Objektbeschreibung für ein Reihenhaus in der Hansjakobstraße 50 Freiburger Stadtbau GmbH Am Karlsplatz 2 79098 Freiburg i. Br. Internet: www.freiburger-stadtbau.de/kaufangebote/reihenhausverkauf
Voraussetzungen für eine Bewerbung Wir bitten Sie ausdrücklich, nur dann ein Kaufangebot abzugeben, wenn sämtliche nachfolgende Voraussetzungen für eine Bewerbung tatsächlich vorliegen. Voraussetzungen Sie haben die Bestätigung vom Amt für Wohnraumversorgung erhalten, dass Ihre Bewerbung den Voraussetzungen des jeweils gültigen Landeswohnraumförderungsprogramms entspricht. Bitte beachten Sie hierzu Schritt 1 auf Seite 4sowie Anlage 1. Soweit Sie die Voraussetzungen des jeweils gültigen Landeswohnraumförderungsprogramms erfüllen, sind Sie darüber hinaus ein Ehepaar oder eine Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft (Paar) oder Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltsangehörigen Kind, einer wohnungsrelevant schwerbehinderten oder pflegebedürftigen haushaltsangehörigen Person. Eine entsprechende Bescheinigung (Geburtsurkunde der Kinder, Nachweis über die Pflegestufe oder Schwerbehindertenausweis) ist vorzulegen. Sie haben bisher kein bzw. kein für eine angemessene Wohnraumversorgung ausreichendes Wohneigentum (siehe dazu familiengerechte Unterbringung Anlage 1). Sie verfügen über ein auskömmliches Eigenkapital. Bedingungen zur Abgabe einer Bewerbung / Geförderter Wohnungsbau nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm Das Reihenhaus wird im Rahmen der Eigentumsförderung des Landes Baden-Württemberg verkauft. Daher müssen für den Erwerb des Objektes die Voraussetzungen nach dem jeweils gültigen Landeswohnraumförderungsprogramm Baden-Württemberg erfüllt werden. Das Förderprogramm unterstützt den Erwerb von bestehendem, selbst genutztem Wohnraum in Baden-Württemberg durch zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse. Für die genauen Kriterien ist das beigefügte Merkblatt Landeswohnraumförderungsprogramm, Förderung von selbst genutztem Wohneigentum bezogen auf die Stadt Freiburg maßgebend, (siehe Anlage 1). 2
Vergabekriterien Aufgrund der großen Nachfrage nach dem angebotenen Reihenhaus, ist mit Mehrfachbewerbungen für das Objekt zu rechnen. In diesen Fällen wird eine Auswahl nach folgendem Vergabekriterium vorgenommen: Die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, pflegebedürftigen Personen oder Personen mit Schwerbehinderung ist maßgebend. Sofern nach o.g. Kriterien weitere Mehrfachbewerbungen vorhanden sind, entscheidet das Los. Entsprechend wird die Reihenfolge der möglichen Nachrücker ermittelt. Wesentliche Vertragsbedingungen Das Gebäude geht an den Käufer über, wie es steht und liegt. Die Freiburger Stadtbau GmbH haftet nicht für verborgene Mängel. Zeitlicher Ablauf 1. Besichtigungstermin Wir geben Ihnen die Möglichkeit, das Objekt zu besichtigen. Wir bieten Ihnen vor Abgabe Ihrer Bewerbung folgende Termine zur Besichtigung an: Samstag, 05.03.2016 zwischen 10:00 und 16:00 Uhr sowie Sonntag, 13.03.2016 zwischen 10:00 und 16:00 Uhr Eine Anmeldung zur Besichtigung ist nicht notwendig. Da das Objekt sanierungsbedürftig ist, empfehlen wir Ihnen, im Rahmen der Ermittlung der Finanzierungskosten neben den Erwerbskosten auch notwendige Sanierungskosten zu berücksichtigen. Wir raten Ihnen deshalb, im Zuge Ihrer Bewerbung die Kosten für die individuell vorzunehmenden Sanierungen durch eine fachkundige Person ermitteln zu lassen. Die denkmalbedingten Mehraufwendungen sind dabei zu berücksichtigen. Soweit Sie die Sanierungen ebenfalls finanzieren möchten, sind die Kosten der vorgesehenen Sanierung im Zuge der Antragstellung (siehe dazu im Folgenden Schritt 1) zu benennen. Das Betreten des Gebäudes und des Grundstücks erfolgt auf eigene Gefahr. 3
Bitte beachten Sie, dass nach der Besichtigung zwei Schritte zur Einreichung Ihrer Bewerbung unerlässlich sind: Schritt 1 2. Überprüfung der Voraussetzungen des jeweils gültigen Landeswohnraumförderungsprogramms beim Amt für Wohnraumversorgung Sollte sich Ihr Erwerbsinteresse nach den Besichtigungen konkretisiert haben, lassen Sie, vor der Abgabe der Bewerbung bei der Freiburger Stadtbau GmbH, vom Amt für Wohnraumversorgung (AWV) der Stadt Freiburg eine Überprüfung der Voraussetzungen des jeweils gültigen Landeswohnraumförderungsprogrammes vornehmen. Erhalten Sie dort eine entsprechende Bestätigung, ist diese Ihrer Bewerbung bei der Freiburger Stadtbau GmbH beizufügen. Die Bewerbungen sind ohne Bestätigung des AWV nicht gültig. Für die Überprüfung der Voraussetzungen müssen folgende Unterlagen vorliegen: Angabe des Objektes, für welches Sie sich interessieren Personalausweis in Kopie Nachweis über die Höhe des Gesamtjahresbruttoeinkommens Ihres Haushaltes mittels Verdienstbescheinigung bzw. bei Selbständig tätigen Personen die Jahresabschlüsse der letzten 2 Jahre sowie eine betriebswirtschaftliche Auswertung des aktuellen Jahres. Bei der Ermittlung des Gesamtbruttojahreseinkommens ist das Monatseinkommen maßgeblich, das innerhalb der nächsten 12 Monate ab Antragstellung mit Sicherheit zu erwarten ist. Letzter Steuerbescheid in Kopie Gesamtkosten (Sanierungs- und Erwerbskosten) o Erwerbskosten inklusive Kauferwerbsnebenkosten o Sanierungskosten: Es wird empfohlen, die Kosten für die Sanierung von einer fachkundigen Person (z.b. einem Architekten oder Ingenieur) schätzen zu lassen. Die denkmalbedingten Aufwendungen sind hierbei zu berücksichtigen. Nachweis über die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder oder Schwerbehinderten mit wohnungsrelevanter Schwerbehinderung (Geburtsurkunden der Kinder, Nachweis über die Pflegestufe der Schwerbehindertenausweis in Kopie). Nähere Informationen und eine eingehende Beratung erhalten Sie beim: Amt für Wohnraumversorgung der Stadt Freiburg Auf der Zinnen 1, 79098 Freiburg i. Br. (im Karlsbau) Öffnungszeiten: Mo, Mi und Do 08:00-11:30 Uhr Gerne können Sie Kontakt mit dem AWV über awv@stadt.freiburg.de aufnehmen. Die telefonische Erreichbarkeit könnte wegen Beratungsgesprächen eingeschränkt sein. 4
Ansprechpartner Markus Krause Rolf Gerhardt Tel. 0761/201-3233, Email: markus.krause@stadt.freiburg.de Tel. 0761/201-3232, Email: rolf.gerhardt@stadt.freiburg.de Schritt 2 3. Abgabe Ihrer Bewerbung bei der Freiburger Stadtbau GmbH Falls Sie die Voraussetzungen einer Bewerbung für das von Ihnen gewünschte Objekt erfüllen, übersenden Sie uns bitte Ihre Bewerbung mit dem ausgefüllten Bewerbungsbogen und der Bestätigung des Amts für Wohnraumversorgung an die Freiburger Stadtbau GmbH, Am Karlsplatz 2, 79098 Freiburg. Ihre Bewerbung muss bis spätestens 15.04.2016 (Bewerbungsfristende) bei der Freiburger Stadtbau GmbH vorliegen, ansonsten kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbungen werden von der Freiburger Stadtbau GmbH nach Ablauf der Abgabefrist ohne Ihre Beteiligung geöffnet. Wie geht es weiter? Zeitlicher Ablauf: Die Auswertung der Bewerbungen dauert spätestens bis zum 22.04.2016. Selbstverständlich sind wir bestrebt, Ihnen im Anschluss direkt eine schriftliche Mitteilung über die Vergabeentscheidung zu geben. Sofern Sie den Zuschlag für das Reihenhaus erhalten sollten, ist das Objekt für Sie reserviert. Sie haben nach Erhalt des Zuschlags innerhalb von drei Monaten bis zum 31.07.2016 die Finanzierungsbestätigung des finanzierenden Kreditinstitutes zu erbringen, um nachzuweisen, dass die Finanzierung sichergestellt ist. Sollten Sie die Finanzierungsbestätigung innerhalb dieser Drei-Monats-Frist nicht erbringen, scheidet Ihre Bewerbung aus und der nächste ermittelte Bewerber rückt nach. Ein Vertrag wird nur dann abgeschlossen, wenn nachweislich sämtliche zuvor genannten Kriterien vorliegen. Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Beurkundung des Vertrages zur Zahlung fällig. Sämtliche Erwerbsnebenkosten sind vom Käufer zu tragen. 5
Allgemeine Informationen zum Objekt Lage: Anzahl: Grundstück: Erbbauzins: Verkaufspreise: Zielgruppe: Besonderheiten: Stadtteil Littenweiler, Hansjakobstraße Ein Reihenmittelhaus Hansjakobstraße 50 mit ca. 157 m² Wohn-/Nutzfläche Wird im Erbbaurecht an den/die zukünftige/n Hauseigentümer/in des Objektes (Erbbauberechtigte) abgegeben und bleibt im Eigentum der Stadt Freiburg oder kann auf Wunsch von dem/der neuen Hauseigentümer/in erworben werden. Nähere Informationen zum Grundstück erhalten Sie beim Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, Frau Hartmann, Tel. 201-5326. Ermäßigung des jährlichen Erbbauzinses bis auf 1 %, abhängig von der Kinderzahl und pflegebedürftigen Personen im Haushalt (Erbbauzins- Sonderprogramm der Stadt Freiburg) 180.000 Euro (Gebäude wird ohne Grundstück im Erbbaurecht verkauft; von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelter Verkehrswert) Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) oder Alleinerziehende mit mindestens einem Haushaltsangehörigen Kind, schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen. Das Reihenhaus steht unter Denkmalschutz. Sämtliche Baumaßnahmen am und im Gebäude sind mit der unteren Denkmalschutzbehörde, Tel. 201-4351 oder 4395, abzustimmen. Bitte beachten Sie hierzu Anlage 2. Das sanierungsbedürftige Haus wurde in massiver Bauweise im Jahr 1919 errichtet, hat eine einfache bis mittlere Ausstattung und ist voll unterkellert und nicht barrierefrei. Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass das Reihenhaus sanierungs- und renovierungsbedürftig ist und den heutigen Ansprüchen an Energieeffizienz und Ausstattung nicht mehr bzw. nur noch bedingt entspricht. Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick über das zu veräußernde Objekt. 6
Hansjakobstraße 50 Eigentümer: Freiburger Stadtbau GmbH Grundstückseigentümer: Stadt Freiburg Flst. Nr.: 5422/36 Grundstücksgröße: 210 m 2 Objekt: Reihenmittelhaus Baujahr: 1919 Geschossanzahl: 2 + Keller Wohn-/Nutzfläche: ca. 157 m 2 Ausstattung Keller: Lagerraum Dachgeschoss ausgebaut: Ja Warmwasser: Dezentraler Elektroboiler, Gasdurchlauferhitzer Heizung: Gaszentralheizung Fenster: Holzfenster (Einfach- und Doppelverglasung), teilweise mit Rollläden Garten: Ja Stellplatz: nicht vorhanden Besonderheiten: Das sanierungsbedürftige Haus wurde in massiver Bauweise im Jahr 1919 errichtet. Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass das Reihenhaus sanierungs- und renovierungsbedürftig ist und den heutigen Ansprüchen an Ausstattung, Energieeffizienz und Barrierefreiheit nicht mehr bzw. nur noch bedingt entspricht. Sämtliche Baumaßnahmen am und im Gebäude sind mit dem Denkmalschutzamt abzustimmen. Kaufpreis: 180.000 7
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Generelle Haftungshinweise Alle Angaben und Darstellungen in dieser Objektbeschreibung wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Sie stellen lediglich Auszüge und einen Überblick mit dem Stand März 2016 dar. Sie beruhen zu einem erheblichen Teil auf Angaben und Darstellungen Dritter. Insoweit besteht keinerlei Haftung der Stadt für Irrtümer oder Fehler Dritter. Sämtliche Angaben und Darstellungen in dieser Objektbeschreibung sind unverbindlich. Rechtlich relevante Erwartungen über die Beschaffenheit bzw. den Zustand der Verkaufssache können hieraus nicht hergeleitet werden. Die Haftung der Freiburger Stadtbau GmbH für Mängel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus den Angaben in dieser Objektbeschreibung. Die Freiburger Stadtbau GmbH behält sich Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen gegenüber den Angaben in der Objektbeschreibung ausdrücklich vor. Aus der Objektbeschreibung kann zudem keinerlei Anspruch auf Verkauf des Reihenhauses mit den in der Objektbeschreibung genannten Merkmalen und Angaben abgeleitet werden. 10