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Transkript:

- 239 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 21 Freitag, 27. Mai 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich I N HA L T : Bekanntmachung nach dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG); G. & J. Assing, Kanalstr. Nord 6, 26629 Großefehn... 239 B. Bekanntmachungen der Stadt Emden Haushaltssatzung der Stadt Emden für das Haushaltsjahr 2016... 240 Bekanntmachung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für einen Gewässerausbau gemäß 68 WHG / Stadt Emden... 244 C. Bekanntmachungen der Gemeinden Haushaltssatzung der Gemeinde Baltrum für das Haushaltsjahr 2016... 244 Haushaltssatzung der Gemeinde Großefehn für das Haushaltsjahr 2016... 247 Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 10.04 im OT Wiegboldsbur der Gemeinde Südbrookmerland... 248 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich Bekanntmachung nach dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG); G. & J. Assing, Kanalstr. Nord 6, 26629 Großefehn Die Firma G. & J. Assing, Kanalstr. Nord 6, 26629 Großefehn, hat die Plangenehmigung zur Herstellung einer Gewässerverrohrung in der Gemarkung Ostgroßefehn, Flur: 1, Flurstück: 17/8, einschließlich der Kompensationsmaßnahme Gewässeraufweitung eines Regenrückhaltebeckens in der Gemarkung Ostgroßefehn, Flur: 1, Flurstück: 17/19, beantragt.

- 240 - Der Landkreis Aurich hat nach der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß 5 des Nds. Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) festgestellt, dass eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht besteht. Diese Feststellung wird hiermit nach 6 NUVPG bekannt gemacht. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Aurich, den 23.05.2016 Landkreis Aurich Der Landrat B. Bekanntmachungen der Stadt Emden Haushaltssatzung der Stadt Emden für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt Emden in seiner Sitzung am 03.03.2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 1. im Ergebnishaushalt 1 1.1 der ordentlichen Erträge auf 156.022.800 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 165.856.900 Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge auf 831.000 Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 97.000 Euro 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 145.208.400 Euro 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 153.227.700 Euro 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 6.904.000 Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 36.171.800 Euro 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 31.000.000 Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 4.477.000 Euro Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 183.112.400 Euro - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 193.876.500 Euro

- 241-1 a Der Wirtschaftsplan des Betriebes 836 Rettungsdienst für das Haushaltsjahr 2016 wird festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt 1.1 der ordentlichen Erträge auf 4.178.000 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 4.178.000 Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.178.000 Euro 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.096.400 Euro 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 0 Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 25.000 Euro 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 25.000 Euro 1 b Der Wirtschaftsplan des Betriebes 841 Optimierter Regiebetrieb Kulturbüro für das Haushaltsjahr 2016 wird festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt 1.1 der ordentlichen Erträge auf 1.261.700 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 1.261.700 Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.261.700 Euro 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.257.700 Euro 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 0 Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 0 Euro 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro

- 242-2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) des Kernhaushaltes wird auf 4.500.000 Euro Im Finanzplan des Betriebes 836 Rettungsdienst werden Kredite nicht veranschlagt. Im Finanzplan des Betriebes 841 Optimierter Regiebetrieb Kulturbüro werden Kredite nicht veranschlagt. 2 a Konzernfinanzierung Der Höchstbetrag der Kredite, die für Investitionsmaßnahmen im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung nach 181 NKomVG ( Konzernfinanzierung ) im Jahr 2016 insgesamt aufgenommen werden dürfen, wird auf 26.500.000 Euro Die Weiterleitung erfolgt zu marktüblichen Konditionen. Die erzielten Zinsüberschüsse verbleiben bei der Kernverwaltung. Im Finanzplan werden Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt. 3 Im Finanzplan des Betriebes 836 Optimierter Regiebetrieb Rettungsdienst werden Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt. Im Finanzplan des Betriebes 841 Optimierter Regiebetrieb Kulturbüro werden Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 24.000.000 Euro Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen durch die Sonderkasse des Betriebes 841 Optimierter Regiebetrieb Kulturbüro in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 Euro Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen durch die Sonderkasse des Betriebes 836 Rettungsdienst in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 Euro

- 243-5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzung wie folgt festgelegt (hier nachrichtlich): 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 480 v. H. 2. Gewerbesteuer 420 v. H. 6 Wertgrenzen über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen gelten im Sinne des 117 Abs. 1 NKomVG als unerheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 30.000 EURO nicht überschreiten. Wertgrenzen zur Einzelveranschlagung von Investitionen In den Teilhaushalten sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. 4 Abs. 6 GemHKVO einzeln darzustellen, wenn sie folgende Wertgrenzen erreichen: - Unbewegliches Vermögen und Investitionskostenzuschüsse (ohne Straßenbaumaßnahmen) 250.000,- - Straßenbaumaßnahmen 900.000,- - Bewegliches und sonstiges immaterielles Vermögen (ohne Feuerwehr) 50.000,- - Feuerwehrinvestitionskonzept 250.000,- Wertgrenzen für Wirtschaftlichkeitsvergleiche / Folgekostenberechnungen Investitionen von erheblicher Bedeutung gem. 12 Abs. 1 Satz 1 GemHKVO, die eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erfordern, liegen vor, wenn einzelne Investitionsmaßnahmen einen Gesamtinvestitionsbedarf von folgenden Wertgrenzen erreichen: - Straßenbaumaßnahmen 250.000,- - Sonstiges Vermögen 50.000,- Investitionen von unerheblicher Bedeutung gem. 12 Abs. 1 Satz 2 GemHKVO, die eine einfache Folgekostenberechnung erfordern, liegen vor, wenn diese den vorgenannten Betrag der Gesamtinvestition unterschreiten, aber mindestens 5.000,- betragen. Emden, 03.03.2016 Stadt Emden B. Bornemann Oberbürgermeister 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

- 244-2.2 Die nach 120 Abs. 2 und nach 130 Abs. 3 und Abs. 1 Nr. 3 i.v.m 120 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 17.05.2016 unter dem Aktenzeichen 32.18/10302-402(2016) erteilt worden. 2.3 Der Haushaltsplan liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 30.05.2016 bis zum 07.06.2016 (an Werktagen) in Emden im Verwaltungsgebäude 1, Frickensteinplatz 2, Zimmer 424, zu folgenden Öffnungszeiten Mo-Fr. 8:00 Uhr 12:00 Uhr und Mo-Do. 13:00 Uhr 16:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus. Emden, 23.05.2016 Stadt Emden Bornemann Oberbürgermeister Bekanntmachung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für einen Gewässerausbau gemäß 68 WHG / Stadt Emden Die Stiftung Hermann und Cäcilie Isensee, Fokko-Pannenborg-Straße 16, 26725 Emden, hat einen Antrag nach 68 WHG für einen Gewässerausbau in der Gemarkung Emden, Flur 9, Flurstück 19/2 gestellt. Die Stadt Emden hat nach der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) vom 12.02.1990 (BGBl. I S. 205), neugefasst durch Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2998) festgestellt, dass eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht besteht. Diese Feststellung wird hiermit gemäß 3a UVPG bekannt gemacht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Emden, den 26.05.2016 Stadt Emden Der Oberbürgermeister C. Bekanntmachungen der Gemeinden Haushaltssatzung der Gemeinde Baltrum für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Baltrum in seiner Sitzung am 08. März 2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird im Ergebnishaushalt 1

- 245 - der ordentlichen Erträge auf 1.594.600 der ordentlichen Aufwendungen auf 1.874.900 der außerordentlichen Erträge auf 0 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 festgesetzt; im Finanzhaushalt der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 1.545.200 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 1.603.600 der Einzahlungen auf Investitionen auf 0 der Auszahlungen auf Investitionen auf 0 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 84.300 festgesetzt; nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen 1.545.200 Gesamtbetrag der Auszahlungen 1.687.900 im Erfolgsplan Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kurverwaltung für das Wirtschaftsjahr 2016 wird mit Erträgen in Höhe von 2.278.300 mit Aufwendungen in Höhe von 2.278.300 im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von 16.000 mit Ausgaben in Höhe von 16.000 2 Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für die Gemeinde auf 0 für den Eigenbetrieb Kurverwaltung auf 0

- 246-3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für die Gemeinde auf 0 für den Eigenbetrieb Kurverwaltung auf 0 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird für die Gemeinde auf 4.000.000 für den Eigenbetrieb Kurverwaltung auf 0 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 5 a) Grundsteuer A 600 v. H. b) Grundsteuer B 600 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. Es gilt der vom Rat der Gemeinde Baltrum am 08. März 2016 beschlossene Stellenplan. Baltrum, den 08. März 2016 Gemeinde Baltrum Tuitjer Bürgermeister Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 122 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Aurich am 17. Mai 2016, Az. I/10-150 20 1, erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 30.05.2016 bis zum 07.06.2016 zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Baltrum, Zimmer E4, öffentlich aus. Baltrum, 17. Mai 2016 Gemeinde Baltrum Tuitjer Bürgermeister

- 247 - Haushaltssatzung der Gemeinde Großefehn für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Großefehn in der Sitzung am 14. April 2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 1 1. im Ergebnishaushalt 1.1 der ordentlichen Erträge auf 21.566.500 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 21.566.500 Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 19.954.400 Euro 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 18.936.900 Euro 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 1.417.900 Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 3.001.800 Euro 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 1.583.900 Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 633.600 Euro 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.583.900 Euro Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 Euro 3 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.000.000 Euro 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 400 v. H. 1.2 für Grundstücke (Grundsteuer B) 380 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H.

- 248 - Großefehn, 14.04.2016 Gemeinde Großefehn Meinen Bürgermeister Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die gemäß 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Aurich am 24. Mai 2016, Az. I/10 150 20 1, erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 30.05.2016 bis zum 07.06.2016 zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Großefehn, Zimmer 233, öffentlich aus. Großefehn, 24. Mai 2016 Gemeinde Großefehn Meinen Bürgermeister Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 10.04 im OT Wiegboldsbur der Gemeinde Südbrookmerland Der Rat der Gemeinde Südbrookmerland hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. März 2016 den Bebauungsplanes Nr. 10.04 im Ortsteil Wiegboldsbur als Satzung ( 10 Abs. 1 BauGB) sowie die Begründung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10.04 ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich:

- 249 - Der Bebauungsplan Nr. 10.04 tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (Vgl. 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan Nr. 10.04 liegt mit der dazugehörigen Begründung, Umweltbericht und Lärmschutzgutachten ab sofort im Rathaus der Gemeinde Südbrookmerland, Zimmer 312, Westvictorburer Str. 2, 26624 Südbrookmerland, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme unbefristet öffentlich aus. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel des Abwägungsvorgangs nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Südbrookmerland geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Ein Antrag gemäß 47 der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Bebauungsplan Nr. 10.04 im OT Wiegboldsbur ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die der Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB oder der Beteiligung gem. 4 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Südbrookmerland, den 20. Mai 2016 Gemeinde Südbrookmerland Der Bürgermeister Süssen Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7 13, 26603 Aurich Bezugspreis: Jährlich 150,- inkl. Mehrwertsteuer und Portokosten. Einzelexemplar: 3,00 inkl. Mehrwertsteuer und Portokosten. Redaktionsschluss jeweils Mittwoch, 13.00 Uhr für den Erscheinungstag Freitag der Woche. Manuskripte für die Bekanntmachung sind an das Kreistagsbüro des Landkreises Aurich, Fischteichweg 7 13, 26603 Aurich, Telefon (04941)16 1014 zu senden. Laufender Bezug des Amtsblattes nur durch den Landkreis Aurich.