Fall 8: Zusatzfall Urlaub

Ähnliche Dokumente
Urlaub - Neue Aspekte

Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch

Urlaubsrecht. Merkblatt. Ansprechpartner: Referat Recht. Michael Mißbach Telefon: Fax:

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch. Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

II. Zeitliche Festlegung ( 7 Abs. 1 und 2 BUrlG) 61 D. Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Urlaubsanspruchs 66 I. Fälligkeit des Urlaubsanspruchs 66 I

Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld

Urlaubsrecht. 1. Regelmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf 5 oder weniger Arbeitstage je Woche.

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/ Übertragung und Abgeltung von Urlaub bei Krankheit

Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009

25/06/14. EuGH: Urlaubsanspruch geht auch bei Tod des Arbeitnehmers in Urlaubsabgeltungsanspruch über; der Urlaubsabgeltungsanspruch

Inhaltsübersicht. Urlaub - Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen

Aktuelle Rechtsprechung zu Urlaub und Freizeitausgleich. bpa-landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg

Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung

Urlaub. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG

Urlaub. - Arbeits- und Sozialrechtsinfo 10/ Urlaubsdauer

Arbeits- und Sozialrechts-Info. Urlaub

Entgeltfortzahlung bei Erholungsurlaub, 1 BUrlG

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG

Inhaltsübersicht. Probezeit - Urlaub

Inhaltsübersicht. Urlaub - Teilurlaub

II. Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Urlaubsabgeltungsanspruches: III. Die Urlaubsabgeltung, Grundsätze und Entwicklung der Rechtsprechung.

Tilgung des Urlaubsanspruchs bei fehlender Differenzierung zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und übergesetzlichem Mehrurlaub

- Für das Entstehen des Urlaubsanspruchs nach dem BUrlG ist allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung.

Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Diplom-Wirtschaftsjurist/in (FH) Thema: Urlaubsrecht in der betrieblichen Praxis

2. Mindestbedingungen des BUrlG Unabdingbarkeit, 13 BUrlG

Studien zum Arbeitsrecht. Florian Ehlers. Krank im Urlaub. Das Schicksal von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern.

Merkblatt Das wichtigste zum Urlaub

Urlaub für Auszubildende

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 088, Datum

Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell

Examinatorium Schwerpunktbereich 5

44. Bis wann muss der Urlaub genommen werden und unter welchen Voraussetzungen kann er übertragen werden?

Praxis des Unternehmensrechts 2013/14 Aktuelles und Vertragsgestaltung zum Urlaubsrecht

Arbeitsrecht am Abend 27. Juni Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS

Entscheidungsanalyse Urteil des EuGH vom , Rs: C-214/10 KHS./. Schulte.

Rückzahlung von Urlaubsgeld?

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19. Januar 2016 Neunter Senat - 9 AZR 507/14 - ECLI:DE:BAG:2016: U.9AZR

4. Neues zum Urlaubsrecht

Nur per Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:

9. Ist die Eintragung in eine Urlaubsliste am Jahresanfang für den Auszubildenden verbindlich?

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 8. Mai 2018 Neunter Senat - 9 AZR 578/17 - ECLI:DE:BAG:2018: U.9AZR

Urlaubsabgeltungs- und Urlaubsentgeltanspruch

Arbeitsgericht München ENDURTEIL

Ist 26 Abs. 2 Buchstabe b TV-EKBO rechtswidrig? Jürgen Jendral (HMAV)

Der Urlaubsanspruch als schuldrechtlicher Anspruch im Arbeitsverhältnis

Ab in den Urlaub! Aspekte des gesetzlichen und tarifvertraglichen Urlaubsanspruch

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelne Aspekte zum Bundesurlaubsgesetz Deutscher Bundestag WD /17

Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 13

Individualarbeitsrecht Arbeitspapier 8

Arbeitsbefreiung. Urlaub und Erholungsurlaub Zusatzurlaub Arbeitsbefreiung

Inhalt. Neues aus der Rechtsprechung EuGH: Automatischer Verfall von Urlaubsansprüchen zum Jahresende ist europarechtswidrig

EINLEITUNG: SACHVERHALT:

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom , 9 AZR 64/11

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 9 AZR 234/11

Weisungsrecht, Sonderzahlung ( 315 BGB), Wettbewerbsverbot

Aus diesem Grunde sollten nachfolgend die wesentlichen Aspekte dargestellt werden:

I1F - 12a Wiesbaden, den 10. April (Frau Friedrich)

Betriebsvereinbarung Sonderurlaub BV-S55 I 001

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)

Examinatorium Arbeitsrecht

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17. November 2015 Neunter Senat - 9 AZR 179/15 - ECLI:DE:BAG:2015: U.9AZR

Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit und Wechsel von Vollzeit in Teilzeit

Der Erholungsurlaub für voll- und minderjährige, voll- und teilzeitbeschäftige Arbeitnehmer und Auszubildende

Ralf Zimmermann Richter am Bundesarbeitsgericht. Aktuelles Urlaubsrecht

Hinweise der TdL zum Erholungsurlaub in der für Niedersachsen geltenden Fassung;

Transkript:

Examinatorium Zivilrecht Arbeitsrecht Sommersemester 2019 Fall 8: Zusatzfall Urlaub Tobias Grzeski www.examinatorium.jura.uni-muenchen.de

Sachverhalt 2017 30.10.2017 2018 13.2.2018 4.4.2018 1. Bitte um Urlaub 2. Bitte um Urlaub Termin mit Anwalt Tobias Grzeski # 2

, 1, 3 BUrlG II. F = Arbeitnehmer, 1 BUrlG Umfang, 3 I BUrlG, 6 Tage-Woche: 24 Werktage 5-Tage-Woche: 5/6 von 24 = 20 Tage Wartezeit: 4 BUrlG Anspruch erloschen, 275 I BGB 7 III 1 BUrlG Unmöglichkeit zum Jahresende 7 III 2 BUrlG : Übertragung ins nächste Jahr (dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe ) Automatische Übertragung des Urlaubs Tobias Grzeski # 3

7 III 3 BUrlG: absolut Nach Fristablauf kein Urlaubsanspruch mehr»urlaubsanspruch 2017«am 4.4.2018 erloschen III. Ergebnis Kein Urlaubsanspruch aus 2017 Tobias Grzeski # 4

Zusammenfassung Urlaubsanspruch Urlaub aus 2017: 20 Tage 2017 30.10.2017 2018 13.2.2018 31.3. 4.4.2018 1. Bitte um Urlaub 2. Bitte um Urlaub Termin mit Anwalt Grds. Erlöschen gemäß 7 III 1 BUrlG Aber: Übertragungsgründe Endgültig erloschen Tobias Grzeski # 5

, 280 I, III, 283 BGB II. III. IV. Unmöglichkeit, 275 I BGB rechtliche Unmöglichkeit Vertretenmüssen des B Haftung für Zufall, 287 S. 2 BGB Voraussetzung: Verzug Mahnung i.s.d. 286 I BGB: Bitte um Urlaub Rechtsfolge: Schadensersatz, 249 ff. BGB Naturalrestitution:»Ersatzurlaubsanspruch«, Freistellung von der Arbeit an 20 Tagen bei Fortzahlung der Vergütung Anspruch auf Entschädigung in Geld (-), da Erholungszweck des Urlaubs ( 7 IV BUrlG e.c.) V. Ergebnis: Anspruch auf Ersatzurlaub 20 Tage (+) Tobias Grzeski # 6

Sachverhalt Arbeitsvertrag: 24 Urlaubstage 2017 bereits genommen: 14 Tage Arbeitsunfähigkeit 2017 11.7.2017 2018 11.5.2018 Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Tobias Grzeski # 7

A. Voraussetzungen eines Abgeltungsanspruches Anspruchsgrundlage: 7 IV BUrlG I. Gesetzlicher Anspruch 1, 3 BUrlG Erstmalig nach Wartezeit ( 4 BUrlG), anschließend zu Jahresbeginn Grds. unabhängig von Leistungserbringung, auch wenn AN während gesamten Bezugszeitraumes erkrankt Tobias Grzeski # 8

Exkurs: Neue Rechtsprechung zum Sonderurlaub BAG vom 19.3.2019-9 AZR 315/17 Pressemitteilung 15/2019 Nach 3 I BUrlG beläuft sich der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei einer gleichmäßigen Verteilung der Arbeit auf sechs Tage in der Woche auf 24 Werktage. Ist die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers auf weniger oder mehr als sechs Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, muss die Anzahl der Urlaubstage unter Berücksichtigung des für das Urlaubsjahr maßgeblichen Arbeitsrhythmus berechnet werden, um für alle Arbeitnehmer eine gleichwertige Urlaubsdauer zu gewährleisten. Der Senat hat diese Umrechnung in Fällen des Sonderurlaubs bisher nicht vorgenommen. An dieser Rechtsprechung hält der Senat nicht fest. Befindet sich ein Arbeitnehmer im Urlaubsjahr ganz oder teilweise im unbezahlten Sonderurlaub, ist bei der Berechnung der Urlaubsdauer zu berücksichtigen, dass die Arbeitsvertragsparteien ihre Hauptleistungspflichten durch die Vereinbarung von Sonderurlaub vorübergehend ausgesetzt haben. Dies führt dazu, dass einem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr, in dem er sich durchgehend im unbezahlten Sonderurlaub befindet, mangels einer Arbeitspflicht kein Anspruch auf Erholungsurlaub zusteht. Tobias Grzeski # 9

A. Voraussetzungen eines Abgeltungsanspruches Anspruchsgrundlage: 7 IV BUrlG I. Gesetzlicher Anspruch 1, 3 BUrlG Erstmalig nach Wartezeit ( 4 BUrlG), anschließend zu Jahresbeginn Grds. unabhängig von Leistungserbringung, auch wenn AN während gesamten Bezugszeitraumes erkrankt 2. Erlöschen des Anspruchs a. Erlöschen durch Erfüllung Teilweises Erlöschen durch Erfüllung Anspruchseinheit vertraglicher und gesetzlicher Anspruch Keine Tilgungsbestimmung nötig, 366 BGB nicht anwendbar Erlöschen ihv 14 Urlaubstagen ( 362 I BGB) Rest: 6 Urlaubstage Tobias Grzeski # 10

A. Voraussetzungen eines Abgeltungsanspruches I. Gesetzlicher Anspruch 2. Erlöschen des Anspruchs a. Erlöschen durch Erfüllung b. Erlöschen durch Fristablauf Rechtlich unmöglich gem. 7 III 1 BUrlG? aa) Erlöschen zum 31.12.2017 Erkrankung des A = Grund in der Person des AN Automatische Übertragung gem. 7 III 2 BUrlG bb) Erlöschen zum 31.3.2018 7 III 3 BUrlG (+) Aber: Schultz-Hoff-Entscheidung des EUGH Richtlinienkonforme Rechtsfortbildung bzgl. 7 III und IV BurlG durch das BAG 3. Zwischenergebnis Gesetzlicher Resturlaubsanspruch ihv 6 Tagen Tobias Grzeski # 11

A. Voraussetzungen eines Abgeltungsanspruches I. Gesetzlicher Anspruch 2. Erlöschen des Anspruchs 3. Zwischenergebnis II. Vertraglicher Anspruch BUrlG regelt Mindestvoraussetzungen ( 13 I 3 BUrlG) Mehrurlaub grds. frei regelbar o Abweichende Behandlung des Mehrurlaubs? Auslegung der Vereinbarung gem. 133, 157 BGB deutliche Anhaltspunkte o Bei fehlender Regelung: Vereinbarung des Mehrurlaubs enthält Gleichbehandlungsabrede o Aufgrund vertraglicher Gleichstellung des Mehrurlaubs nimmt dieser mittelbar an europarechtlicher Rechtsfortbildung teil Noch 10 Tage Urlaubsanspruch III. Zwischenergebnis Vertraglicher Resturlaubsanspruch ihv 10 Tagen für 2017 Tobias Grzeski # 12

C. Urlaubsanspruch aus 2018 Urlaubsanspruch unabhängig von Arbeitsleistung (Krankheit) Aber 5 I lit. c BUrlG: Anspruch nur auf Teilurlaub A. Voraussetzungen eines Abgeltungsanspruches I. Gesetzlicher Anspruch 2. Erlöschen des Anspruchs 3. Zwischenergebnis II. Vertraglicher Anspruch III. Ergebnis o 1/12 des Jahresurlaubes für jeden vollen Monat ( 5 I lit. c BUrlG) o Anspruch ihv 7 Tagen: 4/12*20=6,66 > Rundung 5 II BUrlG Vertragliche Gleichbehandlungsabrede: o A hat vertraglichen Urlaubsanspruch auf 8 Urlaubstage Ergebnis: Abgeltungsanspruch für insg. 18 Tage (10+8) Tobias Grzeski # 13

A. Voraussetzungen eines Abgeltungsanspruches I. Gesetzlicher Anspruch 2. Erlöschen des Anspruchs 3. Zwischenergebnis II. Vertraglicher Anspruch III. Ergebnis C. Urlaubsanspruch aus 2018 D. Ergebnis Zusammenfassung Arbeitsvertrag: 24 Urlaubstage 2017 bereits genommen: 14 Tage Arbeitsunfähigkeit 2017 11.7.2017 2018 31.3. 11.5.2018 Übertragung gemäß 7 III 2 BUrlG Grds. Erlöschen gemäß 7 III 1 BUrlG Aber: Übertragung wegen AU Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis EuGH: kein Erlöschen bei AU bis zum Ende d. Vertragsverhältnisses Tobias Grzeski # 14

A. Voraussetzungen eines Abgeltungsanspruches I. Gesetzlicher Anspruch 2. Erlöschen des Anspruchs a. Erlöschen durch Erfüllung b. Erlöschen durch Fristablauf i. 31.12.2017 ii. 31.3.2018 3. Zwischenergebnis II. Vertraglicher Anspruch III. Ergebnis C. Urlaubsanspruch aus 2018 D. Ergebnis Sachverhalt Abwandlung 2 Arbeitsvertrag: 24 Urlaubstage 2016: kein Urlaub genommen Arbeitsunfähigkeit 2016 11.7.2016 2017 2018 11.5.2018 Beendigung des AV durch Tod des AN Alleinerbin E: Ansprüche bezüglich des ausstehenden Urlaubs des A? Tobias Grzeski # 15

A. Voraussetzungen eines Abgeltungsanspruches I. Gesetzlicher Anspruch 2. Erlöschen des Anspruchs a. Erlöschen durch Erfüllung b. Erlöschen durch Fristablauf i. 31.12.2017 ii. 31.3.2018 3. Zwischenergebnis II. Vertraglicher Anspruch III. Ergebnis C. Urlaubsanspruch aus 2018 D. Ergebnis Abwandlung 2 Abwandlung 2 A. Urlaubsansprüche des A I. Abgeltung im Todesfall? Grundsatz 1922 BGB: o Im Todeszeitpkt. bestehende Ansprüche gehen auf Erben über o (P) A hatte bis zum Tod keinen Abgeltungsanspruch, da AV erst mit Tod beendet wurde Übergang möglich? EUGH-Vorlage des BAG im Oktober 2016: Abgeltungsanspruch auch dann Teil der Erbmasse, wenn nationales Recht dies ausschließt? EUGH vom 6.11.2018 C-569/16, C-570/16 NZA 2018, 1467: Durch Art. 7 I RL 2003/88/EG gewährleisteter Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub darf nicht mit Tod des AN im laufenden AV untergehen, ohne dass Anspruch auf finanzielle Vergütung übergeht BAG vom 22.1.2019 9 AZR 45/16 Pressemitteilung 1/19: Richtlinienkonforme Auslegung von 7 IV BUrlG und 1922 BGB Tobias Grzeski # 16

A. Voraussetzungen eines Abgeltungsanspruches I. Gesetzlicher Anspruch 2. Erlöschen des Anspruchs a. Erlöschen durch Erfüllung b. Erlöschen durch Fristablauf i. 31.12.2017 ii. 31.3.2018 3. Zwischenergebnis II. Vertraglicher Anspruch III. Ergebnis C. Urlaubsanspruch aus 2018 D. Ergebnis Abwandlung 2 A. Urlaubsansprüche des A I. Abgeltung im Todesfall Abwandlung 2 II. Abgeltung der Urlaubsansprüche 2017 und 2018 2017: 24 Tage (s. ) 2018: 8 Tage (s. ) III. Abgeltung der Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2016 (P) EUGH-Rspr auch, wenn AN über mehrere Jahre erkrankt? Erholungszweck unbegrenztes Ansammeln von Ansprüchen VSS nur: Übertragungszeitraum überschreitet Dauer des gewährten Bezugszeitraumes deutlich EuGH: 15 Monate ausreichend BAG: unionsrechtskonforme Auslegung 7 III 3 BUrlG Urlaubsanspruch verfällt bei langzeiterkrankten AN spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres 1.1.2016: Anspruch entstanden 31.12.2016: Übertragung in 2017 ( 7 III 2 BUrlG) 31.3.2017: 7 III 3 BUrlG (-), RL-konforme Rechtsfortbildung! 31.12.2017: Übertragung in 2018 ( 7 III 2, 3 BUrlG) 31.3.2018: Endgültiges Erlöschen ( 7 III 3 BUrlG) keine RL-konforme Rechtsfortbildung! Ergebnis: Abgeltungsanspruch ihv 32 Tagen (24+8) Tobias Grzeski # 17

A. Voraussetzungen eines Abgeltungsanspruches I. Gesetzlicher Anspruch 2. Erlöschen des Anspruchs a. Erlöschen durch Erfüllung b. Erlöschen durch Fristablauf i. 31.12.2017 ii. 31.3.2018 3. Zwischenergebnis II. Vertraglicher Anspruch III. Ergebnis C. Urlaubsanspruch aus 2018 D. Ergebnis Abwandlung 2 A. Urlaubsansprüche des A I. Abgeltung im Todesfall II. Abgeltung der Urlaubsansprüche der Jahre 2017, 2018 III. Abgeltung der Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2016 B. Ergebnis Zusammenfassung Abwandlung 2 Arbeitsvertrag: 24 Urlaubstage 2016: kein Urlaub genommen Arbeitsunfähigkeit 2016 11.7.2016 2017 31.3. 2018 31.3. 11.5.2018 Übertragung 7 III 2 BUrlG Kein Erlöschen wegen AU Beendigung des AV durch Tod Europarechtskonforme Auslegung: Verfall erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, da Erlöschen am 31.3.17 europarechtswidrig wäre Tobias Grzeski # 18

Wichtige Punkte zum Urlaubsrecht Bei Tod des AN vererblicher Abgeltungsanspruch (entsteht auch durch Tod) P: Langzeiterkrankung Keine unbegrenzte Anhäufung Unionsrechtskonforme Auslegung 7 III 3: UrlaubsA verfällt spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres Urlaub und Europarecht Unionsrechtskonforme Auslegung Krankheit Abgeltung Unterrichtung über Urlaub als Verfallsvoraussetzung Entstehen nach Europarecht Einseitige Pflicht des AG, keine Gegenleistung; VSS bloßer Bestand Urlaubsanspruch = Entgelt und Freistellung Besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Union Hauptprobleme nat. Rechts mit EuR AN muss tatsächlich die Möglichkeit gehabt haben, den von der RL verliehenen UrlaubsA auszuüben Tobias Grzeski # 19