bekanntmachung Bekanntmachung 1. Die gemäß 101 GO NRW i.v.m. 103 Abs. 5 GO NRW mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und des Lageberichts der Stadt Kamen beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH hat das Ergebnis ihrer Prüfung in einem Prüfbericht zusammengefasst und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: An die Stadt Kamen Wir haben den Jahresabschluss der Stadt Kamen, Kamen, - bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2017, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und den Teilrechnungen für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadt Kamen für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Finanzlage der Stadt Kamen zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Kamen. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften der GO NRW, den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Wir haben gemäß 101 GO NRW die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, den Jahresabschluss bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz sowie Anhang und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft. Die maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze für unsere Prüfung des Jahresabschlusses waren die Rechnungslegungsvorschriften der 90 und 95 Abs. 1 GO NRW und 37 bis 47 GemHVO NRW sowie die sie ergänzende Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Prüfungskriterien für den Lagebericht waren die Vorschriften des 95 GO NRW und 48 GemHVO NRW. Unsere Prüfung haben wir in Übereinstimmung mit 101 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Die Prüfung erstreckt sich nicht darauf, ob der Fortbestand der Stadt Kamen oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Kommune zugesichert werden kann. Grundlage unseres risiko- und prozessorientierten Prüfungsvorgehens ist die Erarbeitung einer Prüfungsstrategie. Diese basiert auf der Beurteilung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds der Stadt Kamen, ihrer Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken, die wir anhand kritischer -3-
Erfolgsfaktoren beurteilen. Die Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und dessen Wirksamkeit ergänzen wir durch Prozessanalysen, die wir mit dem Ziel durchführen, deren Einfluss auf relevante Jahresabschlussposten zu ermitteln und so die Fehlerrisiken sowie unser Prüfungsrisiko einschätzen zu können. Gem. 101 Abs. 4 GO NRW erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Dortmund, 18. Juli 2018 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Spielmann Wirtschaftsprüfer Wieczorek Wirtschaftsprüferin 2. Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Kamen über den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2017 Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2017 wurden gemäß 103 Abs. 5 GO NRW durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (Vgl. IDW PS 450 n. F.) wurde der Prüfungsbericht vom 18.07.2018 erstellt und in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Kamen am 24.09.2018 beraten. Der Ausschuss macht sich diesen Bericht einschl. des Bestätigungsvermerkes gemäß Beschluss zu eigen und erteilt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Kamen, 24.09.2018 Kasperidus Vorsitzender Kansteiner Fachbereichsleiter Rechnungsprüfung 3. Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2017 und Lagebericht der Stadt Kamen gemäß 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt. 4. Der vom Rat der Stadt Kamen festgestellte Jahresabschluss 2017 und Lagebericht sind gemäß 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.09.2018 angezeigt worden. 5. Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß 96 Abs. 2 GO im Rathaus der Stadt Kamen, Rathausplatz 1, Raum 324, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 durch den Rat der Stadt Kamen zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Kamen, den 28.09.2018 Die Bürgermeisterin Kappen -4-