AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis 10. Jahrgang Merseburg, den 30. Juni 2016 Nummer 16 I N H A L T Kreistag Saalekreis / Ausschusssitzungen: Sitzung des Vergabeausschusses am 07.07.2016... 1 Kreistag Saalekreis / Beschlüsse des "Eigenbetrieb für Arbeit" vom 21.06.2016: Nichtöffentliche Sitzung: EfA 022/2016 Vergabe der Maßnahme Integration durch soziale Projekte in Merseburg an den Träger pem ggmbh... 2 EfA 023/2016 Vergabe der Maßnahme Assessment Center für Jugendliche unter 25 Jahren in Merseburg an den Träger DAA GmbH... 2 EfA 024/2016 Vergabe der Maßnahme Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) in Merseburg an den Träger Works ggmbh... 2 EfA 025/2016 Vergabe der Maßnahme Chance 2016 Aktivierung und Vermittlung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen in Merseburg an den Träger BBI GmbH... 2 EfA 026/2016 Vergabe des Projektmanagements zur Einführung der eakte an die Firma IMTB Beschaffungs-management & Consulting GmbH in Berlin... 2 EfA 027/2016 Vergabe der Maßnahme Chance 2016 Aktivierung und Vermittlung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen in Halle an den Träger EBG ggmbh... 2 Bekanntmachungen des Landkreises Saalekreis: Dezernat III/Schulverwaltungsamt SG Schulentwicklungsplanung/Schulmanagement/ÖPNV: Schulentwicklungsplan für die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Saalekreis für den Zeitraum der Schuljahre 2016/2017 bis 2020/2021... 2 Dezernat III/Umweltamt Untere Wasserbehörde/SG Gewässerschutz: Aufhebung des Heilquellenschutzgebietes Bad Lauchstädt... 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Vorprüfung für die Einleitung von mechanischem und biologisch gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Landsberg in das Gewässer Strengbach... 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Schutzmaßnahme in der Ortslage Röglitz Hangrutschung Am Unterberg-West... 3 Dezernat III/Umweltamt Untere Immissionsschutzbehörde: Errichtung und Betrieb eines Blockheizkraftwerkes am Standort Merseburg, Flur: 52, Flurstücke: 21/6, 21/7, 28, 37... 3 Bekanntmachungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis: 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten... 4 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse... 6 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung... 8 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung... 9 Jahresabschluss 2013... 19 Impressum... 23 Vergabeausschuss Datum: 07.07.2016 Zeit: 17:00 Uhr Ort: 06217 Merseburg, Domplatz 9, Beratungsraum des Landrates (R. 252) Tagesordnung: Öffentliche Sitzung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde Nichtöffentliche Sitzung: 4. Um- und Ausbau der K 2128 Schochwitz, 1. Bauabschnitt OD Schochwitz, 1. Teilabschnitt Platz der Einheit bis Einmündung Biege und Busumfahrung 5. Sekundarschule "Prof. Otto Schmeil" Gröbers - Baulicher Brandschutz - 2. und 3. Bauabschnitt, Los 11 - Malerund Tapezierarbeiten 6. Mitteilungen 7. Anfragen und Anregungen Öffentliche Sitzung: 8. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 9. Informationen 10. Schließung der Sitzung
Seite 2 Amtsblatt Nr. 16 30. Juni 2016 Beschlüsse des "Eigenbetrieb für Arbeit" vom 21.06.2016 Nichtöffentliche Sitzung: EfA 022/2016 Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes für Arbeit Jobcenter Saalekreis vergibt die Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 16(1) SGB II i.v.m. 45 SGB III Integration durch soziale Projekte in Merseburg an den Träger pem ggmbh. EfA 023/2016 Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes für Arbeit Jobcenter Saalekreis vergibt die Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 16 (1) SGB II i.v.m. 45 SGB III Assessment Center für Jugendliche unter 25 Jahren in Merseburg an den Träger DAA GmbH. EfA 024/2016 Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes für Arbeit Jobcenter Saalekreis vergibt die Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 16 (1) SGB II i.v.m. 45 SGB III Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) in Merseburg an den Träger Works ggmbh. EfA 025/2016 Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes für Arbeit Jobcenter Saalekreis vergibt die Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 16 (1) SGB II i.v.m. 45 SGB III Chance 2016 Aktivierung und Vermittlung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen in Merseburg an den Träger BBI GmbH. EfA 026/2016 Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes für Arbeit Jobcenter Saalekreis vergibt das Projektmanagement für die Konzepterstellung und das begleitende Projektmanagement zur Einführung der eakte an die Firma IMTB Beschaffungsmanagement & Consulting GmbH in Berlin. EfA 027/2016 Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes für Arbeit Jobcenter Saalekreis vergibt die Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 16 (1) SGB II i.v.m. 45 SGB III Chance 2016 Aktivierung und Vermittlung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen in Halle an den Träger EBG ggmbh. Bekanntmachungen des Landkreises Saalekreis Dezernat III/Schulverwaltungsamt SG Schulentwicklungsplanung/Schulmanagement/ÖPNV: Bekanntmachung zum Schulentwicklungsplan für die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Saalekreis für den Zeitraum der Schuljahre 2016/2017 bis 2020/2021 Auf der Grundlage des 22 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der aktuell geltenden Fassung i. V. m. 7 Abs. 6 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 und dem Kreistagsbeschluss (Nr.100-11/15) gibt der Landkreis Saalekreis den durch das Landesschulamt mit Bescheid vom 25.05.2016 genehmigten Schulentwicklungsplan für die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Saalekreis für den Zeitraum der Schuljahre 2016/2017 bis 2020/2021 bekannt. Der vollständige Schulentwicklungsplan einschließlich Kreistagsbeschluss und Genehmigungsbescheid liegt zur Einsicht in der Kreisverwaltung Saalekreis, Dezernat III / Schulverwaltungsamt, in 06217 Merseburg, Kloster 4 im Rahmen der Sprechzeiten vom 01.07.2016 01. 08.2016 aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Schulentwicklungsplan auf der Homepage des Saalekreises unter www.saalekreis.de als pdf-datei herunterzuladen. Link: http://www.saalekreis.de/index.php/de/schulentwicklungspla nung.html gez. Frank Bannert Landrat Dezernat III/Umweltamt Untere Wasserbehörde/SG Gewässerschutz: Gemäß 73 Absatz 8 Satz 2 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt [WG LSA] in Verbindung mit 51 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz [WHG] wird Folgendes bekannt gemacht: Das Heilquellenschutzgebiet Bad Lauchstädt im Landkreis Saalekreis - Verordnung über die Festsetzung des Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannten Heilquellen Bad Lauchstädt erlassen durch den Landkreis Merseburg- Querfurt mit Datum vom 28. Januar 1998 [veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 5 für den Landkreis Merseburg-Querfurt] - ist gemäß 73 Absatz 8 Satz 1 WG LSA aufgehoben. gez. Handschak Dezernent Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls auf das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprü-fung gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung: für die Einleitung von mechanisch und biologisch gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Landsberg in den Strengbach. Gemäß 3 a UVPG wird dies hiermit bekannt gegeben: Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis beabsichtigt die Einleitung von organisch belastetem, mechanisch und biologisch gereinigtem Abwasser mit einem biochemischen Sauerstoff-bedarf in fünf Tagen (roh) bis in Höhe von 1.500 kg/d. Gemäß 3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nach Anlage 1 Nr. 13.1.2. für die Errichtung und den Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage, die ausgelegt ist für organisch belastetes Abwasser von 600 kg/d bis weniger als 9.000 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen. Im Ergebnis der gemäß 3 a und 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit durchgeführten Einzelfalluntersuchung wurde festgestellt, dass für die Abwassereinleitung keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Unterlagen zur hier vorgenommenen Einzelfallprüfung auf das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung können während der Dienststunden in der Kreisverwaltung des Saalekreises, Umweltamt, bei der unteren Wasserbehörde eingesehen werden.
30. Juni 2016 Amtsblatt Nr. 16 Seite 3 Die Vorprüfung des Einzelfalls auf das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren ( 2 Abs. 1 UVPG) und nicht selbständig anfechtbar ( 3 a UVPG). gez. Handschak Dezernent Öffentliche Bekanntmachung des Saalekreises, Dezernat III, Umweltamt, zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls auf das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben: Schutzmaßnahme in der Ortslage Röglitz Hangrutschung Am Unterberg-West Zur Herstellung eines standsicheren Hanges ist geplant, eine 73,93 m lange Gabionenwand zu errichten. Aufgrund der hydrogeologischen Gegebenheiten sind massive Erosionen im Hangbereich zu verzeichnen und daraus folgt eine starke Beeinträchtigung der Funktionen des an den Hang angrenzenden Entwässerungsgrabens. In Abhängigkeit des vorhandenen Geländes hinter der geplanten Stützwand, variiert die lichte Höhe von 3,00 m bis 4,50 m. Die Ansichtsfläche beträgt 201 m² und wird aus Bruchsteinen 100/300 gebildet. Die Maßnahme ist zur Standsicherheit des Hanges, mit der an der Hangschulter befindlichen Wohnbebauung, dringend erforderlich. In Verbindung mit dieser Schutzmaßnahme zur Vermeidung von Hangrutschungen soll ein grundhafter Ausbau des angrenzenden Entwässerungsgrabens auf einer Länge von ca. 135,00 m erfolgen. Dem Graben obliegen insbesondere die Ableitung des Oberflächenwassers von dem parallel dazu verlaufenden Weg sowie die Ableitung von Schicht- und Sickerwasser aus dem Hang und die Niederschlagswasserableitung der Hangflanke. Der Ausbau des Entwässerungsgrabens beginnt bei der Mittelgasse, welche sich südlich der Ortslage Röglitz befindet und verläuft parallel des Gehwegs, in Richtung der Straße Am Unterberg. Auf Grund der starken Längsneigung der Gewässersohle (12%) sind, Maßnahmen zur Sohlsicherung erforderlich. Die Sohlsicherung erfolgt mit Hilfe einer speziellen Form der Raubettmulde. Die Steinzwischenräume werden mit einem Schotter/Mutterbodengemisch aufgefüllt, sodass sich das Material zwischen dem Steinsatz verzahnt und die Oberfläche des Graben durch einen Schotterrasen bewachsen wird. Gemäß Anlage 1 Nr. 13.18.1 Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) ist für sonstige Ausbaumaß- nahmen am Gewässer eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Im Ergebnis der gemäß 2 UVPG i. V. m. den 3 a und 3 c UVPG und der Anlage 2 durch- geführten Einzelfalluntersuchung wurde festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren ( 2 Abs. 1 UVPG) und nicht selbständig anfechtbar ( 3 a UVPG). gez. Handschak Dezernent Dezernat III/Umweltamt Untere Immissionsschutzbehörde: Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Saalekreis, Umweltamt (Untere Immissionsschutzbehörde) zur Einzelfallprüfung nach 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der Stadtwerke Merseburg GmbH, Große Ritterstraße 9, 06217 Merseburg auf Erteilung einer Genehmigung nach 4 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) auf Erdgasbasis in 06217 Merseburg, Weißenfelser Straße, Landkreis Saalekreis Die Stadtwerke Merseburg GmbH, beantragte mit Schreiben vom 01.02.2016 beim Landkreis Saalekreis die Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG) für die Errichtung und den Betrieb eines BHKW, mit einer Feuerungswärmeleistung von 4,9 MW, in Merseburg, Weißenfelser Straße Gemarkung: Merseburg Flur: 52 Flurstücke: 21/6, 21/7, 28, 37 Gemäß 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist. Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können beim Landkreis Saalekreis, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde in 06217 Merseburg, Domplatz 9 als zuständige Genehmigungsbehörde, eingesehen werden. gez. Handschak Dezernent Gemäß 3 a UVPG wird dies hiermit bekannt gegeben. Die Unterlagen zur hier vorgenommenen Einzelfallprüfung auf das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung können während der Dienststunden in der Kreisverwaltung des Saalekreises, in Merseburg, Domplatz 9, Umweltamt, bei der Unteren Wasserbehörde eingesehen werden. Die Vorprüfung des Einzelfalls auf das Erfordernis einer
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30. Juni 2016 Amtsblatt Nr. 16 Seite 23 Impressum Amtsblatt für den Landkreis Saalekreis; im Internet unter: www.saalekreis.de Herausgeber: Der Landrat; Landkreis Saalekreis, Domplatz 9, 06217 Merseburg, Tel. 03461 40-0; Postanschrift: Postfach 1454, 06204 Merseburg Verantwortlich: Büro Landrat, Herr Graichen Satz/Druck: Landkreis Saalekreis Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es liegt für einen Zeitraum von einem Monat in der Information der Kreisverwaltung, Domplatz 9, im Bürgerbüro Hansering 19 in 06108 Halle sowie in der Bürgerinformation Kirchplan 1 in 06268 Querfurt zur Einsichtnahme aus. Den Stadtverwaltungen und gemeinsamen Verwaltungsämtern der Gemeinden wird das Amtsblatt zur Bekanntmachung zur Verfügung gestellt. Es kann abonniert werden. Bezug und Informationen: Landkreis Saalekreis, Büro Landrat, Postfach 1454, 06204 Merseburg, Tel. 03461 40-1007, E-Mail: Sebastian.Graichen@saalekreis.de