über den Dächern von Linz Unverbindliches Schaubild!! Architektur: Bauträger: Vertrieb: INFOLINE: 07239/8123-20
GRAMASTETTEN Der Ort: Der Markt Gramastetten liegt auf einer Bergkuppel über dem Rodltal, ungefähr 15 km nördlich der Landeshauptstadt Linz. Seine schöne Lage macht Gramastetten zu einem beliebten Ausflugsziel. Der Markt Gramastetten liegt 544 m hoch. Die Gemeinde umfasst eine Fläche von 40 km² mit ca. 4.500 Einwohner. P R p O r J o E j K e T k t P p A a R r T t n N e E r R Die Lage: Das Projekt liegt in unmittelbarer Nähe zum Pöstlingberg zwischen Lichtenberg und Linz. Absolute Ruhelage mit erstklassigen Ausblick ins Mühlviertel und über Linz zu den Alpen zeichnen neben bester infrastruktureller Erschließung das Projekt aus und lässt Sie in unmittelbarer Stadtnähe (7 km bzw. 9 Minuten Fahrzeit) die Hektik der Großstadt vergessen.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN: WOHNBAUFÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN: Maßgeblich ist das jeweilige Jahreshaushaltseinkommen des vorangegangenen Kalenderjahres, ausgehend vom Zeitpunkt der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn des Landes OÖ. Das Jahreshaushaltseinkommen entspricht in etwa dem Jahreshaushaltsnettoeinkommen. Genauere Berechnungsgrundlagen liegen in der Raiffeisenbank Gramastetten-Herzogsdorf auf. Einschleifregelung: Bei Einkommensüberschreitung bis zu 30% werden Einschränkungen bis zu 25 % des Förderungsdarlehens zugesichert. Sonstige Förderungen Jungfamilien erhalten bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze 1.454,-- nicht rückzahlbare Beihilfe für den Grundkostenanteil. Jedes Mitglied der Arbeiterkammer erhält ein günstiges Darlehen von derzeit max. 4.000,-- für Wohnraumschaffung. Der einem Zinssatz von 3 % übersteigende Anteil wird von der Arbeiterkammer als Zuschuß gewährt. Das Land Oberösterreich gewährt bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze für die Anschaffung von notwendigen Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen einen Zinsenzuschuss von 4 % für ein bei der Raiffeisenbank Gramastetten-Herzogsdorf aufgenommenes Darlehen mit einer Maximalhöhe von 4.361,--. Steuerbegünstigung: Der Erwerb einer geförderten Wohnung kann im Rahmen der jährlichen Sonderausgaben ausgabenwirksam abgesetzt werden, sowohl hinsichtlich der aufgewendeten Eigenmittel als auch hinsichtlich der Rückzahlungsraten von aufgenommenen Krediten. Hausverwaltung: Eine Hausverwaltung wird nicht bestellt. Jeder verwaltet sein Objekt selbst.
FINANZIERUNGS- und NEBENKOSTEN: Wohnbauförderung Durch die Wohnbauförderung des Landes OÖ kann ein sehr günstiges Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und der angeführten Höhe eingeplant werden, dieses wird beginnend mit 1,0% p.a. verzinst. Nach Ablauf von 5 Jahren erhöhen sich Verzinsung und Tilgung. Bankdarlehen Das Bankdarlehen hat eine Laufzeit von 20 Jahren, der Zinssatz ist lt. WBF-Richtlinien an die Sekundärmarktrendite gekoppelt. Grunderwerbssteuer 3,5% Die Grunderwerbssteuer wird direkt vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern vorgeschrieben. Eintragungsgebühr 1% INFORMATIONEN ZUR VERMIETUNG: Vermietung von Eigentumswohnungen Wird die Eigentumswohnung nicht zur Eigennutzung sondern zur Fremdvermietung verwendet, so können keine Wohnbauförderungsmittel beansprucht werden. Zu prüfen ist im Einzelfall, ob nicht aus der nunmehr möglichen Einkunftsart Vermietung und Verpachtung Steuervorteile berücksichtigt werden können (Refundierung der Mehrwertsteuer vom Baukostenanteil, jährlich steuerliche Absetzung bezüglich der Darlehenszinsen, Betriebskosten und Abschreibung der Anschaffungskosten aus dem Bauaufwand...) Eine Spekulationsfrist von 10 Jahren ist zu beachten. Nähere Informationen und eine persönliche Abstimmung zu der jeweiligen steuerlichen Einkommenssituation des Käufers ist durch einen Steuerberater zu empfehlen.
SONSTIGE INFORMATIONEN: OÖ Wohnbauförderung: Grundsätzliches Zielsetzung ist, die Schaffung von Wohnungseigentum durch sehr günstige Kreditmittel mit langer Laufzeit zu erleichtern. Das Land Oberösterreich stellt dazu in Form eines Direktdarlehens Kreditmittel auf 30 Jahre zur Verfügung. Der Zinssatz beträgt anfangs 1 % p.a. und erhöht sich in Schritten auf die gesamte Laufzeit. Damit zahlt man beispielsweise für ein Wohnbauförderungsdarlehen über 95.000,-- (Familie mit 2 Kindern und Garage) am Beginn eine monatliche Rate von 79,20. Förderungsvoraussetzungen: Der Erwerber einer geförderten Wohnung muß österreichischer Staatsbürger oder EWR-Bürger sein. Wer eine geförderte Wohnung nicht als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung bezieht, ist verpflichtet, seine Rechte an der bisher zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendeten Wohnung aufzugeben. Einkommensgrenzen: Das höchstzulässige Jahreshaushaltseinkommen beträgt bei 1 Person 37.000,-- 2 Personen 55.000,-- für jede weitere Person 5.000,-- Bei geringen Überschreitungen des Familieneinkommens bestehen Toleranzgrenzen. (Genauere Informationen erhalten Sie in der Raiffeisenbank Gramastetten-Herzogsdorf)