Schulentwicklungsberatung ein Angebot des Dezernats 1 der Landesschulbehörde Inhalt Vorbemerkung Die Aufgaben der Schulentwicklungsberatung Leistungsangebot der Schulentwicklungsberatung Arbeitsweise der Schulentwicklungsberatung Der Beratungsprozess Auftragsklärung Umsetzung Evaluation und Dokumentation Lüneburg, April 2009 Dezernat 1, Landesschulbehörde 1
Vorbemerkung Die eigenverantwortliche Schule eine lernende Organisation Mit dem Schulgesetz von 2007 sind alle niedersächsischen Schulen eigenverantwortlich geworden. Laut 32 des NSchG ist die Schule [ ] im Rahmen der staatlichen Verantwortung unter Rechts- und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich in Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts, in der Erziehung sowie in ihrer Leitung, Organisation und Verwaltung. 1 Inhaltliche Grundlage ist der Niedersächsische Orientierungsrahmen für Schulqualität, der zum ersten Mal definiert, was unter Qualität im schulischen Rahmen zu verstehen ist. Die daraus resultierenden vielfältigen Ansprüche erfordern einen Prozess der ständigen Veränderung und Anpassung an neue Herausforderungen die Schule wird zu einer lernenden Organisation. Das bedeutet für die Schule, Qualitätsentwicklung inhaltlich und strukturell zu implementieren: ihre Arbeit selbst zu bewerten und sich Rechenschaft darüber abzulegen ihre Entwicklungsziele zu klären für die systematische Umsetzung von Maßnahmen zu sorgen und dies in einem Schulprogramm zu dokumentieren. Dabei hat es sich für viele Schulen aus der jetzigen Erfahrung heraus als nützlich erwiesen, miteinander und mit außerschulischen Partnern zu kooperieren, sich mit anderen Schulen zu vernetzen und Beratungsangebote zu nutzen. Die Aufgaben der Schulentwicklungsberatung Die Schulbehörden gewährleisten die Beratung und Unterstützung der Schulen. ( 120a, NSchG) 2. Damit hat der Gesetzgeber einen Rechtsanspruch der Schulen formuliert, den es umzusetzen gilt auch durch die Schulentwicklungsberatung als Teil des Beratungs- und Unterstützungssystems der Landesschulbehörde. Die Schulforschung definiert Schulentwicklung als umfassende Qualitätsentwicklung, die die Einzelschule als Ganzes in den Blick nimmt. Dazu zählen: Organisations-, Unterrichts- und Personalentwicklung. 3 Dieser Ansatz zielt auf die Installierung eines Qualitätsmanagements, das den kontinuierlichen Veränderungsprozess verantwortet. Schulentwicklungsberatung unterstützt Schulen im Prozess systematischer, nachhaltiger Schulentwicklung. Dies umfasst Hilfe bei der Auswertung von Da- 1 Niedersächsisches Schulgesetz, Hannover 2007, S. 21. 2 a.a.o., S. 58. 3 Vgl. Rolff, Hans-Günter, u.a. (Hrsg.).: Manual Schulentwicklung, Weinheim 1999, S. 18. 2
ten aus Selbstevaluation und Inspektion, bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung von Leitbild und Schulprogramm, bei der Steuerung der innerschulischen Prozesse. Dafür stellt sie begleitende Beratung und Qualifizierung unter Einsatz bewährter Instrumente und Methoden zur Verfügung. 4 Leistungsangebot der Schulentwicklungsberatung Systematische Schulentwicklungsberatung des Dezernats 1 der Landesschulbehörde richtet sich an Schulleiterinnen und Schulleiter sowie schulische Gremien, Steuer- und Projektgruppen. Schulentwicklungsberater und -beraterinnen beraten Schulen im Prozess ihrer Qualitätsentwicklung bei der Entwicklung eines Schulprogramms (vom Leitbild bis zur Qualitätssicherung) der Gestaltung der zur Umsetzung notwendigen innerschulischen Organisationsstrukturen der Durchführung von Evaluation und der Ergebnisauswertung der Klärung schulischer Entwicklungsziele und daraus abgeleiteter Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung ihrer Teamentwicklung der Verbesserung von Kommunikation und Kooperation der Bildung von Schulverbünden, Netzwerken und Kooperationen und ihrer Zusammenarbeit der Nutzung von Fortbildungs- und Unterstützungsangeboten der Landesschulbehörde und externer Partner. Auf Anfrage qualifizieren Berater und Beraterinnen schulische Gremien und Gruppen in folgenden Themenfeldern: Schulprogrammarbeit Evaluation Projektmanagement und Prozessmanagement Teamentwicklung und Kommunikation Moderation und Präsentation 4 Berghaus, Gerta, Winter, Sybille: Hilfe zur Selbsthilfe: Schulentwicklungsberatung. In: Busemann, Oelkers, Rosenbusch (Hrsg.): Eigenverantwortliche Schule ein Leitfaden, Köln 2007, S. 120. 3
Arbeitsweise der Schulentwicklungsberatung Grundsätzlich haben alle Schulen Anspruch auf Schulentwicklungsberatung. Angesichts knapper Ressourcen werden diejenigen Schulen zuerst zum Zuge kommen, die zum Beispiel aufgrund des Inspektionsergebnisses oder der Ergebnisse der Selbstevaluation einen erhöhten Bedarf nachweisen können. Die Berater und Beraterinnen verpflichten sich dem Dienstleistungsgedanken und der Kundenorientierung. Sie arbeiten nach den Grundsätzen der Verlässlichkeit, der Wertschätzung und des gegenseitigen Vertrauens. Dabei beraten sie auf der Grundlage einer Vereinbarung, die gemeinsam mit den Schulen definierte Ziele, die Prozessgestaltung und den zeitlichen Rahmen verbindlich festlegt. Sie kooperieren mit allen an der Beratung und Unterstützung von Schulen Beteiligten und verstehen sich als Teil eines Netzwerks (auch mit Beratern und Beraterinnen in anderen Bundesländern sowie Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen im Forschungsfeld Schulentwicklung). Sie dokumentieren, reflektieren und evaluieren ihre Beratungstätigkeit. Sie qualifizieren sich fachlich abgestimmt regelmäßig weiter. Methoden und die Gestaltung der Beratungsprozesse der Schulentwicklungsberatung werden landesweit abgestimmt. Der Beratungsprozess Der Beratungsprozess umfasst die drei Phasen Auftragsklärung, Umsetzung des Auftrags sowie Evaluation. Auftragsklärung Ausgangspunkt für den Einsatz von Schulentwicklungsberatung ist die Nachfrage der Schule in der Landesschulbehörde. Auftraggeber für die Umsetzung des Beratungsauftrages seitens der Schule ist die Schulleitung. Nach Klärung der Zuordnung des Beratungsanliegens bzw. -auftrages in der Landesschulbehörde erfolgt die Umsetzung in Abstimmung zwischen der Schulentwicklungsberatung und der Schulleitung. Der Beratungsauftrag wird schriftlich in einer Beratungsvereinbarung niedergelegt. Die Beratungsvereinbarung benennt die Vereinbarungspartner, den Zeitrahmen und enthält Festlegungen über Ziele, Maßnahmen, Erfolgsindikatoren und Evaluationsverfahren sowie Aussagen zu den verabredeten Leistungen der Partner. 4
Umsetzung Schulentwicklungsberaterinnen und -berater übernehmen die Verantwortung für den in der Vereinbarung festgelegten Beratungsprozess. Die Ergebnisverantwortung bleibt in der Schule. Die Schulentwicklungsberaterinnen und - berater sorgen für den Einsatz von bewährten und aktuellen Beratungsmethoden, -instrumenten und -materialien. Sie achten die Datenhoheit der Schule. Schulentwicklungsberaterinnen und -berater vermitteln Prozesswissen und Fachwissen im Bereich Schulentwicklung. Sie geben Impulse aus ihrer externen Perspektive. Evaluation und Dokumentation Schule und Berater/in evaluieren gemeinsam ihre Zusammenarbeit systematisch. Auf der Grundlage der bisherigen externen Evaluation in Bildungsregionen und Netzwerken wird das bestehende Instrumentarium angepasst und weiterentwickelt. Die Schule evaluiert ihre Entwicklung im Verlauf der Beratung und überprüft dabei ihren Entwicklungsprozess. Die Schulentwicklungsberatung unterstützt die Schulen bei der Entwicklung eines geeigneten Verfahrens. Die Schulentwicklungsberaterinnen und -berater evaluieren im Rahmen ihres Qualitätsmanagements ihre Tätigkeit mit Hilfe eines erprobten und ständig weiter zu entwickelnden Evaluationsinstrumentes und ziehen aus den Ergebnissen entsprechende Konsequenzen. Schulentwicklungsberaterinnen und -berater dokumentieren den Beratungsprozess intern für die fachliche Zusammenarbeit innerhalb der Beratungs- und Unterstützungssysteme einerseits und für die Qualitätsentwicklung der Schulentwicklungsberatung andererseits. Erarbeitet von: Heike Brauer (Osnabrück) Bernd Deseniß (Hannover) Verena Großmann (Hannover) Cornelia Heuer (Hannover) Gerd Köpke (Osnabrück) Renate Möller-Schläfke (Braunschweig) Wolfgang Pankratz (Osnabrück) Jutta Sengpiel (Braunschweig) Bernhardine Vogel (Braunschweig) Robert Westphal (Lüneburg) Sybille Winter (Lüneburg) 5