Unterschriftenaktion: Teilhabe statt Ausgrenzung! Keine Diskriminierung von Menschen mit geistiger Behinderung Kämpfen Sie mit den Menschen mit geistiger Behinderung für ein gutes Bundesteilhabegesetz und gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz. Setzen Sie sich dafür ein, Menschen mit geistiger Behinderung zu stärken und nicht zu schwächen. Das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz III, die am 28.6.2016 von der Bundesregierung vorgelegt wurden, versprechen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Aber für Menschen mit geistiger Behinderung drohen durch diese Gesetze Diskriminierung und Ausgrenzung statt mehr Teilhabe. Das können wir nicht akzeptieren! Eine halbe Million Menschen sind betroffen! Wir treten dafür ein, dass die geplanten Gesetze für Menschen mit einer geistigen Behinderung eine Verbesserung ihrer Lebenssituation bringen. Menschen mit geistiger Behinderung benötigen Eingliederungshilfe zur Unterstützung: In der Schule, beim Wohnen, bei der Arbeit und in der Freizeit. Das Bundesteilhabegesetz regelt diese Leistungen neu. Von den rund 860.000 Eingliederungshilfe-Berechtigten sind über 500.000 Menschen mit einer geistigen Behinderung. Das wird häufig vergessen. Menschen mit geistiger Behinderung haben aufgrund ihrer Beeinträchtigung in der Regel kein Einkommen, weshalb viele der prominenten Regelungen des Bundesteilhabegesetzes für sie keine Rolle spielen. Sie sind vielmehr auf funktionierende Unterstützungsdienste und Einrichtungen angewiesen. Wir brauchen Ihre Unterstützung für Teilhabe statt Ausgrenzung. Die neuen Gesetze müssen das Leben von allen Menschen mit Behinderung verbessern. Menschen mit geistiger Behinderung dürfen nicht diskriminiert werden! Seite 1 von 7 18. Jul. 2016
Einführung Die Bundesregierung will ihr größtes sozialpolitisches Reformvorhaben mit Bundesteilhabegesetz und drittem Pflegestärkungsgesetz umsetzen: Die Unterstützung für behinderte Menschen wird neu geregelt. Entsprechend der UN- Behindertenrechtskonvention sollen Selbstbestimmung und Teilhabe gestärkt gleichzeitig aber der Kostenanstieg gedämpft werden. Für die Lebenshilfe ist klar: Es geht darum, die Unterstützung für Menschen mit Behinderung, konkret die Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln und zu verbessern. Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sind dabei die größte Gruppe der Leistungsberechtigten für Eingliederungshilfe. Gleichzeitig sind die Leistungen der Eingliederungshilfe für sie unabdingbare Grundlage für die Bewältigung des Alltags, für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, für Wohnen, Arbeit und Freizeit. Die Lebenshilfe fordert deshalb, dass die beiden geplanten Gesetze für Menschen mit einer geistigen Behinderung eine Verbesserung ihrer Lebenssituation bringen. Seit 28. Juni liegt nun der Regierungsentwurf vor und klar ist: Er erfüllt die Erwartungen der Lebenshilfe nicht! Die Hauptkritikpunkte sind so erheblich, dass an diesen Stellen unbedingt Veränderungen kommen müssen: Um sie zu verdeutlichen, zeigen wir an fünf Beispielpersonen die möglichen Auswirkungen der Gesetze. Damit haben Sie das Material an der Hand, um Ihre Abgeordneten und die Öffentlichkeit zu überzeugen, sich für Menschen mit geistiger Behinderung einzusetzen. Trotz vielfältiger Verbesserungen, gerade im Hinblick auf die Forderungen der Lebenshilfe ist der Entwurf so nicht akzeptabel! Es kommt nun darauf an, im politischen Prozess die Ziele der Lebenshilfe gemeinsam und nachdrücklich zu verfolgen und unseren Forderungen Gehör zu verschaffen dafür brauchen wir Sie! Das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz III in Kürze Die Ziele des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sind im Koalitionsvertrag beschrieben: Größtes sozialpolitisches Reformvorhaben der Bundesregierung Die Teilhabesituation von Menschen mit Behinderung soll umfassend verbessert werden. Die Eingliederungshilfe soll zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und im Rahmen eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen soll im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gestaltet werden. Die Kommunen sollen bei den Kosten der Eingliederungshilfe um 5 Mrd. Euro entlastet werden. Das Bundesteilhabegesetz ist ein sehr umfangreiches Gesetz und... wirkt in vielen anderen Gesetzen (Artikelgesetz) verschiebt alle Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe in das Recht der Rehabilitation. regelt die Leistungen der Eingliederungshilfe auch inhaltlich neu. verändert die Regelungen zur Kostenheranziehung von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen. bestimmt das Verfahren zur Beantragung und Bedarfsermittlung der Teilhabeleistungen. reformiert das Vertragsrecht zwischen den Einrichtungen/ Diensten und den Kostenträgern der Eingliederungshilfe. Seite 2 von 7 18. Jul. 2016
verändert die Schnittstelle zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Das Pflegestärkungsgesetz III wird gleichzeitig mitgeregelt. erneuert das Recht zur Teilhabe am Arbeitsleben. reformiert den Allgemeinen Teil des SGB IX. Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III): stärkt die Rolle der Kommunen bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. führt den Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Hilfe zur Pflege ein. regelt die Schnittstelle zur Eingliederungshilfe neu. Geplanter Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens von Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III 28. Juni 2016 Entwurf der Bundesregierung des Bundesteilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes III 22./23.9.2016 erste Lesung im Bundestag 23.9.2016 erster Durchgang im Bundesrat 28.9.2016 Einführung im Ausschuss Arbeit und Soziales 17.10.2016 ggf. Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales 19.10.2016 ggf. Anhörung im Ausschuss für Gesundheit 16.12.2016 zweite und dritte Lesung im Bundestag 16.12.2016 zweiter Durchgang im Bundesrat 1.1.2017 Inkrafttreten erster Teile des Bundesteilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes III Die Forderungen der Lebenshilfe zum Bundesteilhabegesetz und zum Pflegestärkungsgesetz III sind: Teilhabe statt Ausgrenzung! Keine Diskriminierung von Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit geistiger Behinderung brauchen zu ihrer Unterstützung Eingliederungshilfe: In der Schule, beim Wohnen, bei der Arbeit und in der Freizeit. Die Bundesregierung will die Eingliederungshilfe ändern. Dazu fordert die Lebenshilfe: Der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe darf nicht so begrenzt werden, dass Menschen, die in weniger als 5 Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, ausgeschlossen sind. Eine solche Hürde ist zu hoch. Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf dürfen nicht von der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Das ist Diskriminierung. Sie brauchen zur Teilhabe beides: Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege. Die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten dürfen nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus und die Menschen verlieren ihr Zuhause. Kein Gemeinschaftszwang! Menschen mit Behinderung dürfen nicht gezwungen werden, ihre Unterstützung mit anderen zu teilen vor allem nicht beim Wohnen und in der Freizeit. Auch Menschen mit einer geistigen Behinderung dürfen nicht von den verbesserten Regelungen zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch. Ohne diese Änderungen drohen deutliche Verschlechterungen gerade für Menschen mit geistiger Behinderung. www.teilhabestattausgrenzung.de. Seite 3 von 7 18. Jul. 2016
Name Adresse Unterschrift 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Seite 4 von 7 18. Jul. 2016
Vorname Nachname Adresse Unterschrift 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. Seite 5 von 7 18. Jul. 2016
Vorname Nachname Adresse Unterschrift 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. Seite 6 von 7 18. Jul. 2016
Vorname Nachname Adresse Unterschrift 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. Seite 7 von 7 18. Jul. 2016