1. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse des EU-Gas- Stresstests hinsichtlich Brandenburgs?



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Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/709 Antwort der Landesregierung Kleine Anfrage 234 der Abgeordneten Heide Schinowsky der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/521 Konsequenzen aus dem EU-Gas-Stresstest für Brandenburg Einleitung Die EU-Kommission hat 2014 vor dem Hintergrund der andauernden Konflikte in der Ukraine einen Gas-Stresstest 1 für den Fall durchgeführt, dass ein 6-monatiger Gaslieferboykott durch Russland erfolgen sollte. Die Ergebnisse wurden im Oktober letzten Jahres veröffentlicht. Auf Basis des Gas-Stresstests empfiehlt die EU- Kommission, im Krisenfall möglichst Marktsignale zu nutzen, um Engpässen zu begegnen. Staatliche Eingriffe auf regionaler Ebene sollen zudem sorgfältig vorbereitet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse des EU-Gas- Stresstests hinsichtlich Brandenburgs? 2. Welche Eingriffe bereitet die Landesregierung vor und wie erfolgt diese Vorbereitung? 3. Welche Auswirkungen eines russischen Gas-Boykotts erwartet die Landesregierung im Falle eines Gasboykotts auf hiesige Unternehmen und Haushalte? 4. Welche Empfehlungen an Haushalte, Unternehmen, Kraftwerksbetreiber und Kommunalverwaltungen gibt die Landesregierung auf Basis der Stresstest-Ergebnisse und der vorzubereitenden Eingriffe? 5. Besteht vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Gas-Stresstest die Notwendigkeit zu Änderungen an der Energiestrategie 2030 der Landesregierung? 1 Pressemitteilung der Kommission dazu: http://europa.eu/rapid/press-release_ip-14-1162_de.htm (Die Originaldokumente können z.z. wegen einer Überarbeitung des Internetauftritts nicht abgerufen werden, jedoch werden die Links dorthin zeitnah auf der Seite der Pressemitteilung wieder verfügbar sein.) Datum des Eingangs: 25.02.2015 / Ausgegeben: 03.03.2015

6. Wie bereitet sich die Landesregierung auf die Zusammenarbeit mit den potentiell stärker betroffenen osteuropäischen Staaten vor, um durch eine verbesserte Zusammenarbeit mögliche Versorgungsengpässe zu minimieren? 7. Inwieweit hält die Landesregierung es angesichts der hohen Öl- Abhängigkeit gegenüber Russland für notwendig, Stresstests hinsichtlich eines Ölboykott-Szenarios durchzuführen? 8. Welche Strategie verfolgt das Land Brandenburg, um langfristig die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen zu reduzieren? 9. Welche Rolle kann die Braunkohle bei der Bewältigung der Folgen eines möglichen Gasboykotts für Brandenburg spielen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse des EU-Gas-Stresstests hinsichtlich Brandenburgs? zu Frage 1: Das Ergebnis des EU-Gas-Stresstests stellt im Kern fest, dass beim Wegfall der russischen Gasimporte ein Großteil der EU-Mitgliedstaaten diese kompensieren können, sofern der Lieferstopp nicht über 6 Monate hinausgeht. In Deutschland, das bis zu 40 Prozent von russischen Gaslieferungen abhängig ist, reicht auch aufgrund der Erfahrungen von 2009 die unterirdische Speicherkapazität im Regelfall für bis zu 80 Tage Vollversorgung. Zudem besitzt Deutschland ein diversifiziertes Pipelinesystem und ist mit allen umliegenden Ländern gut vernetzt. Frage 2: Welche Eingriffe bereitet die Landesregierung vor und wie erfolgt diese Vorbereitung? zu Frage 2: Die Gasversorgung in Deutschland und somit auch in Brandenburg ist im hohen Maße sicher und zuverlässig. Mit der sog. Winterverordnung SoS-VO (VO(EU)Nr. 994/2010) werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen geschützten Kundenkreis zu definieren, nationale Präventions- und Notfallpläne zu erstellen sowie eine Infrastruktur- und einen Versorgungsstandard einzurichten. Bei der Erarbeitung des Präventions- und Notfallplans der Bundesregierung wirkt das Land Brandenburg wie auch die anderen Bundesländer mit. Die erforderlichen nationalen Rahmenbedingungen und Gestaltungsrechte für Unternehmen und Behörden sind im Energiewirtschaftsgesetz, dem Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz 1975 -EnSiG) und der Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise (GasSV) verankert. Frage 3:

Welche Auswirkungen eines russischen Gas-Boykotts erwartet die Landesregierung im Falle eines Gasboykotts auf hiesige Unternehmen und Haushalte? zu Frage 3: Das Erdgasversorgungssystem von Brandenburg steht im Verbund mit den deutschen sowie den europäischen Erdgasnetzen. Eine allein auf Brandenburg bezogene Analyse der möglichen Auswirkungen eines Lieferboykotts durch Russland ist folglich nicht möglich. Auf einen Krisenfall ist Deutschland mit dem Präventions- und dem Notfallplan Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorbereitet. Zudem kommt das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (ewi) im Oktober 2014 auf folgende Ergebnisse für Deutschland: Bei einem durchgängigen Lieferboykott durch Russland kommt es in Deutschland ab dem 6. Monat zu einer Unterversorgung von weniger als 5 %. Die Unterversorgung steigt ab dem 9. Monat auf 10-25 % an. Im Energienotfall würden die nachstehenden Gruppen in absteigender Reihenfolge mit Erdgas beliefert werden: 1. geschützte Kunden wie Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen sowie die Fernwärmeversorgung, 2. Gaskraftwerke, die für die Energieversorgung unverzichtbar sind, 3. Industrie, 4. übrige Gaskraftwerke. Frage 4: Welche Empfehlungen an Haushalte, Unternehmen, Kraftwerksbetreiber und Kommunalverwaltungen gibt die Landesregierung auf Basis der Stresstest-Ergebnisse und der vorzubereitenden Eingriffe? zu Frage 4: Im Grunde können die Empfehlungen der EU-KOM aus den Erkenntnissen des Stresstestes für alle Betroffenen nahezu Eins zu Eins übernommen bzw. weitergegeben werden. Das heißt beispielsweise: - Kapazitätsmaximierung auf den Verbindungsleitungen - Optimierung der Nutzung von Speicheranlagen - Rechtzeitige Umsetzung von Infrastrukturprojekten - Einhaltung des Versorgungsstandards gemäß der Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung (SoS-VO) - Maximierung des Brennstoffwechselpotenzials und betriebliche Umsetzung - Umsetzung kurzfristiger Energieeffizienz- und Nachfragedämpfungsmaßnahmen - Mehr Transparenz/Informationsfluss und Zusammenarbeit aller Akteure - Brennstoffumstellung bei der Fernwärme und der Kraft-Wärme-Kopplung in Haushalten und in der Industrie Frage 5: Besteht vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Gas-Stresstest die Notwendigkeit zu Änderungen an der Energiestrategie 2030 der Landesregierung? zu Frage 5:

Die Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg zielt auf eine klimaverträgliche, wirtschaftliche, sichere und gesellschaftlich akzeptierte Energieversorgung. Die Energiestrategie 2030 versteht sich nicht als Notfallplan, sondern als strategisches Papier der Landesregierung. Die Ergebnisse des Gas-Stresstests werden bei der Weiterentwicklung der Energiestrategie, speziell im Katalog der strategischen Maßnahmen, berücksichtigt. Frage 6: Wie bereitet sich die Landesregierung auf die Zusammenarbeit mit den potentiell stärker betroffenen osteuropäischen Staaten vor, um durch eine verbesserte Zusammenarbeit mögliche Versorgungs-engpässe zu minimieren? zu Frage 6: Gemäß Artikel 4 der europäischen Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung (VO(EU)Nr.994/2010) müssen die Mitgliedsstaaten einen Präventionsplan mit den für die Risikobeseitigung oder Eindämmung notwendigen Maßnahmen sowie einen Notfallplan mit Maßnahmen zur Beseitigung oder Eindämmung der Folgen einer Störung aufstellen und der EU-KOM übermitteln. Die Bundesregierung hat die bestehenden Pläne von 2012 bzw. 2013 überarbeitet und Ende 2014 den Landesregierungen zur Abstimmung vorgelegt. Es ist davon auszugehen, dass die Endfassung Mitte 2015 vorliegen wird. Frage 7: Inwieweit hält die Landesregierung es angesichts der hohen Öl-Abhängigkeit gegenüber Russland für notwendig, Stresstests hinsichtlich eines Ölboykott-Szenarios durchzuführen? zu Frage 7: Wie alle 28 EU-Mitgliedstaaten ist auch Deutschland nach der europäischen Ölbevorratungsrichtlinie 2009/119/EG verpflichtet, einen Mindestvorrat an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten. Danach müssen Erdöl und Erdölerzeugnisse in Höhe der nach Deutschland in einem Zeitraum von 90 Tagen netto eingeführten Mengen vorgehalten werden. Dieser strategische Öl-Vorrat könnte also einen vollständigen Ausfall aller Importe für drei Monate ausgleichen. Weiterhin haben die OPEC-Staaten, allen voran Saudi-Arabien, größere Reservekapazitäten, d.h. die Möglichkeit, innerhalb weniger Wochen die Ölförderung zu erhöhen. Dadurch können z.b. saisonale Nachfragespitzen oder vorübergehende Ausfälle ausgeglichen werden. Vor diesen Hintergründen wird ein Öl-Stresstest für nicht zwingend notwendig angesehen. Frage 8: Welche Strategie verfolgt das Land Brandenburg, um langfristig die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen zu reduzieren? zu Frage 8: Wie bereits in der Antwort zur Frage 5 erwähnt, formuliert die Energiestrategie 2030 die politische Zielsetzung und die Umsetzungsprozesse. Ganzheitlich kann Versorgungssicherheit nur mit der Nutzung heimischer Energieträger, wie Braunkohle oder auch Erdöl und Erdgas, einem massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien, dem

Ausbau und der Modernisierung von Energienetzen und Energiespeichern und der Steigerung der Energieeffizienz gewährleistet werden. Die Landesregierung unterstützt seit vielen Jahren über das REN-Programm Projekte in den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien sowie regionale und kommunale Energiekonzepte. Seit 2013 werden auch Speicherprojekte gefördert. Dieses Förderspektrum soll in den Folgejahren mit dem RENplus Nachfolgeprogramm fortgesetzt werden. Frage 9: Welche Rolle kann die Braunkohle bei der Bewältigung der Folgen eines möglichen Gasboykotts für Brandenburg spielen? zu Frage 9: Erdgas wird in Brandenburg vorrangig zur Wärmeerzeugung genutzt. Braunkohle hingegen wird überwiegend zur Stromerzeugung genutzt, weshalb sich ihre Rolle bei der Bewältigung der Folgen eines möglichen Gasboykotts auf den Stromsektor konzentriert.