Baugebiet: Emsauenpark Reuschberge Am Langschmidtsweg B E G R Ü N D U N G

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Baugebiet: Emsauenpark Reuschberge Am Langschmidtsweg B E G R Ü N D U N G"

Transkript

1 Stadt Lingen (Ems) Bebauungsplan Nr. 200 C Innenstadt Übersichtsplan B E G R Ü N D U N G Grundlage des Übersichtsplanes: Luftbild und Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) M. 1:5000, vervielfältigt mit Erlaubnis des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Meppen Katasteramt Lingen Geltungsbereich: Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 200 C westlich der Straße Langschmidtsweg und nördlich der Straße Gelgöskenstiege.

2 Begründung einschließlich Umweltbericht zur öffentlichen Auslegung Seite 1 INHALTSÜBERSICHT Seite 1. GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSANLASS / BESTAND 2 3. ZIEL UND ZWECK DER BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG 3 4. FESTSETZUNGEN DER BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG 5 5. AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 6 6. BETEILIGUNGSVERFAHREN NACH 13 BAUGB 7 7. VERFAHRENSVERMERKE 8

3 Begründung einschließlich Umweltbericht zur öffentlichen Auslegung Seite 2 1. GELTUNGSBEREICH Der Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 200 C Innenstadt, liegt im westlichen Bereich der Innenstadt der Stadt Lingen (Ems) westlich der Straße Langschmidtsweg und nördlich der Straße Gelgöskenstiege Im Norden grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 200 B Innenstadt, Baugebiet: Emsauenpark Reuschberge Wohnen am Wasser und im Westen der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 200 D Innenstadt, Baugebiet: Emsauenpark Reuschberge Freiraum an. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200 C umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 200 C Innenstadt, Baugebiet: Emsauenpark Reuschberge Am Langschmidtsweg aus dem Jahr PLANUNGSANLASS / BESTAND Nach den Festsetzungen des seit dem rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 200 C Innenstadt, sind in den festgesetzten Allgemeinen Wohngebieten Nebenanlagen i.s. des 14 BauNVO sowie Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) i.s. des 12 BauNVO außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. Dies begründet sich damit, dass aufgrund der im gesamten Wohngebiet Emsauenpark Reuschberge angestrebten klaren städtebaulichen Strukturierung innerhalb des Gebietes die baulichen Anlagen auf den einzelnen Wohngrundstücken alle innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden sollten. Hierdurch sollte verhindert werden, dass die angestrebte klare bauliche Struktur innerhalb des Gebietes durch zu viele auf den Grundstücken willkürlich verteilte bauliche Anlagen (z.b. Gartenhäuschen, Schuppen, Garagen, Carports etc.) aufgeweicht würde. Im Zuge der auf die Rechtskraft des Bebauungsplanes folgenden Vermarktung und Bebauung der Grundstücke ergab sich im Wesentlichen, dass die erforderlichen Garagen oder Carports entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet wurden. Lediglich Stellplätze ohne Überbauung oder Überdachung konnten und wurden auch gemäß der Festsetzung des Bebauungsplanes außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet. Es ergab sich jedoch, dass in vielen Fällen auch wegen der teilweise begrenzten überbaubaren Flächen auf den einzelnen Wohngrundstücken neben der Errichtung der Wohngebäude und Garagen und Carports die Errichtung von baulichen Nebenanlagen, insbesondere Gartenhäuser oder Schuppen zum Unterstellen von Fahrrädern, Müllbehältern oder Gartengeräten in den überbaubaren Grundstücksflächen nicht mehr möglich war. Auch bestand vielfach der Wunsch von Bauherren, Gartenhäuser nicht unmittelbar neben dem Wohnhaus zu errichten, sondern im Garten losgelöst von der Wohngebäuden und damit außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Um nicht jedes einzelne Baugesuch in Bezug auf die Errichtung von Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche als Einzelfall im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beurteilen zu müssen, wird mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes eine einheitliche und für alle Bauherren gleiche Möglichkeit zur zusätzlichen Errichtung von Nebenanlagen auf dem jeweiligen Grundstück auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche eröffnet.

4 Begründung einschließlich Umweltbericht zur öffentlichen Auslegung Seite 3 3. ZIEL UND ZWECK DER BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist es zum einen, dem vielfältig geäußerten Wunsch der Bauherren nach Errichtung von baulichen Nebenanlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen entgegenzukommen. Zum anderen soll die angestrebte klare bauliche Struktur innerhalb des Gebietes weiterhin grundsätzlich angestrebt werden. Um beide Ziele zu erreichen, wird im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes die den Ausschluss von Nebenanlagen betreffende Festsetzung dahingehend geändert, dass Nebenanlagen i.s. des 14 BauNVO im überwiegenden Teil des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 200 C (Allgemeine Wohngebiete WA 1, WA 2, WA 3) sowohl innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche als auch zusätzlich innerhalb eines 4,0 m breiten Streifens entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenze zulässig sind. Diese mit der 1. Änderung nunmehr zusätzlich ermöglichte zulässige Errichtung der Nebenanlagen innerhalb eines 4,0m breiten Streifens einlang der rückwärtigen Grundstücksgrenze in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1, WA 2 und WA 3 stellt zum einen sicher, dass die Nebenanlagen nicht willkürlich verteilt auf den Grundstücken errichtet werden und damit die angestrebte klare bauliche Struktur und Ordnung innerhalb des Gebietes weiterhin erreicht wird. Darüber hinaus wird durch die festgesetzte Breite von 4,0 m, innerhalb derer die Nebenanlagen zusätzlich entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen, eine ausreichend große Fläche auf den einzelnen Grundstücken zur Errichtung von baulichen Nebenanlagen angeboten, zumal die Errichtung von Nebenanlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche auch weiterhin zulässig ist. Dem Ziel, die ursprünglich angestrebte klare bauliche Struktur und Ordnung innerhalb des Gebietes weiterhin zu erreichen, trägt auch die mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes vorgesehene Festsetzung bei, die Größe der Nebenanlagen auf einen umbauten Raum von maximal 40,0 m³ und eine Höhe von maximal 3,0 m zu beschränken. Innerhalb dieser Größen- und Höhenbegrenzung bestehen für die einzelnen Bauherren immer noch vielfältige Möglichkeiten zur Gestaltung der Nebenanlagen (z.b. Gartenhäuser, Schuppen). Dem Wunsch nach einer möglichst freien Gestaltung der Nebenanlagen wird auch dadurch Rechnung getragen, dass die Gestaltung dieser Anlagen weder in Bezug auf Material und Farbe noch in Bezug auf die Dachform bei Gartenhäuser oder Schuppen eingeschränkt wird. Da die Baugrenzen zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen durchweg einen Abstand von 3,0 m einhalten, wird im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes festgesetzt, dass die nunmehr innerhalb eines 4,0m breiten Streifens entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenze zusätzlich zulässigen Nebenanlagen i.s. des 14 BauVNO zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen ebenfalls einen Abstand von 3,0 m einhalten müssen. Somit wird verhindert, dass die angestrebte klar ablesbare Raumkante entlang der öffentlichen Straßenverkehrsflächen durch näher heranrückende bauliche Anlagen aufgeweicht und die Sichtverhältnisse im Straßenraum eingeschränkt werden.

5 Begründung einschließlich Umweltbericht zur öffentlichen Auslegung Seite 4 Da im Zuge der bisher erfolgten Bebauung keine wesentlichen Probleme in Bezug auf die Errichtung der Garagen und Carports innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen auftraten und diese entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet wurden, ist diesbezüglich im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes keine abweichende Festsetzung erforderlich. Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) i.s. des 12 BauNVO bleiben damit in allen im Bauungsplan Nr. 200 C festgesetzten Allgemeinen Wohngebieten außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen im gesamten Baugebiet weiterhin nicht zulässig. In dem Allgemeinen Wohngebiet WA 4, in dem eine Stadthausbebauung in Form einer 3- geschossigen geschlossenen Reihenhausbebauung als klare bauliche Kante zu der westlich angrenzenden geplanten Parkpromenade und Parkanlage festgesetzt ist, sind Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche weiterhin nicht zulässig. Dies begründet sich damit, dass in diesem Baugebiet keine rückwärtigen Grundstücksgrenzen bestehen, die an andere private Grundstücksgrenzen anschließen. Somit kann im Allgemeinen Wohngebiet WA 4 die für die Grundstücke in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1, W 2 und WA 3 mit der 1. Änderung ermöglichte zusätzliche Errichtung der Nebenanlagen innerhalb eines 4,0 m breiten Grundstücksstreifens entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen nicht umgesetzt werden. Zum anderen sollen die Stadthäuser als eigenständig architektonisch und gestalterisch wirkende und in sich klar strukturierte Bauform innerhalb eng begrenzter überbaubarer Grundstücksflächen errichtet werden, was auch die Beschränkung aller baulichen Anlagen auf diese überbaubaren Grundstücksflächen beinhaltet. In diesem Zusammenhang ist insbesondere von Bedeutung, dass entlang der Parkpromenade innerhalb der 5m breiten Vorgartenzone, in der keine überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt sind, keine baulichen Anlagen entstehen und damit die durch die 3-geschossigen Stadthäuser gebildete klare Raumkante aufgeweicht wird. Zudem sind innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes WA 4 in den entlang der östlichen Grundstücksgrenze festgesetzten überbaubaren Flächen, in denen die zu dem Stadthaus gehörenden Beihäuser errichtet werden, im allgemeinen ausreichend Stellflächen zur Unterbringung von Fahrrädern, Müllbehältern oder Gartengeräten vorhanden, so dass auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche zwischen dem im Westen liegenden 3-geschossigen Haupthaus und dem im Osten liegenden Beihaus keine Schuppen errichtet werden müssen. Darüber hinaus besteht zwischen dem Haupthaus und dem Beihaus lediglich ein Abstand von 10,0 m. Somit ist für ein Gartenhaus oder Schuppen in diesem nicht überbaubaren Bereich nur wenig Platz, zumal die Breite der Grundstücke i.d.r. maximal ca. 7,5 m beträgt. Diese geringe Grundstücksfreifläche sollte nicht durch bauliche Nebenanlagen noch weiter verringert werden. Der weiterhin bestehende Ausschluss von Nebenanlagen i.s. des 14 BauNVO außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ist auch unter dem Gesichtspunkt vertretbar, dass im Rahmen der bisherigen Bauanträge und Abstimmungen durch die Grundstückseigentümern im Bereich des Allgemeinen Wohngebietes WA 4 keine Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen angefragt oder beantragt wurden.

6 Begründung einschließlich Umweltbericht zur öffentlichen Auslegung Seite 5 In dem Allgemeinen Wohngebiet WA 5, in dem eine in Form einer 2 bis 3-geschossigen geschlossenen Bebauung als Raumbegrenzung zu dem nördlich angrenzenden Quartiersplatz festgesetzt ist, sind Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ebenfalls weiterhin nicht zulässig. Dies begründet sich damit, dass in diesem Baugebiet ebenfalls keine rückwärtige Grundstücksgrenze besteht, die an andere private Grundstücksgrenzen anschließt. Somit kann im Allgemeinen Wohngebiet WA 5 die für die Grundstücke in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1, W 2 und WA 3 mit der 1. Änderung ermöglichte zusätzliche Errichtung der Nebenanlagen innerhalb eines 4,0 m breiten Grundstücksstreifens entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenze nicht umgesetzt werden. Zum anderen ist die überbaubare Grundstücksfläche im Allgemeinen Wohngebiet WA 5 ausreichend großzügig bemessen, damit Nebenanlagen i.s. des 14 BauNVO innerhalb dieses überbaubaren Bereiches problemlos errichtet werden können. Dies hat sich in dem Bauantragsverfahren zu der Bebauung auf den Grundstücken im Allgemeinen Wohngebiet Wa 5 in dem Sinne bestätigt, dass alle Nebenanlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Es ist somit im Allgemeinen Wohngebiet WA 5 nicht erforderlich, im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200 C Nebenanlagen i.s. des 14 BauNVO auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu ermöglichen. Die Allgemeinen Wohngebieten WA 4 und WA 5 sind somit von der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200 C Innenstadt, Baugebiet: Emsauenpark Reuschberge Am Langschmidtsweg zwar sachlich nicht betroffen. Beide Allgemeinen Wohngebiete sind jedoch Bestandteil der 1. Änderung, um für diese Baugebiete die die überdachten Stellplätze sowie Nebenanlagen betreffende textliche Festsetzung im Kontext mit den die Algemeinen Wohngebiete WA 1, WA 2 und WA 3 betreffende Festsetzung zu den Nebenanlagen und überdachten Stellplätzen abzuändern und klarstellend zu formulieren. 4. FESTSETZUNGEN DER BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG Der Bebauungsplan Nr. 200 C Innenstadt, Baugebiet: Emsauenpark Reuschberge Am Langschmidtsweg enthält in Bezug auf die Zulässigkeit von Nebenanlagen sowie Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) folgende Festsetzung: 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Überbaubare Grundstücksflächen Die Überschreitung der überbaubaren Grundstücksflächen durch untergeordnete Bauteile gemäß 7b NBauO ist zulässig In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1-5 sind Nebenanlagen i.s. des 14 BauNVO und Wirtschaftsteile einer Kleinsiedlung sowie Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) i.s. des 12 BauNVO außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. Die Festsetzung und Formulierung des Satzes Nr. 2 bzgl. der Nebenanlagen und Garagen/Carports wird im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200 C wie folgt geändert:

7 Begründung einschließlich Umweltbericht zur öffentlichen Auslegung Seite 6 In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 WA 5 sind Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) i.s. des 12 BauNVO außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche nicht zulässig. In den Allgemeinen Wohngebieten WA 4 und WA 5 sind Nebenanlagen i.s. des 14 BauNVO außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche nicht zulässig. In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1, WA 2 und WA 3 sind Nebenanlagen i. S. des 14 BauNVO sowohl innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen als auch innerhalb eines 4,0 m breiten Grundstücksstreifens entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenze zulässig. Die Nebenanlagen müssen zu den Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung - Verkehrsberuhigte Bereiche - einen Mindestabstand von 3,0 m einhalten. Die Größe des umbauten Raumes der Nebenanlagen darf 40 m³ nicht überschreiten und die Nebenanlage darf eine Höhe von max. 3,0 m nicht übersteigen. Für den Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung gelten im Übrigen die Textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 200 C Innenstadt, Baugebiet: Emsauenpark Reuschberge Am Langschmidtsweg vom AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes werden die grundsätzlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 200 C Innenstadt, Baugebiet: Emsauenpark Reuschberge Am Langschmidtsweg nicht berührt. Die Änderung Nr. 1 erfolgt daher nach den Bestimmungen des 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren). Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200 C Innenstadt, Baugebiet: Emsauenpark Reuschberge Am Langschmidtsweg werden keine Vorhaben vorbereitet oder ermöglichet, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher nicht durchgeführt. Des Weiteren liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter vor. Aus der sich aus der 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200 C ergebenden zusätzlichen Zulässigkeit von Nebenanlagen in einem 4,0 m breiten rückwärtigen Grundstücksstreifen in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1, WA 2 und WA 3 resultieren keine negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft, insbesondere durch eine übermäßige Versiegelung auf das Schutzgut Boden. Dies begründet sich damit, dass eine bauliche Nebenanlage unabhängig davon, ob diese innerhalb oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet wird, auf die versiegelte Fläche des Grundstückes angerechnet wird. Da darüber hinaus die Nebenanlagen gegenüber den sonstigen, dem Boden versiegelnden Anlagen auf den Wohngrundstücken (Wohngebäude, Garagen/Carports, Zufahrten) nur eine untergeordnete Grundfläche beinhalten, ist nicht davon auszugehen, dass durch diese untergeordneten Nebenanlagen eine Überschreitung der mit den Bestimmungen des 19 BauNVO zulässigen maximalen Versiegelung der einzelnen Wohn-

8 Begründung einschließlich Umweltbericht zur öffentlichen Auslegung Seite 7 grundstücke von bis zu 60 % bei der in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1, WA 2, und WA 3 festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 auch nur annähernd zu befürchten ist. Zudem befand sich das Gelände der ehemaligen Scharnhorstkaserne und damit auch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 200 C im unbeplanten Innenbereich gem. 34 BauGB. Somit entfiel bei der Überplanung des Bereiches die Ausgleichspflicht, da die im Bebauungsplan vorgesehenen Vorhaben schon davor auch nach 34 Abs. 1 oder 2 BauGB zulässig waren. In diesem Sinne besteht auch für die mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes ermöglichte zusätzliche Errichtung von Nebenanlagen gemäß 14 Bau- VNO innerhalb eines 4,0 m breiten Geländestreifens entlang der rückwärtigen Grundstückgrenzen der Wohngrundstücke die Ausgleichspflicht. 6. BETEILIGUNGSVERFAHREN NACH 13 BAUGB Aufgrund der vorab geschilderten Voraussetzungen wird dieses Verfahren nach den Bestimmungen des 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) durchgeführt. In diesem Sinne wurde gemäß 13 Abs. 2 Nr. 1 von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200 C Innenstadt, Baugebiet: Emsauenpark Reuschberge Am Langschmidtsweg nach 3 Abs. 2 durchgeführt. Zusätzlich wird gemäß 13 Abs. 2 Nr. 3 eine Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

9 Begründung einschließlich Umweltbericht zur öffentlichen Auslegung Seite 8 7. VERFAHRENSVERMERKE Aufgestellt durch: Baudezernat der Stadt Lingen (Ems) Lingen (Ems), Leiter FB Planung und Hochbau Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems) hat am diese Begründung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung nach 13 BauGB anerkannt. Lingen (Ems), Stadt Lingen (Ems) Stadtbaurat Die Entwurfsbegründung hat mit dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200 C, Innenstadt in der Zeit vom bis gemäß 13 BauGB öffentlich ausgelegen. Lingen (Ems), Stadt Lingen (Ems) Stadtbaurat Der Rat der Stadt Lingen (Ems) hat am beschlossen. diese Begründung Lingen (Ems), Stadt Lingen (Ems) Stadtbaurat

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

Stadt Lingen (Ems) Begründung zum Bebauungsplanänderungsentwurf

Stadt Lingen (Ems) Begründung zum Bebauungsplanänderungsentwurf Stadt Lingen (Ems) Bebauungsplan Nr. 111 Änderung Nr. 11 13 Baugesetzbuch (BauGB) mit örtlichen Bauvorschriften Baugebiet: Damaschke, westlich der B 213 Begründung zum Bebauungsplanänderungsentwurf zur

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

GEMEINDE BAHRENBORSTEL 1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:

Mehr

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro

Mehr

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Präambel mit Verfahrensvermerken

Mehr

Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift

Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift (Landkreis Harburg) Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift Stand: öffentliche Auslegung gem. 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB

Mehr

Gemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:

Mehr

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Begründung und Planzeichnung Juli 2017 - Entwurf Karte: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Mehr

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf: Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Westerholz" mit örtlicher Bauvorschrift Maßstab 1 : 1.000

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 Westerholz mit örtlicher Bauvorschrift Maßstab 1 : 1.000 Samtgemeinde Schwarmstedt Gemeinde Buchholz (Aller) Landkreis Heidekreis 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Westerholz" mit örtlicher Bauvorschrift Maßstab 1 : 1.000 - Entwurf - N 0 m 1.250 m Quelle:

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt

Mehr

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-

Mehr

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5

Mehr

GEMEINDE GRAFENRHEINFELD BEGRÜNDUNG

GEMEINDE GRAFENRHEINFELD BEGRÜNDUNG GEMEINDE GRAFENRHEINFELD. Änderung des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET SÜD II. ABSCHNITT BEGRÜNDUNG Bearbeitet durch IWM, Gochsheim 2 1. Anlass zur Planänderung Die Zulässigkeit von Wohnungen innerhalb eines

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Stand: 15.01.2018 Satzungsexemplar gemäß 10 Abs. 1 BauGB Erstellt

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 A.1 "Ohlhof - Markt" Stadtteil Ohlhof. 1. teilw. Änderung des Bplan Ohlhof-Zentrum M 1 : 2.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 A.1 Ohlhof - Markt Stadtteil Ohlhof. 1. teilw. Änderung des Bplan Ohlhof-Zentrum M 1 : 2. Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs.

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna Am Schwarzen Graben Flur 1 (gem. 9 Abs. Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs. 8 BauGB) INHALT 1. Plangrundlage 2. Bereich der Änderung - Allgemeines

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Begründung zum Bebauungsplan Schulbaugebiet Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt)

Stadt Köthen (Anhalt) Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2009186/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 30.07.2009 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.:

Mehr

7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN

7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN 7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN Begründung zur 7. Bebauungsplanänderung Architekt: Dipl.-Ing. Architekt Alexander Groh Roßmayrgasse 17 85435 Erding Tel: 08122-880020 Fassung vom 16.09.2014

Mehr

Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung

Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung September 2014 Architektur + Stadtplanung Baum Beims GbR Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES... 3 1.1 Planungsanlass, Planungsziel...

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 1.2.2016 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Gemeinde St. Märgen 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Satzung Änderung Örtlicher Bauvorschriften Begründung Stand: 08.11.2016 Satzungsbeschluss Gemeinde

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Im Vogelsang (8. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 17

BEBAUUNGSPLAN NR. 17 BEBAUUNGSPLAN NR. 17 "GARTENSTRASSE/EBERHORST" 2. ÄNDERUNG ENTWURF DER STADT ZEVEN LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 7 PLANZEICHNUNG

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung Alt Käbelich. Textsatzung. Kartenausschnitt Geoportal MV, Stand:

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung Alt Käbelich. Textsatzung. Kartenausschnitt Geoportal MV, Stand: Gemeinde Lindetal 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung Alt Käbelich Kartenausschnitt Geoportal MV, Stand: 02.09.2016 Textsatzung Entwurf Stand: 26.06.2018 Begründung 1. Änderung der erweiterten

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen Festsetzungen durch Planzeichen Festsetzungen durch Text Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Maß der baulichen Nutzung 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO

Mehr

7. Änderung des Bebauungsplanes

7. Änderung des Bebauungsplanes 7. Änderung des Bebauungsplanes Neues Kurgebiet Planstufe IIIa - Teilabschnitt G" der Stadt Bad Breisig Begründung Verbandsgemeinde: Bad Breisig Stadt: Bad Breisig Gemarkung: Niederbreisig Flur: 21 Planfassung

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794 Gemeinde Bad Feilnbach Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 52 Umfeld Blumenhofklinik 1.Änderung für die Flur-Nummern 50/10, 50/16-18, 63T Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20a Tel.:

Mehr

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

BEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)

BEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 19.10.2017 GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE

Mehr

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom Markt Bad Endorf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg Begründung und Satzungstext vom 25.10.2016 Planung contecton Dipl. Ing. Thomas W. Bauer, Architekt Wittelsbacherstr. 17,

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.3.2018 GEMEINDE ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1B SÜD - NEU, 6. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559

Mehr

Bebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung

Bebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung Bebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung Planungsamt der Stadt Jülich Inhaltsverzeichnis Seite Städtebauliche Begründung 1. Anlass und Ziel der Planaufstellung 2 2. Beschreibung

Mehr

Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt. Bebauungsplan Nr. 72. Begründung. Brander Straße. 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem.

Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt. Bebauungsplan Nr. 72. Begründung. Brander Straße. 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem. Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt Bebauungsplan Nr. 72 Brander Straße 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB Stand 03/2012 TEIL A - BEGRÜNDUNG 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung Im Jahre

Mehr

Begründung. Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister. Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan

Begründung. Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister. Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31 "Photovoltaikanlage Mozartstraße", Landkreis Demmin Begründung Inhaltsverzeichnis 1. Angabe über die Rechtsgrundlage

Mehr

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Kästner 2. Änderung

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Kästner 2. Änderung ANLAGE 3 KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Kästner 2. Änderung BEGRÜNDUNG Beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab)

Mehr

Planzeichnung zur Außenbereichssatzung Huxfelder Straße. Gemeinde Grasberg. - Entwurfsexemplar -

Planzeichnung zur Außenbereichssatzung Huxfelder Straße. Gemeinde Grasberg. - Entwurfsexemplar - Planzeichnung zur Außenbereichssatzung Huxfelder Straße Gemeinde Grasberg - Entwurfsexemplar - Inhaltsverzeichnis Übersichtsplan zur Lage der Teilbereiche im Siedlungsbereich Huxfeld (1 A4-Blatt) Planausschnitte

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Auf Grund von 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Obere Stehbach I (7. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen Begründung August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe 3. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 17 Nordfeld und Teilaufhebung B-Plan Nr. 9 Südfeld Auszug aus der Topographischen Karte 1:25.000, Blatt Nr. L 3320 Nienburg (Weser);

Mehr

Bebauungsplan Nr. 32. Helms Esch. Mit örtlichen Bauvorschriften. 1. Änderung. (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel

Bebauungsplan Nr. 32. Helms Esch. Mit örtlichen Bauvorschriften. 1. Änderung. (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel Gemeinde Essen (Oldb.) Landkreis Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 32 Helms Esch Mit örtlichen Bauvorschriften 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel Auf Grund des 1 Abs. 3 und des 10

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Stadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB

Stadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13.1 (Altstadt) Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Planteil Entwurf Stand: 15.08.2017 Auftraggeber: Betreuung: Josef Kaboth Am Teichberg 9 37181 Hardegsen..

Mehr

Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby

Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereiche 1 bis 3) und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1)

Mehr

Bebauungsplan 10.22/07 Wässigertal der Stadt Remagen, 7. Änderung Begründung. Begründung

Bebauungsplan 10.22/07 Wässigertal der Stadt Remagen, 7. Änderung Begründung. Begründung 1 1. Ausgangssituation Am 28. Mai 1979 wurde die Urfassung des Bebauungsplanes 10.22/00 Wässigertal als Satzung beschlossen. Rechtsverbindlich wurden die Festsetzungen jedoch erst mit der (rückwirkenden)

Mehr

Aschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44

Aschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44 Lageplan M 1: 1000 - Gebietsausschnitt / Grundstückssituation Aufgrund 2 Abs. 1 Satz 1 und 4, 9 und 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, berichtigt

Mehr

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,

Mehr

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...

Mehr

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker Gemeinde Prutting Landkreis Rosenheim 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch BEGRÜNDUNG Fassung: 09.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1

Mehr

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m². Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.

Mehr

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com

Mehr

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB

IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB MARKT MURNAU AM STAFFELSEE BEBAUUNGSPLAN "DR.-SCHALK-STRASSE" IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB BEGRÜNDUNG Begründung zum Bebauungsplan Dr.-Schalk-Straße des Marktes Murnau am Staffelsee im

Mehr

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3. Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:

Mehr

Grundzüge der Planung

Grundzüge der Planung GEMEINDE HESEL Landkreis Leer Bebauungsplan Nr. HE 8 Wohnpark Stikelkamper Straße Gem. 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften Grundzüge der Planung Vorentwurf November 2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach

Mehr

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung - zu ihr gehören der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan - hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 6.11.2013 STADT BAD SALZDETFURTH BEBAUUNGSPLAN NR. 23 MAIENTAL, 2. ÄNDERUNG

Mehr

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015 Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 15 "Dorfkerne Hammah Mittelsdorf Groß Sterneberg

Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 15 Dorfkerne Hammah Mittelsdorf Groß Sterneberg Gemeinde Hammah - Landkreis Stade Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 15 "Dorfkerne Hammah Mittelsdorf Groß Sterneberg mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung und Erhaltungssatzung

Mehr

Gemeinde Offenbach/Queich

Gemeinde Offenbach/Queich Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN OST 11. ÄNDERUNG I M V E R E I N F A C H T E N V E R F A H R E N - BEGRÜNDUNG Satzungsexemplar September 2013 Projekt 841 Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN

Mehr

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das

Mehr

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de Bericht zur Vorprüfung

Mehr