Landtag Brandenburg Drucksache 1/1977. Gemeinsame Krankenhausplanung zwischen Berlin und Brandenburg

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Landtag Brandenburg Drucksache 1/1977 1. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 409 der Abgeordneten Hannelore Birkholz Fraktion der PDS-Linke Liste - Drucksache 1/1857 Gemeinsame Krankenhausplanung zwischen Berlin und Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage: Im Blick auf die Vereinigung der Bundesländer Berlin und Brandenburg gibt es zur Zeit immer noch Unstimmigkeiten hinsichtlich der Krankenhausplanung. Deshalb frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Zusammenarbeit zwischen den für die regionale Krankenhausplanung zuständigen Planungsbheörden der Länder Berlin und Brandenburg? 2. Welche Dissenspunkte gibt es hinsichtlich einer gemeinsamen Krankenhausplanung zwischen Berlin und Brandenburg? Wie gedenkt die Regierung diese auszuräumen? 3. Welche Auswirkungen hätten entsprechende Lösungen für die Überarbeitung des Krankenhausplanes des Landes Brandenburg? 4. Wie stellt sich die Landesregierung eine einvernehmliche finanzielle Lösung der Probleme sowohl im Interesse der Brandenburger als auch der Berliner Bevölkerung vor? 5. Welche Zielstellung hat in diesem Zusammenhang die zwischen den zuständigen Staatssekretären im Februar dieses Jahres vereinbarte Einsetzung einer Arbeitsgruppe und wer gehört dieser AG an?

Datum des Originals: 04.05.1993 / Ausgegeben: 19.05.1993 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In den vergangenen zwei Jahren fanden kontinuierlich intensive Gespräche und Verhandlungen zwischen den für die Krankenhausplanung zuständigen Ressorts in Berlin und Brandenburg statt. Als Ergebnis der bisherigen Verhandlungen ist festzuhalten: - Die Vereinbarung der Herren Staatssekretäre Orwat und Affeld vom 5. Juli 1991 über die Abstimmung der Krankenhausplanung beider Länder. In dieser Vereinbarung wurde auf die gesetzliche Verpflichtung der Abstimmung der Krankenhausplanung hingewiesen und vereinbart, in Auswertung der verschiedenen verfügbaren Daten und neu anzustellender Erhebungen schnellstmöglich zu gesicherten und aktuellen Aussagen über die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen von Nichtberlinern in Berlin zu gelangen. Beide Länder sind in dieser Vereinbarung davon ausgegangen, daß die aus dem zentralistischen System entstandenen Patientenströme nach Berlin nicht in gleicher Form bestehen bleiben werden und daß es andererseits neue Patientenbewegungen geben wird. Es wurde vereinbart, in ständigem Kontakt, entsprechend dem Fortschreiben der Krankenhausplanung insbesondere im Land Brandenburg, Abstimmungen vorzunehmen, um festzulegen, in welchen Fachgebieten und Regionen der Zugang zu Krankenhäusern des j e w e i l i g e n N a c h b a r l a n d e s d i e f ü r d i e Patientenversorgung und die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser bessere Alternative ist und welche - auch finanziellen - Konsequenzen sich daraus ergeben. - Im Nachgang zu dieser Staatssekretärsvereinbarung wurde am 7. Februar 1992 eine Vereinbarung zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin, dem Bezirk Spandau von Berlin und dem Landkreis Nauen über die Rückführung der Liegenschaft des Krankenhauses in West-Staaken an den Bezirk Spandau geschlossen. - Unter dem 25./30. Juni 1992 haben das Land Berlin und das Land Brandenburg unter Beteiligung der Brandenburgischen Krankenhausgesellschaft mbh für paritätische Gesundheits- und Sozialdienste die Betriebsübernahme der Hellmuth-Ulrici-Klinik in Sommerfeld und deren Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes Brandenburg vereinbart. - Am 14. Oktober 1992 wurde das Abkommen zwischen dem Land Berlin, dem Klinikum Berlin-Buch und dem Land

Brandenburg über die Betriebübernahme des Herzzentrums im Klinikum Berlin-Buch durch die Krankenhaus Rüdersdorf GmbH und die Aufnahme der Einrichtung in den Krankenhausplan des Landes Brandenburg geschlossen. - Es fanden des weiteren Gespräche über die stationäre V e r s o r g u n g i n B e r e i c h e n d e r s o g e n a n n t e n H o c h l e i s t u n g s m e d i z i n u n d ü b e r w e i t e r e ländergrenzenübergreifende Leistungsangebote statt. Die Gesprächsgegenstände im einzelnen: Versorgung Schwerbrandverletzter Nierentransplantation Herz-Lungen-Transplantation Leber-Pankreas-Transplantation AIDS-Versorgung Seuchenstation Nuklearmedizin Unfallmedizinische Versorgung Neurochirurgie Strahlentherapie/Nuklearmedizin Gefäßchirurgie Plastische Chirurgie Abstimmung der Großgeräteplanung Rehabilitationseinrichtungen Die Gespräche zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg werden kontinuierlich fortgesetzt. 2. Zwischen Berlin und Brandenburg besteht Einvernehmen, in der Zukunft eine Verzahnung dr Krankenhausplanung anzustreben. Dabei soll dem Gesichtspunkt der flächenmäßig gerechten stationären Versorgung Rechnung getragen werden mit dezentraler Schwerpunktbildung. Dissens besteht mit Blick auf die Versorgung von Patienten aus Brandenburg in Berlin. Nach den inzwischen von der Senatsverwaltung für Gesundheit in Berlin vorgelegten Zahlen ist die Inanspruchnahme von Krankenhausbetten in Berlin durch Brandenburger wohl geringer als zunächst vorgetragen. Der Anteil der Brandenburger Patienten an den Patienten in Berlin beträgt nach Angaben der Senatsverwaltung für Gesundheit 6,8 %. Eine Erhebung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen allein in den Krankenhäusern der an das Land Berlin angrenzenden Landkreise und in der Stadt Potsdam hat ergeben, daß der Anteil der Berliner in diesen Krankenhäusern in Brandenburg 5,88 % im Jahre 1992 betrug. Es ist danach eine normale und nicht gewöhnliche Austauschbeziehung zwischen dem Ballungsraum Berlin und den daran grenzenden Regionen festzustellen. Im übrigen liegt der von Berlin angegebene Anteil Brandenburger an der Gesamtzahl der Patienten erheblich unter dem

Mitversorgungsanteil, der z. B. zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein zu verzeichnen ist (13,1 %). Bei einer Verbesserung des zum Teil noch defizitären Leistungsangebotes in den berlinfernen Regionen des Landes Brandenburg wird die Zahl der Brandenburger, die heute noch Krankenhausleistungen in Berlin in Anspruch nehmen, weiter abnehmen. Die Landesregierung ist der Auffassung, daß eine Verzahnung der Krankenhausplanung einzelfallbezogen zu entscheiden ist. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen hat der Senatsverwaltung für Gesundheit angeboten, an den Krankenhausplanungskonferenzen zur Fortschreibung des Krankenhausplanes Brandenburg mit einem Vertreter jeweils teilzunehmen. 3. In einzelnen Bereichen der Hochleistungsmedizin - insoweit besteht mit der Senatsverwaltung für Gesundheit Einvernehmen - ist die Inanspruchnahme von in Berlin vorgehaltenen Kapazitäten dem Aufbau eigener Strukturen im Land Brandenburg vorzuziehen. Dies gilt für die Versorgung von Brandverletzten, die Herz-Lungen-Transplantation und die Leber-Pankreas-Transplantation. Eine Seuchenstation steht in Berlin zur Verfügung, in Brandenburg ist der Aufbau einer entsprechenden Einrichtung nicht geplant. Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung sollen weiterhin berlinfern (Ausnahme: Landeshauptstadt Potsdam) und dezentral im Land Brandenburg ein breitgefächertes medizinisches Spektrum vorhalten. In den an Berlin angrenzenden heutigen Landkreisen wird - mit Ausnahme der Landeshauptstadt Potsdam - ausschließlich Grund- und Regelversorgung vorgehalten. Kein einziger neuer Krankenhausstandort wurde errichtet. Vielmehr erfolgte eine Reduzierung der Bettenzahl in den an das Land Berlin angrenzenden Landkreisen von 6 285 Betten (am 30.06.1990) auf 5 110 Betten (am 01.01.1993), d. h. bis heute wurden bereits ca. jedes 5. Bett dort abgebaut. Während mithin auf reduziertem Niveau im Umland Berlins ortsnah Grundversorgung angeboten wird, erfolgt der Aufbau von Regel- und Schwerpunktversorgung dezentral in den berlinferneren Regionen des Landes. Erst mit der Stabilisierung von zur Zeit in Brandenburg noch defizitär vorhandenen Disziplinen können historisch gewachsene und nach wie vor in Richtung Berlin zu verzeichnende Wanderungen gemindert und Patienten in ihrer Region versorgt werden. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, stationäre Leistungen dezentral im Land Brandenburg angemessen zu verteilen. Sie ist der Auffassung, daß dem Aufbau ausgewogener dezentraler Strukturen in der Regelund Schwerpunktversorgung Vorrang vor dem Festschreiben historisch gewachsener Wanderungen nach Berlin zukommt; Überkapazitäten sind dann dort abzubauen, wo sie vorhanden

sind. 4. Ausgleichszahlungen, wie sie von der Senatsverwaltung für Gesundheit beansprucht wurden, lehnt die Landesregierung ab. Die von Berlin formulierte Forderung nach einer Ausgleichszahlung für Krankenhausbetten, die von Patienten aus Brandenburg belegt werden, stellt in ihrer Art und in ihrer Höhe in der bundesrepublikanischen Geschichte der Krankenhausfinanzierung durch die Länder einen einmaligen Vorgang dar. Bislang wurde zwischen keinem Bundesland eine Vereinbarung getroffen, welche für die Versorgung von Patienten aus anderen Bundesländern grundsätzlich die Übernahme eines Anteils der Fördermittel über die Haushalte der betreffenden Bundesländer vorsieht. Lediglich eine Vereinbarung zwischen den Ländern Hamburg und Schleswig- Holstein sei erwähnt, wonach in den Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein 150 Betten des Hamburger Allgemeinen Krankenhauses Heidberg mit den daraus folgenden Verpflichtungen für die Investitionskostenfinanzierung aufgenommen wurden. Dieses Krankenhaus wird in einem bedeutenden Umfang von der Bevölkerung aus dem Kreis Pinneberg genutzt. Gleichzeitig wurden 107 Betten des auf dem Gebiet von Schleswig-Holstein liegenden Krankenhauses Großhansdorf, das einen sehr hohen Belegungsteil Hamburger Patienten aufweist, in den Hamburger Krankenhausplan aufgenommen. Die zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin vereinbarte Regelung für das Brandenburger Herzzentrum im Klinikum Buch entspricht dieser Regelung. Weitere regelungsbedürftige vergleichbare Sachverhalte sind derzeit nicht erkennbar. Da die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen durch Brandenburger in Berlin das Maß des metropolentypischen nicht überschreitet, sind diese Umlandversorgungsfunktionen in dem Länderfinanzausgleich bereits berücksichtigt. Insbesondere die Inanspruchnahme von Betten im universitären Bereich trägt dem über das Land Berlin hinausgehenden Anspruch und Auftrag dieser medizinischen Einrichtungen Rechnung. Im übrigen findet bereits heute ein erheblicher Finanztransfer zwischen den Ländern statt, der im Zuwanderungsland Berlin zum Beispiel zusätzliche Steuereinnahmen, eine Erhöhung der Kaufkraft sowie Arbeitsplätze schafft. 5. Die von den für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden der Länder Berlin und Brandenburg eingerichtete gemeinsame

Arbeitsgruppe hat zum Ziel, eine Abstimmung in den Bereichen der Hochleistungsmedizin und der sogenannten Umlandversorgung herbeizuführen. Der Arbeitsgruppe gehören auf seiten der Senatsverwaltung für Gesundheit der Staatssekretär, der Abteilungsleiter Krankenhauswesen sowie die Leitung des Referates Krankenhausordnung, des Referates Krankenhausorganisation, des Referates Psychiatrische Versorgung, des Referates Krankenhausplanung und Medizintechnik, des Referates L e i s t u n g s f i n a n z i e r u n g, d e s R e f e r a t e s Investitionsfinanzierung und einzelfallbezogen Referenten und Sachbearbeiter an. Aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg sind der für Gesundheit zuständige Staatssekretär, die Leiterin der Abteilung Gesundheit, der Referatsleiter Krankenhäuser und ein Referent Mitglied der Arbeitsgruppe.