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Transkript:

Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen Tel.: 32200 Bezirksbürgermeister Bezirksamtsvorlage Nr. 889 zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 08.07.2014 1. Gegenstand der Vorlage: Regionalisierung bestattungsrechtlicher Aufgaben im Bezirk Neukölln im Zuge der Anpassung der DVO-Bestattung an das Bevölkerungsstatistikgesetz 2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister Dr. Hanke 3. Beschlussentwurf: I. Das Bezirksamt beschließt: Erklärung des Einvernehmens zur Regionalisierung von Bezirksaufgaben II. Eine Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung ist nicht erforderlich. III. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Gesundheit, Personal und Finanzen beauftragt. IV. Veröffentlichung: ja V. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: b) Frauenvertretung: c) Schwerbehindertenvertretung: d) Jugend- und Auszubildendenvertretung: 4. Begründung: Mit Inkrafttreten des novellierten Bevölkerungsstatistikgesetzes (BevStatG) in Deutschland am 01.01.2014 dürfen dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) keine Personalangaben von Verstorbenen mehr bekannt werden. Dies erfordert in Berlin eine Änderung des bisherigen, in der DVO-Bestattungsgesetz geregelten Verfahrens. Bis zum Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur DVO- Bestattungsgesetz ist eine Interimslösung mit dem Ziel, unter Herstellung der Rechtskonformität mit dem BevStatG den Datentransfer an das AfS und damit die Mortalitätsstatistik aufrecht zu erhalten, notwendig. Die Anpassung verschiedener Datentransferwege und Verfahrensabläufe während der Interimszeit ist für die Gesundheitsämter mit zusätzlichen Aufgaben verbunden. 1/3

Trotz Prüfung aller Alternativen kommen mit der Änderung der DVO- Bestattungsgesetz auch längerfristig auf die Gesündheitsämter zusätz!ich zum bestehenden Aufgabenspektrum zusätzliche Aufgaben bei der Datenbehandlung im Leichen- und Bestattungswesen zu. Hintergrund ist insbesondere die Einführung zeitgemäßer elektronischer Übermittlungswege, die bundesrechtlich auf dem Gebiet des Personenstandsrechts und der Todesursachenstatistik bereits beschritten werden. Vor diesem Hintergrund hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales im Zusammenwirken mit den beteiligten Senatsverwaltungen und den Bezirken eine Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes und der Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung erarbeitet. In der Bezirksstadträtesitzung am 13.11.2013 hat sich dankenswerterweise der Bezirksstadtrat von Neukölln, Herr Liecke, bereit erklärt, diese Aufgaben sowohl während der Interimszeit als auch längerfristig als Zentralarchiv für Leichenschauscheine der Gesundheitsämter in seinem Bezirk zu übernehmen, sofern der Bezirk hierfür personelle Unterstützung erhält. Die Regionalisierung wird zu einer Aufrechterhaltung und nachhaltigen Modernisierung der bestattungsrechtlichen Abläufe sowie einer Qualitätsverbesserung der Todesursuchenstatistik im Land Berlin der Bezirke beitragen. Dieses Vorhaben wurde an den Rat der Bürgermeister herangetragen (vgl. RdB-Beschluss Nr. R-409/2014 vom 23.01.2014). Mit der Umsetzung der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes und der Gesundheitsdienst- Zuständigkeitsverordnung und der darin beschriebenen Verschiebung von Aufgaben sowie der Übertragung von neuen Aufgaben auf ein Zentralarchiv in einem Bezirk sind stellenwirtschaftliche Auswirkungen für das Bezirksamt Neukölln verbunden. In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen wird derzeit von einem personellen Mehraufwand von bis zu höchstens drei Stellen für das Zentralarchiv für Leichenschauscheine der Gesundheitsämter ausgegangen. Im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2014/15 sind beim Bezirk Neukölln drei für zwei Jahre befristete Beschäftigungspositionen zur Sicherstellung der Wahrnehmung dieser Aufgaben mit Inkrafttreten der Verordnung zum 1. Oktober 2014 einzurichten. Die im Rahmen der Amtshilfe im Bezirk Neukölln tätigen drei Beschäftigten der ehemaligen City BKK sind zu versetzen. Im Rahmen einer Evaluation wird dieser personelle Mehrbedarf nach zwei Jahren einer Überprüfung unterzogen. Im Ergebnis sind mit dem Haushaltsplan 2016 im Bezirk Neukölln die erforderlichen Stellen aufzunehmen. Die in 2014/15 anfallenden Personalausgaben werden im Wege der Basiskorrektur ausgeglichen. Eine produktbezogene Zuweisung kann frühestens für 2016 erfolgen. Die RegionaIisierung wird zu einer Aufrechterhaltung und nachhaltigen Modernisierung behördlicher Abläufe sowie einer Qualitätsverbesserung der Todesursachenstatistik im Land Berlin und der Bezirke beitragen. Die rechtliche Grundlage für eine regionalisierte Wahrnehmung soll mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes und der Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales geschaffen werden, die sich Zurzeit im Mitzeichnungsverfahren befindet. 2/3

Gemäß RdB-Beschluss Nr.R-432/2014 vom 03.04.2014 ist durch Bezirksamtsbeschluss das Einvernehmen zur Regionalisierung von bestattungsrechtlichen Bezirksaufgaben in einem Zentralarchiv für Leichenschauscheine der Gesundheitsämter im Bezirk Neukölln bis zum 07. Juli 2014 zu erklären. 5. Rechtsgrundlage: 36 BezVG i.v.m. RdB-Beschluss Nr. R-409/2014 vom 23.01.2014 und R-432/2014 vom 03.04.2014 6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die im Bezirk Neukölln anfallenden Personalausgaben im Haushalt 2014/2015 werden im Wege der Basiskorrektur ausgeglichen. 2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine 7. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine 8. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine 9. Integrationsrelevante Auswirkungen: keine 10. Sozialraumrelevante Auswirkungen: keine 11. Mitzeichnung(en): Bezirksbürgermeister Dr. Hanke 3/3

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Der Senator Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Oranienstr. 106, 10969 Berlin Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdori von Berlin Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann Otto-Suhr-Allee 100 10585 Berlin Bezirksamt Friedric'hshain-Kreuzberg von Berlin Frau Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann Frankfurter Allee 35.:.37. 10247 Berlin.rUl\ Geschäftszeichen (bei Antwort bitte angeben) lf 14 Bearbeiter/in: Birgit Hassa Zimmer. 5.143 Telefon: (030) 9028 (Intern: 928) 2223 Telefax:. (030) 9028 (Intern: 928) 2175 Datum: rj{).06.2014 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Geisel, Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Herrn Bezirksbürgermeister Stefan Komoß Alice-Salomon-Platz 3 12627 Berlin I 'Bezirksamt Mitte von Berlin. Herrn B~zirksbürgermeister Dr. Christian Hanke Mathilde-Jacob-Platz 1 '. 10551 Berlin r~...,..---.... I B,:-zirk~an1l lv1itte Von 8erlin I - _:.ur;) (:es BE).;;J.r,~bürgermei.steIs f tjei.:/i, (,~,1 /) r; "7'. l f... -:lj/ {/(.,,'"12:~ i,f nl~!i "'Ol / f,/ '~,.njlif/ l.. l". Bezirksamt Neukölln von Berlin Herrn Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky Karl-Marx-Str. 83 1i043 Berlin Bezirksamt Pankow von Berlin Herrn Bezirksbürgermeister Matthias KQhne Breite Str. 24A-26 13187 Berlin Bezirksamt Reinickendori von Berlin. Herrn Bezirksbürgermeister Frank Balzer Eichborndamm 215-239 13437 Berlin Bezirksamt Spandau von Berlin Herrn Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank. Carl-Schuri.. Str. 2/6. 13597 Berlin Dienstgebäude: Oranlenstraße 106,.10969 Berlin (barrierefreier Zugang der Kategorie D) Fahrverbindungen: U8 Moritzplatz, Bus M29; U6 Kochstr., Bus M29; U2 8pittelmarkt (ca. 10 Min. Fußweg); 31/821825 Anhalter Bahnhof, Bus M29; Bus M29, 248; Zahlungen bitte bargeldlos nur an die Landeshauptkasse, Klosterstr. 59, 10179 Berlin über eine der folgenden Bankverbindunge'n: Bankverbindung 1:. Postbank Berlin BLZ: 100.10010 Konto-Nr.: 58100. oder IBAN: OE 47100100100000058100 BIG: P8NKDEFF100 Bankverbindung 2:. Berliner Sparkasse BlZ: 10050000 Konto-Nr.: 0990007600 oder IBAN: OE 25100500000990007600 SIG: BELADEBEXXX Bankverbindung 3: Deutsche-Bundesbank BLZ: 10000000 Konto-Nr.: 10001 520 oder IBAN: OE 53 100000000010001 520 BIG: MARKDEF1100 E~Mail: BirgitHassa@sengs.beriin.de (Der Empfang elektronisch signierter Dokumente ist vorerst nicht möglich.) Internet www.berlin.dejsenjgessozi

-2- Bezirksamt Steglitz-Zehlendori von Berlin - Herr :ßezirk$bürgermeister Norbert Kopp. Bezirksamt Steglitz-ZehJendori. 14160 Berlin Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Frau Bezirksbürgermeisterin Angelika Schärtier John-F.-Kennedy-Platz. 10825 Berlin Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Herrn Bezirksbürgermeister Oliver Igel Alt-Köpenick 21 12555 Berlin Erklarung des Einvernehmens der Bezirke zur RegionaJisierung bestattungsrechtlicher Aufgaben in einem Zentralarchiv für Leichenschauscheine im Bezirk Neukölln ' 1 Anlage Sehr geehrte Damen und Herren,.. mit Inkrafttreten des novellierten Bevölkerungsstatistikgesetzes (~evstatg) in Deutschland am 01.01.2014 dürfen dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) keine Personalangaben von Verstorbenen mehr bekannt werden. Dies erfordert in Berlin eine Änderung des bisherigen, in der DVO-Bestattungsgesetz geregelten Verfahrens. Vor diesem Hintergrund hat meine. Verwaltung im Zusammenwirken mit den beteiligten Senatsverwaltungen und den Bezirken eine Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes und der Gesundheitsdienst-Zuständig~eitsverordnung erarbeitet. Mit Umsetzung der neuen Regelungen Werden auch auf die Gesundheitsämter, zusätzlich zum bestehenden Aufgabenspektrum zusätzliche Aufgaben bei der Datenbehandlung im Leichen-, und Bestattungswesen zukommen. Insbesondere ist die Einführung zeitgemäßer elektronischer Übermittlungswege,,die bundesrechtlich auf dem Gebiet des Personenstandsrechts und der 'Todesur~achenstatistik bereits beschritten werden, vorgesehen. Nachdem sich dankenswerterweise :der Bezirksstadtrat von Neukölln, Herr Liecke, in der Bezirksst~dträtesitzung am 13.11.2013 ~ereit. erklärt hat, diese Aufgaben, sowohl während der Interimszeit als auch längerfristig als, Zentralarchiv für Leichenschauscheine der Gesundheitsämter in seinem, Bezirk zu übernehmen (sofern der Bezirk hierfür personelle,, Unterstützung, erhält), haben wir unser Vorhaben an den Rat der Bürgermeister herangetragen (vgl. RdB-Beschluss Nr. R-409/2014 vom 23.01~2014). Mit der Umsetzung' der Verordnung, zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes und der Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung und der darin beschriebenen Verschiebung von Aufgaben sowie, der Übertragung von neuen" Aufgaben auf ein Zentralarchiv.in einem Bezirk sind ste!lenwirtschaftliche Auswirkungen für das Bezirksamt Neukölln verbunden. In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen wird derzeit von einem personellen Mehraufwand von bis zu höchstens drei Stellen für das Zentralarchiv für Leichenschauscheine der Gesundheitsämter ausgegangen. Im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2014/15 sind beim Bezirk Neukölln drei für zwei Jahre befrist~te Beschäftigungspositionen zur Sich~rstellungder.

, - 3 - Wahrnehmung dieser Aufgaben mit Inkrafttreten der Verordnung zum 1. Oktober 2014 einzurichten. Die im Rah.men der Amtshilfe im Bezirk Neukälln tätigen drei Beschäftigten der ehemaligen City BKK sind zu versetzen~ Im, Rahmen einer Evaluation wird dieser personef/e Mehrbedari nach zwei Jahren einer Überprüfung unterzogen. 'Im Ergebnis sind mit dem Haushaltsplan 2016,im, Bezirk Neukölln die erforderliche!} Stellen aufzunehmen. :Die in 2014/15 anfallenden Personalausgaben werden im Wege der Basiskorrektur ausgeglichen. Eine produktbezogene Zuweisung kann'frühestens für 2016 erfolgen.,die Regionalisierung wird zu einer Aufrechterhaltung und nachhaltigen'modernisierung behördlicher Abläufe sowie einer Qualitätsverbesserung der Todesursachenstatistik im' Land Berlin,und der Bezirke beitragen. Die 'rechtliche, Grundlage 'für eine regionalisierte Wahrnehmung soll mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes,und der Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales,geschaffen werden, die sich 'Zurzeit im Mitzeichnungsverfahren befindet. Gemäß RdB~8eschluss Nr,,R-432/2014 vom 03.04.2014 bitte ich, dur'ch Bezirksamtsbeschluss das Einvernehmen zur Regionalisierung von' bestattungsrechtlichen Bezirksaufgaben in einem' Zentralarchiv für Leichenschauscheine der Gesundheitsämter im Bezirk Neukäl'n bis zum 07. Juli 2014 zu erklären. '~reu,r ndlichen ~ßen.~q~ Maria Czaja '

Bezirksamt (Stempel). - 4- VOD Berlin Anlage Senatsverwalt.wng für Gesundheit und Soziales lf14 Oranienstraße 106 1 '0969 Berlin Erklärung des Einvernehmens zur Regionalisierung von Bezirksaufgaberi Das Bezirksamt von Berlin hat mit Beschluss Nr. des Bezirksamtes vom 2014 das Einvernehmen zur Regionalisierung bestattungsrechtlicher Bezirksaufgaben in einem Zentralarchiv für Leichenschauscheine der Gesundheitsämter im Bezirk Neukölln gemäß RdB Beschluss Nr. R-432/20 14 vom 03.04.2014 erklärt. BezirksbQrgermeisterin/Bezirksbürgermeister. (Stempel)