DIE ANERKENNUNG VON BERUFSQUALIFIKATIONEN IM BEREICH DER PFLEGE



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Transkript:

DIE ANERKENNUNG VON BERUFSQUALIFIKATIONEN IM BEREICH DER PFLEGE RESULTATE DES INTERREG PROJEKTES FUTURE PROOF FOR CURE AND CARE Prof. Dr. Christof Stock Vortrag vom 19.10.2015

PROF. DR. CHRISTOF STOCK seit 1989 Rechtsanwalt seit 2006 Fachanwalt für Medizinrecht seit 2009 Professor an der Katholischen Hochschule NRW Abt. Aachen ZUR PERSON Europarecht der Heilberufe in: Stellpflug u.a., Handbuch des Medizinrechts

Die EUREGIO Maas-Rhein 4 Mio. Einwohner 3 Sprachen: flämisch, französisch, deutsch Belgien Flämische Provinz Limburg Wallonische Provinz Lüttich Deutschsprachige Gemeinschaft Niederlande Provinz Limburg, südl. Teil Deutschland Zweckverband Region Aachen e.v. Städteregion Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg Kreis Euskirchen

Das Projekt Euregionaler Arbeitsmarkt und Kompetenz-Campus für Pflegeberufe Ziel: Dem Fachkräftemangel der EUREGIO MAAS RHEIN in der Gesundheitsbranche entgegenwirken! 27 Projektpartner aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden 01.09.2011 bis 31.12.2014 Auf deutscher Seite 1. Stadt Aachen: Amt für Wirtschaftsförderung 2. Städteregion Aachen: Amt für Altenarbeit 3. KatHO NRW, Abt. Aachen 4. RWTH: Universitätsklinikum Aachen, 5. Luisenhospital: Bildungsakademie des Luisenhospitals Aachen

Die Aktionen Aktion 1: Ausgangslage in der Euregio Maas Rhein Aktion 2: Euregionales Monitoring Pflege Aktion 3: Euregionale Zusammenarbeit der Bildungsträger Aktion 4: Erhöhung des Anteils qualifizierter Pflegekräfte Aktion 5: Master-Classes in der Euregio Maas Rhein Aktion 6: Marketing und Imagebildung für die Pflegeberufe Aktion 7: Sensibilisierung in Bildungseinrichtungen Aktion 8: Projektintervision Aktion 9: Projektmanagement, und -koordination Aktion 10: Kommunikation

DIE (PERSÖNLICHEN) ERKENNTNISSE (EINES EUROPÄERS) 1. Wir haben ein Sprachen- und ein Bildungsproblem. 2. Der Fachkräftemangel in der Pflege ist in der EUREGIO gleichermaßen eklatant. Migration in den Pflegeberufen findet innerhalb der EUREGIO kaum statt. 3. Die Richtlinie über die Berufsanerkennung 2005/36/EU in ihrer neueren Fassung löst alte Probleme nicht. Sie schafft neue. a. Unterschiedliche Gesetze und Zuständigkeiten erschweren die Handhabung. b. Die automatische Anerkennung gilt nicht für alle Pflegefachberufe und bietet nicht die gleichen Chancen. c. Für die Einzelfallprüfung fehlen praktikable Kriterien. 4. Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) und die Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) sind noch nicht mit der Berufsanerkennungsrichtlinie und untereinander abgestimmt. 5. Die in Deutschland erworbenen Qualifikationen sind nicht anschlussfähig: a. Es fehlt die generalistische Pflegeausbildung (die in NL existiert). b. Es fehlt ein klares Kompetenzprofil (das in NL existiert).

Wir haben ein Sprachen- und ein Bildungsproblem Sprachprobleme im Projekt: Die Projekteilnehmer*innen sprechen nicht alle gleichermaßen gut flämisch, französisch, deutsch. Man behalf sich mit (schul-)englisch. Präzises (nicht unbedingt nur wissenschaftliches Arbeiten) geht nur mit Hilfe von Dolmetschern und Übersetzern. Selbst in den vermeintlichen gleichen Sprachregionen (Deutschland Belgien; niederländisch/belgisch-flämisch) gibt es in der Pflege unterschiedliche Bezeichnungen Beispiele: Cure and Care? Familienhelfer? Internship? Sprachprobleme im Anerkennungsverfahren: nach der Berufsanerkennung Bei ernstlichen Zweifeln an der Sprachkompetenz Umgangs- und Fachsprache? Bildungsproblem: Es gibt kein innereuropäisches Gesundheits- und Sozialsystem. Kenntnisse der nationalen Systeme in der EUREGIO sind erst noch zu erwerben. Die Grenzinfopunkte der EUREGIO sind für Migrantinnen und Migranten eine hervorragende Hilfestellung.

DER FACHKRÄFTEMANGEL IN DER PFLEGE IST IN DER EUREGIO GLEICHERMAßEN EKLATANT. Ziud-Limburg: Maastricht, Heerlen, Sittard Tongeren (Nähe Genk, Hasselt) Aachen Liège Könnten Grenzbarrieren beseitigt werden, gäbe es kaum Unterschiede in der krankenhäuslichen Versorgung.

Migration von Pflegekräften findet in der EUREGIO kaum statt. Die Zuwanderungszahlen von Pflegekräften aus den Niederlanden nach Deutschland liegen pro Jahr im mittleren 2-stelligen Bereich. Niederländische Pflegekräfte orientieren sich eher in Richtung Belgien. Zwischen 2004 und 2008 waren es 253 Anerkennungsverfahren dort. Die Abwanderung von Pflegekräften aus Deutschland in die Niederlande liegt pro Jahr im 1-stelligen Bereich. Die wichtigsten Abwanderungsländer sind Österreich und die Schweiz, gefolgt von Großbritannien (dort größere Attraktivität). Zwischen 2004 und 2008 verlangten 111 Pflegekräfte die Anerkennung der deutschen Ausbildung in Belgien.

RAHMENBEDINGUNGEN FÜR MIGRATION Familie, Freunde, Gesellschaft Aufenthaltsrecht Kulturelle Identität wahren Berufserlaubnis Wohnen Bildung Arbeitsplatz

RAHMENBEDINGUNGEN FÜR PRIVILEGIERTE Nicht erforderlich 1. Visum für die Einreise 2. Titel für den Aufenthalt 3. Beschäftigungserlaubnis Familie, Freunde, Gesellschaft Aufenthaltsrecht Kulturelle Identität wahren Berufsrechtliche Anerkennung 1. Automatisch bei Krankenpflege aus EU Wohnen 2. Einzelfallprüfung bei Nachweis außerhalb EU Bildung 3. Einzelfallprüfung bei Fachweiterbildung 4. Einzelfallprüfung bei Kinderkrankenpflege Arbeitsplatz 5. Einzelfallprüfung bei Altenpflege 6. Einzelfallprüfung bei Assistenzberufen Berufserlaubnis

UNTERSCHIEDLICHE GESETZE UND ZUSTÄNDIGKEITEN ERSCHWEREN DIE HANDHABUNG Beruf Behörden Gesetz Gesundheits- und Krankenpflege Fachweiterbildungen Intensiv- /Anästhesie-/, OP-Assistenz Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 24 Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Automatische Anerkennung, 2 KrPflG 16 AnerkennungsG NRW 2 KrPflG GesKrPflAssAPrV Altenpflegefachkraft Bezirksregierung 2 AltPflG-Bund, 1 AltPflG-NRW Altenpflegehelfer 1, 6 AltPflG-NRW

Die automatische Anerkennung gilt nicht für alle Pflegefachberufe und bietet nicht die gleichen Chancen. 5.2.2 Richtlinie 2005/36/EG Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger Verpleegkundige Ausbildungsnachweis Zeugnis über die staatliche Prüfung in der Krankenpflege Deutschland: Kinderkrankenpflege? Altenpflege? Niederlande: Identität der 5 Berufsbezeichnungen? Kompatibilität? Gleichwertigkeit? 1. Diploma s verpleger A, verpleegster A, verpleegkundige A 2. Diploma verpleegkundige MBOV (Middelbare Beroepspleiding Verpleegkundige) 3. Diploma verpleegkundige HBOV (Hogere Beroepspleiding Verpleegkundige) 4. Diploma beroepsonderwijs verpleegkundige Kwalificatienniveau 4 5. Diploma hogere Beroepsopleiding verpleegkundige - Kwalificatienniveau 5 Ausstellende Stelle Staatlicher Prüfungsausschuss 1 bis 3 durch einen von der Regierung eingesetzten Prüfungsausschuss 4 bis 5 durch ein von der Regierung anerkanntes Bildungsinstitut

FÜR DIE EINZELFALLPRÜFUNG FEHLEN PRAKTIKABLE KRITERIEN Kriterien für die (fehlende) Gleichwertigkeit 1. Die im Ausland erworbene Ausbildung war mindestens 1 Jahr kürzer als die deutsche Ausbildung 2. in der Ausbildung fehlen Fächer, die für die Ausübung des Berufs in Deutschland wesentlich sind 3. Der in Deutschland erstrebte Beruf enthält reglementierte Tätigkeiten, die im Herkunftsstaat nicht Bestandteil der Ausbildung oder des Berufes sind und: die Defizite werden nicht durch Berufserfahrung kompensiert. Konsequenzen bei fehlender Gleichwertigkeit: 1. Eignungsprüfung (=Defizitprüfung), Kenntnisstandprüfung oder 2. Anpassungslehrgang

ÜBERSICHT ÜBER DIE PFLEGEBERUFE BRD / NL NQR BRD-Regio Aachen (Aachen) NQR NL-Limburg (Maastricht) 7 Master Pflegemanagement Pflegepädagogik 6 Bachelor Pflege (Modell) 4 Gesundheits- und Krankenpfleger Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Altenpfleger Je 4 J Berufsausbildung Nur 1 ist automatisch anerkannt 3 Altenpflegehelfer Gesundheits- und Pflegeassistenz 1 J Ausbildung 2 Familienhelfer; Fachkraft 87b SGB XI 7 Master Advanced Nursing Practice 6 Fachausbildungen: z.b. Intensiv, Kinder, Diabetes usw. 5 Verpleegkundige HBO-V BA-Abschluss; autom. Anerkennung 4 MBO Verpleegkundige 4 J Berufsausbildung; autom. Anerkennung 3 Verzorgende IG 3 J Ausbildung 2 Helpende zorg en welzijn

Pflegeberufe in den Niederlanden 1. Verpleegkundige (HBO / MBO) Der Pflegefachberuf kann auf zweierlei Weise erreicht werden: Höhere Berufsausbildung HBO V auf Bachelorniveau; Zugang zu Master und Fachweiterbildungen Mittlere Berufsausbildung MBO IV: Fachweiterbildungen möglich 3 Jahre Generalistik, im letzten Ausbildungsjahr: Intensive klinische Pflege Schwangere, Wöchnerinnen, Kinder, Jugendliche Menschen mit psychischen und geistigen Handicaps Chronisch kranke und geriatrische Patienten In etwa gleiche Verdienstmöglichkeiten wie in der BRD Weitergehende Übernahme von medizinischen Aufgaben als in Deutschland: subkutane, i.v., i.m. Injektionen, Zugänge legen Gesetzlich normierte Weiterbildungen für Intensivpflege, Kinderkrankenpflege, Onkologie, Notfallmedizin u.a.m. 2. Verzorgende IG (Individuelle Gezondheitszorg) Betreuungs- und Pflegeberuf für den grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich Trotz 3-jähriger Ausbildung eher Pflegeassistenz Fortbildungen als Pflegefachkraft für z.b. Neurologie, Psychiatrie, psychosoziale Probleme

NEUE PROBLEME MIT DER ANERKENNUNGSRICHTLINIE Überarbeitete Fassung vom 17.01.2014 mit dem Titel 2013/55/EU Umsetzungsfrist: 18.01.2016 - Neuerungen für die Pflegeberufe: 1. Die Zulassung zur Ausbildung als Krankenpfleger setzt a. entweder eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung mit Hochschulzugangsberechtigung oder b. eine mindestens 10 jährige allgemeine Schulausbildung mit Zugangsberechtigung für den Besuch von Berufsschulen für Krankenpflege voraus. 2. Die Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 3 Jahre Vollzeit und besteht aus a. mindestens 4600 h theoretischer und klinisch-praktischer Ausbildung, b. die Dauer der theoretischen Ausbildung muss mindestens 1/3 und c. die der klinisch-praktischen Ausbildung mindestens die Hälfte der Mindestausbildungsdauer betragen. 3. Bezeichnung von Kenntnissen und Fähigkeiten 4. Bezeichnung von Kompetenzen

NEUE PROBLEME MIT DER ANERKENNUNGSRICHTLINIE Art. 31 Abs. 7 2005/36/EU n.f.: Kompetenzen 1. den Krankenpflegebedarf eigenverantwortlich festzustellen und die Behandlungspflege zu planen, zu organisieren und durchzuführen 2. zur effektiven interdisziplinären Zusammenarbeit 3. die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu einer gesunden Lebensweise und zur Selbsthilfe zu verhelfen 4. eigenverantwortlich lebenserhaltende Sofortmaßnahmen einzuleiten und in Krisen- und Katastrophenfällen Maßnahmen durchzuführen 5. Pflegebedürftige und deren Bezugspersonen eigenverantwortlich zu beraten, anzuleiten und zu unterstützen 6. die Qualität der Krankenpflege eigenverantwortlich sicherzustellen und zu bewerten 7. Die Kompetenz zur umfassenden fachlichen Kommunikation und zur interdisziplinären Zusammenarbeit 8. Die Kompetenz, die Pflegequalität im Hinblick auf die eigene Berufspraxis zu analysieren.

NEUE PROBLEME MIT DER ANERKENNUNGSRICHTLINIE 1. Alle 3 Pflegefachberufe erfüllen die Anforderungen an die Zugangsvoraussetzungen. 2. Alle 3 Pflegefachberufe erfüllen die Anforderungen an die Ausbildungsdauer. 3. Aber: a. Sind Kinderkrankenpflege und Altenpflege für die allgemeine Pflege verantwortlich? Beide sind nicht mehr als besonders strukturierte Ausbildungsgänge und Fachberufe im Gesundheitswesen aufgeführt. Beide sind nicht auf die Pflege einer bestimmten Altersgruppe beschränkt. b. Werden die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen in Deutschland gelehrt? Pflicht Theorie Praxis Gesamt (Ki)KrPflG) 2100 2500 4600 AltPflG 2100 2500 4600 EU neu mind. 1540 mind. 2300 4600

NEUE PROBLEME MIT DER ANERKENNUNGSRICHTLINIE Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU vom 14.10.2015 Änderungen des KrPflG und des AltPflG sowie der Ausbildungs- und PrüfungsV Wesentliche Unterschiede bestehen, wenn 1. Die Ausbildung umfasst hinsichtlich der beruflichen Tätigkeiten Fächer(Altenpflege: Lernfelder) oder Bereiche der praktischen Ausbildung, die sich wesentlich von denen der deutschen Ausbildung unterscheiden ( wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des Berufes ), 2. Der Beruf eine oder mehrere reglementierte Tätigkeit umfasst, die im Herkunftsstaat nicht Bestandteil des Berufes sind Und diese Unterschiede nicht durch Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeglichen werden können, die sie im Rahmen ihrer Ausbildung oder durch lebenslanges Lernen erworbenen Kenntnisse von einer in dem jeweiligen Herkunftsstaat formell als gültig anerkannt wurden.

DER EUROPÄISCHE QUALIFIKATIONSRAHMEN EQR Anforderungsstruktur QR Fachkompetenz Personale Kompetenz Kenntnisse Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbständigkeit Tiefe und Breite Instrumentale und systematische Fertigkeiten, Beurteilungsfähigkeit Team-/ Führungsfähigkeit, Mitgestaltung, Kommunikation Eigenständigkeit, Verantwortung, Reflexivität und Lernkompetenz

EQR UND NQR SIND NOCH NICHT MIT DER BERUFSANERKENNUNGSRICHTLINIE UND UNTEREINANDER ABGESTIMMT. EQR gilt, wie die Richtlinie zur Berufsanerkennung für jedweden Beruf EQR ist keine Richtlinie, sondern eine Empfehlung Kommunikationsrahmen für formale und informale Bildungsniveaus Ziel: Darstellung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden Die Richtlinie 2005/36/EU hat 5 Niveaus, der EQR 8 In der BRD: DQR für den Beschäftigungsbereich der Pflege und persönlichen Assistenz älterer Menschen. Gemeinsamer Beschluss von BMBF, BMWFT, KMK 2013: Pflegefachberufe nur auf QN 4, ebenso wie Pflegeassistenzberufe

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stock, Berufsanerkennung 2015 Christof Stock

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Prof. Dr. Christof Stock Clara-Viebig-Str. 44 52152 Simmerath c.stock@katho-nrw.de KONTAKTDATEN