August STAATSM1TM1STER1UM SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-0141. 51/8365 Dresden,.M. 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs. -Nr. : 6/5771 Thema: Wohnraumförderung - Bewirtschaftung Titel 03 23/663 04 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Doppelhaushalt 2015/16 ist zu Titel 03 23/663 04»Zinszuschüsse für die Wohnraumförderung' als Vermerk folgendes dargestellt:,auf dem Titel werden Mittel für Zuschüsse zur Zinsverbilligung von wohnungswirtschaftlichen Darlehen der KfW sowie sonstige Zuschussmittel für wohnungswirtschaftliche Investitionen, wie die nachrangige Zuschussförderung für die bedarfsgerechte und bezahlbare Versorgung mit barrierearmem und barrierefreiem Wohnraum, die nicht aus den Mitteln des Wohnraumförderungsfonds finanziert werden können, nachgewiesen.' Der Titel ist einseitig deckungsfähig zu Gunsten Titel 03 23/884 02" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Haushaltsmittel sind aus dem Titel im Jahr 2015 sowie im ersten Halbjahr 2016 abgerufen worden für den im Vermerk festgestellten Zweck als Zinsverbilligung von wohnwirtschaftlichen Darlehen der KfW oder als sonstige Zuschussmittel für wohnungswirtschaftliche Investitionen, die nicht aus den Mitteln des Wohnraumförderungsfonds finanziert werden können? (Bitte aufstellen nach Haushaltsjahr, für Zinsverbilligung KfW-Darlehen, sonstige Zuschussmittel und Landkreis/Kreisfreier Stadt des Förderungsnehmers!) Die bewilligten Haushaltsmittel für die Zinsverbilligung von wohnungswirtschaftlichen Darlehen der KfW sind in Anlage 1 dargestellt. Im Jahr 2015 sowie im ersten Halbjahr 2016 wurden keine sonstigen Zuschussmittel fürwohnungswirtschaftliche Investitionen ausgereicht. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden.
STAATSM1NISTER1UM SÄCtiSEM Frage 2: Für wie viele KfW-Einzeldarlehen in welcher Höhe und zu welchen Zinskonditionen wurde damit die Zinsverbilligung gefördert? (Bitte aufstellen nach Haushalts- Jahr, KfW-Darlehensprogramm, Anzahl der geförderten Darlehen, Nominaldarlehensbetrag, Nominalzins, Effektivzins, Zinsverbilligungsanteil in Prozentpunkten, Gesamtbetrag der Zinsverbilligungsförderung sowie Landkreis/Kreisfreier Stadt des Förderungsnehmers!) Die Angaben zu den KfW-Einzeldarlehen sind in Anlage 2 zusammengefasst. In der Übersicht nicht enthalten ist die Darstellung der Sollzinsen (Der Sollzins ist nach der Verbraucherkreditrichtlinie vom 11. Juni 2010 die neue Bezeichnung für den Nominalzins.), der Effektivzinssätze und des Zinsverbilligungsanteils in Prozentpunkten. Aus folgenden Gründen ist diese Aufführung nicht leistbar: Die drei Parameter können je zugesagtem Förderdarlehen voneinander abweichen. Eine Zusammenfassung der Werte pro Landkreis/Kreisfreier Stadt ist somit nicht möglich. Höhe der Sollzinsen: Die Förderdarlehen werden für die Dauer der ersten Zinsbindung, jedoch höchstens für zehn Jahre, um 2, 0 Prozent gegenüber den jeweils geltenden KfW-Zinssätzen, höchstens jedoch auf 0, 25 Prozent pro Jahr verbilligt. Aufgrund der derzeitigen KfW-Zinssätze gilt für alle bisher zugesagten Förderdarlehen ein Zinssatz von 0, 25 Prozent für die ersten zehn Jahre. Höhe der Effektivzinsen: Die Effektivzinssätze betragen in Abhängigkeit von der Dauer der ersten Zinsbindung 0, 25 Prozent (bei zehn Jahren Zinsbindung) bzw. 0, 52 Prozent (bei 20 Jahren Zinsbindung). Zinsverbilligungsanteil in Prozent: Maßgebend für den Prozentsatz der Zinsverbilligung ist der zum Zeitpunkt der Zusage des Förderdariehens geltende zugrundeliegende KfW-Zinssatz. Bei einer Änderung des KfW-Zinssatzes ändert sich demzufolge auch der Anteil (Prozentsatz) derzinsverbilligung. Frage 3: Für wie viele sonstige wohnungswirtschaftliche Investitionen, die nicht aus Mitteln des Wohnraumförderungsfonds finanziert werden können, wurden wie viele Zuschussmittel aus dem Titel zur Verfügung gestellt? (Bitte aufstellen nach Haushaltsjahr, Investitionen, Anzahl, Zuschussbetrag sowie Landkreis/Kreisfreier Stadt des Förderungsnehmers!) Entsprechende Zuschussmittel wurden nicht ausgereicht (s. Antwort auf die Frage 1, 2. Absatz) Seite 2 von 3
STAATSM1N1STERIUM SÄCtiSETM Frage 4: Wie viele Haushaltsmittel dieses Titels sind aufgrund einseitiger Deckungsfähigkeit zu Gunsten des Titels 03 23/884 02 abgeflossen? (Bitte aufstellen nach Haushaltsjahr!) 2015: 1. 167. 031, 31 EUR 2016: 0, 00 EUR (Stand 30. Juni 2016) Frage 5: Wie viele Haushaltsmittel dieses Titels sind aufgrund Bescheid bereits gebunden und für welchen Zweck gemäß Zwecken nach Fragen 2, 3 und 4? Im Rühmen der Zinsverbilligung von wohnungswirtschaftlichen Darlehen der KfW wurden^n ersten Halbjahr 2016 3. 291.217, 04 EUR mit Bescheid gebunden. Für/^we^ke nach Fragen 3 und 4 sind keine Haushaltsmittel gebunden. Mit'freuhdlichen Grüßen Markus Ulbig Anlagen: 2 Seite 3 von 3
Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/5771 Anlage 1 Jahr Kreis Zinszuschuss in EUR 2015 Bautzen 29.633,43 Dresden, Stadt 91.113,69 Erzgebirgskreis 5.717,30 Görlitz 6.746,79 Leipzig 48.832,92 Leipzig, Stadt 91.841,44 Meißen 28.512,93 Mittelsachsen 5.715,43 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 12.498,68 Summe: 320.612,61 2016 Bautzen 193.561,29 Chemnitz, Stadt 163.336,89 Dresden, Stadt 1.288.579,25 Erzgebirgskreis 129.544,77 Görlitz 130.018,35 Leipzig 128.344,59 Leipzig, Stadt 374.264,25 Meißen 135.645,15 Mittelsachsen 76.057,79 Nordsachsen 76.257,45 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 175.408,50 Vogtlandkreis 81.232,27 Zwickau 338.966,49 Summe: 3.291.217,04
Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/5771 Anlage 2 Jahr/ Kreis Altersgerecht Umbauen Energieeffizient Bauen Energieeffizient Sanieren Wohneigentum Anzahl Zinszuschuss 2015 1 50.000,00* 5.221,48 9 500.000,00 45.970,91 4 280.000,00 12.311,30 41 2.050.000,00 257.108,92 Bautzen 1 50.000,00 5.221,48 1 50.000,00 5.229,46 3 150.000,000 19.182,49 Dresden, Stadt 2 100.000,00 10.092,85 1 100.000,00 4.183,25 12 600.000,000 76.837,59 Erzgebirgskreis 1 50.000,000 5.717,30 Görlitz 1 50.000,000 6.746,79 Leipzig 1 100.000,00 4.506,09 1 50.000,00 2.252,90 7 350.000,000 42.073,93 Leipzig, Stadt 4 200.000,00 20.916,24 1 40.000,00 1.809,73 11 550.000,000 69.115,47 Meißen 1 50.000,00 5.226,27 1 90.000,00 4.065,42 3 150.000,000 19.221,24 Mittelsachsen 1 50.000,000 5.715,43 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 2 100.000,000 12.498,68 2016 9 8.943.300,00 428.859,57 146 9.142.000,00 818.946,82 50 9.638.900,00 408.748,12 318 15.747.500,00 1.634.662,53 Bautzen 12 750.000,00 56.023,54 1 50.000,00 2.083,19 26 1.300.000,00 135.454,56 Chemnitz, Stadt 1 1.236.900,00 56.720,38 3 200.000,00 20.481,22 5 350.000,00 15.501,76 13 650.000,00 70.633,53 Dresden, Stadt 3 4.214.900,00 224.478,58 57 4.145.000,00 401.419,76 23 4.949.900,00 210.007,25 90 4.449.500,00 452.673,66 Erzgebirgskreis 5 295.000,00 26.166,50 3 386.000,00 16.912,39 17 850.000,00 86.465,88 Görlitz 5 250.000,00 18.291,99 4 344.000,00 14.285,27 20 960.000,00 97.441,09 Leipzig 6 286.000,00 24.887,74 19 950.000,00 103.456,85 Leipzig, Stadt 1 117.500,00 4.896,98 25 1.500.000,00 135.834,17 1 380.000,00 15.836,04 41 2.050.000,00 217.697,06 Meißen 4 186.000,00 13.601,15 6 936.000,00 38.505,19 17 825.000,00 83.538,81 Mittelsachsen 2 100.000,00 6.476,96 13 624.000,00 69.580,83 Nordsachsen 6 330.000,00 28.758,16 9 439.000,00 47.499,29 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 1 50.000,00 2.082,34 11 550.000,00 39.569,96 1 100.000,00 4.164,92 26 1.300.000,00 129.591,28 Vogtlandkreis 1 50.000,00 2.077,48 2 100.000,00 8.474,15 3 397.000,00 16.721,77 10 500.000,00 53.958,87 Zwickau 2 3.274.000,00 138.603,81 8 450.000,00 38.961,52 3 1.746.000,00 74.730,34 17 850.000,00 86.670,82 Gesamtergebnis 10 8.993.300,00 434.081,05 155 9.642.000,00 864.917,73 54 9.918.900,00 421.059,42 359 17.797.500,00 1.891.771,45 * Angaben jeweils in EUR