BAK TAXATION INDEX 2013



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BAK TAXATION INDEX 2013 Effektive Steuerbelastung von Unternehmen und auf den Einsatz hoch qualifizierter Arbeitskräfte Executive Summary: Schweiz 2013

Herausgeber BAKBASEL Autoren Prof. Dr. Christina Elschner, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Dr. Jost Heckemeyer, Universität Mannheim und ZEW Katharina Richter, ZEW Uwe Scheuering, ZEW Sponsoren Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Bern Steuer- und Finanzämter sowie Volkswirtschaftliche Ausschüsse der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Bern, Glarus, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Zug und Zürich. Kontakt BAK Basel Economics AG Güterstrasse 82 CH-4053 Basel T +41 61 279 97 00 F +41 61 279 97 28 martin.eichler@bakbasel.com http://www.bakbasel.com Centre for European Economic Research/ Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) L7, 1 D-68161 Mannheim Tel. +49 621 1235 0 Fax +41 621 1235 223 elschner@europa-uni.de heckemeyer@uni-mannheim.de http://www.zew.de 2013 by BAK Basel Economics AG Das Copyright liegt bei BAK Basel Economics AG. Der Abonnent, die Abonnentin verpflichtet sich, dieses Produkt weder teilweise noch vollständig zu kopieren oder in anderer Form zu reproduzieren, um es so Dritten kostenlos oder gegen Vergütung weiterzugeben. Die Verwendung und Wiedergabe von Informationen aus diesem Produkt ist unter folgender Quellenangabe gestattet: "Quelle: BAKBASEL/ZEW".

BAK Taxation Index 2013: Schweiz Executive Summary In diesem Executive Summary werden die wichtigsten Ergebnisse und Trends des Zwischenberichts zum BAK Taxation Index 2013 knapp und übersichtlich dargestellt. Der genannte Bericht präsentiert für das Jahr 2013 Indikatoren für die effektive Steuerbelastung von Unternehmen und auf den Einsatz hoch qualifizierter Arbeitskräfte in der Schweiz. Es werden Belastungen in 19 Kantonen verglichen, wobei die Ergebnisse für 13 Kantone Eingang in dieses Executive Summary finden. Der zweijährlich publizierte Hauptbericht des BAK Taxation Index mit einer Abdeckung von über 60 internationalen Standorten wird im Herbst 2013 erstellt. Wesentliche Ergebnisse dieses Vollupdates werden zu Beginn des Jahres 2014 veröffentlicht. Die wichtigste Massgrösse des BAK Taxation Index sowohl für Unternehmen als auch hoch qualifizierte Arbeitskräfte ist der effektive Durchschnittssteuersatz, d.h. die sogenannte Effective Average Tax Rate (EATR). In die Berechnung der EATR gehen neben dem reinen Steuertarif auch Bemessungsgrundlageneffekte ein. Sie zeigt daher auf eine Zahl verdichtet und somit vergleichbar an, welche Steuerbelastung für ein Unternehmen bzw. für die Beschäftigung einer hoch qualifizierten Arbeitskraft tatsächlich zu tragen ist. Effektive Steuerbelastung von Unternehmen Die nach dem Modell der Ökonomen Devereux und Griffith berechnete EATR kann Unternehmen als valider steuerlicher Schlüsselindikator bei Standortentscheidungen dienen (für weitere Details siehe den grauen Kasten am Ende des Executive Summary). Die für jeden einzelnen Standort ermittelte Belastungskennziffer fasst Steuern auf eidgenössischer, kantonaler und auf Gemeindeebene zusammen. Standorte mit niedriger EATR sind steuerlich attraktiv. Die folgende Abbildung 1 zeigt die für 2013 ermittelten effektiven Durchschnittssteuersätze (EATR) in den Schweizer Kantonen (Kantonshauptorte). Abbildung 1: BAK Taxation Index 2013, Unternehmen EATR (in %) 25 20 18.2 18.2 20.0 15 13.7 13.8 13.9 14.6 15.1 10 10.0 10.8 11.1 11.9 12.6 5 0 Nidwalden Appenzell AR Obwalden Schwyz Zug Glarus Thurgau Schaffhausen St. Gallen Graubünden Bern Zürich Basel-Stadt Anmerkung: Die Steuerbelastung bezieht sich auf den Kantonshauptort. Quelle: ZEW/BAKBASEL BAKBASEL 1

Auf den Punkt gebracht ergibt sich: Die Spanne der hauptortbasierten effektiven Durchschnittssteuersätze reicht von 10.0% in Nidwalden bis zu 20.0% in Basel-Stadt. Zwischen den Kantonen Graubünden und Bern gibt es einen Sprung von 3.1 %-Punkten, welcher die Kantone auf der linken Seite der Sprungstelle in die Gruppe der niedriger besteuernden Kantone unterteilt und jene rechts des Sprunges in die Gruppe der höher besteuernden Kantone. Die zwei Kantone, die am niedrigsten besteuern (Nidwalden und Appenzell Ausserrhoden), liegen sogar noch unter einer effektiven Steuerbelastung von 11.0%. Die Gruppe der höher besteuernden Kantone umfasst die grossen Städte unter den abgedeckten Standorten, d.h. Basel-Stadt, Bern und Zürich. Im internationalen Vergleich, welcher im Rahmen des alle zwei Jahre erscheinenden Gesamtberichts durchgeführt wird, erweisen sich selbst diese Kantone jedoch immer noch als moderat besteuernde Standorte. Ergänzend zur Betrachtung des effektiven Durchschnittssteuersatzes weist der Bericht auch effektive Grenzsteuersätze aus. Je höher der effektive Grenzsteuersatz, desto niedriger ist das aus wirtschaftlicher Sicht optimale Investitionsvolumen an einem gewählten Unternehmensstandort. Auch im Ranking hinsichtlich des effektiven Grenzsteuersatzes liegen die Kantone Nidwalden und Appenzell Ausserrhoden weit vorne. Allerdings schieben sich die Kantone Schwyz - im Ranking noch hinter Nidwalden aber nun vor Appenzell Ausserrhoden - und Glarus sowie Thurgau ebenfalls weit nach vorne. Ursache hierfür ist, dass diese Kantone die Kapitalsteuer faktisch nur als eine Minimalsteuer erheben und gezahlte Gewinnsteuern auf die Kapitalsteuerschuld anrechnen. Der Kanton Nidwalden profitiert seit 2011 von einer Regelung betreffend Einkünfte aus immateriellen Wirtschaftsgütern, der sogenannten Lizenzbox. Diese führt dazu, dass Nidwalden eine effektive Durchschnittssteuerbelastung von 10.0% aufweist, anstatt 10.6%, die es ohne Lizenzbox aufweisen würde. Die Lizenzbox in Nidwalden: Um seine gute Position im Steuerwettbewerb weiter auszubauen, führte der Kanton Nidwalden im Jahr 2011 die so genannte Lizenzbox ein. Damit wird die steuerliche Belastung von Einnahmen, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, deutlich verringert. Dieses spezielle Steuerregime macht Nidwalden insbesondere als Standort für geistiges Eigentum sowie als Forschungs- und Entwicklungsstandort steuerlich attraktiv. Die Lizenzbox erlaubt es dem Steuerpflichtigen, bestimmte Einkünfte mit einem besonderen Steuersatz abweichend vom allgemein geltenden Tarif zu versteuern. Die Definition der Einkünfte, die im Rahmen der Lizenzbox begünstigt werden, ist gleichlautend mit der Definition für Lizenzeinkünfte gemäss Art. 12 des OECD-Musterabkommens und insofern weit gefasst als auch Veräusserungsgewinne aus dem Verkauf qualifizierenden geistigen Eigentums unter die Regelung der Lizenzbox fallen. Ausserdem können auch ausländische Quelleneinkünfte begünstigt versteuert werden. Jegliche Ausgaben und Aufwendungen, die mit der Generierung der begünstigten Einkünfte in Zusammenhang stehen, sind zum niedrigeren Tarif der Lizenzbox abzuziehen. Der Zwischenbericht umfasst zudem weitere Analysen, die wie folgt zusammengefasst werden können: Abbildung 2 zeigt die Belastungsänderungen von 2012 auf das Jahr 2013. Tatsächliche Veränderungen ergaben sich bei vier der betrachteten Kantone. Bei drei dieser Kantone beträgt diese indes weniger als 0.25 %-Punkte. Mit einer ebenfalls nur leichten Erhöhung des effektiven Durchschnittssteuersatzes um +0.3 %-Punkte fällt die Veränderung im Kanton Schwyz derweil noch am deutlichsten aus. Während St. Gallen ebenso eine geringfügige Erhöhung verzeichnet, kam es in den Kantonen Basel-Stadt und Zug zu einer kleinen Reduktion der effektiven Steuerlast. Insgesamt über sämtliche bisherigen Berichtszeiträume seit 2003 verzeichnen alle Kantone einen deutlichen Abwärtstrend in ihrer effektiven Durchschnittssteuerbelastung. Zwar haben innerhalb der letzten drei Jahre die meisten Kantone ihr Belastungsniveau beibehalten und nicht weiter gesenkt. Die Langfristanalysen zeigen aber, dass zuvor grosse Veränderungen, vor allem im Zeit- 2 BAKBASEL

BAK Taxation Index 2013: Schweiz raum 2007-2009, stattgefunden haben. Obwalden, St. Gallen und Thurgau haben bereits zwischen 2005 und 2007 grössere Steuerreformen zur Senkung ihrer effektiven Durchschnittssteuerbelastung durchgeführt. Glarus und Zürich taten dies zwischen 2003 und 2005. Der Kanton Nidwalden reduzierte die Steuerbelastung zwar erst seit dem Berichtszeitraum 2010/2011, arbeitete sich damit aber an die Spitze des BAK Taxation Index vor. In den meisten Kantonen verfügen die Gemeinden über eine gewisse Steuersouveränität in Form des Rechts, eigenständig Steuerfüsse zu setzen. Innerhalb dieser Kantone variieren dadurch die Steuerbelastungen zusätzlich auch auf Ebene der Gemeinden. Daher betrachtet der Bericht neben den Kantonshauptorten in einer zusätzlichen Analyse auch die Gemeinden (über 2 000 Einwohner) mit dem kantonalen Belastungsminimum bzw. -maximum. Die ersichtlichen innerkantonalen Belastungsspannen sind mit mehr als 2 %-Punkten in einigen Kantonen beträchtlich, während andere Kantone hingegen gar keine Unterschiede aufweisen. Diese differenzierte Analyse auch der innerkantonalen Belastungsunterschiede hat Auswirkungen auf das sich abzeichnende Bild der regionalen Steuerattraktivität. So setzt sich die im Kanton Schwyz gelegene Gemeinde Wollerau mit einem effektiven Durchschnittssteuersatz von 9.7% noch knapp vor Nidwalden an die Spitze des erweiterten Rankings. Abbildung 2: Veränderung der EATR 2013-2012 (in %-Punkten), Unternehmen 1.00 0.75 0.50 0.3 0.25 0.2 0.00-0.25-0.2-0.2-0.50-0.75-1.00 Nidwalden Appenzell AR Obwalden Schwyz Zug Glarus Thurgau Schaffhausen St. Gallen Graubünden Bern Zürich Basel-Stadt Anmerkung: Die Steuerbelastung bezieht sich auf den Kantonshauptort. Quelle: ZEW/BAKBASEL Der Zwischenbericht geht auf alle genannten Aspekte, die hier nur grob zusammenfassend dargelegt wurden, detailliert ein. Zudem verdeutlicht der Bericht auch den Einfluss der Anteilseignerbesteuerung als weiteren Bestimmungsfaktor der effektiven Steuerbelastung, der zu der Besteuerung auf Ebene der Kapitalgesellschaft hinzutritt. BAKBASEL 3

Effektive Steuerbelastung auf den Einsatz hoch qualifizierter Arbeitskräfte Die effektive Steuer- und Abgabenbelastung auf den Einsatz eines hoch qualifizierten Arbeitnehmers misst aus Unternehmenssicht, welchen Anteil Steuern und Abgaben an den Kosten für die Beschäftigung eines solchen Hochqualifizierten haben. Um hoch qualifizierte Arbeitskräfte besteht international ein Wettbewerb. Der internationale und interregionale Vergleich basiert daher auf einem fixen verfügbaren Einkommen des Arbeitnehmers nach Steuern und Abgaben. Mit anderen Worten geht der Vergleich davon aus, dass der Arbeitgeber sämtliche Steuern und Abgaben des Arbeitnehmers über ein höheres Gehalt kompensiert. Die Ermittlung dieser Steuer- und Abgabenbelastung erfolgt mittels eines Simulationsmodells (für weitere Details siehe den grauen Kasten am Ende des Executive Summary). Abbildung 3 zeigt die Ergebnisse des BAK Taxation Index für Hochqualifizierte 2013. Daraus ergeben sich folgende Eckpunkte: Bezogen auf die Kantonshauptorte beträgt die Spannweite der effektiven Steuer- und Abgabenbelastungen zwischen den 13 Kantonen 9.9 %-Punkte. Die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Zug führen weiterhin den Index an. Der Kanton Zug weist wie in den Vorjahren mit 23.3% den niedrigsten effektiven Durchschnittssteuersatz auf. Die Ostschweizer Kantone und Zürich folgen. Basel-Stadt, ein Standort der Nordwestschweiz, weist indes eine um 1 %-Punkt niedrigere Belastung auf als St. Gallen. Bern liegt dicht dahinter mit dem im Ranking der 13 Kantone jedoch höchsten Effektivsteuersatz von 33.2%. Abbildung 3: BAK Taxation Index 2013, Hochqualifizierte EATR (in %) 35 30 27.9 28.9 29.3 29.4 30.0 31.0 31.9 32.9 33.2 25.7 25 23.3 23.9 24.1 20 15 10 5 0 Zug Schwyz Obwalden Nidwalden Glarus Zürich Thurgau Appenzell AR Graubünden Schaffhausen Basel-Stadt St. Gallen Bern Anmerkung: Die Steuer- und Abgabenbelastung bezieht sich auf den Kantonshauptort. Der BAK Taxation Index gibt den Standardfall eines alleinstehenden hochqualifizierten Arbeitnehmers ohne Kinder mit einem verfügbaren Einkommen von EUR 100 000 (zu Preisen des Jahres 2010) wieder. Den Berechnungen liegt ein durchschnittlicher Wechselkurs über die letzten vier Jahre in Höhe von 1.320 CHF/EUR zugrunde. Quelle: ZEW/BAKBASEL 4 BAKBASEL

BAK Taxation Index 2013: Schweiz Die weiteren Analysen des Berichts lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die in Abbildung 4 veranschaulichten Veränderungen der Steuerbelastung für hoch qualifizierte Arbeitskräfte seit dem vorigen Jahr zeigen keine klare Tendenz. Werden etwaige Wechselkursund Preisveränderungen ausgeklammert, so reduzierte Basel-Stadt die Steuerlast auf den Einsatz Hochqualifizierter (-0.4 %-Punkte), während Schwyz (+0.6 %-Punkte) und St. Gallen (+0.7 %- Punkte) die Steuern leicht erhöhten. Alle weiteren Kantone modifizierten ihre Steuersätze nur sehr geringfügig bzw. gar nicht. Falls Änderungen erfolgten, so betrafen diese am häufigsten die Beiträge an die Familienausgleichskassen, die Steuerfüsse sowie die Tarife der Staatssteuer. Familien werden in allen Kantonen entlastet. Die Steuer- und Abgabenbelastungen bei Beschäftigung eines verheirateten Hochqualifizierten mit zwei Kindern betragen zwischen 16.3% in Zug und 25.8% in Bern. Die Berücksichtigung verschiedener Einkommenshöhen neben dem Standardfall eines verfügbaren Einkommens von EUR 100 000 werden auch ein niedriges verfügbares Einkommen von EUR 50 000 und ein hohes von EUR 200 000 betrachtet zeigt in allen Kantonen deutlich den Progressionsverlauf der Bundes- und in den meisten Kantonen der Staatssteuer. Die niedrigste Spannweite der Steuerbelastungen zwischen dem niedrigen und dem hohen Einkommensniveau hat Obwalden mit 8.7 %-Punkten. Auf der oberen Einkommensstufe schafft es Obwalden gemeinsam mit Schwyz auf den zweiten Platz in der Rangfolge. Wie bei den Ergebnissen für die Unternehmen zeigt sich auch bei der Steuerbelastung auf den Einsatz hoch qualifizierter Arbeitskräfte Variation innerhalb der Kantone. Wiederum betrachtet der Bericht zusätzlich zu den Kantonshauptorten auch die Gemeinden mit den höchsten und niedrigsten Steuerbelastungen, ab einer Einwohnerzahl von 2 000. Nunmehr führt die Gemeinde Wollerau (Kanton Schwyz) mit einer Steuerbelastung von 19.7% das erweiterte Ranking klar an. Abbildung 4: 0.8 Veränderung der EATR 2013-2012 (in %-Punkten), Hochqualifizierte 0.7 0.6 0.6 0.4 0.2 0.1 0.1 0.0-0.2-0.1-0.4-0.4-0.6 Zug Schwyz Obwalden Nidwalden Glarus Zürich Thurgau Appenzell AR Graubünden Schaffhausen Basel-Stadt St. Gallen Bern Anmerkung: Die Steuer- und Abgabenbelastung bezieht sich auf den Kantonshauptort. Bei den Veränderungen 2013-2012 sind Wechselkurs- und Preisveränderungen ausgeklammert. Quelle: ZEW/BAKBASEL BAKBASEL 5

Was ist der BAK Taxation Index? Der BAK Taxation Index berechnet quantitativ und objektiv vergleichbare Indikatoren zur Steuerbelastung. Der BAK Taxation Index analysiert und vergleicht die Steuerbelastung für Unternehmen und hochqualifizierte Arbeitskräfte weltweit in über 80 Standorten in hochindustrialisierten Ländern. Er erschien erstmalig im Jahr 2001 und wird regelmässig aktualisiert. Das letzte vollständige Update mit internationalem Vergleich wurde 2011 vorgenommen (publiziert im Dezember 2011), die letzte Aktualisierung der Steuerbelastungen der Schweizer Kantone erfolgte im Sommer 2013. Die nächste umfassende Aktualisierung mit allen internationalen Standorten wird Anfangs 2014 publiziert. Im BAK Taxation Index für Unternehmen wird die effektive, bei einem Unternehmen anfallende Steuerbelastung gemessen. Dabei werden sämtliche relevanten Steuern inklusive der jeweiligen Regeln zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage, beispielsweise Abschreibungsregeln, berücksichtigt. Dies ermöglicht sinnvolle internationale Belastungsvergleiche einzelner Standorte. Allein auf tarifliche Steuersätze abzustellen würde zu einer verzerrten Darstellung der Steuerbelastung führen. Die zentrale Kennzahl der Unternehmenssteuerbelastung ist die effektive Durchschnitts-steuerbelastung (effective average tax rate, EATR). Diese zeigt die Belastung auf eine beispielhafte, hochrentable Investition eines Unternehmens. Die EATR gilt als die steuerlich relevanteste Kennzahl in Bezug auf Unternehmensstandortentscheidungen bzw. -ansiedlungen. Die Studie zeigt auch weitere Kennzahlen. Im BAK Taxation Index für Hochqualifizierte wird die effektive, bei hoch qualifizierten Arbeitnehmenden anfallende Steuerbelastung gemessen. Dabei werden sämtliche relevanten Steuern inklusive der jeweiligen Regeln zur Bemessungsgrundlagenermittlung berücksichtigt, z.b. die Abzugsfähigkeit von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Altersvorsorge. Eingeschlossen sind auch Sozialversicherungsabgaben, soweit diese steuerlichen Charakter haben und direkt vom Arbeitgeber abgeführte Abgaben. Dies ermöglicht sinnvolle internationale Belastungsvergleiche einzelner Standorte. Allein auf tarifliche Steuersätze abzustellen würde zu einer verzerrten Darstellung der Steuerbelastung führen. Die zentrale Kennzahl ist die effektive Durchschnittssteuerbelastung (effective average tax rate, EATR). Sie wird ermittelt als impliziter Steuersatz (in %) bezogen auf die Bruttoarbeitskosten, also Bruttolohn zuzüglich aller Steuern und Abgaben des Arbeitgebers für diese Arbeitskraft. Diese Kennzahl gibt im BAK Taxation Index die effektive Steuerbelastung für einen hochqualifizierten Arbeitnehmer (alleinstehend, ohne Kinder) mit einem Einkommen nach Steuern von 100'000 Euro an. Währungsunterschiede zum Euro werden mit dem jeweiligen Wechselkurs der vergangenen vier Jahre berücksichtigt. Für die Schweiz bemisst sich der Wechselkurs im Update 2013 nach den Jahren 2009 bis 2012, er beträgt 1.320 CHF/EUR. Steigenden Preisen wird seit der Update-Phase 2013 über eine Indexierung des verfügbaren Einkommens Rechnung getragen. Das Basisjahr ist 2010. Die effektiven Steuer- und Abgabenbelastungen auf den Einsatz hoch qualifizierter Arbeitskräfte werden im Update 2013 daher im Standardfall bezüglich eines verfügbaren Einkommens von EUR 105 268 berechnet. Die Diskussion um die Wettbewerbsfähigkeit einer Region und ihrer Attraktivität als Unternehmens- und Wohnstandort sollte jedoch nicht allein auf die Steuerbelastung eingeengt werden. Vielmehr spielen weitere Standortfaktoren eine mindestens ebenso wichtige Rolle (z. B. Innovationsfähigkeit, Lebensqualität, Regulierungen, etc.). Für weitere Informationen zum BAK Taxation Index konsultieren Sie bitte unsere Webseite www.baktaxation.ch. 6 BAKBASEL