Anmeldung. zur Tagesordnung für die Sitzung des Kulturausschusses vom öffentlicher Teil

Ähnliche Dokumente
Durchführung eines Plangutachtens für ein gartenkünstlerisches Gestaltungskonzept auf dem Europaplatz. Anmeldung

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

Bürgerversammlung. Bebauungsplan Nr. 2103, Ehemaliges Diamaltgelände in München-Allach

Stadtplanungsausschuss. Sitzungsdatum öffentlich

Stadtplanungsausschuss. Sitzungsdatum öffentlich

BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG Bebauungsplan Nr. 28 Schlossanger in der Gemeinde Tüßling. Seite 1 von 6

Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"

Drucksachennummer VO/17/13436/61. Berichterstattung

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Stadt Friedrichshafen

Liste der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen

STADT GREVENBROICH. Begründung zur 1. vereinfachten Änderung. Bundeshauptstadt der Energie

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Offterdinger & Sailer Planbereich 10

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

2. Beschreibung und Erläuterung des Wohnbauflächenkatasters

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am

Beschluss-Nr.: VII-1369/2015 Anzahl der Ausfertigungen: 8

Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S)

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung

PATTENSEN. Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg

Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby

Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Haimbach, Nr. 8, zwischen Merkurstraße und Fuchsstraße. Begründung Vorentwurf

Anlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung

Bebauungsplan. Dornbrunnen I, 4. Änderung

EXPOSÈ Baugebiet Am Lieschberg. Stand Mai 2017

TOP ös/nös Gremium. 1 ös Ausschuss für Umwelt und Technik

Bebauungsplan Nr. 27 III S - Kleine Frehn -, 1. Änderung, 2. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG

Begründung. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5974/036 durch den Bebauungsplan Nr. 5973/014 An der Eselsfurt

Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der VVG Schwäbisch Hall am

Pressemitteilung Nr.:

B E K A N N T M A C H U N G. - Vorkaufsrechtssatzung Achim-West -

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg für die Grundstücke Fl.-Nrn. 148/3, 148/4, 148/20, 148/21, Gemarkung Unterbiberg

- 3 - Das Problem der Erschließung bei der bisherigen Planung wurde aufgezeigt. Es besteht darin, dass die Eigentümer des östlich an den Bebauungsplan

JAKOBY + SCHREINER J +

Flächenprofil Luftbi Luftbild Gangolfschule (Grundschule) Wohnen (Bestand) denkmalgeschützter Speicher (nicht Teil der Vorhabenfläche) Wohnen (Bestand

Sitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207

Südansicht vom Bibliotheksplatz

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF

Gemeinde Schwaig b.nbg.

STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNG NR. 98 "NÖRDLICH DER MÜNCHNER STR."

Begründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Tel Umwelt und Verkehr

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung

Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße

Stuttgart - Vaihingen

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I

Anlage 2. Städtebauliche Bestandserfassung. zum SCHRITT 1 des Verfahrens

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Landeshauptstadt München

Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 101 Am Rellerbach. Flecken Harsefeld. - Vorentwurf - (Stand ) (Proj.-Nr )

Stadt Köthen (Anhalt)

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung

GEMEINDE GRAFENRHEINFELD BEGRÜNDUNG

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim

SITZUNGSNIEDERSCHRIFT

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

Gemeinde Offenbach/Queich

BEGRÜNDUNG. l.änderung BEBAUUNGSPLANES NR.6 "S TRAND PRO ME N AD E"

Landeshauptstadt München

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung

Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan. Inhalt des 09. Änderungsverfahrens Schwaig Süd. M 1 : 5000 Planfassung vom September 2003 Stadtplanungsamt

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung

Ehemaliges Spielplatzgrundstück Breslauer Straße Bad Neuenahr-Ahrweiler

Ergänzung des Grünordnungsplans. Bewertung der Ökologischen Bilanz zum Bebauungsplanes Nr. 80 "Neuenkleusheim - Sägewerk Schrage" der Kreisstadt Olpe

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

WOHNGEBIET»Auf der Emst«

Grundlinien der zukünftigen Organisationsstruktur im KunstKulturQuartier Nürnberg

Gemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016

EXPOSÉ WOHNGEBIET HAINWEG. Wiesbaden - Nordenstadt

Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600

23. Jahrgang 21. Oktober 2014 Nr.: 39 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am

Informationen zum Bebauungsplan. Vorgaben, Merkmale, Erläuterungen und Ablauf.

Transkript:

B e r I c h t Beilage zur Einladung für die Sitzung des Kulturausschusses vom 07.12.2007 Unbebaute Fläche südlich des Museum Industriekultur und der Tafelhalle und nördlich der Dr. Gustav Heinemann Straße, ehemaliges Grabeland und Europaplatz, Bebauungsplangebiet Nr. 4214 Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 01.06.2006 Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 06.10.2006 Antrag der Stadtratsmitglieder Die Freien vom 04.01.2007 Anmeldung zur Tagesordnung für die Sitzung des Kulturausschusses vom 07.12.2007 öffentlicher Teil I. Sachverhalt Die brach liegende Fläche südlich des Museum Industriekultur, der Tafelhalle und nördlich der Dr. Gustav Heinemann Straße gehört zum Geltungsbereich des seit 11.04.1990 rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 4214. Im Bebauungsplan ist dort ein allgemeines Wohngebiet für Geschosswohnungsbau festgesetzt. Der östliche Teilbereich des Bebauungsplangebietes ist abschließend bebaut. Der Europaplatz, der ebenfalls im Bebauungsplangebiet Nr. 4214 liegt, wurde als eine der letzten Maßnahmen hergestellt, als dort ein Pflegezentrum südöstlich des Europaplatzes errichtet wurde. Eine geplante, nördlich angrenzende Bebauung am Europaplatz wurde bisher nicht realisiert. Für die im Bebauungsplan Nr. 4214 noch als Grabeland festgesetzte Fläche ist inzwischen das Bebauungsplan Verfahren Nr. 4565 abgeschlossen und ein städtebaulicher Vertrag notariell beurkundet worden. Die betreffenden Flächen sind jetzt planungsrechtlich gesichert als Wohnbauflächen. Es liegen drei Anträge von Stadträten und Stadtratsfraktionen zu diesen drei Flächen mit unterschiedlichen Schwerpunkten vor. Zum Einen geht es dabei um die konkrete Gestaltung des Europlatzes, zum Anderen um potentielle Erweiterungsmöglichkeiten für kulturelle Nutzungen wie das Museum Industriekultur und die Tafelhalle. Da die Anträge der CSU Stadtratsfraktion und der Stadtratsmitglieder Die Freien zur Behandlung im Stadtplanungsausschuss verfügt sind und dieser Ausschuss auch zuständig für Bebauungsplan-Verfahren ist, wird die Vorlage am 06. Dezember 2007 im Stadtplanungsausschuss als Beschluss eingebracht werden. II. Beilagen Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 01.06.2006 Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 06.10.2006 Antrag der Stadtratsmitglieder Die Freien vom 04.01.2007 Bebauungsplan Nr. 4214, ehemaliges Tafelgelände

Bebauungsplan Nr. 4565, Kirschbaumweg (ehem. Grabeland) Europaplatz, Ausschnitt aus Gestaltungsplan Nr. Stpl 3N-1.13/94 Übersichtsplan Vorbehaltsfläche kulturelle Nutzung vom 06.11.2007 Stellungnahme Referat VIII vom 26.04.2006 und 07.08.2006 III. Beschlussvorschlag Entfällt, da Bericht IV. Herrn OBM z. g. K. V. Referat VI Nürnberg, Referat VI

Beilage Sachverhaltsdarstellung Aus dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 4214 Tafelgelände, rechtsverbindlich seit dem 11.04.1990, sind in den drei vorliegenden Anträgen drei Teilbereiche angesprochen. Sie sollen im Folgenden gemeinsam behandelt werden. Die Sachverhaltsdarstellung erfolgt nicht differenziert nach den einzelnen Anträgen, da sich die Inhalte und die Gebiete überschneiden. Die SPD-Stadtratsfraktion beantragte bereits am 01.06.2006 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4214 mit dem Ziel, die Wohnbaugrundstücke südlich der Tafelhalle einer kulturellen Nutzung (Museum Industriekultur/Tafelhalle) zuzuführen. Die CSU-Stadtratsfraktion bittet in Ihrem Antrag vom 06.10.2006, dass die Verwaltung über den derzeitigen Zustand des Europaplatzes und über die Möglichkeiten der Neugestaltung berichtet, dabei sind die Vorschläge des Bürgervereins St. Jobst-Erlenstegen zu bewerten. Die Verwaltung soll außerdem Umsetzungs- und Finanzierungskonzepte entwickeln (Ausgleichsgelder). Die Herren Stadträte Schuh und Ulrich, Die Freien, begehren in ihrem Antrag vom 04.01.2007 die Vorlage eines Gesamtkonzeptes für die Neugestaltung des Europaplatzes, des Museum Industriekultur und für die Flächen des Grabelandes, heute Bebauungsplangebiet Nr. 4565, Kirschbaumweg. Bebauungsplan Nr. 4565 Kirschbaumweg (ehem. Grabeland) Für die im Bebauungsplan Nr. 4214 noch als private Grünfläche, Wohnungsgärten, festgesetzte Fläche ist inzwischen das Bebauungsplan-Verfahren Nr. 4565 abgeschlossen und ein städtebaulicher Vertrag notariell beurkundet worden. Der Bebauungsplan ist am 27.06.2007 in Kraft getreten. Er sichert dort planungsrechtlich Wohnbebauung: Vorgesehen ist eine Mischung aus Geschosswohnungsbau und einer besonderen Art von Reihenhäusern, die so genannten Pickup-Häuser. Der Investor beabsichtigt Ende 2007/Anfang 2008 mit dem Bau zu beginnen. Die für den Eingriff erforderlichen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen werden innerhalb des Baugebietes selbst, im näheren Umfeld des Baugebietes und auf Messegelände vorgenommen. Dazu gibt es im städtebaulichen Vertrag detaillierte Regelungen, vor allem im Hinblick auf die Kostenübernahme dieser Ausgleichsmaßnahmen. Die Einbeziehung des Europlatzes in die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen wurde im Rahmen der Abwägung im Bebauungsplan-Verfahren Nr. 4565 von den Fachdienststellen als nicht sinnvoll erachtet. Europaplatz Der Europaplatz liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4214, südöstlich der Tafelhalle. Die Platzfläche des Europaplatzes wurde in zwei Bauabschnitte nach einem Gestaltungsplan des Stadtplanungsamtes, Plan Nr. Stpl 3N-1.13/94 vom 19.07.1994, auf der Grundlage der sehr weit reichenden Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 4214 ausgebaut. Der erste Bauabschnitt erfolgte 1997, der zweite Bauabschnitt 2004. Allerdings wurden die geplanten Sitzbänke und ein vorgesehener Brunnen/Skulptur damals noch nicht realisiert. Das Gesamtkostenvolumen betrug 300.000.- DM. Tatsächlich war Ende 2006 der Pflegezustand der Grünflächen am Platz nicht optimal. Seitens der CSU-Stadtratsfraktion wurde im Antrag vom 06.10.2006 die Idee formuliert, mit dem Ausgleichserfordernis aus der Bebauung des ehemaligen Grabelandes den Europaplatz aufzuwerten. Dies wurde jedoch im Rahmen der Abwägung im Bebauungsplan-Verfahren Nr. 4565 aus fachlichen Gründen abgelehnt. Inzwischen hat das Gartenbauamt am Europaplatz nachgebes-

sert und aus zusätzlichen Mitteln für den Unterhalt den Europaplatz wieder in einen ansprechenden Zustand versetzt. Außerdem wurden die geplanten, aber bis dahin noch fehlenden Sitzbänke und Papierkörbe aufgestellt. Bisher noch nicht realisiert ist der auf dem Europaplatz vorgesehene Brunnen/Kunstwerk. Es existiert ein Beschluss des Kulturausschusses vom 26.04.1996, der die Auslobung eines geladenen Künstler-Wettbewerbes vorsieht. Da jedoch der Ausbau des Europaplatzes zurückgestellt wurde, weil die Platzrandbebauung noch fehlte, wurde seitens des Hochbauamtes in einem Bericht zur Sitzung des Kulturausschusses am 08.10.1999 vorgeschlagen, die Auslobung des Wettbewerbes bis zum endgültigen Platzausbau zu verschieben. 2003/2004 wurde der südöstliche Platzrand durch die Errichtung eines Pflegezentrums weitgehend geschlossen, so dass bis auf zwei fehlende Bereiche die Platzrandbebauung nun vollständig hergestellt ist. In diesem Zuge wurde der Europaplatz ebenfalls fertig gestellt. Im April 2007 gab es Gespräche zwischen dem Bürgerverein Nürnberg Jobst-Erlenstegen und dem Baureferat: Ziel war die Umsetzung eines Künstlerwettbewerbes auf dem Europaplatz. Die Frage der Finanzierung ist noch nicht abschließend geklärt. Das Gesamtvolumen (incl. Durchführung eines Wettbewerbes) wird vom Hochbauamt auf ca. 65.000.- geschätzt. Der Bürgerverein ist bereit, sich mit 5 000.- an der Finanzierung zu beteiligen. Eine abschließende Lösung zeichnet sich noch nicht ab, da der Beirat Bildende Kunst zwischenzeitlich einen Brunnen/Kunstwerk an diesem Standort nicht empfiehlt. Hier sind noch Gespräche zwischen Baureferent, Bürgerverein und dem Beirat notwendig. Noch unbebaute Fläche südlich des Museum Industriekultur, Tafelhalle und nördlich der Dr. Gustav Heinemann Straße Die brachliegende Fläche südlich des Museum Industriekultur, der Tafelhalle und nördlich der Dr. Gustav Heinemann Straße gehört ebenfalls zum Geltungsbereich des seit 11.04.1990 rechtverbindlichen Bebauungsplans Nr. 4214. Er setzt dort ein allgemeines Wohngebiet für Geschosswohnungsbau fest. Auch im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Wohnbaufläche dargestellt Der östliche Teilbereich des Bebauungsplangebietes ist abschließend bebaut. Der Europaplatz ist hergestellt, die Platzränder des Europaplatzes sind bis auf zwei kleinere Abschnitte abschließend bebaut. Die Nachfrage nach Geschosswohnungsbau war in den 90iger Jahren rückläufig, der Investor musste Konkurs anmelden. Die noch unbebauten Grundstücke wurden inzwischen (06.03.2006) durch die Stadt Nürnberg von der Firma Wohnbau Tafel erworben. Aufgrund des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.06.2006 mit dem Ziel, den Bebauungsplan Nr. 4214 zugunsten einer kulturellen Nutzung zu ändern, wurde eine Instruktion der Fachdienststellen durchgeführt. Da die Fachdienststellen sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten, werden die wichtigsten Beiträge hier kurz zusammengefasst: Das Kulturreferat strebt eine kulturelle Nutzung der bisher unbebauten Flächen an. Seitens KUF und KUM wurden Anregungen und Vorschläge zur Erweiterung des Museum Industriekultur und zur Verbesserung der Anlieferung und Parkplatzsituation für die Tafelhalle und das Museum Industriekultur auf der Fläche des Tafelhain benannt. Das Gelände würde die Möglichkeit bieten, den Standort zu einem multifunktionalen Kulturforum aufzuwerten (Multifunktionshalle). Allerdings wird seitens des Referates VIII darauf hingewiesen, dass für die Multifunktionshalle die Frage der Finanzierung noch völlig offen ist. LA weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Stadt die Fläche als Wohnbaufläche entsprechend der Darstellung im FNP und entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 4214 erworben hat und diese Fläche deshalb auch nur zu Baulandpreisen zur Verfügung stellen wird. WS betont ausdrücklich, dass die Fläche nach wie vor für eine Wohnnutzung geeignet ist und regt an, dort geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Das Finanzreferat vertritt die Ansicht, dass angesichts knapper städtischer Mittel baureife Wohnbauflächen auch ihrem angedachten Zweck zugeführt werden sollen, zur Sicherung der Einwohnerzahl und der damit

verbundenen Steuereinnahmen. Das Finanzreferat lehnt eine Änderung des Bebauungsplanes ab. Grundsätzlich erscheint aus stadtplanerischer und verkehrlicher Sicht eine kulturelle Nutzung an diesem Standort kombiniert mit Wohnnutzung im Tafelhain vorstellbar, obwohl die Flächen auch als Wohnstandort sehr geeignet sind. Voraussetzung für die kulturelle Nutzung wäre allerdings eine Ergänzung der vorhandenen Baustruktur. Die noch fehlende Platzrandbebauung am Europaplatz (wie aus dem beiliegenden Plan ersichtlich wird) müsste ergänzt werden. Damit wäre das Wohnquartier Tafelhain mit dem Europaplatz ein städtebaulich gut strukturiertes und ein in sich abgeschlossenes Wohngebiet. Es würde dann eine ca. 6.600 m² große Vorbehaltsfläche für kulturelle Nutzung verbleiben, die westlich an die Alfons-Goppel-Straße angrenzt und sich bis zur Böschungskante des höher liegenden Wohngebietes Kirschbaumweg erstreckt. Die verkehrliche Erschließung dieser Fläche für kulturelle Nutzung könnte direkt von der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße erfolgen. Es könnte ebenerdig vom Ring in eine Tiefgarage zugefahren werden. Das Gelände selbst liegt ca. 2 3 m höher als die Straße. Ein weiterer Vorteil dieser Erschließung liegt in der klaren räumlichen Trennung der verschiedenen Nutzungen. Die Erschließung der vorhandenen Wohnbebauung erfolgt ebenso separat wie die Erschließung der kulturellen Nutzung. Dadurch können weitgehend Störungen der sensiblen Wohnnutzung vermieden werden. In einer neuen Tiefgarage könnten auch heute fehlende Stellplätze für die vorhandenen Nutzungen Tafelhalle und Museum Industriekultur ergänzt werden. Die Andienung für das Museum Industriekultur und die Tafelhalle erfolgt in jedem Fall wie im Bebauungsplan-Verfahren Nr. 4214 berücksichtigt, über die Rampe von der Deinstraße bzw. über den Europaplatz. Dies stellt außerdem eine wichtige Rad- und Fußwegeverbindung dar, die zu erhalten ist. Weiteres Vorgehen: Für die Realisierung einer kulturellen Nutzung auf einem Teil der bestehenden Brachfläche ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4214 erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 4214 jedoch erst dann zugunsten einer kulturellen Nutzung zu ändern, wenn ein konkretes Nutzungskonzept vorliegt und die Frage der Finanzierung seitens des Kulturreferates geklärt ist. Da sich die Fläche im Eigentum der Stadt befindet, besteht hier nicht die Gefahr einer unerwünschten Verwertung. Außerdem kann das Liegenschaftsamt die Grundstücke angrenzend an den Europaplatz zum Zweck einer Wohnbebauung entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4214 veräußern.

ERROR: ioerror OFFENDING COMMAND: image STACK: -mark- -savelevel-