STADTTEIL NIEDERLAASPHE, UNTERM KATZENSTEIN Seite 1 Inhaltsverzeichnis der Begründung zur 11. Änderung der Satzung der Stadt Bad Laasphe gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Niederlaasphe, Bereich Unterm Katzenstein 1. Zweck der Änderung: 2 2. Herrichtung und Erschließung des Flurstückes 2 2.1 Verkehrsanbindung 2 2.2 Wasserversorgung 3 2.3 Stromversorgung 3 2.4 Entwässerung 3 2.5 Abfallbeseitigung und -verwertung 3 3. Eingriffe in Natur und Landschaft, ökologische Gegebenheiten 3 4. Denkmalrechtliche Belange: 4 5. Kosten und Finanzierung 5
STADTTEIL NIEDERLAASPHE, UNTERM KATZENSTEIN Seite 2 Begründung zur 11. Änderung der Satzung der Stadt Bad Laasphe gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Niederlaasphe, Bereich Unterm Katzenstein 1. Zweck der Änderung: Die Grundstücke Gemarkung Niederlaasphe, Flur 5, Flurstücke 162 tlw., 17 und 171 sind insgesamt rd. 1.34 m² groß und werden zur Zeit als Mähwiese, Zier- und Nutzgarten sowie Obstgarten genutzt. Der Antragsteller beabsichtigt im Stadtteil Niederlaasphe, Bereich Unterm Katzenstein zu bauen. Vorgesehen ist die Errichtung eines Wohnhauses. Das im Familienbesitz befindliche Grundstück ist für eine Wohnbebauung nicht ausreichend dimensioniert, so dass der Erwerb eines Teiles eines Nachbargrundstückes ebenfalls erforderlich ist. Bei den Grundstücken handelt es sich um solche, die an die Straße Unterm Katzenstein angrenzen. Die Grundstücke Flurstück 162 tlw., 17 und 171 sind in der zur Zeit gültigen Innenbereichssatzung als nicht bebaubare landwirtschaftliche Hoffläche (insgesamt rd. 1.34 m²) ausgewiesen. Die Eigenschaft als landwirtschaftliche Hoffläche ist inzwischen entfallen. Daher wird die Beschränkung mit dieser Änderungssatzung ersatzlos aufgehoben. 2. Herrichtung und Erschließung der Flurstücke 2.1 Verkehrsanbindung Die Grundstücke Gemarkung Niederlaasphe, Flur 5, Flurstücke 162 tlw., 17 und 171 sind über die Gemeindestraße Unterm Katzenstein sowie den Wirtschaftsweg Gemarkung Niederlaasphe, Flur 5, Flurstück 169 erschlossen. 2.2 Wasserversorgung Die Wasserversorgung des Plangebietes wird durch das Wasserwerk der Stadt Bad Laasphe (Wasserbezug vom Wasserverband Siegerland) sichergestellt. Eine Hauptleitung ist in der Straße Unterm Katzenstein nicht vorhanden. Der Neubau ist über eine Hausanschlussleitung, die zu Lasten des Bauherrn geht, an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen. 2.3 Stromversorgung Die Stromversorgung des Plangebietes wird durch die Netzgesellschaft Südwestfalen GmbH & Co. KG sichergestellt.
STADTTEIL NIEDERLAASPHE, UNTERM KATZENSTEIN Seite 3 2.4 Entwässerung Die Abwässer (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) werden in diesem Bereich im Mischsystem gesammelt und in der Kläranlage des Abwasserverbandes Perfgebiet-Bad Laasphe, Biedenkopf-Wallau gereinigt. Eine Abwasserleitung ist in der Straße Unterm Katzenstein vorhanden. 2.5 Abfallbeseitigung und -verwertung Für die Abfallbeseitigung besteht Anschluss- und Benutzungszwang an die städtischen Entsorgungseinrichtungen. Überschüssige Bodenmassen müssen, soweit sie nicht auf den Baugrundstücken wiederverwertet werden, auf einer dafür zugelassenen Entsorgungsanlage gem. der Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Abfallwirtschaft entsorgt werden. Die Vermeidung von überschüssigem Erdmaterial hat Vorrang vor der Entsorgung, d. h. ein Massenausgleich ist an zu streben. 3. Eingriffe in Natur und Landschaft, ökologische Gegebenheiten Die Grundstücke werden als Mäh- oder Obstwiese sowie als Zier- und Nutzgarten genutzt. Daraus ergibt sich folgende Bewertung: Vor dem Eingriff (Zustand des Plangebietes im Juli 218) Flächenbezeichnung Flur 5, Flurstück 162 tlw. (97 m²) Flur 5, Flurstück 17 (216 m²) Flur 5, Flurstück 171 (216 m²) Flächengröße (m²) 453 454 Biotoptyp/Realnutzung Grundwert Mähwiese 3 Obstwiese 6 Biotopwert 1.359 2.724 Mähwiese 3 216 648 Baufläche Zier- und Nutzgarten 4 8 136 544 Summen 1.339 5.275
STADTTEIL NIEDERLAASPHE, UNTERM KATZENSTEIN Seite 4 Nach dem Eingriff Flächenbezeichnung Flur 5, Flurstück 162 tlw. Flur 5, Flurstück 17 Flur 5, Flurstück 171 Flächengröße (m²) 363 544 87 129 87 129 Biotoptyp/Realnutzung Grundwert Baufläche 1 Baufläche 1 Baufläche 1 Biotopwert 1.88 258 258 Summen 1.339 1.64 1 entspricht einer GRZ von,4 Da ein Ausgleich des planerisch vorbereiteten Eingriffs im Satzungsgebiet selbst nicht zu erbringen ist, bedient sich die Stadt Bad Laasphe aus dem vorhandenen Ökokonto. Dort sind ausreichend Punkte vorhanden. Der mit dem Erlass dieser Satzung verbundene Eingriff in Natur und Landschaft (3.671 Wertpunkte) kann ebenfalls zu 1 % durch diese Maßnahme ausgeglichen werden. Hinweis: Durch die zukünftige zu erwartenden baulichen Maßnahmen darf nicht gegen die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) formulierten Verbote zum Artenschutz verstoßen werden, welche u. a. für alle europäischen geschützten Tierarten gelten (z. B. für alle einheimischen Vogel- und Fledermausarten sowie einige andere Kleinsäuger, Amphibien und Reptilien). Nach 44 (1) BNatSchG ist es demnach verboten, Tiere dieser Arten zu verletzen oder zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Daher sind bei allen zukünftig nach Inkrafttreten der Satzung zulässigen Maßnahmen (Gebäudeerweiterungen, Beseitigung von Vegetation etc.) und sonstigen Flächeninanspruchnahmen durch den Vorhabenträger bzw. durch die von ihm beauftragten Personen die entsprechenden artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. 4. Denkmalrechtliche Belange: Belange des Denkmalschutzes und der Bodendenkmalpflege werden nicht berührt. Bei Bodeneingriffen können jedoch Bodendenkmäler (Kultur- und/oder natur-geschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde und/oder dem LWL- Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe (Tel.: 27 61 / 93 75 42 oder per Fax unter der Nummer 27 61 / 93 75 2) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten ( 15 und 16 Denkmalschutzgesetz).
STADTTEIL NIEDERLAASPHE, UNTERM KATZENSTEIN Seite 5 5. Kosten und Finanzierung Sämtliche Kosten für die Herrichtung und Erschließung des Geländes trägt der zukünftige Bauherr bzw. Grundstückseigentümer. Die anteiligen Kosten für den erforderlichen Ausgleich werden entsprechend den Regelungen in 135 a) bis c) BauGB und der hierzu erlassenen Satzung der Stadt Bad Laasphe nach dem Wertpunktedefizit auf die Eigentümer der Grundstücke umgelegt, auf denen ein Eingriff stattfindet. Im Einzelnen werden folgende Beträge fällig: Grundstück Ausgleichsbetrabeitrabeitrag Kanalanschluss- Wasseranschluss- Summe Flur 5, Flurstück 162 tlw. 1.797, 2.321,92 747,28 4.866,2 Flur 5, Flurstück 17 234, 552,96 177,96 964,92 Flur 5, Flurstück 171 171,6 552,96 177,96 92,52 Gesamtsumme 2.22,6 3.427,84 1.13,2 6.733,64 Bad Laasphe, 9. Juli 218 Der Bürgermeister Im Auftrag: Manske