Die folgenden wurden nach dem Änderungsdienst V02R29 vom Juni 2011 bereinigt: Anmerkung : Am Ende diese Dokumentes finden Sie eine Auflistung der zum Lieferumfang gehörenden geänderten Standardquellen (SAVF: LGISPTF in Bibliothek QGPL) sowie eine Auflistung der beim Helpdesk ggf. anzufordernden Zusatzquellen. PTF vom 048.2011 Doppelbesteuerung Belgien V2-018417 Bisher konnten im Rahmen der Doppelbesteuerung nur die beschränkt steuerpflichtigen Mitarbeiter abgerechnet werden, für die immer die Steuerklasse 1 gilt. Künftig können auch unbeschränkt steuerpflichtig Beschäftigte mit anderen Steuerklassen abgerechnet werden. In beiden Fällen werden die einbehaltenen Lohn- und Annexsteuern um 8 % verringert (Ausgleich für die Gemeindesteuer in Belgien). Bitte entnehmen Sie die anzuwendende Steuerklasse der jeweiligen Bescheinigung der Finanzverwaltung. AtG. Tarifliches Regelentgelt V2-018411 Bei einer Rückrechnung wir die Prüfung auf das tarifliche Regelarbeitsentgelt erst ab 01/2012 in Kraft gesetzt. Hierdurch erreichen wir, dass der Anwender diesen Wert nicht manuell korrigieren muss, da in einem solchen Fall das gesetzliche Regelarbeitsentgelt als Basis zur RV-Sicherung in Ansatz gebracht wird. Lohnsteuer Versorgungsfreibetrag V2-018150 Der Versorgungsfreibetrag auf Betriebsrenten, der dem Steuerpflichtigen nach Vollendung des 63. Lebensjahres zusteht, wird einen Monat zu früh angewendet, wenn der Geburtstag auf den 1.des Monats fällt. Zur Korrektur erfassen Sie ggf. einen BX-Satz und führen eine Rückrechnung durch. Altersteilzeit ATG V2-018389 a) Tarifliche RV-Sicherung Bei der tariflichen RV-Sicherung treten ggf. Differenzen zum vorherigen Programmstand auf. Die Ursache liegt in der Verschlüsselung der Lohnarten im tariflichen Bereich. Im vorherigen Release wurde die Basis für die tarifliche RV-Sicherung nach den Schlüsseln der gesetzlichen RV-Sicherung (Regelarbeitsentgelt) gebildet. Im Release V02R29 wird die Basis ausschließlich nach den Schlüssel der tariflichen RV-Sicherung gebildet. Diese Änderung führt dann zu einer falschen Basis, wenn die Lohnarten im tariflichen Bereich nicht mit den Schlüsseln der gesetzlichen RV-Sicherung übereinstimmen. Insbesondere dann, wenn die Basis für die tarifliche Aufstockung die Basis für die gesetzliche Aufstockung unterschreitet unterbleibt die tarifliche RV-Sicherung. Bis zum kommenden Release V02R30 setzen wir als Basis für die tarifliche RV-Sicherung die gesetzliche RV-Sicherung ein, wenn die tarifliche Basis kleiner ist als die gesetzliche Basis. Wir unterstellen, dass alle Lohnarten die gesetzlich der RV-Sicherung unterliegen auch in die tarifliche RV-Sicherung einzubeziehen sind. Bitte prüfen Sie die Lohnarten hinsichtlich der tariflichen RV-Sicherung bis zum kommenden Änderungsdienst und ändern Sie die Lohnarten. Wenn Sie von den zuvor geschilderten Differenzen betroffen sind, erfassen Sie einen BX-Satz auf den Monat 06.20011 und führen Sie eine Rückrechnung durch. GmbH Seite 1
b) Tarifliche RV-Sicherung Differenzmethode Im Personalstamm, in der Datengruppe PE30, im Feld: tar. Bruttoaufstockung ist (leer) eingetragen. Die tarifliche RV-Sicherung erfolgt nach der Differenzmethode: Vollzeitentgelt mal RV-Sicherungsprozentsatz abzüglich SV-Pflichtiges Entgelt, begrenzt auf die monatliche RV-Bemessungsgrenze. Wenn im Feld: RV-Sicherung begrenzen ein Prozentsatz eingetragen ist, wird die RV-Sicherung auf den Prozentwert des Vollzeitentgelt begrenzt, maximal auf den Prozentwert der monatliche RV-Bemessungsgrenze. c) Tarifliche RV-Sicherung nach Regelarbeitsentgelt Im Personalstamm, in der Datengruppe PE30, im Feld: tar. Bruttoaufstockung ist A eingetragen. Die tarifliche RV-Sicherung erfolgt nach der Regelarbeitsentgeltmethode: Regelarbeitsentgelt mal RV-Sicherungsprozentsatz, begrenzt auf die monatliche RV- Bemessungsgrenze. Wenn im Feld: RV-Sicherung begrenzen ein Prozentsatz eingetragen ist, wird die RV-Sicherung auf den Prozentwert der monatliche RV-Bemessungsgrenze begrenzt. d) Tarifliche Nettosicherung, nach Mindestnettotabelle der Bundesagentur Im Personalstamm, in der Datengruppe PE30, im Feld: tar. Nettosich.Verfahren ist A eingetragen. Die Nettosicherung erfolgt nach der gesetzlichen Mindestnettotabelle der Bundesagentur für Arbeit. Diese Tabelle basiert auf einem Sicherungsprozentsatz von 70 %. Das gesicherte Entgelt ergibt sich unter Berücksichtigung des Nettosicherungsprozentsatzes der Datengruppe PE30. Die Entgeltsicherungsbasis endet mit Erreichen der monatlichen RV- Bemessungsgrenze. e) Tarifliche Nettosicherung, nach Mindestnettotabelle Towers Watson (Metall Arbeitgeber) Im Personalstamm, in der Datengruppe PE30, im Feld: tar. Nettosich.Verfahren ist D eingetragen. Die Nettosicherung erfolgt nach der Mindestnettotabelle von Towers Watson (Metallarbeitgeber). Diese Tabelle basiert auf einem Sicherungsprozentsatz von 82 %. Das gesicherte Entgelt ergibt sich unter Berücksichtigung des Nettosicherungsprozentsatzes der Datengruppe PE30. Dieses Nettosicherungsverfahren betrifft ggf. Altersteilzeitverträge nach dem 01.01.2009 und vor dem 01.01.2010. f) Tarifliche Nettosicherung, individuell Im Personalstamm, in der Datengruppe PE30, im Feld: tar. Nettosich.Verfahren ist B / C eingetragen. Die Nettosicherung erfolgt nach den individuellen Steuer- und SV Eintragungen des Mitarbeiters. Das gesicherte Entgelt ergibt sich unter Berücksichtigung des Nettosicherungsprozentsatzes der Datengruppe PE30 (Vollzeitentgelt abzüglich der gesetzlichen Abzüge mal Sicherungsprozentsatz). g) Tarifliche Altersteilzeit Im Personalstamm, in der Datengruppe PE30, im Feld: Altersteizeitberechnung ist C eingetragen. Alle gesetzlichen Aufstockungen und Sicherungsmethoden unterbleiben. Es wird nur die tariflich definierte Aufstockung, RV-Sicherung und Nettosicherung durchgeführt. Sofern eine Nettosicherung nach der Mindestnettotabelle definiert ist, wird immer Mindestnettotabelle nach Towers Watson angewendet. FKV/PKV und FPV/PPV EGA Beiträge und Zuschüsse V2-18402 Wenn Beiträge und Zuschüsse zur FKV/PKV und FPV/PPV für EGA angefallen sind, wurden diese nicht an die Krankenkassen abgeführt. Beim nächsten Aufruf SV-Beitragsermittlung bzw. Brutto/Netto/Lohnauswertungen werden diese Beiträge nachträglich an die Krankenkassen abgeführt. GmbH Seite 2
Aufwendungsausgleichsgesetz AAG V2-18416/18409/18401/18394/18385 Anzeige Rechenweg: Wenn manuelle Werte vorhanden sind, dann hinter dem entsprechendem Feld ein M anzeigen und in der letzten Zeile den Test Manueller Werte vorgetragen. Wenn manuelle Werte vorhanden sind, diese bei Anzeige Rechenweg mit ausblenden. Beitragsbemessungsgrenze bei Kalendertagen sowie Arbeitstagen auf 30 Tage rechnen. Bescheinigung 2.1 V2-18396 KUG Kürzung zu beitragspflichtigem Brutto addieren. IPR Manager V2-18390 Ergänzen IPR-Manager Verwalten BE/VB V2-18395 Anzeige Lohnartenbezeichnung richtig stellen. Bescheinigung 1.1 V2-18373 Bei Freiwillig oder Privat Versicherten sind die AN-Beiträge zur KV/PV abzuziehen. PTF vom 14.07.2011 Installation PTF vom 14.07.2011 Wenn Sie vor Monatsabschluss stehen und noch keine Datenübernahme (Zahlungen, Buchhaltung etc.) gemacht haben, setzen Sie bitte die Abrechnung auf den Stand vor Brutto zurück. Anschließend installieren sie das PTF vom 14.07.2011 und können danach normal in der Abrechnung weiterarbeiten. Entgeltersatzleistungen EEL Das Arbeitsgebiet EEL bleibt weiterhin gesperrt, da wie auf den Änderungsdienstveranstaltungen angekündigt das Arbeitsgebiet erst freigegeben wird, wenn alle Annahmestellen in der Lage sind die gesendeten Daten auch maschinell zu verarbeiten. In der Zwischenzeit senden Sie evtl. notwendige Bescheinigungen wie in der Vergangenheit manuell. Aufwendungsausgleichsgesetz AAG V2-18876 Unter bestimmten Konstellationen kann es vorkommen, dass Datensätze für die Änderung bzw. die Übermittlung der Anträge auf Erstattung nach dem AAG für Arbeitgeberaufwendungen nicht vorhanden sind. Beim nächsten Aufruf Bruttolohn abrechnen (Direktaufruf LABRBR ) werden die fehlenden Datensätze einmalig erzeugt und stehen nun zur Bearbeitung bereit. Gleitzone mit EGA V2-18271 Bei Mitarbeiter in der Gleitzone (400,00 bis 800,00 ) müssen die SV-Anteile, die auf den Einmalbezug entfallen, auf der Verdienstabrechnung gesondert ausgewiesen werden. Aufwendungsausgleichsgesetz AAG V2-18365 Bei Anzeige des Rechenweges (F16) werden bei Anzahl Tage/Monat bei Berechnung nach Arbeitstagen fälschlicherweise die Kalendertage angezeigt. GmbH Seite 3
Freigabe Monatsabschluss V2-18350 Der Monatsabschluss 07/2011 kann jetzt gestartet werden. Prüfen Stammdaten vor Brutto V2-18367 Prüfung auf City-BKK ab 1.7.2011. Bescheinigung 2.1 V2-18366 Anzeigen der Summe beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in Bescheinigung. Aufwendungsausgleichsgesetz AAG V2-18362 Keine Freigabe möglich, wenn entweder Brutto monatlich, Netto täglich oder Netto monatlich leer ist. PTF vom 20.06.2011 Ergänzungen zum Änderungsdienst V02R29 Diese Ergänzungen müssen unbedingt vor der ersten Bruttolohnabrechnung nach der Installation des Änderungsdienstes V02R29 installiert werden (wie in den Programmhinweisen beschrieben). GmbH Seite 4
Geänderte Standardquellen LGIB63 RPG 04.08.2011 LGIB65 RPG 04.08.2011 LGI846PR PRTF 20.06.2011 Geänderte Zusatzquellen CLGIGA1 CLP 04.08.2011 LGI800 RPG 04.08.2011 LGI570 RPG 14.07.2011 CLGIEKMN CLP 14.07.2011 CLGIMAMN CLP 14.07.2011 CLGIDAMN CLP 20.06.2011 GmbH Seite 5