KLARSTELLUNGS- UND ERGÄNZUNGSSATZUNG NACH 34 ABS. 4 NR. 1 UND 3 BauGB GEMEINDETEIL OBERDARCHING WILDSCHWAIGER WEG TEILFLÄCHE FL.NR. 1705 Der Lageplan wurde unter Zugrundelegung einer amtlichen Flurkarte Gemarkung Valley im Maßstab 1:1000 gefertigt. Stand: 05. November 2018
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Gemeindeteil Oberdarching Wildschwaiger Weg, Teilfläche Fl.Nr. 1705 Gemarkung und Inhaltsverzeichnis A. Verfahrensvermerke B. Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Oberdarching Wildschwaiger Weg C. Textliche Festsetzungen D. Hinweise E. Planzeichnung M 1 : 1000 F. Amtlicher Lageplan M 1 : 1000 G. Amtlicher Lageplan M 1 : 2000 H. Festsetzungen und Hinweise durch Planzeichen Planungsbeteiligte Planverfasser: Architekturbüro Seidling Stadtplatz 10 83714 Miesbach Tel.: 08025/70260, Fax: 08025/ 702629 E-mail: info@architekturbuero-seidling.de 1
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Gemeindeteil Oberdarching Wildschwaiger Weg, Teilfläche Fl.Nr. 1705 Gemarkung und A. Verfahrensvermerke 1. Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat von Valley hat in seiner Sitzung vom 11.07.2017 die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.09.2017 ortsüblich bekannt gemacht ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 2. Billigungsbeschluss Der Gemeinderat von Valley hat in seiner Sitzung vom 13.11.2018 den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in der Fassung vom 05.11.2018 gebilligt. Valley, den Hallmannsecker Andreas (1.Bürgermeister) 3. Bürgerbeteiligung Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in der Fassung vom mit der Begründung wurde gem. 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis im Rathaus Valley, Pfarrweg 1, 83626 Valley öffentlich ausgelegt. 4. Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben ( 4 Abs. 2 BauGB). Valley, den Hallmannsecker Andreas (1.Bürgermeister) 5. Satzungsbeschluss Die hat mit dem Beschluss des Gemeinderates vom die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. 10 BauGB in der Fassung vom als Satzung beschlossen. Valley, den Hallmannsecker Andreas (1.Bürgermeister) 2
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Gemeindeteil Oberdarching Wildschwaiger Weg, Teilfläche Fl.Nr. 1705 Gemarkung und 6. Bekanntmachung Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens wurde am ortsüblich bekannt gemacht ( 10 Abs. 3 BauGB). Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung samt Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienststunden im Rathaus der zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Mit der Bekanntmachung tritt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in Kraft. Auf die Rechtsfolgen der 44 und 215 BauGB wurde hingewiesen. Valley, den Hallmannsecker Andreas (1.Bürgermeister) 3
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Gemeindeteil Oberdarching Wildschwaiger Weg, Teilfläche Fl.Nr. 1705 Gemarkung und B. Begründung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Oberdarching Wildschwaiger Weg Das Satzungsgebiet wird auf Antrag von Christine Kardinal-Winter auf einer Teilfläche der Fl.Nr.1705 für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und einer Garage festgelegt. C. Textliche Festsetzungen Klarstellung- und Ergänzungssatzung nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Gemeindeteil Oberdarching Wildschwaiger Weg, Teilfläche Fl.Nr. 1705, Gemarkung und Aufgrund von 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 u. 3 des Baugesetzbuches (Bau GB) i. V. mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Bay GO) erlässt die mit Beschluss des Gemeinderates Valley vom für den Gemeindeteil Oberdarching Wildschwaiger Weg, Teilfläche Fl.Nr. 1705, Gemarkung und folgende S A T Z U N G 1 Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Oberdarching werden gemäß den im beigefügten Lageplan (E. Planzeichnung) ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Der Lageplan mit den Festsetzungen durch Planzeichen ist Bestandteil dieser Satzung. 2 Eine Teilfläche des Außenbereichs-Grundstückes Fl.Nr. 1705 Gemarkung und wird zur Abrundung des Ortsgebiets in den räumlichen Geltungsbereich (Innenbereich) einbezogen. 4
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Gemeindeteil Oberdarching Wildschwaiger Weg, Teilfläche Fl.Nr. 1705 Gemarkung und 3 Innerhalb der in 1 festgelegten Grenzen richtet sich die baurechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach 34 Bau GB. Die zulässige Bebauung für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1705, Gemarkung und wird nachstehend durch Text festgesetzt: 1. Baugrenzen, soweit diese in der Planzeichnung nicht gesondert dargestellt sind, entsprechen den Umfassungslinien der abgebildeten Baukörper. 2. Das neue Gebäude auf der Fl.Nr. 1705 ist als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung mit den maximalen Ausmaßen von 8,00m x 12,00m, sowie mit einer Garage mit den maximalen Ausmaßen von 6,50m x 3,25m und einem Stellplatz mit den Ausmaßen von 3,00 m x 5,50m zulässig. 3. Als Dachform für Haus und Garage wird ein Satteldach festgesetzt. 4. Die Erdgeschossebene des neuen Wohngebäudes auf der Fl.Nr. 1705 = OK FFB (Oberkante fertiger Fußboden) wird nach den bestehenden Gebäuden auf der Flurnummer 1705 Wildschwaiger Weg Hausnummer 10 und 12 bestimmt, sie ist max. 0,17 m über dem Mittel der OK FFB dieser Gebäude anzusetzen. 5. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen Der Ausgleich erfolgt auf dem Grundstück Fl.Nr. 1727 gemäß dem beigefügten Lageplan (E. Planzeichnung). siehe Blatt Ermittlung der Ausgleichsfläche Die notwendige Ausgleichsfläche von 317 m² wird als extensive Streuobstwiese angelegt mit Pflanzung von heimischen standortgerechten Obstbaumhochstämmen. Wiesenfläche: keine Düngung, kein Pestizideinsatz. Mahd max. 2x / Jahr mit Abfuhr des Mähgutes. 5
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Gemeindeteil Oberdarching Wildschwaiger Weg, Teilfläche Fl.Nr. 1705 Gemarkung und Zur Auswahl stehen: Apfel STU 10/12 Hochstamm Birne STU 10/12 Hochstamm Zwetschge STU 10/12 Hochstamm Kirsche STU 10/12 Hochstamm Gepflanzte Bäume sind dauerhaft zu erhalten. Die Fläche ist dinglich zu sichern und dem Ökoflächenkataster zu melden. 6. Abstandflächen, Abstände Art. 6 der BayBO ist für Neubebauungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1705 anzuwenden. D. Hinweise 1. Die Bebauung wird durch die im Plan eingezeichnete Wegfläche erschlossen, die im Falle der Bebauung durch Dienstbarkeit gesichert werden muss. 6
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Gemeindeteil Oberdarching Wildschwaiger Weg, Teilfläche Fl.Nr. 1705 Gemarkung und Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Valley, den.. Andreas Hallmannsecker 1. Bürgermeister Planung: Architekturbüro Regina Seidling Stadtplatz 10 83714 Miesbach Tel.: 08025-70260 Fax: 08025-702629 E-mail: info@architekturbuero-seidling.de 7
Ermittlung der Ausgleichsflächen Beeinträchtigungsintensitäten, Festlegung des Kompensationsfaktors Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Oberdarching Wildschwaiger Weg, Fl.Nr. Teilfläche Fl.Nr. 1705, Gemarkung und Eingriffsfläche Haus 500 m² Eingriffsfläche Zufahrt 134 m² Gesamt 634 m² geplante Bebauung Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Bestand: Fläche Bestand Wiese Grünland intensiv = 500 m² Einstufung: Kategorie I Gebiet geringer Bedeutung, unterer bis mittlerer Wert Typ B niedriger bis mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad => Kompensationsfaktor: 0,2 0,5 intensiv genutztes Grünland => anzusetzender Wert => 0,5 Ausgleichsfläche: 500 m² x 0,5 = 250 m² => Ausgleichsfläche geplante Bebauung: 250 m² 05.11.2018 geplante Zufahrt Bestand: Fläche Bestand Wiese Grünland intensiv = 134 m² Einstufung: Kategorie I Gebiet geringer Bedeutung, unterer bis mittlerer Wert Typ B niedriger bis mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad => Kompensationsfaktor: 0,2 0,5 intensiv genutztes Grünland => anzusetzender Wert => 0,5 Ausgleichsfläche: 134 m² x 0,5 = 67 m² => Ausgleichsfläche geplante Zufahrt: 67 m² => Ausgleichsfläche Gesamt geplante Bebauung und geplante Zufahrt: 250 m² + 67 m² = 317 m² -1- BV: Christine Kardinal-Winter/ Satzung Oberdarching Wildschwaiger Weg/ Kompensationsfaktor - Ausgleichsfläche 05.11.18.doc Architekturbüro Seidling, Stadtplatz 10, 83714 Miesbach, Tel.: 08025-70260 Fax: 08025-702629
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