Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg

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Begründung. - Vorentwurf -

Transkript:

Flächennutzungsplan Potsdam 25. Änderung Medienstadt Babelsberg Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Stadtentwicklung - Verkehrsentwicklung

Flächennutzungsplan Potsdam - Begründung Seite 1 25. Änderung Anlass und Ziel der Planung Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes sind die veränderten Rahmenbedingungen und Ziele der Planung für den Geltungsbereich des am 18.02.1998 in Kraft gesetzten Bebauungsplanes Nr. 41 Medienstadt Babelsberg". Es ist das Ziel der Planung, die Medienstadt Babelsberg als traditionellen wie innovativen Standort der Medienproduktion im nationalen und internationalen Wettbewerb zu erhalten und zu stärken. Dazu sollen die Entwicklungsbedingungen sowohl der ansässigen Unternehmen, wie auch künftiger potentieller Nutzer verbessert werden. Der Filmpark Babelsberg war bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zwar im Aufbau, gehörte aber nicht zu den langfristig zu sichernden Nutzungsoptionen der Grundstückseigentümer auf der gesamten Fläche, die er jetzt einnimmt. Im Laufe der Zeit ist diese publikumswirksame Einrichtung ein wichtiger Bestandteil touristischer Angebote in Potsdam geworden und soll nunmehr dauerhaft planungsrechtlich im Sinne eines flächenhaften Freizeitparks gesichert werden. Aufgrund der angestrebten Bestandssicherung des Filmparks Babelsberg und der geänderten wohnungspolitischen Zielstellungen, ist eine Anpassung der Nutzungsarten und Nutzungsverteilung erforderlich. Durch die Änderung der Entwicklungsziele für das Gebiet ergeben sich inhaltliche Änderungen, die nicht mehr mit den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes übereinstimmen. Inhalte und Begründung der Änderung ' ; Anstelle der bisherigen Darstellungen im FNP: - Gewerbegebiet (GE) - öffentliche Grünfläche - Allgemeines Wohngebiet (WA 4) - Gemeinbedarfsfläche werden neu dargestellt: - Sondergebiet ( Medien") - Gewerbegebiet (GE) - Mischgebiet (MI 4) - öffentliche Grünfläche Die neuen Nutzungsanforderungen für den Standort erfordern für größere Bereiche die Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Medien", um einerseits bestehende Nutzungen (Filmpark) fortführen zu können und andererseits neue Gebäude für Werkstatt- und Studionutzungen zu ermöglichen. Aufgrund der sich bereits schon vollzogenen Ausdehnung des Filmparks Babelsberg auf die Flächen des Gewerbegebietes, wird die Darstellung des Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Medien in westliche Richtung ausgeweitet. Der vorhandene, geschützte Landschaftsbestandteil mit seinem Großbaumbestand, im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen, bleibt als trennende Nutzungsart zwischen dem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Medien und der westlichen Wohnnutzung bestehen. Zusätzlich wird eine Lärmkontingentierung für die künftigen Nutzungen in dem Sondergebiet die Einhaltung der Immissionsrichtwerte für die Umgebungsnutzung sicher stellen. Mit der Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln im Rahmen der in der Aufstellung befindlichen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 wird sichergestellt, dass bei Einhaltung der Lärmkontingente Belästigungen des nachbarschaftlichen Umfeldes des Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Medien nicht zu erwarten sind. Um weiterhin der geplanten Ansiedlung von Gewerbe zu entsprechen, wird das bislang im südlichen Bereich dargestellte Gewerbegebiet an einen nördlich liegenden Standort verlagert. Die Benachbarung zu Sondergebieten und Mischgebieten lässt städtebauliche Spannungen nicht entstehen. Zusätzlich wird im Rahmen der in Aufstellung befindlichen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 das Gewerbegebiet durch die Begrenzung der Emissionen der gewünschten Nutzungen als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Somit wird der Störungsgrad auf ein Mischgebietsniveau begrenzt und ist auch für die künftig zulässigen Wohnnutzungen in den nördlichen Mischgebieten verträglich. Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Stadtentwicklung - Verkehrsentwicklung Stand 25.07.2005

Flächennutzungsplan Potsdam - Begründung Seite 2 25. Änderung träglich. Aufgrund von Reduzierungen gewerblich nutzbarer Flächen zugunsten der Sicherung des Filmparks wird mit der Darstellung des Mischgebietes an Stelle des bisherigen Allgemeinen Wohngebietes die Ansiedlung von Gewerbe auf diesen Flächen ausgeweitet. Vor dem Hintergrund eines weitgehend entspannten Wohnungsmarktes haben sich die wohnungspolitischen Zielstellungen der Stadt Potsdam geändert. Aufgrund eines Angebotsüberhanges wird auf die Darstellung des Allgemeinen Wohngebietes zugunsten einer öffentlichen Grünfläche und eines Mischgebietes verzichtet. Es sind keine wesentlichen negativen Auswirkungen von dem Mischgebiet auf die Bestandsnutzungen im nördlichen Bereich zu erwarten. Dieser Bereich dient als Übergangsbereich zwischen gewerblichen Nutzungen im Inneren der Medienstadt und den bestehenden Wohnnutzungen im benachbarten nördlichen Bereich. Aufgrund der erheblichen Reduzierung des Wohnanteils im Plangebiet, verringert sich auch der Bedarf an öffentlichen und wohnungsnahen Grünflächen. Die Darstellung der öffentlichen Grünfläche dient als Ersatz für die weggefallene Grünfläche im mittleren Bereich des Plangebietes. Im Zusammenhang mit den im benachbarten nördlichen Bereich befindlichen Grünflächen, ist der Anteil öffentlicher, wohnungsnaher Grünflächen im Änderungsbereich für den verbleibenden Wohnanteil im Mischgebiet ausreichend. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan Nr. 41 mehr Flächen als öffentliche Grünflächen fest, als der Flächennutzungsplan. Diese liegen unter der Darstellungsgröße des Flächennutzungsplanes von 0,5 ha. Auf die Darstellung der Gemeinbedarfsfläche für einen Kindertagesstättenstandort wird zugunsten der öffentlichen Grünfläche verzichtet. Gründe hierfür liegen zum einen in der erheblichen Reduzierung des Wohnanteils im Gebiet und somit in einem geringeren Bedarf an Gemeinbedarfsflächen. Zum anderen wird der künftige Bedarf durch die vorhandenen Kindertagesstättenstandorte in dem umgebenden Babelsberger Raum abgedeckt. Auswirkungen auf die Gesamtplanung Der mit der Flächennutzungsplanänderung geplante Nutzungswechsel entspricht den übergeordneten planerischen Entwicklungszielen für das Potsdamer Stadtgebiet. Eingriffe in rechtmäßig bestehende Nutzungen erfolgen nicht. Die Wohnnutzung Stahnsdorfer Straße, die Filmhochschule, der Filmpark und Requisitennutzungen werden keinem Veränderungsdruck ausgesetzt. Die bestehenden Nutzungen wie insbesondere das Kopierwerk, der Filmpark und der Werkstattbereich der Studios können aus dem Bestand heraus entwickelt und weitergeführt werden. Einschränkungen werden sich für die Kulissenbauten nördlich der Marlene-Dietrich-Allee ergeben. Der Fortbestand der Kulissenbauten wird kaum mit Genehmigungen für neue Wohn- und Mischnutzungen im Umfeld vereinbar sein. Die Störungen oder Belästigungen der umliegenden Wohn- und Mischgebieten durch den Filmpark Babelsberg werden aufgrund der Lärmschutzfestsetzungen im Bebauungsplan Nr. 41 und die Reduzierung der zulässigen Nutzungen in dem Gewerbegebiet über ein den Richtlinien entsprechendes zumutbares Maß hinaus vermieden werden. Der ehemals geplante Wohnanteil und die Bedarfe an sozialer Infrastruktur wird deutlich reduziert. Die gewerbliche Ausrichtung kann deutlich höher ausfallen. Verfahrensablauf der Änderung Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit dem Änderungsverfahren des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 41 Medienstadt Babelsberg, 3. Änderung". Der Geltungsbereich der 25. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den gesamten westlichen und südlichen Teil des Bebauungsplanes Nr. 41. Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Stadtentwicklung - Verkehrsentwicklung Stand 25.07.2005

Flächennutzungsplan Potsdam - Begründung Seite 3 25. Änderung Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung zu den Zielen und Zwecken der Planung erfolgte bereits im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung und kann daher gemäß 3 Abs.1 Nr. 2 BauGB entfallen. Die weiteren Schritte werden im Parallelverfahren durchgeführt. Die Beteiligung der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange erfolgt gleichzeitig mit der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 41 Medienstadt Babelsberg, 3. Änderung". Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Stadtentwicklung - Verkehrsentwicklung Stand 25.07.2005