Bauleitplanung der Stadt Weiterstadt Bebauungsplan Lärmschutz Gräfenhausen an der BAB A5 Gemarkung Gräfenhausen hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß 4a Abs. 3 in Verbindung mit (i. V. m.) 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.09.2014 den bereits in einer ersten Offenlage 2012 der Öffentlichkeit vorgelegten und danach geänderten Bebauungsplanentwurf Lärmschutz Gräfenhausen an der BAB A5 zur Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung gemäß 4a (3) BauGB beschlossen. Die erneute öffentliche Auslegung wird erforderlich, nachdem der Planteil und Teile der Begründung nach dem Verfahren nach 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in materiell-rechtlicher Sicht wie folgt geändert und ergänzt wurde: Aufgrund der Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes nach Norden bis in Höhe des Apfelbaches unter Einbeziehung eines Teilbereiches der Gewässerparzelle des Heistgrabens sowie der Grundstücke Nr. 153 und 154 erweitert. Darüber hinaus wurden ergänzende Untersuchungen zu Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Tierarten durchgeführt, um eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Anforderungen des 44 BNatSchG sicherzustellen. Nähere Informationen zu den geänderten und ergänzten Planinhalten sind den ausliegenden Planunterlagen zu entnehmen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lärmschutz Gräfenhausen an der BAB A5 befindet sich im Osten der Gemarkung Gräfenhausen und wird im Wesentlichen durch einen ca. 40 Meter breiten, parallel zur Autobahn BAB A 5 verlaufenden Korridor gebildet, der räumlich begrenzt wird durch: - die Autobahn BAB A 5 im Osten, - den Apfelbach im Norden, - die freie Flur in der Gewann Über dem Vogelgraben, etwa eine Feldtiefe südlich des Helgengrabens, - die freie Flur im Westen mit Ausnahme der Bebauung nördlich der Dammstraße. Im Umgriff des räumlichen Geltungsbereiches umfasst dieser eine Fläche von ca. 83.000 m² und beinhaltet im Einzelnen die Flurstücke in der Gemarkung Gräfenhausen, Flur 4 die Nrn. 214, 245 sowie jeweils teilweise die Nrn. 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 168, 169, 170, 171, 173, 198, 201, 202, 203, 213, 216, 217, 242, 243, 244, 247, 251, 259, 260, 263, 264;
Gr n Flur 6 die Nrn. 16, 17, 26/2, 36, 37, 47, 58, 67/1 sowie jeweils teilweise die Nrn. 15, 23, 24, 27, 35/1, 35/2, 38, 39, 46, 48, 57/2, 59, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 94/1, 109/1 und Flur 9 die Nr. 110 sowie jeweils teilweise die Nrn. 93, 105, 106, 107, 109, 112, 114, 115, 122, wie sie in der als Anlage beigefügten Planskizze durch Umrandung (strichlierte Linie) gekennzeichnet sind. Die Planskizze wird hiermit Bestandteil dieser Bekanntmachung. Darstellung der Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Lärmschutz Gräfenhausen an der BAB A 5 (ohne Maßstab)
Die Stadt Weiterstadt beabsichtigt mit der vorliegenden Bauleitplanung die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Verbesserung des Schallschutzes entlang der A 5 und setzt damit im Bereich der Gemarkung Gräfenhausen die vorbereitenden Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes um. Aus der Sicht der Stadt Weiterstadt ist das Planerfordernis für die vorliegende Bauleitplanung daher vordergründig auch städtebaulich begründet, um der im Stadtteil Gräfenhausen lebenden Wohnbevölkerung einen angemessenen Schutz vor Straßenlärm zum Wohle der Gesundheit zu verschaffen. Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Lärmschutz Gräfenhausen an der BAB A 5 gemäß 4a Abs. 3 i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27. Oktober 2014 bis einschließlich 28. November 2014 bei der Stadt Weiterstadt, Technische Verwaltung, Riedbahnstraße 6, vor dem Zimmer 318, während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt wird. Die Dienststunden der Stadtverwaltung sind: Montag, Dienstag, Donnerstag: von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr Mittwoch: von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Telefonische Anfragen zum öffentlich ausgelegten Bebauungsplan richten Sie bitte an 06150/400-3202. Neben dem Umweltbericht, der die umweltrelevanten Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft, Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen ermittelt und bewertet und einen gesonderten Teil der Begründung darstellt, liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor, die mit dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung sowie den nach Einschätzung der Stadt Weiterstadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ausgelegt werden; es sind dies im Einzelnen: Planzeichnung mit Textteil zum Bebauungsplan; Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung; Anlagen zur Begründung [1] Stellungnahme zur Artenschutz-Verträglichkeit an der A 5 bei Weiterstadt, IUS Institut für Umweltstudien Weibel & Ness GmbH, Heidelberg, März 2013; hierin insbesondere: - Bewertung der Habitatpotentiale von europäisch geschützten Arten im Rahmen der Artenschutzprüfung gemäß 44 und 45 BNatSchG aus den folgenden Tiergruppen: Säugetiere - Fledermäuse - Haselmaus
Vögel Reptilien Schmetterlinge - Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen - Bewertung der Betroffenheit der relevanten Arten aus Sicht des Artenschutzes [2] Schalltechnische Untersuchung, Bericht Nr. 12247-VVS-1, Fritz GmbH Beratende Ingenieure VBI, Einhausen, 16.11.2012 einschließlich der ergänzenden Bestandteile aus der Nachbegutachtung im Jahr 2013; hierin insbesondere: - Berechnung und Darstellung der Geräuschimmissionen im Nullfall mit lärmmindernden Fahrbelag Planfall 1 mit einer 8,0 m hohen Wall-/Wandkombination Planfall 2 mit einer 8,0 m hohen Wall-/Wandkombination in der Längenausdehnung optimiert Planfall 3 mit einer 9,0 m hohen Wall-/Wandkombination in der Längenausdehnung optimiert Nachgutachten mit korrigierten Daten zum lärmmindernden Fahrbelag [3] Stellungnahme zur Artenschutz-Verträglichkeit Lärmschutz Gräfenhausen an der BAB A 5, IUS Institut für Umweltstudien Weibel & Ness GmbH, Heidelberg, September 2014; hierin insbesondere: - Ergänzende Untersuchungen zur Stellungnahme vom März 2013 [1] aufgrund von Begehungen in der Vegetationszeit 2014 zur Bestandserfassung folgender Artengruppen: Brutvögel Fledermäuse Reptilien Amphibien Libellen - Zusammenfassung der Bestandssituation aus Sicht des Artenschutzes - Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen - Bewertung der Betroffenheit der relevanten Arten aus Sicht des Artenschutzes umweltrelevante Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Themen: - Denkmalschutz im Hinblick auf mögliche Vorkommen archäologischer Fundstellen; - Schutzgut Boden im Hinblick auf die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzfläche und zum Umgang mit organoleptisch auffälligen Böden / Bodenverunreinigungen; - Schutzgut Wasser im Hinblick auf die Lage des Plangebietes in der Wasserschutzgebietszone IIIB sowie auf die Überplanung von Gräben und Fließgewässerabschnitten und auf stark schwankende Grundwasserstände; - Schutzgut Pflanzen-/ Tierwelt im Hinblick auf die Erfordernis einer Detaillierung der Untersuchungen zum Artenschutz sowie auf die Umsetzung der Ökokonto-Regelung und auf die naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen; - Schutzgut Mensch im Hinblick auf die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen. Der Bebauungsplan Lärmschutz Gräfenhausen an der BAB A 5 wird während des förmlichen Offenlegungszeitraumes gemäß 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht offen gelegt. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Weiterstadt möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Weiterstadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollverfahren) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Magistrat der Stadt Weiterstadt den 16.10.2014 gez. Ralf Möller, Bürgermeister