Europäisches Umweltrecht und das internationale Klimaregime der Vereinten Nationen

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Transkript:

Europäisches Umweltrecht und das internationale Klimaregime der Vereinten Nationen Dissertation Zur Erlangung des akademischen Grades des Doktors der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz, Rechtswissenschaftliche Fakultät vorgelegt von: Pietro Brambilla Tag der mündlichen Prüfung: 15. Januar 2004 Referent: Prof. Dr. Kay Hailbronner Referent: Prof. Dr. Rainer Hausmann

Gliederung Gliederung EUROPÄISCHES UMWELTRECHT UND DAS INTERNATIONALE KLIMAREGIME DER VEREINTEN NATIONEN 1 Einleitung 1 A. Die Ausgangssituation 1 B. Zielsetzung der Arbeit 2 C. Gang der Untersuchung 3 Erster Teil Problemdarstellung 5 A. Der wissenschaftliche Kenntnisstand 5 I. Klima 5 II. Klimasystem 6 III. Der natürliche Treibhauseffekt 6 IV. Der anthropogene Treibhauseffekt 7 V. Die klimarelevanten Spurengase 7 1.Quelle der klimarelevanten Spurengase 8 2.Das Treibhauspotential der Spurengase 9 VI. Mögliche Folgen für das Klima 10 B. Die Besonderheit der Klimaproblematik 11 I. Globales Umweltproblem 12 II. Querschnittsaufgabe 12 III. Rückhaltetechniken nicht rentabel 14 IV. Natürliche Gase 14

V. Große Unsicherheiten 14 1.Ob der anthropogenen Klimaänderung 15 2.Umfang und Folgen der Klimaänderung 15 C. Ergebnis 16 Zweiter Teil Darstellung des internationalen Klimaschutzrechts 19 A. Definition und Einordnung des Klimaschutzes im Völkerrecht und der Weg zum internationalen Klimaregime 19 I. Der Umweltschutz im Völkerrecht 19 1.Rechtsquellen des Völkerrechts 20 2.Entwicklung des allgemeinen Umweltvölkerrechts 21 II. Klimaschutz im Völkerrecht 24 1.Definition des Klimaschutzes 24 2.Die Entstehung des Klimaregimes 25 a) Der Begriff des Regimes im Umweltvölkerrecht 25 aa) Der klassische völkerrechtliche Regimebegriff 25 bb) Regimebegriff der Wissenschaft der Internationalen Beziehungen 26 cc) Die Ausdehnung des Regimebegriffs in der modernen Völkerrechtswissenschaft 27 dd) Ergebnis 27 b)der Weg zur Entstehung des Klimaregimes - das Aufkommen der Klimaproblematik im Völkerrecht 28 aa) Die wissenschaftliche Anfangsphase 28 bb) Die politische Annäherung an die Klimaproblematik 30 B. Instrumente des Klimaregimes 33 I. Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) 33 1.Die Ausarbeitung der Klimarahmenkonvention 33 2.Der Inhalt des Rahmenübereinkommens 35 a) KRK als Völkerrechtlicher Vertrag 35 b) Präambel und Begriffsdefinition 36 II

aa) Präambel 36 bb) Begriffsdefinitionen 38 c) Materielle Bestimmungen 39 aa) Zielsetzung 39 bb) Grundsätze des Art. 3 42 (1) Gemeinsame aber unterschiedliche Verantwortlichkeit 43 (2) Spezielle Bedürfnisse der Entwicklungsländer 43 (3) Vorsorgeprinzip mit ökonomischer Klausel 43 (4) Prinzip der nachhaltigen Entwicklung 44 (5) Förderung eines tragfähigen und offenen Wirtschaftssystems 44 cc) Verpflichtungen 45 (1) Allgemeine Verpflichtungen 46 (2) Verpflichtungen für die in Anhang I aufgeführten Parteien49 (3) Verpflichtungen für die in Anhang II aufgeführten Vertragsparteien 53 d) Institutionen und Mechanismen der KRK 55 aa) Die Konferenz der Vertragsparteien 55 bb) Das Sekretariat 56 cc) Die Nebenorgane 56 dd) Der Finanzierungsmechanismus 57 ee) Die Mechanismen zur Streitbeilegung und Umsetzungskontrolle 58 e) Verfahrensbestimmungen 59 f) Bewertung 60 II. Das Protokoll von Kyoto 62 l.die Weiterentwicklung der KRK und der Abschluss des Kyoto- Protokolls 62 a) Die Vertragsparteienkonferenz l-7(berlin) 62 b) Die Sitzungen der AGBM 63 c) Zweite Vertragsparteienkonferenz (COP 2) 64 d) Dritte Vertragsparteienkonferenz (COP 3) 65 e) Die Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls auf den folgenden Vertragsparteienkonferenzen (COP 4-7) 66 2.Der Inhalt des Kyoto-Protokolls 68 III

a) Materielle Bestimmungen 68 aa) Verpflichtungen aller Vertragsparteien 69 bb) Verpflichtungen der Anhang I Parteien 69 (1) Quantifizierten Emissionsbegrenzungs- und - reduktionsverpflichtungen 69 (2) Gemeinsame Erfüllung nach Art. 4 KP 72 (3) Pflicht zur Einrichtung nationaler Berichtssysteme, Art. 5 KP 74 (4) Erweiterte Berichtspflichten 75 cc) Flexible Mechanismen zur Erreichung der Reduzierungsverpflichtungen 75 (1) Gemeinsame Umsetzung durch die Industrieländer (Joint Implementation, JI), Art. 6 KP 76 (2) Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung, Art. 12 KP 77 (3) Möglichkeit des Emissionshandels, Art. 17 KP 78 b) Institutionen und Mechanismen 79 aa) Plenarorgan des Kyoto-Protokolls 79 bb) Sekretariat 80 cc) Nebenorgane 80 dd) Finanzierungsmechanismus 80 c) Verfahrensbestimmungen 81 aa) Änderungsverfahren 81 bb) In Kraft treten 82 3.Ausblick 83 Dritter Teil Die völkerrechtliche Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft am Klimaregime 85 A. Völkerrechtliche Gesichtspunkte der Teilnahme der EG am Klimaregime 85 I. Völkerrechtsfähigkeit der EG und der EU 86 1.Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen 86 2.Rechtsnatur der EG und der EU 87 a) Völkerrechtliche Einordnung der EG 87 b) Völkerrechtliche Einordnung der EU 88 IV

3.Völkerrechtliche Handlungsfähigkeit von EG und EU 88 a) Völkerrechtliche Handlungsfähigkeit der EG 89 b) Völkerrechtliche Handlungsfähigkeit der EU 90 4.Ergebnis 92 II. Völkerrechtliche Beteiligungsklausel 93 B. Umfang der Völkerrechtsfähigkeit der EG 95 I. Die allgemeinen Grundsätze der EG Verbandskompetenz 96 1.Natur der Vertragsschlusskompetenz 96 a) Allgemeine Vertragsschlusskompetenz 96 b) Ausdrückliche Kompetenzen 97 c) Implizite Kompetenzen 98 2.Abgrenzung der EG Verbandskompetenz 101 a) Ausschließliche Kompetenz 101 b) Konkurrierende Kompetenz 102 c) Parallele Kompetenzen 103 3.Subsidiaritätsprinzip 103 a) Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung 104 b) Subsidiaritätsprinzip i.e.s. 104 aa) Voraussetzungen 105 bb) Anwendbarkeit des Subsidiaritätsprinzips im AußenbereichlOö 4.Gemischte Abkommen 106 a) Völkerrechtliche Aspekte gemischter Abkommen 107 b) Gemeinschaftsrechtliche Aspekte gemischter Abkommen 108 5.Ergebnis 110 II. Die Verbandskompetenz der EG für das Klimaregime 111 1.Definition und Einordnung der Materie der Klimaregimes 111 a) Völkerrechtliche Einordnung 111 b) Gemeinschaftsrechtliche Einordnung 112 aa) Möglichkeit der Doppelabstützung 113 (1) Ansicht der Rechtsprechung 114 (2) Ansicht der Literatur 115 (3) Praxis der Organe 115

(4) Stellungnahme 116 bb) Kriterien der Einordnung internationaler Abkommen 117 (1) Einordnungskriterien des EuGH 118 (2) Ansicht der Literatur 119 (3) Praxis der Gemeinschaftsorgane 119 (4) Stellungnahme 120 cc) Ziel und Schwerpunkt der KRK 121 dd) Ziel und Schwerpunkt des Kyoto-Protokolls 122 c) Definition des gemeinschaftlichen Umweltbegriffs 123 d)ergebnis 124 2.Die Außenkompetenz der EG im Umweltbereich und die weitere Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung 125 a) Kompetenzgrundlage im Umweltbereich für die völkerrechtliche Beteiligung der EG 125 aa) Rechtsprechung 125 bb) Ansicht der Literatur 126 cc) Praxis der Organe 128 dd) Stellungnahme 130 ee) Ergebnis 134 b) Umfang der Kompetenz im Außenbereich 135 aa) Rechtsprechung 135 bb) Literatur 137 cc) Praxis der Organe 139 dd) Stellungnahme 140 ee) Ergebnis 145 c)das Subsidiaritätsprinzip im Außenbereich für die KRK und das Kyoto-Protokoll 145 aa) Transnationaler Aspekt des Klimaschutzes 147 bb) Vorteil gemeinschaftlicher Maßnahmen 148 cc) Beachtung des Subsidiaritätsprinzip bei der Beteiligung der EG am internationalen Klimaregime 149 dd) Ergebnis 150 3.Fazit 151 III. Gemischte Beteiligung am Klimaregime 151 VI

1.Völkerrechtliche Aspekt 152 2.Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit 152 3.Kompetenzumfang der Gemeinschaft für das Klimaregime 155 4.Ergebnis 156 5.Bewertung 157 C. Die Organkompetenz zum Abschluss der KRK und des Kyoto- Protokolls und die Ausgestaltung der Teilnahme der EG am internationalen Klimaregime 160 I. Die Organkompetenz und das gemeinschaftsinterne Verfahren 160 1. Aushandlung 160 2.Abschluss 161 3.Änderungsverfahren 162 4.Besonderheit bei gemischter Beteiligung 163 II. Die Praxis der Beteiligung der EG an der Entstehung des Klimaregimes 163 1.Völkerrechtliche Stellung der EG bei internationalen Organisationen der UN 164 2.Die Teilnahme an der Aushandlung der KRK 164 3.Die Beteiligung an der Ausarbeitung des Kyoto-Protokolls 168 4. Stellungnahme 169 a) Die Pflicht zur Zusammenarbeit bei gemischter Beteiligung 170 b)die Zusammenarbeit im Rahmen des Klimaregimes 172 aa) Die Zusammenarbeit bei der KRK 172 bb) Die Zusammenarbeit beim Kyoto-Protokoll 172 5.Beteiligung und Stellung der EG in den Institutionen des Klimaregimes 174 D. Völkerrechtliche Rechte und Pflichten der EG im Rahmen der Beteiligung am Klimaregime 176 L Völkerrechtliche Bindung 176 1.Bindungsaufteilung durch Zuständigkeitserklärung 178 2.Bindungsbegrenzung aus dem Wortlaut der Abkommen 181 VII

3.Natur der gemeinsamen Bindung 182 II. Auswirkung auf die Rechte und Pflichten der Gemeinschaft 185 1.Die internationale Regelung der Emissionsberechnung 185 2.Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Gemeinschaft bezüglich der flexiblen Mechanismen 187 III. Haftung bei Nichterfüllung 190 IV. Ergebnis und Bewertung 191 Vierter Teil Umsetzung der Verpflichtungen des Klimaregimes durch die EG 195 A. Stellung der Regelungen des Klimaregimes im Gemeinschaftsrecht 195 I. Stellung der KRK und des KP im Gemeinschaftsrecht 195 1.Stellung der Völkerrechtsabkommen im Gemeinschaftsrecht 195 2.Stellung der Völkerrechtsabkommen im Gemeinschaftsrecht bei gemischtem Abschluss 198 n. Stellung der Entscheidungen der COP bzw. COP/MOP 200 1.Stellung der Beschlüsse der COP bzw. COP/MOP die das Primärrecht betreffen 200 2.Stellung der Sekundärrechtsakte 201 a) Völkerrechtliche Wirkung 201 b) Innergemeinschaftliche Geltung des Sekundärrechts 203 aa) Die Praxis der Gemeinschaftsorgane 204 bb) Schrifttum 204 cc) Ansicht der Rechtsprechung 206 dd) Stellungnahme 207 ee) Ergebnis 209 EI. Beschlüsse bezüglich der Einhaltung und Umsetzung der Verpflichtungen aus den Abkommen. 211 B. Die Umsetzung der Verpflichtungen des Klimaregimes 211 I. Die unmittelbare Anwendbarkeit der Regelungen des Klimaregimes in der Gemeinschaft 212 VIII

1.Voraussetzungen der unmittelbaren Anwendung 214 2.Unmittelbare Anwendbarkeit der KRK 216 3.Unmittelbare Anwendbarkeit des KP 218 4.Unmittelbare Anwendbarkeit des Sekundärrechts des Klimaregimes 219 5.Ergebnis 220 II. Die sekundärrechtliche Umsetzung der Verpflichtungen des Klimaregimes durch die EG 220 1.Kompetenzverteilung zur Umsetzung der Regelungen des Klimaregimes zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten 220 2.Die Kompetenzen der EG zur innergemeinschaftlichen Umsetzung der Verpflichtungen des Klimaregimes 223 a) Kompetenzen aus dem Umweltkapitel Art. 175 224 aa) Umfang der Umweltkompetenz 225 bb) Verfahrensbestimmungen 229 b)art. 95 (Harmonisierung) 230 c)art. 163 ff. (F&T-Entwicklung) 232 d)art. 177 ff. (Entwicklungszusammenarbeit) 234 e) Art. 32 ff. (Landwirtschaft) 235 f) Art. 70 ff. (Verkehr) 237 g) Art. 154 ff. (Transeuropäische Netze) 238 h)art. 308 238 3.Ergebnis 240 III. Die Zuständigkeiten der EG für den Klimaschutz und das Subsidiaritätsprinzip 241 IV. Die Verpflichtung der EG bestimmte Maßnahmen zur innergemeinschaftlichen Umsetzung der Pflichten des Klimaregimes zu treffen 245 C. Tätigkeit der EU auf dem Gebiet des Klimaschutzes 246 I. Maßnahmen vor dem Abschluss der KRK 246 IX

II. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Klimaregime 248 1.Allgemeine und Übergreifende Maßnahmen 248 2.Energie 249 3.Verkehr 250 4.1ndustrie 252 5.Haushalte 252 ö.sonstige Maßnahmen 253 a) Abfall 253 b)land-und Forstwirtschaft 254 c) Forschung 255 d) Bildung 256 Zusammenfassung 257 Anhang 269 Literaturverzeichnis 271