TOP. 4.) Prüfung des Voranschlages für das Finanzjahr 2018 durch die Bezirkshauptmannschaft; zur Kenntnisnahme Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt: Der Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft ist dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis zu bringen. Ordentlicher Haushalt: Wirtschaftliche Situation: Prüfungsbericht zum Voranschlag 2018 der Marktgemeinde Riedau Der o.h. wurde bei einem Budgetvolumen von 3.849.400 Euro ausgeglichen veranschlagt. Im Vergleich dazu wies der VA 2017 einen Fehlbetrag von 70.200 Euro aus, wobei im Gegensatz dazu das endgültige Rechnungsergebnis voraussichtlich mit einem Überschuss von etwa 114.600 Euro erstellt werden kann. Im VA 2018 sind im Vergleich mit dem VA 2017 wesentliche Veränderungen vor allem in den nachfolgenden Bereichen festzustellen: VA 2017 VA 2018 Differenz Einnahmen Strukturfonds Gemeindefinanzierung Neu 0 121.600 121.600 Ertragsanteile 1.634.900 1.686.600 51.700 Gemeindesteuern und -abgaben 849.900 869.600 19.700 Finanzzuweisung 24 Abs. 2 FAG 2017 0 11.000 11.000 Ausgaben Sozialhilfeverbandsumlage 550.600 601.600 51.000 Krankenanstaltenbeitrag 426.000 464.600 38.600 Allgemeine Rücklagenzuführungen o.h. 0 27.900 27.900 Instandhaltungen 91.400 117.400 26.000 Abgangsdeckung Pfarrcaritas-Kindergarten 135.200 148.500 13.300 Gastschulbeiträge Berufsschulen 26.600 37.200 10.600 Fremdfinanzierungen 241.500 230.000-11.500 Personal inkl. Pensionen 807.800 790.300-17.500 Anteilsbeiträge o.h. für ao.h.: Allgemeine Geldmittel des o.h. für ao. Investitionen wurden im Umfang von 1.800 Euro vorgesehen (VA 2017: kein Ansatz). Verwendung der zweckgebundenen Einnahmen: Zu den Interessenten- und Aufschließungsbeiträgen von insgesamt 52.800 Euro ist die zweckgewidmete Verwendung im o.h. (5.000 Euro) bzw. ao.h. (47.800 Euro) vorgesehen. Rücklagen: 18
Nachdem 2018 Zugänge von 27.900 Euro (überschüssige Mittel des o.h. bzw. Ansparmittel für ao. Projekte) und Entnahmen von 38.400 Euro (ao. Investitionen bei der Kanalanlage) budgetiert wurden, errechnet sich Ende 2018 ein Rücklagenbestand von 268.300 Euro. Festzustellen ist, dass der Rücklagennachweis teilweise falsch erstellt wurde. Fremdfinanzierungen: Darlehen: Eine Neuverschuldung ist 2018 nicht vorgesehen. Der Netto-Schuldendienst des o.h. (bereits abzüglich der Einnahmen aus Finanzierungszuschüssen) wurde mit 53.900 Euro budgetiert (VA 2017: 63.400 Euro). Es wird darauf hingewiesen, dass im Schuldennachweis das Darlehen ÖBB-Projekt (Stand Ende 2018: 255.500 Euro) nicht unter der Schuldenart 2, sondern korrekterweise unter der Schuldenart 1 darzustellen ist. Falls bei der Marktgemeinde noch Siedlungswasserbaudarlehen mit einer auf 33 Jahre gestreckten Laufzeit bestehen, wird auf die Ausführungen im VA-Erlass aufmerksam gemacht, wonach eine Reduktion auf die Laufzeit der entsprechenden Zuschusspläne möglich ist und geprüft werden sollte. Leasing: Belastungen aus Leasing-Verpflichtungen wurden in Höhe von insgesamt 81.900 Euro vorgesehen (VA 2017: 82.000 Euro). Haftungen: Die Annuitäten für die anteiligen Darlehen des RHV Mittleres Pramtal wurden mit 94.200 Euro budgetiert (VA 2017: 96.100 Euro). Fremdfinanzierungsquote: Bei Umlegung des aus den angeführten Fremdfinanzierungen resultierenden Aufwands von 230.000 Euro auf die Einnahmen des o.h errechnet sich eine Belastungsquote von ca. 6 %, die sich bei Berücksichtigung des Ausgabendeckungsgrades bei der WVA (ca. 91 %) und der ABA (mehr als 100 %) auf akzeptable ca. 2,8 % vermindert. Öffentliche Einrichtungen: Bei den betrieblichen Einrichtungen der Marktgemeinde errechnen sich die nachfolgenden Ergebnisse - zum Vergleich sind die Ergebnisse des VA 2017 vorangestellt: Bereich VA 2017 VA 2018 Überschuss Abgang Überschuss Abgang Schulausspeisung 13.400 14.800 Kindergarten (Caritas) 147.500 158.700 Krabbelstube 45.500 45.000 Musikschule 21.000 20.700 Abfallbeseitigung ausgeglichenes Ergebnis 600 Freibad 84.800 76.100 Wasserversorgung 28.100 17.900 19
Abwasserentsorgung 121.400 115.900 Zur Schulausspeisung wird angemerkt, dass diese grundsätzlich ausgabendeckend zu führen ist. Es werden daher Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsergebnisses empfohlen. Der Fehlbetrag errechnet sich ohne Berücksichtigung der Gastbeiträge und der Leasingbelastungen. Gebührenhaushalt: In der Schulausspeisung entspricht der Kindertarif (5-Tagesanmeldung) mit 2,60 Euro den Landesvorgaben. Der Erwachsenentarif liegt mit 4 Euro über der Mindestvorgabe von 3,50 Euro. Die Wasser- bzw. Kanalanschlussgebühren entsprechen mit mind. 1.972 Euro bzw. 3.290 Euro den Landesvorgaben. Die Wasserbezugs- bzw. Kanalbenützungsgebühren liegen lt. den Gebührenkalkulationen je m³ mit 1,67 Euro bzw. 3,88 Euro über den Landesrichtsätzen von 1,53 Euro bzw. 3,75 Euro. Der Kostenbeitrag für das Begleitpersonal beim Kindergartentransport liegt mit 13 Euro je Kind und Monat über der Mindestempfehlung des Landes. Investitionen: Investitionen wurden im o.h. im Gesamtumfang von 17.500 Euro vorgesehen, die sich bei Berücksichtigung gegenverrechenbarer Einnahmen (Interessentenbeiträge WVA/ABA von 5.000 Euro sowie LZ Musikschule von 900 Euro) mit 11.600 Euro vermindert darstellen (VA 2017: 4.900 Euro). Feuerwehrwesen: Der für die Feuerwehr budgetierte Netto-Aufwand bewegt sich mit insgesamt 19.600 Euro bzw. rd. 9,10 Euro pro Einwohner innerhalb des bezirksweiten Durchschnittswertes. Dienstpostenplan: Der dem VA angefügte Dienstpostenplan entspricht der letztmaligen Genehmigung der Aufsichtsbehörde vom 10.7.2017 (GR-Beschluss vom 16.3.2017). Der für 2018 beschlossene Dienstpostenplan hat sich gegenüber dieser Genehmigung nicht verändert. Außerordentlicher Haushalt: Der ao.h. wurde bei Einnahmen von 384.100 Euro und Ausgaben von 391.200 Euro mit einem Fehlbetrag von 7.100 Euro veranschlagt. Der Fehlbetrag entfällt auf die Vorhaben Straßenbau Siedlungsgebiete (5.800 Euro) und Bauhof Bahnhofstraße (1.300 Euro). Auf die Bestimmungen des 75 Abs. 5 der Oö. GemO 1990 wird hingewiesen. Die Finanzierung der Vorhaben ist mit Ausnahme des Projektes Bauhof Bahnhofstraße (diesbezüglich wird auf die Stellungnahme des Landes - Direktion Umwelt- und Wasserwirtschaft, Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik - vom 31.10.2017 verwiesen) gesichert. Festzustellen ist, dass lt. aufsichtsbehördlicher Finanzierungsgenehmigung vom 23.08.2016 für das Projekt Straßenbau 2018 und 2019 BZ-Tranchen von je 40.000 Euro vorgemerkt sind, die im VA 2018 bzw. in der Mittelfristigen Investitionsplanung 2018 bis 2022 keine 20
Berücksichtigung fanden. Auch das Projekt Kommunalfahrzeugankauf wurde nicht berücksichtigt, zu dem lt. Finanzierungsgenehmigung der Aufsichtsbehörde vom 14.12.2017 BZ-Mittel von 11.800 Euro vorgemerkt sind (ein Teil von 6.000 Euro wurde bereits im Februar 2018 flüssig gemacht). Es wird angenommen, dass die angeführten BZ-Mittel im VA 2018 und auch in der Mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2022 zu berücksichtigen gewesen wären. Die Bestimmungen des 80 Abs. 2 Oö. GemO 1990 werden in Erinnerung gerufen, wonach Vorhaben im laufenden Jahr nur insoweit begonnen und fortgeführt werden dürfen, als die dafür vorgesehenen Einnahmen vorhanden oder rechtlich und tatsächlich gesichert sind. Mittelfristiger Finanzplan (MFP): Der Gemeinderat hat mit dem VA 2018 den MFP 2018 bis 2022 mitbeschlossen. Bei den Freien Budgetspitzen sind 2018 bis 2022 schrittweise bzw. deutliche Anstiege von 46.600 Euro auf 315.800 Euro prognostiziert. Im Mittelfristigen Investitionsplan sind 2019 bis 2022 bei einem Ausgabevolumen von 60.400 Euro keine neuen Vorhaben bzw. keine Einbringung von Eigenanteilen der Marktgemeinde vorgesehen. Weitere Feststellungen: Der Bürgermeister hat gemäß 76 der Oö. GemO 1990 bzw. 1 der Oö. GemHKRO den Entwurf des VA für das kommende Finanzjahr dem Gemeinderat so zeitgerecht vorzulegen, dass dieser noch vor Beginn des Finanzjahres beraten und beschlossen werden kann. Im VA fehlt ein Vorbericht mit den entsprechenden Erläuterungen gemäß 14 Abs. 3 Oö. GemHKRO. Korrektur der Einwohnerzahl nach ZMR 31.10.2016 von 2.188 auf 2.063 und nach dem Stichtag GR-Wahl 2015 von 2.172 auf 2.163. Kontierungshinweise: HHst. Text richtige PGr. 1+2/2321/xxx Nachmittagsbetreuung VS UA 2118 od. 9 1+2/2322/xxx Nachmittagsbetreuung NMS UA 2128 od. 9 Schlussbemerkungen: Der VA 2018 wird zur Kenntnis genommen. Die im Bericht angeführten Feststellungen sind zu beachten. Die Haushaltsgebarung der Marktgemeinde stellte sich trotz ihrer vergleichsweise guten Finanzkraft (lt. den Ergebnissen 2016 oö.- bzw. bezirksweit auf dem 109. bzw. 7. Rang positioniert) im Zeitraum 2006 bis 2014 durchgehend defizitär dar. Die Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichts gelang schließlich 2015 und verläuft die Finanzgebarung seither positiv. Anhand der mittelfristig prognostizierten Freien Budgetspitzen kann auch in den nächsten Jahren von einer positiven Finanzlage ausgegangen werden. 21
Entsprechend den Richtlinien der Gemeindefinanzierung Neu errechnet sich für neue ao. Projekte der Marktgemeinde Riedau, die sich über der Geringfügigkeitsgrenze von 50.000 Euro bewegen, eine Förderquote von 49 %, womit auf die Marktgemeinde ein Eigenanteil von 51 % entfällt. Im Mittelfristigen Investitionsplan sind 2019 bis 2022 keine neuen Vorhaben vorgesehen. Der Bürgermeister bittet um Wortmeldungen. GR. Kopfberger stellt eine Frage zum Strukturfonds, der Bürgermeister gibt dazu Antwort. Weiters stellt GR. Kopfberger die Frage, ob der Strukturfonds irgendwo ein Ersatz für Bedarfszuweisungsmittel ist. Bgm. Schabetsberger: für bestimmte Projekte gibt es BZ-Mittel und für die Gemeinde ist ein gewisser Prozentsatz vorgegeben. GR. Kopfberger stellt noch einzelne Fragen, die vom Bürgermeister beantwortet werden. 22