Prof. Dr. rer. pol. Norbert Konegen downloads: www.p8-management.de/universität konegen@uni-muenster.de Vorlesung SS 2013 Anspruch und Wirklichkeit der EU- Finanzpolitik. Dargestellt vor dem Hintergrund der Verschul-dung der öffentlichen Haushalte unter Beachtung der Vorgaben des Vertrags von Lissabon. Klausur: 16.07.2013 14 16:00 Uhr, SCH2 konegen, ifpol uni münster 1
Agenda I. Einführung / Literatur / Formalia / Vertiefungsseminar II. Historischer Rückblick ökonomische und vertragliche Voraussetzungen für eine Währungsunion unzureichend III. Strukturdefizite der Eurokrise ein Teufelskreis aus makroökonomischer Krise, Banken- und Staatsschuldenkrise IV. Die Antworten der Politik zur Kriseneindämmung: 1. Europäische Regeln zur Sicherung und Wiederherstellung der finanziellen Stabilität in der Eurozone 2. Kriseneindämmung über die Notenpresse kauft keine Zeit, sondern kostet Zeit V. Die Folgen eine quantitative Bestandsaufnahme: Der Haftungspegel VI. Ein wichtiger Baustein der Finanzarchitektur die Bankenunion VII. Die EZB in der Zwickmühle die Gefahr des Verlusts ihrer politischen Unabhängigkeit durch monetäre Staatsfinanzierung Quelle: konegen, ifpol uni münster 2
VII. Agenda 1. Wichtige Vertragsgrundlagen a) Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und die Europäische Zentralbank (EZB) Aufgaben und Struktur b) Entscheidungsverfahren 2. Aufgaben, Bilanzsummen, Leitzinssteuerung ein Vergleich 3. Die EZB in der Zwickmühle die Gefahr des Verlusts ihrer politischen Unabhängigkeit durch monetäre Staatsfinanzierung 4. Die neue Machtfülle der EZB mit Folgen 5. Geldpolitik im Teufelskreis 6. Die EZB und das Bundesverfassungsgericht Quelle: konegen, ifpol uni münster 3
VII. 1. Wichtige Vertragsgrundlagen - eine Auswahl a) Art. 127 133 AEUV (Währungspolitik): Art. 127: Vorrangiges Ziel: Preisstabilität; Art. 130: Unabhängigkeit der EZB und der NZB. b) Art. 282, 283 AEUV (EZB - Rat); c) Art. 2 50 Satzung ESZB/EZB (Ziele und Aufgaben, Organisation, Operationen,Entscheidungsverfahren Finanzvorschriften usw.): Art. 7 Unabhängigkeit Art. 10: Rat: Präsidenten der NZBen + Direktorium, eine Stimme pro Mitglied, 2/3 Abstimmungsquorum Art. 11: Direktorium: Präsident, Vize, 4 weitere Mitglieder Art. 18.1: Kreditgeschäfte erlaubt Art. 28 Kapital der EZB Art. 29 Schlüssel für Kapitalzeichnung Quelle: Europarecht, 2010, 20. A. konegen, ifpol uni münster 4
Quelle: eigene Darst. konegen, ifpol uni münster 5
Beiträge der NZBen des Euroraums zum Kapital der EZB (Stand: 29.12.2010) Quelle: http://www.ecb.int/ecb/orga/capital/html/index.de.html Quelle: konegen, ifpol uni münster 6
VI. 2. Aufgaben der Zentralbanken ein Vergleich Quelle: iwdienst,nr.5,31.1.13,s.6 konegen, ifpol uni münster 7
VII. 2. Bilanzsummen der Zentralbanken in Mrd. Quelle:iw.dienst,Nr.5,31.1. 13,S.7 konegen, ifpol uni münster 8
VII. 2. Bilanzsummen in Relation zum BIP Quelle: faz.net 28.2.2013 konegen, ifpol uni münster 9
VII. 2. Leitzinssteuerung in % Quelle: FAZ3.5.13 konegen, ifpol uni münster 10
VII. 3. Die EZB in der Zwickmühle die Gefahr des Verlusts ihrer politischen Unabhängigkeit durch monetäre Staatsfinanzierung Die Argumentation der EZB a) Art. 123 AEUV: Verbot von Staatsanleihenkäufen direkt von emittierenden Staaten (Primärmarkt). b) Satzung Art. 18.1 EZB: EZB darf Kreditgeschäfte mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern abschließen, wobei für die Darlehen ausreichende Sicherheiten zu stellen sind (Sekundärmarkt). c) 5/2010: EZB erwirbt für 209 Mrd. Staatsanleihen von Krisenländern auf Sekundärmarkt (Securitis Markets Programm (SMP) d) 8/2012: EZB-Präsident verspricht nötigenfalls unbegrenzte Anleihenkäufe von Krisenstaaten, falls diese unter den ESM schlüpfen; Bedingung: strenge und wirksame Konditionalität (Outright Monetary Transactions (OMT-Programm). e) Herbst 2012: Weitere Wertpapiere für Beleihungen im Fall Griechenland mit reduzierten Sicherheiten (Emergency Liquidity Assistance (ELA). Quelle: konegen, ifpol uni münster 11
VII. 3.1 Vergleich zwischen Securities Markets Programme (SMP) und Outright Monetary Transactions (OMT) (Seniorität: Stellung einer Tranche innerhalb der Hierarchie) Quelle: SVR 12/13: 85 konegen, ifpol uni münster 12
3.2 Die EZB als Käuferin von Staatsanleihen http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/europas-schuldenkrise/europaeische-zentralbank-eine-frageder-solidaritaet-12214573.html Quelle: 11.6.13 konegen, ifpol uni münster 13
VII. 3.3 Athen winken Milliarden aus Notenbankgewinn. (Normale Investoren meiden diese wegen Pleiterisiko) Quelle: FAZ 22.2.13 konegen, ifpol uni münster 14
VII. 3.4 Schnappschuss: Gesamte Ausleihsummen für Euroländer 11/2012 Quelle: faznet.de 27.01.13 konegen, ifpol uni münster 15
VII. 3.5 Die EZB in der Zwickmühle die Gefahr des Verlusts ihrer politischen Unabhängigkeit durch monetäre Staatsfinanzierung Die Argumente der Kritiker (ordnungspolitische Sündenfälle) Die Troika von 2010 ist eine Fehlkonstruktion. Dem Mitglied EZB fehlt die Legitimation einer Einbindung in die Wirtschaftspolitik. BVerfG im ESM-Urteil: Auch ein Kauf von Staatsanleihen am Sekundärmarkt, der auf eine von den Kapitalmärkten unabhängige Finanzierung von Haushalten der Mitgliedsstaaten zielt, ist als Umgehung des Verbots monetärer Haushaltsfinanzierung zu werten und daher untersagt. Bei OMT wird die Geldpolitik zum Hebel um Reformen zu erzwingen. ELA: Zwischenfinanzierung für Griechenland: griechische Anleihen (T-Bills) von griechischen Banken gekauft. Anleihen landen bei Athener Notenbank als Sicherheit. Quelle: konegen, ifpol uni münster 16
VII. 3.6 Emergency Liquidity Assistance (ELA) Kreditfinanzierungsprogramm der EZB in Ausnahmefällen Quelle: konegen, ifpol uni münster 17
4. Die neue Machtfülle der EZB mit Folgen Euro Retter haben sich von der EZB Zeit kaufen lassen und diese wieder nicht genutzt. Das Beispiel Griechenland 8/2012: EZB erfindet aus der Sicht der Finanzpolitiker das Perpetuum mobile zur Finanzierung der Krise: EZB überweist aus der elektronischen Notenpresse Mrd. nach Griechenland. Neben Zeitgewinn konnte Hellas eine Anleihe über diesen Betrag zurückzahlen, die von der EZB gehalten wurde. Eine solche Staatenfinanzierung könnte bei den Politikern Mehrbedarf wecken. Diese Dispokratie löst nicht die Euro - Krise Quelle: konegen, ifpol uni münster 18
VII. 4.1 Wege der Dispokratie wenn Märkte geflutet werden Quelle: eigene Darstellung konegen, ifpol uni münster 19
VII. 4.2 Dispokratie mit Folgen Quelle: Faz 16.5.13 konegen, ifpol uni münster 20
VII. 4.3 Dispokratie mit Folgen Quelle: FAZ 9.3.13 konegen, ifpol uni münster 21
4.4 Folgen von Dispokratie und Wettbewerbsfähigkeit für Deutschland Quelle:FAS 10.3.13:33 konegen, ifpol uni münster 22
und die globalen Folgen einer expansiven Geldpolitik Krisenländern Verlangsamung des Vermögensaufbaus Verzerrung der Ressourcenallokation Mögliche Preisblasen Finanzierungsprobleme des Mittelstandes in Bewegungen an den Finanzmärkten Verzerrung der Wechselkurse Abwertungswettläufe Quelle: konegen, ifpol uni münster 23
VII. 4.5 Die Kritik der Bundesbank zu den Anleihekaufprogrammen Quelle: http://www.handelsblatt.com/downloads/8124832/1/stellungnahmebundesbank_handelsblatt-online.pdf Es werden gezielt Anleihen mit schlechter Bonität erworben. Verringerte Anforderungen an Sicherheiten. Hohe Forderungen aus Target II Programm. Auflagen bei ELA Krediten nicht erfüllt. Gründe für OMT sind unmittelbare Folge der national eigenverantwortlichen Finanzpolitik (hohe Zinsen für Unternehmen in Krisenländern). Zinskorrekturen nicht Aufgabe der Geldpolitik. Quelle: FAZ 27.4.13 konegen, ifpol uni münster 24
VII. 4.6 Das Problem liegt hier Quelle: faz.net 28.2.2013 konegen, ifpol uni münster 25
VII. 4.7 Hat die EZB ordnungspolitisch noch Pfeile im Köcher? Quelle: FAZ 25.4.2013 konegen, ifpol uni münster 26
5. Geldpolitik im Teufelskreis Quelle: FAZ 18.4.13 konegen, ifpol uni münster 27
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/europas-schuldenkrise/europaeische-zentralbank-eine-frage-der-solidaritaet- 12214573.html (s.a. Eurokrise - EZB) Quelle: 11.6.13 konegen, ifpol uni münster 28
6. Die EZB und das Bundesverfassungsgericht 6.1 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), der ESM und die EZB - Das Urteil im Eilverfahren vom 12.9.2012. Quelle: konegen, ifpol uni münster 29
6.2 Die EZB vor Gericht Die Anhörungen vor dem BVerfG 6/2013 Die EZB bewegt sich im Graubereich zwischen Geld- und Fiskalpolitik (Haftungsfragen): Von 5/2010 bis Frühjahr 2012 kaufte EZB Staatspapiere (OMT- Programm) für rund 230 Mrd. ; 200 Mrd. stehen noch in der Bilanz des Eurosystems. 7/2012: Draghi: unbegrenztes Kaufprogramm. Ankündigung: Begrenzung des OMT-Programms auf 524 Mrd.. Verbotene Staatsfinanzierung nach Art. 123 AEUV? vgl. Folie 29 EZB ist keine nationale Behörde sondern europäisch und unabhängig Zulässigkeit einer nationalen Verfassungsbeschwerde? EZB wäre daran nicht gebunden. Auswege: BverfG wendet sich an EuGH oder Vertragsänderung? Entscheidung Herbst 2013? Quelle:FAZ11., 13., 14.6.2013 konegen, ifpol uni münster 30
Literatur SVR 12/13: 81ff. Europarecht, Baden, Baden, 2010, 20.A. Quelle: a.a.o. konegen, ifpol uni münster *** 31