Das Unternehmen
Gliederung 1. Definitionen: Unternehmer/Unternehmen, Rechtsformen der Unternehmungen, Firma und Rechtsformzusatz, juristische und natürliche Personen 2. Private Unternehmen: Einzelunternehmen, Gesellschaftsunternehmen 3. Personengesellschaften (OHG) - Kapitalgesellschaften (GmbH - AG)
Unternehmer Unternehmer = Person = gründet bzw. leitet selbstständig ein Unternehmen stellt das Eigenkapital zur Verfügung, trägt das wirtschaftliche Risiko Unternehmen in unterschiedlichen Formen organisiert (Aufgabenstellung, Anzahl, Mitarbeit, Risikobereitschaft der Unternehmer)
Rechtsform Rechtsform = rechtliche Organisation, rechtlicher Rahmen, rechtliche Verfassung regelt die Beziehungen des Unternehmens zur Außenwelt (zu Kunden, Staat, anderen Unternehmen) Je nach Rechtsform, andere Form der Besteuerung, der Haftung im Geschäftsverkehr
Rechtsform private Unternehmen - öffentliche Unternehmen (= im Staatsbesitz) - gemischtwirtschaftliche Unternehmen private Unternehmen: Einzelunternehmung, Gesellschaftsunternehmen Einzelunternehmung = nur ein Unternehmer, Gesellschaftsunternehmen = mehrere Gesellschafter (nicht unbedingt Geschäftsführer)
Firma Wirtschaftsunternehmen als Firma geführt (juristischer Begriff) = Name der Unternehmung (Unterscheidung zu anderen) Eintrag ins Handelsregister (HR) Firmenarten = Personenfirma (Name der Gesellschafter), Sachfirma (Gesellschaftszweck), Mischfirma, Phantasiefirma Rechtsformzusatz = für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben (AG, GmbH, OHG,...)
Juristische - natürliche Personen Natürliche Person = jeder Mensch (von seiner Geburt an bis zum Tod), kann als Rechtspersönlichkeit handeln Juristische Person = Sammelbegriff für andere Rechtspersönlichkeiten (nicht natürliche Personen) = von der Rechtsordnung geschaffen (Träger von Rechten und Pflichten) = z.b. Kapitalgesellschaften
Private Unternehmen Einzelunternehmung / Gesellschaften Beispiel: Roland Stein hat seine Stellung als Verkäufer in einem Supermarkt aufgegeben und ein kleines Teegeschäft in einem Einkaufszentrum übernommen. Das Geschäft soll den Namen Roland Steins Teestube tragen.
Einzelunternehmung Unternehmung gegründet (Übernahme des Teegeschäfts), R. Stein = Einzelunternehmer Einzelunternehmung = Gewerbebetrieb, von einer Person gegründet und geführt Einzelunternehmer = bringt das gesamte Eigenkapital auf, trägt das gesamte Risiko allein (haftet unbeschränkt mit seinem privaten Vermögen)
Einzelunternehmung Einzelunternehmung = für die meisten Kleingeschäfte / Gewerbebetriebe geeignet, am häufigsten in Deutschland kann formlos gegründet werden, muss ins Handelsregister eingetragen werden In Einzelunternehmungen können auch Arbeitnehmer/innen beschäftigt sein
Gesellschaften Zwei Gruppen = Personengesellschaften / Kapitalgesellschaften Zusammenschluss von mehreren Personen (Unternehmen betreiben) = Gesellschafter Personengesellschaften = Eigentümer im Mittelpunkt Kapitalgesellschaften = Kapitaleinlage (Kapitalbeteiligungen der Gesellschafter)
Gesellschaften Personengesellschaften = Gesellschafter arbeiten in der Gesellschaft mit und haften persönlich Kapitalgesellschaften = Gesellschafter stellen nur das Kapital zur Verfügung, arbeiten nicht im Geschäft mit (namentlich nicht bekannt) klassische Form einer Personengesellschaft = OHG (offene Handelsgesellschaft)
Offene Handelsgesellschaft Beispiel: Susanne Henze und Carolin Kunze wollen gemeinsam eine Buchhandlung eröffnen. Sie wollen das Geschäft gleichberechtigt betreiben. Von Montag bis Freitag will S. Henze vormittags und C. Kunze nachmittags das Geschäft führen, am Samstag wollen sie zu zweit im Laden arbeiten. Zur Finanzierung der Ladeneinrichtung stellt S. Henze 7.000 und C. Kunze 9.000 zur Verfügung.
Offene Handelsgesellschaft S. Henze +C. Kunze = betreiben gemeinsam ein Handelsgewerbe, arbeiten gleichberechtigt zusammen, teilen Gewinn und Risiko geeignete Unternehmensform = OHG = Personengesellschaft mit mind. 2 Gesellschaftern = betreiben ein Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma Eintrag ins Handelsregister
Offene Handelsgesellschaft Gesellschafter = natürliche od. juristische Personen, OHG selbst keine juristische Person Haftung + Risiko geteilt = Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit Gesamtvermögen für Betriebsschulden Firma einer OHG = Namen mehrerer oder aller Gesellschafter, seit 01.04.2003 mit Rechtsformzusatz ( Henze & Co. OHG )
Offene Handelsgesellschaft OHG = von Kaufleuten gewählt, die aktiv ein Geschäft betreiben wollen. geeignet für kleinere oder mittlere Gewerbebetriebe, Familienbetriebe wichtigste Kapitalgesellschaften: GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und AG (Aktiengesellschaft)
GmbH Beispiel: Alexia Andersen, Beate Schwarz und Reiner Paulus möchten, ungeachtet des hohen Risikos, ein Privattheater in Hamburg eröffnen. Das Theater soll als Freie Bühne Hamburg firmieren. A. Andersen will 25.000, B. Schwarz 15.000 und R. Paulus 10.000 zur Verfügung stellen. Um das Risiko in Grenzen zu halten, möchten sie über ihre Einlage hinaus nicht mit ihrem Privatvermögen haften.
GmbH Gesellschafter mit Kapitalanteilen (Stammeinlagen) am Eigenkapital (Stammkapital) beteiligt, ohne persönlich für die Schulden der Gesellschaft zu haften. Summe der Stammeinlagen = Stammkapital (mind. 25.000 ) beschränkte Haftung = Haftung nur auf das Gesellschaftsvermögen (nur auf die Stammeinlage) beschränkt = Gesellschafter riskiert nur seine Einlage zu verlieren
GmbH Gründung einer GmbH von einer oder mehreren Personen zu jedem Zweck möglich Eintragung ins Handelsregister erforderlich als Personenfirma (Namen der Gesellschafter) oder Sachfirma (Gesellschaftszweck) Zusatz GmbH erforderlich: Bsp. Freie Bühne Hamburg GmbH GmbH als juristische Person handelt durch ihre Organe.
GmbH Organe einer GmbH = Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat Geschäftsführer = leitet die GmbH, muss nicht selbst Gesellschafter sein (nicht unbedingt an der Gesellschaft beteiligt) gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, Teilnahme an der Gesellschafterversammlung Aufgaben = Geschäftsführung + Vertretung
GmbH Gesellschafterversammlung = beschließendes Organ (berät über alle Angelegenheiten, die die Gesellschaft betreffen) Jahresabschluss, Gewinnverwendung wählt den Geschäftsführer, kann ihn abberufen, kann die Gesellschaft auflösen ab 500 Mitarbeiter ist ein Aufsichtsrat gesetzlich vorgeschrieben (BetrVG) = Überwachung des Geschäftsführers
GmbH Geeignet für Unternehmungen mit relativ wenigen Gesellschaftern (keine persönliche Mitarbeit, keine Haftung mit Privatvermögen) Beliebteste Gesellschaftsform bei KMU, auch bei Großunternehmen (als Tochtergesellschaft) französische SARL = nach diesem Modell gestaltet (wenige Unterschiede) = Übergangsform zw. Personen- und Kapitalgesellschaft
AG AG = Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit = Kapitalgesellschaft Gesellschafter mit Einlagen am Grundkapital beteiligt = Grundkapital in Aktien zerlegt, (Gesellschafter = Aktionäre = Kapitaleigner = Anteilseigner) haften nicht persönlich für die Schulden des Unternehmens, Eigentümer der Gesellschaft ohne Geschäftsführungs-, Vertretungsbefugnisse
AG Gründung = mind.1 Person erforderlich (Gesetz für kleine AG 1994) mi 50.000 als Grundkapital (= Mindestkapital) Eintragung ins Handelsregister, Rechtsformzusatz (AG) erforderlich Aktie (Wertpapier) = Urkunde über Beteiligung an der AG = Anteilschein (leicht übertragbar, geeignet für den Börsenhandel)
AG Nennwert einer Aktie = Anteil am Grundkapital einer AG (Höhe der Beteiligung am Grundkapital)= geringster Nennwert = 1 Summe des Nennwertes aller Aktien = Höhe des Grundkapitals Aktie = beliebtes Anlagemittel, kann leicht veräußert werden
AG typische Rechtsform für Großunternehmen = große Mengen an Kapital durch Ausgabe neuer Aktien beschaffen Mehrzahl der Aktien (in großen AG) in Händen von Großunternehmen bzw. institutionellen Anlegern (Banken, Versicherungen) AG = Mitte des 19. Jhd entstanden (Industrialisierung)
AG damals Großprojekte geplant (z.b. Suez- Kanal-Bau), nicht finanzierbar von wenigen Kaufleuten Ausgabe von Aktien mit niedrigen Nennbeträgen + Ausschluss der persönlichen Haftung = Beteiligung von vielen Kleinanlegern an solchen Großunternehmen möglich
AG 3 Organe: Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand (Geschäftsführung) Hauptversammlung = Versammlung aller Aktionäre = beschließendes Organ der AG Kapitalerhöhung, Auflösung der AG Entwicklung des Unternehmens,Verwendung des Bilanzgewinns, Entlastung des Aufsichtsrats
AG Aufsichtsrat = Kontrollorgan der AG = bestellt den Vorstand, kann ihn abberufen, überwacht die Geschäftsführung, prüft den Jahresabschluss nicht nur Kapitaleigner vertreten, sondern auch die Arbeitnehmer (gesetzlich geregelt) Drittel-Parität: in AG mit 500 bis 2.000 Beschäftigten, ein Drittel im Aufsichtsrat sind Vertreter der Arbeitnehmer (Mitbestimmung)
AG Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder sind Vertreter der Arbeitnehmer, wenn in der AG mehr als 2.000 Mitarbeiter (Mitbestimmung) Vorstand = geschäftsführendes Organ, leitet das Unternehmen unter eigener Verantwortung, vertritt die AG vom Aufsichtsrat ernannt (für 5 Jahre max.), ihm über die Lage des Unternehmens Bericht erstatten