zum Gewerbegebiet Celler Straße/ Kumpenkamp in der Gemeinde Hermannsburg

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Transkript:

Verkehrsuntersuchung zum Gewerbegebiet Celler Straße/ Kumpenkamp in der Gemeinde Hermannsburg Im Auftrag der Gemeinde Südheide erstellt von Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias. Hilde-Schneider-Allee 3, 30173 Hannover Tel: 0511/ 78 52 92-2, Fax: 0511/ 78 52 92-3 E-Mail: post@zacharias-verkehrsplanungen.de www.zacharias-verkehrsplanungen.de November 2018 (Stand 30.11.2018)

Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias Dipl.-Geogr. Maik Dettmar

Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung... 4 2. Vorhandene Situation... 7 3. Verkehrsprognose 2025 3.1 Allgemeine Entwicklungen... 11 3.2 Spezielle Entwicklungen... 13 4. Ermittlung der Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität... 15 4.1 Knoten 1 (Celler Straße/ Am Brandenbusch)... 16 4.2 Knoten 2 (Celler Straße/ Am Kumpenkamp) 17 4.3 Knoten 3 (Celler Straße/ Brandenbusch)... 18 5. Fazit... 19

1. Aufgabenstellung (1) In der Gemeinde Hermannsburg ist die Erweiterung des Gewerbegebiets Celler Straße/ Kumpenkamp geplant. Im Rahmen des erforderlichen Planverfahrens ist die Erarbeitung einer Verkehrsuntersuchung erforderlich. (2) Auf der Basis aktueller Verkehrsdaten wird das zukünftige Verkehrsaufkommen im Planungsraum sowie für die geplante Gewerbeentwicklung abgeschätzt (Verkehrsmengen, LKW-Anteil, Herkunfts-/ Zielrichtungen/ tageszeitliche Verteilung) (3) Für die relevanten Knotenpunkte ist Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität auf Grundlage des Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) zu ermittelt. (4) Aus diesen Ergebnissen leiten sich Hinweise auf notwendige oder sinnvolle Gestaltungen der Verkehrsanlagen ab (Zahl und Lage der Abbiegestreifen, Länge der Aufstellstrecken, mögliche Abbiegeverbote, Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer etc.). 4

Quellen u.a.: Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS 2015, FGSV Köln Verkehrsverflechtungsprognose 2030, BVU, Intraplan, IVV, Planco 2014 Programm ver_bau, Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung, Dietmar Bosserhoff, Stand 2018 Definitionen: Im Rahmen dieser Untersuchung werden u.a. die folgenden Begriffe bezüglich des Lkw-/ Schwerverkehrsaufkommens verwendet: Pkw: Personenkraftwagen (< 5 m, <2,8 t) Lfw: Lieferwagen (5-7 m, 2,8-3,5 t) Lkw: Lastkraftwagen/ Lastzug (> 7 m, > 3,5 t) Bus: Busse (> 7 m, > 3,5 t) Der im Gutachten verwendetete Begriff Lkw-Anteil bzw. die Darstellung der Lkw-Verkehrsmengen umfasst die für die lärmtechnischen Berechnungen relevanten Lieferwagen, Lastkraftwagen, Lastzüge und Busse. Der Schwerverkehrsanteil bezeichnet die für die Leistungsfähigkeitsberechnungen relevanten Lastkraftwagen, Lastzüge und Busse (ohne Lieferwagen). 5

N Erweiterung Gewerbegebiet Quelle: Openstreetmap-Mitwirkende Knoten 1 Verkehrszählung 06.00-10.00 und 15.00-19.00 Uhr Lidl r lle Ce ) 40 L2 ( ße SV % <1 Aldi a Str 5,0% SV Knoten 3 Verkehrszählung 06.00-10.00 und 15.00-19.00 Uhr Knoten 2 Verkehrszählung 06.00-10.00 und 15.00-19.00 Uhr Erweiterung Gewerbegebiet Euronics % 3,9 SV % 9,9 SV ABB. 1 Übersichtsplan Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias

2. Vorhandene Situation (5) Das Untersuchungsgebiet liegt im Südwesten der Gemeinde Hermannsburg an der Celler Straße (L 240) und wird im Westen durch eine Bahnlinie begrenzt. (6) Der Bereich befindet sich innerhalb der Ortsdurchfahrt. Auf der Südseite verläuft ein gemeinsamer Geh-/ Radweg. An der Kreuzung Celler Straße (L 240)/ Brandenbusch sind Linksabbiegestreifen vorhanden. (7) Zur Ermittlung der aktuellen Verkehrsmengen wurden an verschiedenen Werktagen im September 2018 in der Zeit von 6.00 bis 10.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr die Verkehrsströme an den folgenden Knotenpunkten gezählt. Es wurden die Verkehrsströme getrennt nach Pkw, Lieferwagen (Lfw) und Schwerverkehr (Lkw, LZ und Bus) in 15 Minuten-Intervallen aufgenommen. Knoten 1: Am Brandenbach/ Celler Straße (L240) Knoten 2: Am Kumpenkamp/ Celler Straße (L240) Knoten 3: Brandenbusch/ Celler Straße (L240) (8) Die Celler Straße (L 240) ist dabei je nach Abschnitt mit 7.680 bis 8.630 Kfz/ 24 h belastet. Der Schwerverkehrsanteil liegt bei 3,9 %. (9) Die Straße Am Brandenbach ist mit 1.060 Kfz/ Werktag belastet, wobei der allergrößte Teil der Belastung auf den Aldi-Markt zurückzuführen ist. Der Schwerverkehrsanteil ist nur gering und liegt bei unter einem Prozent. (10) Die Straße Am Kumpenkamp ist mit werktäglich 550 Kfz-Fahrten belastet. Der Schwerverkehrsanteil liegt bei fünf Prozent. (11) Die Straße Brandenbusch ist mit 970 Kfz/ Werktag belastet. Der Schwerverkehrsanteil beträgt 9,9 %. (12) Die höchsten Belastungen im Tagesverlauf ergeben sich an einem Normalwerktag morgens zwischen 7.15 und 8.15 Uhr mit 6,6 % der Tagesbelastung und nachmittags zwischen 16.15 und 17.15 Uhr mit 9,7 % der Tagesbelastung (ABBILDUNG 1). 7

N Zst. 513 ABB. 2 Allgemeine Straßenverkehrszählung Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias

(13) Auf der L 240 zwischen Hermannsburg und Beckedorf befindet sich die Zählstelle Nr. 513 der allgemeinen Straßenverkehrszählung (SVZ). Im Rahmen der SVZ werden auf auswählten Streckenabschnitten in einem Fünf-Jahresrhythmus die Verkehrsmengen durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde ermittelt (ABBILDUNG 2). (14) An der Zählstelle 513 auf der L 240 sind seit dem Jahr 2000 rückläufige Verkehrsmengen festzustellen. (15) In dem Diagramm sind die Werte im Mittel über alle Tages eines Jahres (inklusive Urlaubstage, Samstage, Sonn- und Feiertage = durchschnittlicher täglicher Verkehr/ DTV) angegeben. Üblicherweise liegen die Mittelwerte an Werktagen (durchschnittlicher täglicher Verkehr an Werktagen/ DTVw) höher als die Jahresmittelwerte. 9

Vergleichswerte Kfz/ 24 h Jahr 2007 ABB. 3 Bevölkerungsprognose 2030/ 35 Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias

3. Verkehrsprognose 2030/ 35 3.1 Allgemeine Entwicklungen (16) Für Hermannsburg liegen Bevölkerungsprognosen für den Landkreis Celle und die Gemeinde Südheide vor, aus denen mittelbar Rückschlüsse auf die Verkehrsentwicklung gemacht werden können. Das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung (NIW) sieht für den Landkreis Celle einen deutlichen Bevölkerungsrückgang von rund 12 % voraus. (17) In der Gemeinde Südheide sind die Einwohnerzahlen seit 2003 gesunken. Seit etwa 2013 stagnieren die Bevölkerungsdaten (AB- BILDUNG 3). (18) Vom Knoten 1 (Celler Straße/ Am Brandenbach) liegt eine Verkehrszählung aus dem Jahr 2007 vor. Hieraus ist ersichtlich, dass der Verkehr auf der Celler Straße (L 240) von 2007 bis 2018 um 13 bzw. 20% deutlich abgenommen hat. (19) Auch auf der Straße Am Brandenbach hat der Verkehr von rund 1.500 auf 1.060 Kfz/ 24 Stunden (rund 40 %) abgenommen. Was voraussichtlich mit der vorhandenen Konkurrenzsituation des Aldi- Marktes mit vorhandenen Lebensmittelmärkten in Hermannsburg und ggf. auch der näheren Umgebung zusammenhängt. (20) Angesichts negativer Bevölkerungsprognosen, derzeit stagnierender Bevölkerungszahlen und rückläufiger Verkehrswerte wird vereinfachend von gleich bleibenden Verkehrsmengen bis 2030/ 35 ausgegangen. Die Werte des Nullfalls 2018 gelten damit auch für den Prognosenullfall 2030/ 35 (21) Zu dieser allgemeinen Prognose addieren sich die Verkehrsmengen der Gewerbegebietserweiterung. 11

N 00 13 Knoten 1 Knoten 2 Knoten 3 ABB. 4 Planfall - 2030/ 35 in Kfz/ Werktag Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias

3.2 Spezielle Entwicklungen (22) Die Struktur der Unternehmen in der Erweiterung des Gewerbegebietes wird sich voraussichtlich nicht wesentlich vom bestehenden Gewerbegebiet unterscheiden. Es wird sich hierbei zumeist um mittelständige Handwerks- und Produktionsbetriebe sowie Lagerplätze handeln. (23) Die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets umfasst knapp 1,8 ha Nettobauland (NBL). Es wird von einem mittleren Verkehrsaufkommen von 65 Kfz-Zufahrten je ha NBL ausgegangen werden. Es ergeben sich damit rund 120 Kfz-Zufahrten und 120 Kfz-Abfahrten pro Werktag. Für den Schwerverkehr wird von einem Anteil von 20 % ausgegangen. (24) Die Verteilung der Fahrten wird entsprechend des vorhandenen Gewerbes angenommen. Es ergibt sich der Planfall 2030 (ABBIL- DUNG 4) (25) Durch die Verbindung der Straßen Kumpenkampsheide und Am Brandenbach entsteht eine durchgehende Ringverbindung innerhalb des Gewerbegebiets. Aus den durchgeführten Modellrechnungen ergeben sich nur geringe Verlagerungseffekte der bestehenden Verkehre, da die Kfz über die vorhandenen Straßen schnell an das Hauptstraßennetz (L 240) angebunden sind. (26) Die neu entstehenden Verkehre in der Gewerbegebietserweiterung nutzen dann je nach Lage der Ziele im Gebiete und Herkunftsrichtung die einzelnen Anbindungen. Aufgrund der Lage der derzeitigen freien Flächen fast ausschließlich die Straße Am Brandenbach. 13

Qualitätsstufen des Verkehrsablaufes (QSV) Knotenpunkte ohne LSA: Stufe A: Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer kann den Knotenpunkt nahezu ungehindert passieren. Die Wartezeiten sind sehr gering. Stufe B: Die Abflussmöglichkeiten der wartepflichtigen Verkehrsströme werden vom bevorrechtigten Verkehr beeinflusst. Die dabei entstehenden Wartezeiten sind gering. Stufe C: Die Verkehrsteilnehmer in den nebenströmen müssen auf eine merkbare Anzahl von bevorrechtigten Verkehrsteilnehmern achten. Die Wartezeiten sind spürbar. Es kommt zur Bildung von Stau, der jedoch weder hinsichtlich seiner räumlichen Ausdehnung noch bezüglich der zeitlichen Dauer eine starke Beeinträchtigung darstellt. Stufe D: Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer in den Nebenströmen muss Haltevorgänge, verbunden mit deutlichen Zeitverlusten, hinnehmen. Für einzelne Verkehrsteilnehmer können die Wartezeiten hohe Werte annehmen. Auch wenn sich vorübergehend ein merklicher Stau in einem Nebenstrom gebildet hat, bildet sich dieser wieder zurück. Der Verkehrszustand ist noch stabil. Stufe E: Es bilden sich Staus, die sich bei der vorhandenen Belastung nicht mehr abbauen. Die Wartezeiten nehmen sehr große und dabei stark streuende Werte an. Geringfügige Verschlechterungen der Einflussgrößen können zum Verkehrszusammenbruch (d.h. ständig zunehmende Staulänge) führen. Die Kapazität wird erreicht. Stufe F: Die Anzahl der Verkehrsteilnehmer, die in einem Verkehrsstrom dem Knotenpunkt je Zeiteinheit zufließen, ist über eine Stunde größer als die Kapazität für diesen Verkehrsstrom. Es bilden sich lange, ständig wachsende Staus mit besonders hohen Wartezeiten. Diese Situation löst sich erst nach einer deutlichen Abnahme der Verkehrsstärken im zufließenden Verkehr wieder auf. Der Knotenpunkt ist überlastet. Quelle: Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) Spalte Einheit Bedeutung / Kommentar 1 - Nr. des Verkehrsstroms - - Pfeilsymbol für die Fahrtrichtung des Stroms grün: Hauptströme 2 und 3 sowie 8 und 9 rot: Nebenströme q-vorh Pkw-E/h tg s Grenzzeitlücke (durch HBS 2015, Tab. S5-5 oder L5-6 vorgegeben) tf s Folgezeitlücke (durch HBS 2015, Tab. S5-5 oder L5-7 vorgegeben) q-haupt Fz/h q-max PKW-E/h vorhandene Verkehrsstärke des Stroms alle Ströme nach Umrechnung in Pkw-E Abweichend davon wird für Hauptströme im Programm mit der Einheit Fz/h gerechnet. (siehe folgende Spalte q-haupt ) Summe der Verkehrsstärken der bevorrechtigten Ströme (errechnet nach HBS 2015 Tab. S5-4 oder L5-5) Ergebnis der Berechnung: Kapazität für den jeweiligen Strom in Pkw-E/h. Im Falle von mehreren Strömen auf einem Fahrstreifen: Aufzählung der betroffenen Ströme. Wenn ein Strom mit (k) bezeichnet ist, heißt das: Der Mischstrom entsteht dadurch, dass dieser Strom einen zu kurzen Fahrstreifen hat (95%-Staulänge > Fahrstreifenlänge in Pkw-E = Länge des Fahrstreifens) Für Landstraßen: statt 95% gilt 90%. Mischstrom W s Mittlere Wartezeit N-95 Pkw-E 95 % - Percentilwert des Rückstaus N-99 Pkw-E 99 % - Percentilwert des Rückstaus QSV - Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs für den Verkehrsstrom oder den Mischstrom /Level of Service Tabelle 7: Beschreibung der Ergebnisse für die KNOBEL-Tabelle ABB. 5 Erläuterungen HBS-Berechnung Zacharias Verkehrsplanungen Büro Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias

4. Ermittlung der Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität (27) Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Knotenpunkten sind die Spitzenstunden maßgeblich. Die relevanten Spitzenstunden ergeben sich werktags von 7.15 bis 8.15 Uhr mit einem Anteil von 6,6 % der Tagesbelastung und von 16.15 bis 17.15 Uhr mit 9,7 % der Tagesbelastung. (28) Die höchsten Belastungen treten demnach in der nachmittäglichen Spitzenstunde auf. Die Lastrichtungen unterscheiden sich innerhalb der Spitzenstunde. In Fahrtrichtung Nordost treten nachmittags 10,0 % der Tagesbelastung auf, in Fahrtrichtung Südwesten nur 8,0 %. (29) Die Leistungsfähigkeitsberechnungen werden mit pauschal 10 % der Tagesbelastung durchgeführt. Hierdurch wird auch die im Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) geforderte 50. höchstbelastete Stunde des Verkehrsaufkommens eines Jahres abgedeckt. (30) Der Schwerverkehrsanteil auf der Celler Straße (L 240) liegt bei 3,9 %, auf den Nebenströmen des Gewerbegebiets liegen die Schwerverkehrsanteile bei unter einem Prozent (Aldi-Markt), 5,0 und 9,9 %. Deswegen wird in den Leistungsfähigkeitsberechnungen pauschal von einem Schwerverkehrsanteil von 10 % ausgegangen. Die Annahmen liegen damit auf der sicheren Seite. (31) Die Verkehrsqualität wird auf Grund des Handbuchs zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) in den Stufen A bis F angegeben. A bedeutet dabei freien Verkehrsfluss, F eine Überlastung der Verkehrsanlage (ABBILDUNG 5). (32) Die Leistungsfähigkeitsberechnungen werden für den Planfall 2030/ 35 durchgeführt. 15

4.1 Knoten 1 (Celler Straße/ Am Brandenbach) (33) Der Knoten 1 ist derzeit nicht signalisiert und es ist auch kein Linksabbiegestreifen vorhanden. Im derzeitigen Ausbauzustand mit den Verkehrsmengen des Planfalls 2030/ 35 ergibt sich vorfahrtsgeregelt für den Knotenpunkt eine gute Leistungsfähigkeit mit der Verkehrsqualitätsstufe B. Aus Gründen der Leistungsfähigkeit ist weder ein Linksabbiegestreifen noch eine Linksabbiegehilfe erforderlich. 2 Celler Straße Südwest gerade 3 Celler Straße Südwest rechts 4 Am Brandenbach links 6 Am Brandenbach rechts 7 Celler Straße Nordost links 8 Celler Straße Nordost gerade 16

4.2 Knoten 2 (Celler Straße/ Am Kumpenkamp) (34) An Knoten 2 ergibt sich im Planfall 2030/ 35 mit heutiger Geometrie (ohne Linksabbiegestreifen) ebenfalls gute Leistungsfähigkeit der Stufe B. 2 Celler Straße Südwest gerade 3 Celler Straße Südwest rechts 4 Am Brandenbach links 6 Am Brandenbach rechts 7 Celler Straße Nordost links 8 Celler Straße Nordost gerade 17

4.3 Knoten 3 (Celler Straße/ Brandenbusch/ Euronics) (35) Auch an Knoten 3 ergibt sich im Planfall 2030/ 35 mit heutigem Ausbauzustand ebenfalls eine gute Leistungsfähigkeit der Stufe B. Der Knoten ist bereits mit zwei Linksabbiegestreifen ausgestattet. 1 Celler Straße Südwest links 2 Celler Straße Südwest gerade 3 Celler Straße Südwest rechts 4 Brandenbusch links 5 Brandenbusch gerade 6 Brandenbusch rechts 7 Celler Straße Nordost links 8 Celler Straße Nordost gerade 9 Celler Straße Nordost rechts 10 Euronics links 11 Euronics gerade 12 Euronics rechts 18

5. Fazit (36) In der Gemeinde Hermannsburg soll das bestehende Gewerbegebiet erweitert werden. Die Erweiterung beträgt rund 1,8 ha Nettobauland. Innerhalb des Gewerbegebiets treten zwischen den einzelnen Anbindungen keine spürbaren Verlagerungseffekte auf. Fahrzeuge aus der Gewerbegebietserweiterung fahren über den Knoten 1 zu und wieder ab. (37) Am Knoten 1 (Celler Straße/ Am Brandenbach) ergibt sich vorfahrtsgeregelt im heutigen Ausbauzustand eine gute Verkehrsqualität der Stufe B. Zusätzliche Ausbaumaßnahmen sind hier nicht erforderlich. (38) Am Knoten 2 (Celler Straße/ Am Kumpenkamp) ergibt sich vorfahrtsgeregelt im heutigen Ausbauzustand ebenfalls eine gute Verkehrsqualität der Stufe B. (39) Auch am Knoten 3 (Celler Straße/ Brandenbusch) ergibt sich vorfahrtsgeregelt eine gute Verkehrsqualität der Stufe B. Dieser vierarmige Knotenpunkt ist bereits mit zwei Linksabbiegestreifen im Zuge der Celler Straße (L 240) ausgestattet. Hannover, November 2018 i.a. Dipl.-Geogr. Maik Dettmar Dipl.-Geogr. Lothar Zacharias 19