18:30 Uhr, im Sitzungssaal des ehemaligen Rathauses im Stadtteil Erbach, Markt 1



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Transkript:

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag,, dem 21. August 2007, 18:30 Uhr, im Sitzungssaal des ehemaligen Rathauses im Stadtteil Erbach, Markt 1 Anwesend unter dem Vorsitz von: Herrn Ingo Schon Stadtverordneter (CDU) Mitglieder Herr Matthias Hannes Stadtverordneter ab 18.43 Uhr (SPD) Herr Ingmar Jung Stadtverordneter (CDU) Herr Bernd Bammert Stadtverordneter (CDU) Frau Claudia Isabel Martin Stadtverordnete ab 18.34 Uhr (CDU) (als Stellvertreterin von Stadtverordn. Seyffardt bis 18.40 Uhr) Herr Hans Peter Seyffardt Stadtverordneter ab 18.40 Uhr (CDU) Herr Joachim Wilhelm Stadtverordneter (SPD) Herr Adalbert Marschall Stadtverordneter (SPD) Herr Peter Scheu Stadtverordneter (B 90/Grüne) Herr Rainer Scholl Stadtverordneter (FDP) Herr Helmut Moser Stadtverordneter (BL) Außerdem anwesend: Von der Stadtverordnetenversammlung Herr Klaus Opitz Stadtverordneter (REP) Vom Magistrat Herr Patrick Kunkel Bürgermeister (CDU) Herr Guido Wahl Stadtrat (BL) Von der Verwaltung Herr Michael Heil Herr Rüdiger Ziethmann Schriftführerin in Frau Konstanze Graul Magistratsoberrat Dipl.-Ing. Verwaltungsfachangestellte 1. Nachbesetzung der Gewerbekommission 2. Nachbesetzung der Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftskommission 3. Kurfürstliche Burg Eltville: Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe; hier: Getränkeeinkauf zum Weiterverkauf zwecks Ausschank 4. Grundstücksangelegenheiten a) Verkauf von Grundstücks(teil-)flächen im Stadtteil Rauenthal, Platz Martinsthaler Straße b) Verkauf einer Grundstücksteilfläche im Stadtteil Erbach, Markt 1 c) Veräußerung von Grundstücken im Stadtteil Rauenthal, Baugebiet Auf der Großen Straße II d) Veräußerung von Grundstücken in der Gutenbergstraße/ Bahnhofstraße, Eltville

5. Mitteilungen und Anfragen Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 18.32 Uhr und stellt die ordnungsgemäß erfolgte Einladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen gegen Einladung und Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12. Juni 2007 hat gemäß 29 Abs. 3 in Verbindung mit 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Oktober 1999 ab dem 7. Tage nach der Sitzung für die Dauer einer Woche im Rathaus offen gelegen. Jedem Mitglied wurde eine Abschrift der Niederschrift zugeleitet. Gegen die Abfassung wird kein Widerspruch erhoben. Punkt 1) der Nachbesetzung der Gewerbekommission 124.) Der Beschluss des Magistrats vom 3. Juli 2007, Nr. 754, wird bekannt gegeben. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes I vom 20. Juni 2007 Drucksache Nr. 295 zur Kenntnis. Punkt 2) der Nachbesetzung der Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftskommission 125.) Der Beschluss des Magistrats vom 17. Juli 2007, Nr. 771, wird bekannt gegeben. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes I vom 5. Juli 2007 Drucksache Nr. 304 zur Kenntnis. Punkt 3) der Kurfürstliche Burg Eltville: Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe; hier: Getränkeeinkauf zum Weiterverkauf zwecks Ausschank 126.) Der Beschluss des Magistrats vom 14. August 2007, Nr. 809, wird Bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle 1.8400.590000.0 - Getränkeeinkauf zum Weiterverkauf wird für das Haushaltsjahr 2007 eine außerplanmäßige Ausgabe nach 100 HGO in Höhe von 10.000,00 Euro beschlossen. Die Deckung ist gewährleistet durch Einnahmen bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle 1.8400.130000.0 Einnahmen aus Verkauf von Getränken in Höhe von 20.000,00 Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt hiervon Kenntnis. Punkt 4) der Grundstücksangelegenheiten a) Verkauf von Grundstücks(teil-)flächen im Stadtteil Rauenthal, Platz Martinsthaler Straße 127.) Der Beschluss des Magistrats vom 14. August 2007, Nr. 815, wird Der Vorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung des Magistrats abstimmen. Die Ergänzung des Magistrats wird als Ziff. 6 angefügt. 2

Beschluss: - einstimmig - 1. Die Stadt Eltville am Rhein veräußert das Grundstück Gemarkung Rauenthal, Flur 26, Flurstück 40/2, Lage Martinsthaler Straße, 54 m², sowie eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 87 m² des Grundstücks Gemarkung Rauenthal, Flur 26, Flurstück 40/4, Lage Martinsthaler Straße, an den Käufer. 2. Der Kaufpreis beträgt a) für das Flurstück 40/2 16.200,00 (entspricht 300,00 /m²) b) für die noch zu vermessende Teilfläche aus Flurstück 40/4 10.440,00 (entspricht 120,00 /m²) Etwaige Mehr-/Minderflächen sind entsprechend auszugleichen. 3. Der Verkauf erfolgt zur Realisierung der auf dem Grundstück Martinsthaler Straße 3 (Flurstück 40/3) vorgesehenen gastronomischen Nutzung. Im Falle einer Nutzungsänderung steht der Stadt ein Wiederkaufsrecht zu. 4. Der Käufer verpflichtet sich, die für Parkplätze vorgesehene Teilfläche von ca. 87 m² des Flurstücks 40/4 zur Durchführung des Rauenthaler Kirchweih- und Weinfestes den Betreibern sowie während Gottesdienstzeiten der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 5. Die Kosten des Grundstückkaufvertrages - einschl. evtl. entstehender Entwurfsgebühr - sowie seiner Durchführung und sonstige Nebenkosten trägt der Käufer. 6. Die vom Käufer zugesagte Regelung, dem Eigentümer des Anwesens Martinsthaler Straße 1 ein Fahrrecht zu gewähren, soll vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages zwischen dem Käufer und dem Eigentümer der Martinsthaler Straße 1 abgeschlossen sein. b) Verkauf einer Grundstücksteilfläche im Stadtteil Erbach, Markt 1 128.) Der Beschluss des Magistrats vom 14. August 2007, Nr. 817, wird Der Vorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung des Magistrats abstimmen. Beschluss: - 9 Dafür 1 Enthaltung - 1. Die Stadt Eltville am Rhein veräußert eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 985 m² des Grundstücks Gemarkung Erbach, Flur 14, Flurstück 13/9, Markt 1, je zur ideellen Hälfte an a) die Käufer b) die Käufer. 2. Der Kaufpreis beträgt 239.200,00 (entspricht 242,84 /m²). Etwaige Mehr-/Minderflächen sind entsprechend auszugleichen. 3

3. Die auf die veräußernde Grundstücksteilfläche entfallenen öffentlichen Abgaben (Abwasserbeitrag) sind vom Käufer zu zahlen. 4. Die Käufer haben sich zu verpflichten, das Bauvorhaben vor Einreichung der entsprechenden Bauantragsunterlagen und unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren mit der Stadt abzustimmen. 5. Zur Sicherung der Erschließung wird öffentlich-rechtlich ein Geh-, Fahr-, Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für die Käufer gesichert (Baulast). 6. Die Kosten des Grundstückkaufvertrages - einschl. evtl. entstehender Entwurfsgebühr - sowie seiner Durchführung und sonstige Nebenkosten (z. B. anteilige Vermessungskosten, Grunderwerbsteuer) tragen die Käufer. c) Veräußerung von Grundstücken im Stadtteil Rauenthal, Baugebiet Auf der Großen Straße II 129.) Der Beschluss des Magistrats vom 14. August 2007, Nr. 818, wird Beschluss: - einstimmig - 1. Die Stadt Eltville am Rhein veräußert a) das Grundstück Gemarkung Rauenthal, Flur 35, Flurstück 239/1, Größe: 408 m², an die Käufer zum Kaufpreis von 160.555,00 b) das Grundstück Gemarkung Rauenthal, Flur 35, Flurstück 239/2, Größe: 408 m², an die Käufer zum Kaufpreis von 153.006,30 c) das Grundstück Gemarkung Rauenthal, Flur 35, Flurstück 240/1, Größe 426 m², an die Käufer zum Kaufpreis von 153.360,00 d) das Grundstück Gemarkung Rauenthal, Flur 35, Flurstück 240/2, Größe 416 m², an die Käufer zum Kaufpreis von 162.240,00. 2. Die auf das veräußernde Grundstück entfallenen öffentlichen Abgaben (Erschließungsbeitrag, Abwasserbeitrag), die Kanalhausanschlusskosten und der Kostenerstattungsbetrag für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind von den jeweiligen Erwerbern zu zahlen. Die öffentlichen Abgaben werden im Zuge des Grundstückskaufvertrages endgültig abgelöst. Die Kanalhausanschlusskosten und der Kostenerstattungsbetrag werden zu einem späteren Zeitpunkt abgerechnet. 3. Die Kosten des Grundstückskaufvertrages (einschl. evtl. entstehender Entwurfsgebühr) sowie seiner Durchführung und sonstige Nebenkosten tragen die Erwerber. 4. Im Falle eines Weiterverkaufs der Grundstücke innerhalb der nächsten elf Jahre ab Verkaufsdatum ist der jeweils erzielte Mehrerlös für Grund und Boden an die Stadt Eltville am Rhein abzuführen. 5. Die Bebauung der Grundstücke muss innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages abgeschlossen 4

sein. Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Bauverpflichtung ist im abzuschließenden Grundstückskaufvertrag eine Regelung für die Rückabwicklung des Kaufes aufzunehmen und durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Stadt Eltville am Rhein grundbuchlich zu sichern. Die Kosten der Rückabwicklung haben die Erwerber zu tragen. d) Veräußerung von Grundstücken in der Gutenbergstraße/Bahnhofstraße, Eltville 130.) Der Beschluss des Magistrats vom 14. August 2007, Nr. 819, wird Der Vorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung des Magistrats abstimmen. Beschluss: - 6 Dafür 4 Enthaltungen - 1. a) Die Stadt Eltville am Rhein veräußert die Grundstücke Bahnhofstr. 1 + 3, Gutenbergstr. 17 (Gemarkung Eltville, Flur 42, Flurstück 17/2, 901 m²) und Gutenbergstr. 19, (Gemarkung Eltville, Flur 42, Flurstück 23/5, 291 m²) an die Käufer. b) Der Kaufpreis beträgt 337,45 /pro Quadratmeter der geplanten Parkplatzfläche - siehe 2. a) 2. a) Die von den Käufern vorgesehene bauliche Nutzung des Kaufobjektes beschränkt sich auf die Errichtung eines Parkplatzes mit Begleitgrün. b) Entsprechend dem Kaufangebot verpflichten sich die Käufer, die verbleibende Grundstücksfläche - in Abstimmung mit der Stadt - als öffentliche Grünanlage, einschließlich Fußweg und Möblierung gemäß Anlage 2 herzurichten und für die Öffentlichkeit bereitzustellen. c) Diese Bau- /Nutzungsbeschränkungen sind grundbuchlich zu sichern. d) Im Falle einer vorgesehenen Nutzungsänderung und/oder Weiterveräußerung steht der Stadt ein Wiederkaufsrecht zu. 3. Die Kosten des Grundstückskaufvertrages, seiner Durchführung und sonstige Nebenkosten tragen die Käufer. 4. Sofern und soweit für die Realisierung der o. g. Nutzungen erforderlich, ist der Bebauungsplan Gutenbergstraße nach den Bestimmungen des BauGB entsprechend zu ändern. 5. Mit den Käufern ist eine vertragliche Vereinbarung über die Bewirtschaftung des geplanten Parkplatzes abzuschließen. 6. Die Vereinbarung über die Bewirtschaftung des Parkplatzes wird Bestandteil des Kaufvertrages. Punkt 5) der Mitteilungen und Anfragen 5

a) Zahlung von Zuschüssen für Taxifahrten 131.) Die Mitteilung des Amtes IV vom 20. August 2007 in Sachen Zahlung von Zuschüssen für Taxifahrten ist der Niederschrift als Anlage (Anlage 1) beigefügt. b) Haushalt 2008 132.) Herr Magistratsoberrat Heil informiert, dass aufgrund des hohen Arbeitsanfalls durch die Umstellung des Haushaltes auf das neue Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen die geplanten Termine: 12. November 2007 Einbringung Haushalt, 26./28. November 2007 Sondersitzungen HFA Haushalt sowie 17. Dezember 2007 Verabschiedung Haushalt in der Stadtverordnetenversammlung nicht gehalten werden können. Er bittet um Verständnis, dass die Einbringung des Haushaltes erst am 17. Dezember 2007 erfolgen kann. Die Beratungen im HFA werden dann voraussichtlich im Januar/Februar 2008 und die Verabschiedung des Haushalts in der Stadtverordnetenversammlung im März 2008 erfolgen. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt hiervon Kenntnis. Des Weiteren berichtet Herr Magistratsoberrat Heil, dass voraussichtlich im Oktober/November 2007 Schulungen für Mandatsträger zur Doppik stattfinden werden. Hierzu erfolgen aber noch gesonderte Einladungen. c) Neubau Feuerwehrgerätehaus Rauenthal 133.) Auf Nachfrage berichtet Bürgermeister Kunkel über den Stand der vom Planungsbüro überarbeiteten Baukostenschätzungen. Hierzu stehen noch Informationen des Büros aus. Bürgermeister Kunkel wird darüber in der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 3. September 2007 berichten. d) Parkraumbewirtschaftungsvertrag 134.) Auf Nachfrage von Herrn Stadtverordn. Scheu informiert Bürgermeister Kunkel darüber, dass die Parkraumbewirtschaftung im Herbst 2007 umgesetzt werden soll. e) Meeting-Point 135.) Herr Stadtverordn. Scholl fragt nach dem Stand betreffend Meeting-Point. Bürgermeister Kunkel teilt mit, dass die Baumaßnahme entsprechend den abgeschlossenen Verträgen bis 31. Dezember 2007 fertig gestellt werden muss. f) 2. Budgetbericht für das Haushaltsjahr 2007 136.) Auf Anfrage von Herrn Stadtverordn. Bammert teilt Herr Magistratsoberrat Heil mit, dass alsbald der Budgetbericht für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2007 vorgelegt wird. Ende der Sitzung: 19.40 Uhr 6

Der Vorsitzende: Die Schriftführerin: Ingo Schon Stadtverordneter Konstanze Graul Verwaltungsfachangestellte 7