Neues zur Personengesellschaft bfd-online-seminar Donnerstag, 21. März 2013 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS München Moderator: Stefan Wache bfd
Agenda 15:00 16:00 Uhr Referat + 15 Minuten Fragen Seminarvideo & Folien in Kürze in der Mediathek zum Seminar auf www.bfd.de (Mail-Info an alle Teilnehmer) Die nächsten Online-Seminare der bfd akademie: 06.05.: Das neue Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes 16.05.: Arbeitsschutz leicht gemacht 06.06.: Mandantenveranstaltungen erfolgreich umsetzen 13.06.: Neues zur Kapitalgesellschaft Auch Videos vergangener bfd-online-seminare buchbar!
Agenda 1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft 1.1. Übersicht 1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen 1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG 1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. 24 UmwStG 2. Aktuelle Rechtsprechung 2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften 2.2. Zebragesellschaften 2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übersicht Gründung einer Personengesellschaft Bargründung Sachgründung Einzelwirtschaftsgüter Privatvermögen Betriebsvermögen Ganzer Betrieb, Teilbetrieb MU-Anteil
Agenda 1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft 1.1. Übersicht 1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen 1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG 1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. 24 UmwStG 2. Aktuelle Rechtsprechung 2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften 2.2. Zebragesellschaften 2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung/Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter des Privatvermögens (BMF-Schreiben vom 11.07.2011) Gegen Gewährung von GesR Keine Gegenleistung (verdeckte Einlage) Gegen sonstiges Entgelt Tauschähnlich Einlage Veräußerung und Anschaffung Besonderheit: Bewusster Ansatz unter Verkehrswert
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten? Gutschrift auf Zusätzliche Gutschrift Gewährung von GesR BMF Kapitalkonto I Keine Ja Ja Gesamthänderisches Rücklagenkonto Gesamthänderisches Rücklagenkonto Kapitalkonto II Ja Ja Ja BFH Keine Nein??? Kapitalkonto II Ja??? Darlehenskonto Nein??? Kapitalkonto II Keine Ja??? Darlehenskonto Ja, soweit Kapital Ja???
Frage an die Teilnehmer Welches gesellschaftsvertragliche Kontenmodell verwenden Sie am häufigsten? Zweikontenmodell Dreikontenmodell Vierkontenmodell
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung/Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen FG München v. 06.11.2012, 13 K 943/09 Komplementär- GmbH Y 0% 100% Y-GmbH & Co. KG Kiesvorkommen PV Aktiva Bilanz Y-GmbH & Co. KG Passiva Bank 100.000 Kap. I 100.000 Kies 200.000 Kap. II 200.000
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung/Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen FG München v. 06.11.2012, 13 K 943/09 Kernaussagen: ausschließliche Gutschrift auf dem Kapitalkonto II ist eine Einlage und keine Veräußerung, da keine Gesellschaftsrechte gewährt werden. AfS ist nicht möglich, da der Abbauertrag, der (Brutto)Besteuerung unterliegt, 11d Abs. 2 EStDV keine Schaffung von AfA-Potential durch Einlage Revisionsverfahren IV R 46/12
Agenda 1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft 1.1. Übersicht 1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen 1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG 1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. 24 UmwStG 2. Aktuelle Rechtsprechung 2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften 2.2. Zebragesellschaften 2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG Überblick Tatbestände Überführung ( 6 Abs. 5 S. 1 u. 2 EStG) Übertragung ( 6 Abs. 5 S. 3 EStG)
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG Überführung von Einzel-WG des Betriebsvermögens Katalog begünstigter Überführungen gem. 6 Abs. 5 S. 1 u. 2 EStG: Einzelunternehmen SBV Einzelunternehmen Einzelunternehmen Buchwertfortführung (Ausnahme: Überführung ins Ausland) keine Sperrfristen Überführung ist Entnahme/Einlage Übernahme von Verbindlichkeiten führt nicht zur (anteiligen) Gewinnrealisierung
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG Übertragung von Wirtschaftsgütern ( 6 Abs. 5 S. 3 EStG) unentgeltliche Übertragung oder Übertragung gegen Gewährung/Minderung von Gesellschaftsrechten Katalog begünstigter Übertragungen gem. 6 Abs. 5 S. 3 EStG: Einzelunternehmen SBV SBV-A (MU-I) Gesamthandsvermögen Gesamthandsvermögen SBV-B (MU-I)
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG Übertragung von Wirtschaftsgütern ( 6 Abs. 5 S. 3 EStG) Übertragung zwischen Schwester-Personengesellschaften? A B A B 50% 50% 50% 50% AB- OHG Grundstück unentgeltlich AB- KG I. Senat (I R 72/08): 6 Abs. 5 S. 3 EStG (-), so auch BMF IV. Senat ( IV B 105/09): 6 Abs. 5 S. 1 EStG (+) FG Nds. vom 31.05.2012: 6 Abs. 5 S. 1 EStG (+)
Frage an die Teilnehmer Welche Auffassung finden Sie zutreffend? 6 Abs. 5 EStG ist nicht anwendbar, da die Übertragung zwischen Schwestergesellschaften nicht geregelt ist 6 Abs. 5 EStG ist anwendbar, da keine stillen Reserven überspringen
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG Übertragung von Wirtschaftsgütern ( 6 Abs. 5 S. 3 EStG) unentgeltliche Übertragung oder Übertragung gegen Gewährung/Minderung von Gesellschaftsrechten Sperrfrist von 3 Jahren zu beachten (Ausnahme: Erstellen negativer Ergänzungsbilanz) Körperschaftsteuerklausel ( 6 Abs. 5 S. 5 u. 6 EStG)
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG Beispiel: A ist zu 60% an der AB-OHG beteiligt. A überträgt ein unbebautes Grundstück seines Einzelunternehmens auf die AB-OHG gegen Gewährung von GesR. Das unbebaute Grundstück ist im Einzelunternehmen mit 100.000 bilanziert. Der Verkehrswert des Grundstücks beträgt 1.000.000.
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG Lösung: Aktiva OHG- GHV Passiva Grdst. 1.000.000 Kapital 1.000.000 Aktiva Erg.Bil.-A Passiva Kapital 900.000 Grdst. 900.000 Aktiva konsolidiert Passiva Grdst. 100.000 Kapital 100.000 + =
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG Gegenleistungen Übernahme von Verbindlichkeiten ist Gegenleistung Mischentgelt (Gewährung von GesR und Übernahme von Verbindlichkeiten) führt nur zur Buchwertübertragung soweit Gesellschaftsrechte gewährt werden ( Trennungstheorie ) Übertragung von Einzel-WG unter Rückbehalt von Verbindlichkeiten Übertragung des WG in das Gesamthandsvermögen mit Rückbehalt der Verbindlichkeit führt zum Buchwertansatz Veranlassungszusammenhang der Verbindlichkeit zum BV der MU schaft, somit liegt negatives SBV vor Problem: Anteilig Drittaufwand???
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG Teilentgeltliche Übertragung (Gegenleistung < VKW) BMF vom 08.12.2011, Tz. 15, Beispiel 2 Aufspaltung in entgeltlichen und unentgeltlichen Vorgang im Verhältnis des Entgelts zum VKW des Wirtschaftsguts ( reine Trennungstheorie ) BFH vom 19.09.2012 Aufdeckung stiller Reserven nur, wenn Gegenleistung den Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts überschreitet ( modifizierte Trennungstheorie )
Aktuelle Rechtsprechung Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG Teilentgeltliche Übertragung (Gegenleistung < VKW) BFH vom 19.09.2012 A B A/SBV AB- OHG BW 50.000, VKW 100.000 Darlehen 50.000 AB-OHG
Aktuelle Rechtsprechung Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG Teilentgeltliche Übertragung (Gegenleistung < VKW) Kernaussagen: Der Buchwert des Wirtschaftsguts ist entgegen der Auffassung des BMF bei teilentgeltlichen Übertragungen voll dem entgeltlichen Teil zuzuordnen Ermittlung Veräußerungsgewinn: BMF BFH Veräußerungspreis 50.000 50.000 abzgl. BW 25.000 50.000 = VG 25.000 0!!!
Aktuelle Rechtsprechung Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG Teilentgeltliche Übertragung (Gegenleistung < VKW) Kernaussagen: lt. BFH liegt keine Entnahme vor, wenn das Wirtschaftsgut nicht das Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft verlässt (vorher SBV-A, dann GHV) Mit Urteil vom 21.06.2012, IV R 1/08 hat der BFH bereits die modifizierte Trennungstheorie bei der teilentgeltlichen Übertragung aus dem Sonder-BV in das Gesamthandsvermögen einer Schwestergesellschaft angewandt. Die Auswirkungen auf Erwerberseite sind umstritten. Einheitstheorie vs. modifzierte Trennungstheorie
Agenda 1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft 1.1. Übersicht 1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen 1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG 1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. 24 UmwStG 2. Aktuelle Rechtsprechung 2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften 2.2. Zebragesellschaften 2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. 24 UmwStG Tatbestandsvoraussetzungen Übertragung von funktionalen Sachgesamtheiten ganzer Betrieb (incl. sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen) Teilbetrieb Mitunternehmeranteil Gegenleistung ausschließliche Gewährung von Gesellschaftsrechten Gewährung von anderen Wirtschaftsgütern ist schädlich (keine analoge Anwendung von 20 Abs. 3 S. 3 UmwStG)
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. 24 UmwStG Tatbestandsvoraussetzungen - Sonderprobleme Ausgliederung wesentlicher Betriebsgrundlagen vor Einbringung BFH-Urteil vom 09.11.2011, X R 60/09 Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen vor Einbringung ist unschädlich, wenn die Veräußerung auf Dauer angelegt ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein Wirtschaftsgut eine wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebs darstellt, ist in Fällen der Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge der Zeitpunkt der tatsächlichen Einbringung andere Auffassung: BMF, Tz. 20.07 UmwSt-Erlass Gesamtplan nur noch im Anwendungsbereich 16, 34 EStG???
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. 24 UmwStG Tatbestandsvoraussetzungen - Sonderprobleme Einbringung gegen Mischentgelt Tz. 24.07 UmwSt-Erlass Anwendung der reinen Trennungstheorie soweit Gewährung von GesR: Anwendung 24 UmwStG soweit sonstige Gegenleistung: Aufdeckung stiller Reserven FG Düsseldorf vom 24.11.2010, 15 K 931/09 F Anwendung der reinen Trennungstheorie Revisionsverfahren: X R 42/10 Anwendung der Grundsätze zu 6 Abs. 5 EStG??? ( IV R 1/08 und IV R 11/12) dann: modifizierte Trennungstheorie
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. 24 UmwStG Anwendungsbereich - Überblick Einzelrechtsnachfolge Einbringung eines Einzelunternehmens in bereits bestehende PersGes. (entgeltliche) Aufnahme eines Gesellschafters in ein bestehendes Einzelunternehmen Gesamtrechtsnachfolge Verschmelzung von Personenhandelsgesellschaften ( 2, 39ff UmwG) Ausgliederung auf Personenhandelsgesellschaften ( 123 Abs. 3 UmwG) (entgeltlicher) Eintritt eines Gesellschafters in eine bestehende PersGes.
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. 24 UmwStG Anwendungsbereich - Abgrenzung Steuerlicher Einordnung Unentgeltliche Aufnahme 6 Abs. 3 S. 1, Hs. 2, Alt. 1 EStG Zwingend Buchwertfortführung Entgeltliche Aufnahme Zuzahlung ins BV Zuzahlung ins PV 24 UmwStG Buchwertansatz anteilig Veräußerung Ansatz gem. Wert Aufdeckung stiller Reserven, beg. gem. 16, 34 EStG
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. 24 UmwStG Bewertung des eingebrachten Vermögens grundsätzlich Ansatz zum gemeinen Wert Auf Antrag: Buch- oder Zwischenwertansatz Gestaltungshinweise Steuerrechtliche Behandlung ist unabhängig von handelsrechtlicher Bilanzierung (keine Maßgeblichkeit) Ansatz mit Verkehrswerten in Handelsbilanz und Ansatz mit Buchwerten in Steuerbilanz möglich Handelsrechtliche Aufdeckung der stillen Reserven ohne steuerliche Konsequenzen
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. 24 UmwStG Antrag auf Buchwertfortführung spätestens bis Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz der übernehmenden Gesellschaft beim örtlich zuständigen Finanzamt keine besondere Form bedingungsfeindlich und unwiderruflich Offene Frage: Konkludenter Antrag durch Ansatz Buchwerte in der Schlussbilanz?
Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. 24 UmwStG Auswirkungen bei der übernehmenden Gesellschaft Buchwert- Ansatz Gemeiner Wert- Ansatz Zwischenwert- Ansatz Wirkung Eintritt in die Rechtsstellung Anschaffungsvorgang Eintrittsähnlich 6b-Rücklage Besitzzeitanrechnung Keine Besitzzeitanrechnung Besitzzeitanrechnung Abschreibungen Wie bisher Neue AfA Wie bisher, aber nachträgliche AK GWG Eintritt in die Rechtsstellung Anschaffungsvorgang Eintritt in die Rechtsstellung Firmenwert Ansatzverbot Ansatzgebot Ansatzgebot soweit Aufdeckung
Agenda 1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft 1.1. Übersicht 1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen 1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG 1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. 24 UmwStG 2. Aktuelle Rechtsprechung 2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften 2.2. Zebragesellschaften 2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Aktuelle Rechtsprechung Vermögensverwaltende Personengesellschaften BFH vom 18.10.2011, BStBl 2012 II S. 512 Ehemann Ehefrau 10% Darlehen 90% GrdSt GbR mit Vermietungseinkünften
Aktuelle Rechtsprechung Vermögensverwaltende Personengesellschaften BFH vom 18.10.2011, BStBl 2012 II S. 512 Kernaussagen: Anwendung der Bruchteilsbetrachtung gem. 39 Abs. 2 Nr. 2 AO (keine Anwendung 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) Grds. Anschaffung, soweit das Grundstück nach der Übertragung anderen Gesellschaftern zuzuordnen ist (hier: 90%) Übernommene Verbindlichkeit führt zu AK, soweit der Ehefrau die Verbindlichkeit zuzurechnen ist (hier: 90%) Im Verhältnis Verbindlichkeit zu Verkehrswert liegt ein entgeltliches Geschäft vor, im Übrigen: unentgeltlich Schuldzinsen als WK abzugsfähig, kein 42 AO!!!
Agenda 1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft 1.1. Übersicht 1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen 1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG 1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. 24 UmwStG 2. Aktuelle Rechtsprechung 2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften 2.2. Zebragesellschaften 2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Aktuelle Rechtsprechung Übertragung auf Zebragesellschaften BFH vom 26.04.2012, IV R 44/09 A (BV) B (PV) 99% 1% Verkauf AB-OHG GrdSt
Aktuelle Rechtsprechung Übertragung auf Zebragesellschaften BFH vom 26.04.2012, IV R 44/09 Kernaussagen: Anwendung der Bruchteilsbetrachtung gem. 39 Abs. 2 Nr. 2 AO (keine Anwendung 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) Verbindliche Entscheidung über die Einkünfte eines betrieblich an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft beteiligten Gesellschafter ist sowohl ihrer Art als auch ihrer Höhe nach durch das für die persönliche Besteuerung des Gesellschafters zuständige Wohnsitzfinanzamt zu treffen. Das Ausgliederungsmodell ermöglicht es ohne steuerliche Belastung das Handelsbilanzbild zu verbessern
Agenda 1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft 1.1. Übersicht 1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen 1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. 6 Abs. 5 EStG 1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. 24 UmwStG 2. Aktuelle Rechtsprechung 2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften 2.2. Zebragesellschaften 2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Aktuelle Rechtsprechung Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils BFH vom 02.08.2012, IV R 41/11 A B Sohn von A AB-OHG EU-A SBV-A
Aktuelle Rechtsprechung Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils BFH vom 02.08.2012, IV R 41/11 Kernaussagen: Ausgliederung von SBV zum Buchwert gem. 6 Abs. 5 EStG im zeitlichen Zusammenhang mit einer Übertragung gem. 6 Abs. 3 EStG ist unschädlich. Gesamtplanrechtsprechung ist nicht anwendbar. Die überquotale (Mit-)Übertragung von SBV ist allein nach 6 Abs. 3 EStG zu beurteilen. Keine Aufteilung in eine Übertragung gem. 6 Abs. 3 und 6 Abs. 5 EStG. Für die Frage, ob eine unterquotale Übertragung i.s. 6 Abs. 3 S. 2 EStG vorliegt und somit eine Sperrfrist zu beachten ist, ist eine rein wertmäßige und keine gegenständliche Betrachtung vorzunehmen.
Verabschiedung Vielen Dank... für Ihr Interesse! Vielen Dank... ECOVIS München Fachabteilung Steuerrecht Daniel Sahm
Agenda Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seminarvideo & Folien in Kürze in der Mediathek zum Seminar auf www.bfd.de (Mail-Info an alle Teilnehmer) Die nächsten Online-Seminare der bfd akademie: 06.05.: Das neue Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes 16.05.: Arbeitsschutz leicht gemacht 06.06.: Mandantenveranstaltungen erfolgreich umsetzen 13.06.: Neues zur Kapitalgesellschaft Auch Videos vergangener bfd-online-seminare buchbar!