Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung

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Transkript:

Gemeinde Mühltal Ortsteil Frankenhausen Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung bearbeitet: März 2001 geändert für Offenlage: Juli 2001 geändert für Satzungsbeschluss: Oktober 2001

Gemeinde Mühltal Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) im Ortsteil Frankenhausen Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I, S. 534), in der Fassung vom 23.12.1999 (GVBl. 2000 I, S. 2) sowie des 10 des Baugesetzbuches (BauBG) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141 ff.), hat die Gemeindevertretung Mühltal am 11.12.2001 die folgende vereinfachte 1. Änderung gemäß 13 BauGB des Bebauungsplanes Siegelsgrund nebst Begründung beschlossen: 1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfaßt die Gebiete unterschiedlicher Nutzung mit den Kennziffern 1 bis 7 des Bebauungsplanes mit Landschaftsplan Siegelsgrund. Dies sind die früheren Flurstücke Gemarkung Frankenhausen, Flur 1, Nr. 193-196, 197/3, 197/8, 197/9, 199-204, 213 (tw.), 214 (tw.) und 215 (tw.). Nach einem zwischenzeitlich durchgeführten Bodenordnungsverfahren tragen die vorgenannten Grundstücke aus der Flur 1 nunmehr die Flurstücksnummern 193/1, 196/2, 196/3, 197/8, 197/9, 213 (tw.), 215 (tw.), 220 236. 2 Art der baulichen Nutzung Die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Landschaftsplan Siegelsgrund zu Nebenanlagen und hier zur Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen gem. 9 (1) Nr. 4 BauG in den Baugebieten mit den Kennziffern 1 bis 7 werden geändert. Der Absatz 2 der Festsetzungen zu Nebenanlagen mit dem folgenden Wortlaut: Die im Planteil ausgewiesenen Flächen für Garagen (GA) und Stellplätze (ST) sind zu beachten. Darüber hinaus erforderliche GA/ST sind nur auf dem jeweiligen Grundstück innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig BauGB 9 (1), Nr. 4 wird gestrichen und durch folgende Festsetzung ersetzt: Gem. 12 (6) BauNVO sind Garagen und Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sowie in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen bis zur Tiefe der im Bebauungsplan festgesetzten hinteren Baugrenze der Wohn- bzw. Mischbaufläche, ausgehend von der jeweiligen Erschließungsstraße. In den bisher als Fläche nur für Garagen gesondert festgesetzten Flächen sind auch Stellplätze zulässig. Bei Grundstücken, die an mehr als einer Grundstücksseite an Erschließungsstraßen angrenzen, ist für die Festsetzung nach Satz 1 diejenige Seite maßgeblich, bei denen im Bebauungsplan Einfahrten festgesetzt sind. Je Baugrundstück ist jeweils eine Einfahrt zu Garagen und/oder Stellplätzen in einer max. Breite von 5,00 m zulässig.

Die Festsetzung in Absatz 3, wonach gem. 12 (6) BauNVO Garagen und Stellplätze innerhalb der überbaubaren Flächen anzulegen sind und in Absatz 4, nach der Garagen und Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Flächen und der ausgewiesenen Fläche für Nebenanlagen zulässig sind, werden ersatzlos gestrichen. 3 Inkrafttreten Die Satzung tritt gem. 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Mühltal, den

Verfahren: Einleitender Beschluß der Gemeindevertretung Mühltal gefaßt am: 19.06.2001 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, unter angemessener Fristsetzung bis 17. September 2001, mittels Schreiben vom: 03.08.2001 Offenlage in der Zeit vom 13.08. 17.09.2001 bekanntgemacht mit öffentlicher Bekanntmachung Nr. 95/2001 am: 03.08.2001 Als Satzung gemäß 10 BauGB von der Gemeindevertretung Mühltal beschlossen am: 11.12.200 Mühltal, den 13.03.2002 Ausfertigung: Der Bebauungsplan (in Textform) sowie die Begründung hierzu wird hiermit ausgefertigt. Mühltal, den 13.02.2002 Rechtskraft: Der von der Gemeindevertretung Mühltal am beschlossene Bebauungsplan (in Textform) wurde mit Veröffentlichung Nr. / im Darmstädter Echo am... ortsüblich mit dem Hinweis bekanntgemacht, an welcher Stelle und zu welchen Dienststunden der Bebauungsplan auf Dauer eingesehen werden kann. Mühltal, den...

Gemeinde Mühltal Ortsteil Frankenhausen Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) B e g r ü n d u n g bearbeitet: März 2001 geändert für Offenlage: Juli 2001

geändert für Satzungsbeschluss: Oktober 2001 Gemeinde Mühltal, Ortsteil Frankenhausen Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Der vorliegende 1. Änderungsplan gem. 13 BauGB betrifft die Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen innerhalb der einzelnen Baugebiete. Gegenüber den Festsetzungen des bisher rechtswirksamen Bebauungsplanes mit Landschaftsplan Siegelsgrund, der die Errichtung von Garagen und Stellplätzen nur in den dafür vorgesehenen Flächen für GA/ST und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. der Flächen für Nebenanlagen vorsieht, ist die Errichtung von Garagen und Stellplätzen nunmehr auch innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksflächen bis zur Tiefe der im Bebauungsplan festgesetzten hinteren Baugrenze der Wohn- bzw. Mischbauflächen zulässig. Zielsetzung dieser Neuregelung ist es, in einem städtebaulich vertretbaren Rahmen, den privaten Bauherren bei der Anordnung der notwendigen Garagen und Stellplätze im Zusammenhang mit der individuellen Gestaltung der Grundstücksfreiflächen einen größeren Freiraum zu geben. Betroffen von der Neuregelung sind die innerhalb des Bebauungsplanes mit Landschaftsplan Siegelsgrund liegenden Kennziffern 1 bis 7. Die Grundzüge der Planung werden durch die Neuregelung nicht berührt. Eine Verschiebung der Abstellplätze in den rückwärtigen Bereich der Grundstücke macht eine höhere Versiegelung der Grundstücke durch längere Zufahrten zwar notwendig. Andererseits sind nun auch Verschiebungen zur Straße hin möglich, die eine geringere Versiegelung zur Folge haben. Eine negative Veränderung der Gesamtbilanz an versiegelten Flächen in einem größeren Umfang ist deshalb durch die Neuregelung nicht zu erwarten, zumal angenommen werden kann, daß die Bauherren aus Kostengründen in der Regel an möglichst kurzen Zufahrten interessiert sein werden. Ausfertigung: Die Begründung zum Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) in der vorstehenden Form des Satzungsbeschlusses der Gemeindevertretung Mühltal vom 11.12.2001 wird hiermit ausgefertigt. Mühltal, den 13.02.2002