Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Das Projekt der drei Verbände vahs, INSOS und CURAVIVA Bernhard Krauss, KEK-Beratung Projektleiter Nationale Arbeitsgruppe UN-BRK
Zitat «Die grösste Herausforderung ist es, das partizipative Denken in den Köpfen zu verankern. Trotz vieler positiver Entwicklungen gibt es in Einrichtungen nach wie vor eine fürsorgliche Haltung gegenüber Menschen mit Behinderung. Mitarbeitende trauen den Bewohnerinnen und Bewohnern zu wenig zu. Folglich gibt es dort auch keine Beteiligungskultur und keine Prozesse, die es diesen Menschen ermöglichen mitzureden.» Katrin Grüber Leiterin Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft Berlin - 2015 Bernhard Krauss 2
Zitat «Die Umsetzung der UNO-BRK wird zweifelsfrei Unruhe, Bewegung, Veränderung und möglicherweise auch Angst sowie Widerstand auslösen Lösungen werden in intensiven Auseinandersetzungen, im Dialog auf Augenhöhe miteinander erarbeitet werden müssen» INSOS Zürich 2017, S.5. Bernhard Krauss 3
Themen Die Entstehung der Behindertenrechtskonvention Ausgewählte Artikel der UN-BRK Das gemeinsame Projekt der Verbände Einbezug der Inklusionskommission Good-Practice-Sammlung Nächste Schritte Bernhard Krauss 4
Geschichte der Behindertenrechtskonvention 1948 Menschenrechts-Charta Vereinte Nationen 1981 UN-Dekade der Menschen mit Behinderung 1987 Empfehlung zur Schaffung einer BRK 2006 Verabschiedung der UN-BRK 2014 Ratifizierung durch die Schweiz 2016 Staatenbericht der Schweizer Regierung 2017 Schattenbericht Inclusion Handicap 2018 Bericht des Bundesrates: Behindertenpolitik 2019 Unabhängige Menschenrechtsorganisation BRK 2019 Bericht der UN-Expertenkommission zur Umsetzung in der Schweiz Bernhard Krauss 5
Kontroverse Auslegung Artikel 19 Wahlmöglichkeiten und Teilhabe an der Gemeinschaft gewährleisten, dass Art. 19 a Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben; Bernhard Krauss 6
Kontroverse Auslegung Art. 27 Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; Zitat: «Deshalb fordert der UN-BRK-Ausschuss die Bundesregierung auf, einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen, der im Einklang mit den Menschenrechten steht. Inklusiv im Sinne der UN-BRK ist der Arbeitsmarkt dann, wenn Sonderstrukturen wie Werkstätten überflüssig geworden sind» Deutsches Institut für Menschenrechte 2016 Bernhard Krauss 7
Handlungsfeld Bildung Artikel 4.1.i Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten: i) Die Schulung von Fachkräften und anderem mit Menschen mit Behinderungen arbeitendem Personal auf dem Gebiet der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu fördern, damit die aufgrund dieser Rechte garantierten Hilfen und Dienste besser geleistet werden können. Bernhard Krauss 8
Zusammenschluss der Verbände INSOS, CURAVIVA und vahs Start Mitte 2017 Projektstruktur Finanzierung (EBGB) Entwicklung einer gemeinsamen Haltung Paradigmenwechsel Bernhard Krauss 9
Ziele der Verbände Bildung einer nationalen Arbeitsgruppe Kantonale Vertretungen / Integras Erarbeitung Aktionsplan bis Ende 2018 Handlungsfelder: Lebensgestaltung, Arbeit und Bildung sowie Querschnittsthemen Vernehmlassungen Spätjahr 2018 Aufbau einer Good-Practice-Sammlung Aufbau Inklusionskommission Bernhard Krauss 10
Inklusionskommission Nicht über uns ohne uns Vier Sitzungen 18.11.17 Teilhabe 03.02.18 Arbeit 14.04.18 Lebensgestaltung 02.06.18 Bildung Fachpersonal 06.12.18 Gemeinsame Sitzung mit den Verbänden Bernhard Krauss 11
«Wir fordern, dass die Verbände bis Ende 2020 beim Bund Abstimmungsunterlagen in leichter Sprache erreichen!» Schreiben an die Bundeskanzlei Laufende Studie bis April 2018 Vorbereitung der Delegierten Gemeinsame Sitzung 01.06.2018 im Bundeshaus in Bern Bernhard Krauss 12
Inklusionskommission Anliegen mit Bezug auf Institutionen Unterstützung nach Bedarf geschieht auf Augenhöhe von Mensch zu Mensch Wir bestimmen überall mit wo wir selbst betroffen sind. Lasst uns selbstbestimmen, mitbestimmen und NICHT Fremdbestimmen. Bernhard Krauss 13
Inklusionskommission Beitrag Nelli Riesen (CURAVIVA, INSOS, vahs 2018) zum Wahn der lieben Sozialpädagogen «Selbstbestimmung muss erlernt und geübt werden. Nur wer mitbestimmen kann, (ist) in der Lage sein Leben selbstbestimmt als Teil der Gesellschaft in die Hand zu nehmen. Ein Lernprozess aber, den viele Institutionen Menschen mit einer Behinderung nicht ermöglichen». Bernhard Krauss 14
Aktionsplan der Verbände Aufteilung von Arbeitspaketen Selbstreflexion der Verbände Handlungsfelder und Querschnittthemen Vernehmlassung Einbezug Inklusionskommission Bernhard Krauss 15
Good-Practice-Sammlung In einer Good-Practice- Sammlung werden die bisherigen Erfahrungen und Massnahmen zur Umsetzung der UN-BRK in Form von Praxisbeispielen gebündelt und bis Ende 2018 für einen breiteren Kreis von Akteuren der institutionellen Behindertenhilfe nutzbar gemacht. Bernhard Krauss 16
Nächste Schritte Aktionsplan Vernehmlassung Sitzung mit Inklusionskommission Good-Practice Sommer Website Kooperation Auswertung Bernhard Krauss 17
Zusammenfassung Zahlreiche Bestrebung auf nationaler, kantonaler und institutioneller Ebene Politischer Druck zur Auflösung von Heimen und Werkstätten in der Schweiz (noch) nicht vorhanden Selbstvertretungen melden sich stärker zu Wort und weisen differenziert auf die Dualität von Selbstbestimmungsanspruch und Unterstützungsbedarf (aufgrund eigener Vulnerabilität) hin Bernhard Krauss 18
Fragen? Bernhard Krauss 19
Arbeitsgruppen Wie kann die UN-BRK für Menschen umgesetzt werden die auf umfangreiche Unterstützung in vielen Lebensbereichen angewiesen sind? Einteilung Arbeitsgruppen Zeit: 30 Minuten Bernhard Krauss 20
Vielen Dank Bernhard Krauss KEK-Beratung Friedaustrasse 17 CH 8003 Zürich krauss@kek-beratung Büro 044 211 77 33 Mobile 079 756 75 06 Bernhard Krauss 21