Deutsch-deutsches Erbrecht nach der Einigungsvertrag



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Transkript:

Holger de Leve Deutsch-deutsches Erbrecht nach der Einigungsvertrag Internationales, interlokales und intertemporales Erbrecht in Deutschland Luchterhand

Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Entscheidungsverzeichnis Einleitung 1. Teil: Historischer Überblick A) Die erbrechtliche Entwicklung vom Kriegsende (8.5.1945) bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten (1949) I) Das Erbrecht in den vier Besatzungszonen II) Exkurs: Die erbrechtliche Situation in den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie 1) Das Erbrecht und die tatsächlichen Verhältnisse im polnisch verwalteten Teil der Oder-Neiße-Gebiete a) Das Sachrecht der lex fori b) Die kollisionsrechtliche Regelung c) Die tatsächlichen Verhältnisse 2) Das Erbrecht und die tatsächlichen Verhältnisse im von der UdSSR beanspruchten Teil Ostpreußens (Königsberger Gebiet) a) Die kollisionsrechtliche Regelung b) Die tatsächlichen Verhältnisse 3) Aus westdeutscher Sicht anzuwendendes Erbrecht a) Auf Deutsche im polnisch verwalteten Teil der Oder-Neiße-Gebiete b) Auf Deutsche im Königsberger Gebiet B) Die Entwicklung auf dem Gebiet des Erbrechts nach der Gründung der beiden deutschen Staaten I) Die Rechtsentwicklung in der DDR 1) Räumliches Kollisionsrecht a) Von der Staatsgründung (7. 10. 1949) bis zum Inkrafttreten des Staatsbürgerschaftsgesetzes (23. 2.1967) b) Vom 23. 2. 1967 bis zum Inkrafttreten des Rechtsanwendungsgesetzes am 1.1.1976 aa) Die Anknüpfung des allgemeinen Erbstatuts nach Inkrafttreten des Staatsbürgerschaftsgesetzes (23. 2. 1967) bb) Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen (1) Testamente (a) Gültigkeit (aa) Testamentsform (bb) Testierfähigkeit (cc) Sonstige Gültigkeitsvoraussetzungen (b) Wirkungen (c) Aufhebung

(2) Erbverträge (a) Gültigkeit (b) Wirkungen (c) Aufhebung c) Vom 1. 1.1976 bis zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. 10. 1990 aa) Grundsatz der Staatsangehörigkeitsanknüpfung ( 25 Abs. 1 RAG) (1) Staatenlose und Mehrstaater ( 5 RAG) (2) Allseitige Kollisionsnormen (3) Gesamtverweisung, Rückverweisung, Weiterverweisung (4) Erbrechtliche Verhältnisse Qualifikation (a) Qualifikation (b) Wahlrecht (5) Qualifikation materiellrechtlicher Vorfragen (6) Ordre-public-Vorbehalt (7) Vergeltungsvorschriften bb) Anwendung der lex rei sitae bei Grundstücken ( 25 Abs. 2 RAG) (1) Nachlaßspaltung (2) Einseitige Kollisionsnorm cc) Testamentarische Verfügungen ( 26 RAG) (1) Wirksamkeit (2) Wirkung (3) Aufhebung dd) Intertemporale Regeln zur Einführung des RAG 2) Die Entwicklung des materiellen Rechts in der DDR mit Bezug auf das Erbrecht a) 17. 5. 1950: Volljährigkeitsgesetz aa) Sachrecht bb) Intertemporales Recht b) 1.1.1957: Verordnung über die Annahme an Kindes Statt aa) Sachrecht bb) Intertemporale Regelung c) 1. 4.1966: Einführungsgesetz zum Familiengesetzbuch aa) Das neue Erbrecht des außerhalb der Ehe geborenen Kindes ( 9 EGFGB) (1) Das minderjährige nichteheliche Kind (2) Das volljährige nichteheliche Kind (a) Gleichstellung mit minderjährigen nichtehelichen Kindern (b) Beerbung allein des Vaters (3) Erbrecht des Vaters und seiner Verwandten (4) Abweichende Bestimmung durch letztwillige Verfügung (5) Behandlung der vor dem 1.4. 1966 für ehelich erklärten Kinder bb) Das neue Ehegattenerbrecht ( 10 EGFGB) cc) Intertemporales Recht d) Änderungen außerhalb des BGB

II) e) 1. 1. 1976: Zivilgesetzbuch aa) Sachrecht (1) Das vererbungsfähige Vermögen (2) Allgemeine Grundsätze des ZGB-Erbrechts (a) Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge (b) Vonselbsterwerb (c) Universalsukzession (d) Erbfähigkeit (e) Grundsatz der beschränkten Erbenhaftung (f) Erbunwürdigkeit (g) Fortfall allgemeiner erbrechtlicher Institute (aa) Erbschaftsanspruch (bb) Erbverzicht (cc) Miterbenausgleich (dd) Erbschaftskauf (3) Gesetzliche Erbfolge (4) Gewillkürte Erbfolge (a) Testierfähigkeit (b) Testamentserrichtung (c) Gemeinschaftliches Testament (d) Auflage (e) Anfechtung des Testaments (f) Testamentsvollstreckung (g) Pflichtteilsrecht (aa) Pflichtteilsberechtigte (bb) Pflichtteilsberechnung (cc) Fortfall pflichtteilsrechtlicher Regelungen (h) Fortfall erbrechtlicher Institute zur gewillkürten Erbfolge (5) Kritische Würdigung bb) Intertemporale Regelung (1) Grundsatz (2) Ausnahme (3) Erbvertrag (4) Vor- und Nacherbfolge (5) Erbverzichtsverträge Die Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik 1) Räumliches Kollisionsrecht a) Von der Staatsgründung (23. 5. 1949) bis zur IPR-Reform (1.9. 1986) aa) Die»Imparitätsdoktrin«(1) Anwendungsbereich und Hintergrund (2) Akzeptanz durch die damalige Rechtslehre bb) Die interlokale Kollisionsnorm für das Erbstatut cc) Verfügungen von Todes wegen (1) Testamente (a) Gültigkeitsvoraussetzungen (aa) Testamentsform (bb) Testierfähigkeit (cc) Willensmängel bei Errichtung (dd) Zulässigkeit bestimmter Verfügungsarten

dd) ee) (ee) Besonderheiten bei gemeinschaftlichen Testamenten (ff) Ungültigkeit der Verfügung von Todes wegen (b) Wirkungen (c) Änderung und Aufhebung (2) Erbverträge (a) Gültigkeitsvoraussetzungen (b) Wirkungen (c) Änderung und Aufhebung Bedeutung der DDR-Staatsbürgerschaft für das ILR (1) Berücksichtigung der DDR-Staatsangehörigkeit (a) Staatsangehörigkeit als Anknüpfungsmoment (b) Zugehörigkeit als Anknüpfungsmoment (c) Doppelstaaterlehre oder Lehre von der effektiven Staatsangehörigkeit (d) Analoge Anwendung der Regeln von der effektiven Staatsangehörigkeit (2) Rechtswahl (3) Beibehaltung der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt (4) Zusammenfassung Die Beachtung des 25 Abs. 2 RAG aus der Sicht des bundesdeutschen Kollisionsrechts ff) Die analoge Anwendung der Art. 24 Abs. 2 und 25 S. 2 EGBGB a. F. im interdeutschen Verhältnis (1) Analoge Anwendbarkeit des Art. 24 Abs. 2 EGBGB a. F. (2) Analoge Anwendbarkeit des Art. 25 S. 2 EGBGB a. F. b) Von der IPR-Reform (1.9. 1986) bis zur deutschen Einheit (3. 10. 1990) aa) Beibehaltung des Staatsangehörigkeitsprinzips (1) Ausdrückliche Regelung für Mehrstaater (Art. 5 Abs. 1 EGBGB) (2) Analoge Anwendung des Art. 4 Abs. 3 S. 2 EGBGB im interdeutschen Kollisionsrecht (3) Unmittelbare Anwendung des IPR im interdeutschen Verhältnis (4) Wegfall der Durchbrechungen des Staatsangehörigkeitsprinzips in Art. 24 Abs. 2 und 25 S. 2 EGBGB a. F. bb) Beachtung des 25 Abs. 2 RAG cc) dd) Rechtswahlmöglichkeit (Art. 25 Abs. 2 EGBGB) (1) Anwendbarkeit im interdeutschen Verhältnis (2) Der Begriff des unbeweglichen Vermögens (3) Partielle Rechtswahl (4) Bindung an die Rechtswahl Verfügungen von Todes wegen (Art. 26 EGBGB) (1) Gültigkeit (a) Die Form einer Verfügung von Todes wegen (b) Die Form einer Rechtswahl in Art. 25 Abs. 2 EGBGB

III) (c) Zulässigkeit von Erbverträgen (d) Testierfähigkeit und sonstige Gültigkeitsvoraussetzungen (2) Bindungswirkung (3) Wirkungen ee) Intertemporale Regelung (Art. 220 Abs. 1 EGBGB) (1) Begriff des abgeschlossenen Vorgangs (a) Kollisionsrechtliche Auslegung (b) Materiellrechtliche Auslegung (c) Entscheidungserheblichkeit (2) Die intertemporale Reichweite der Art. 24 Abs. 2,25 S. 2 EGBGB a. F. (3) Rechtswahl vor dem 1. 9. 1986 2) Die materiellrechtliche Situation a) 1. 4. 1953: Rechtseinheitsgesetz b) 1. 7. 1958: Gleichberechtigungsgesetz aa) Sachrecht bb) Intertemporale Regelung c) 1.7. 1970: Nichtehelichengesetz aa) Sachrecht bb) Rechtsvergleichendes cc) Intertemporale Regelung d) 1.1. 1977: Adoptionsgesetz aa) Die Annahme Minderjähriger bb) Die Annahme Volljähriger cc) Intertemporale Regelungen mit Bedeutung für das Erbrecht (a) Bereits bestehende Annahmeverhältnisse aa) Erbfall vor dem 1.1.1977 (bb) Erbfall nach dem 31. 12. 1976 (aaa) Volljährigkeit des Angenommenen (bbb) Minderjährigkeit des Angenommenen (b) Im Gang befindliche oder zukünftige Annahmeverfahren e) 1:7. 1977: Erstes Eherechtsreformgesetz f) 18. 11. 1986: Nichtigerklärung von 1934 c BGB g) Weitere Änderungen des materiellen Rechts von untergeordneter Bedeutung für das Erbrecht des BGB h) Neuregelungen außerhalb des BGB Ergebnis 1) Fazit 2) Zusammenfassung 2. Teil: (Relative) Rechtseinheit nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3.10.1990 A) Räumliches Kollisionsrecht I) Internationales Privatrecht 1) Rechtslage nach dem 2. 10. 1990 2) Intertemporale Regelung

a) Der Begriff des»abgeschlossenen Vorgangs«in Art. 236 1 EGBGB b) Der Begriff des»bisherigen IPR«in Art. 236 1 EGBGB aa) Die lex-fori-theorie oder Lehre vom gespaltenen Kollisionsrecht bb) Die Lehre vom einheitlichen Kollisionsrecht (Einheitslehre) (1) Vorprüfung nach den Regeln des interdeutschen Rechts (2) Vorprüfung mit Hilfe der engsten Verbindung (Art. 4 Abs. 3 S. 2 EGBGB analog) cc) Stellungnahme (1) Innerdeutsches forum-shopping (a) Anwendung unterschiedlichen Kollisions- und Sachrechts (b) aa) Konkurrierende Gerichtszuständigkeiten Konkurrierende Zuständigkeiten für das streitige Verfahren (aaa) Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes ( 13 ZPO) (bbb) Besonderer Gerichtsstand des Aufenthaltsortes ( 20 ZPO) (ccc) Besonderer Gerichtsstand des Vermögens und des Streitobjekts ( 23 ZPO) (ddd) Besonderer Gerichtsstand der Erbschaft ( 27 ZPO) (eee) Ergebnis (bb) Für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (aaa) Zuständigkeit bei Inlandswohnsitz ( 73 Abs. 1 FGG) (bbb) Zuständigkeit bei Auslandswohnsitz ( 73 Abs. 2 FGG) (ccc) Zuständigkeit bei ausländischem Erblasser ohne Inlandswohnsitz oder -aufenthalt ( 73 Abs. 3 FGG) (ddd) Zuständigkeit zur Nachlaßsicherung ( 74 FGG) (eee) Ergebnis (c) Wahrscheinlichkeit des innerdeutschen forum-shoppings (aa) Motive für forum-shopping (bb) Nachteile des forum-shoppings für die Parteien (d) Bewertung (aa) Verwirklichung des Entscheidungseinklangs (bb) Entscheidungseinklang und Grundgesetz (cc) Bewertung des innerdeutschen forum-shoppings (e) Zusammenfassung (2) Vertrauensschutz (a) Änderung der Kollisionsnormen in Altfällen (b) Stellenwert des Vertrauensschutzes (3) Vertrauensschutz contra Entscheidungseinklang

II) III) (4) Zusammenfassung c) Zwischenergebnis Interlokales Privatrecht 1) Die Rechtslage nach dem 2. 10. 1990 a) Fortgeltung der Regeln des interdeutschen Kollisionsrechts als innerdeutsches Kollisionsrecht b) Entwicklung neuer Kollisionsnormen c) Art. 4 Abs. 3 S. 2 EGBGB analog als Ausgangspunkt d) Stellungnahme e) Für das Personalstatut notwendige Modifikationen 2) Intertemporale Regelung a) Lex-fori-Theorie oder Lehre vom gespaltenen Kollisionsrecht b) Lehren vom einheitlichen Kollisionsrecht (Einheitslehren) aa) Anwendung der Regeln des interlokalen Kollisionsrechts als Sachnormverweisungen bb) Bestimmung des anwendbaren deutsch-deutschen Kollisionsrechts mit Hilfe einer Vorprüfung (1) Interdeutsches Kollisionsrecht als Zuweisungskriterium (2) Art. 4 Abs. 3 S. 2 EGBGB analog als Zuweisungskriterium c) Stellungnahme d) Zwischenergebnis 3) Annex: Qualifikation des Anspruches aus 3 Abs. 1 S. 1 VermG als»anderes Recht an einem Grundstück und Gebäude«i. S. v. 25 Abs. 2 RAG und der Begriff des Rechtsnachfolgers i. S. v. 2 Abs. 1 S. 1 VermG Gesamtergebnis 1) Kollisionsrecht a) Internationales Privatrecht b) Interlokales Privatrecht 2) Die Regeln der lex fori a) Gerichte im Altbundesgebiet b) Gerichte im Beitrittsgebiet B) Materiellrechtliche Situation I) Art. 235 1 Abs. 2 EGBGB 1) Rechtsnatur der Vorschrift 2) Die Regelung a) Fiktives Erbstatut unmittelbar vor dem Beitritt b) Erbstatut im Todeszeitpunkt c) Berücksichtigung von Beitritts- und Todeszeitpunkt d) DDR-Staatsbürgerschaft von Vater und Kind e) Stellungnahme f) Ergebnis 3) Geburt des Kindes vor dem 3.10. 1990 a) Geltung der Gleichstellung auch für den vor dem 3. 10. 1990 gezeugten nasciturus b) Geltung der Gleichstellung auch für vor dem 1. 7.1949 geborene nichteheliche Kinder 4) Erbrecht der väterlichen Linie nach dem Kinde

II) 5) Volles Erbrecht an im Beitrittsgebiet belegenem unbeweglichem Nachlaß Einzelfragen aus der übergangsrechtlichen Problematik 1) Verfügungen von Todes wegen a) Intertemporale Sonderregelung in Art. 235 2 EGBGB aa) Kollisionsregeln (1) Sachlicher Anwendungsbereich (2) Form einer letztwilligen Verfügung (3) Sonstige Gültigkeitsvoraussetzungen einer Errichtung (4) Sonstige Gültigkeitsvoraussetzungen einer Aufhebung bb) Bindung an ein gemeinschaftliches Testament (Art. 235 2 S. 2 EGBGB) cc) Besonderheit bei Erbverträgen b) Die Auswirkung von Fehlvorstellungen über die zukünftige wirtschaftliche und politische Entwicklung in Deutschland auf Verfügungen von Todes wegen aa) Vorbehalt und Scheinerklärung (1) Nach den Regeln des BGB (a) Einseitige Verfügungen von Todes wegen (b) Erbverträge und wechselseitige gemeinschaftliche Testamente (2) Nach den Regeln des ZGB (a) Einseitige Verfügungen von Todes wegen (b) Wechselseitige gemeinschaftliche Testamente (3) Ergebnis bb) Auslegung (1) Nach den Regeln des BGB (a) Die Auslegung einseitiger Verfügungen von Todes wegen (b) Besonderheiten bei gegenseitigen Erbverträgen und wechselseitigen gemeinschaftlichen Testamenten (2) Nach den Regeln des ZGB (3) Ergebnis cc) Anfechtung (1) Nach den Regeln des BGB (a) Einseitige letztwillige Verfügungen (aa) Anfechtungsberechtigte (bb) Anfechtungsgründe (aaa) Widerrechtliche Drohung ( 2078 Abs. 2, 2. Fall BGB) (bbb) Motivirrtum ( 2078 Abs. 2, 1. Fall BGB) (cc) Anfechtungsfrist (b) Besonderheiten bei der Anfechtung gegenseitiger Erbverträge und wechselseitiger gemeinschaftlicher Testamente (aa) Die Anfechtung gegenseitiger Erbverträge (bb) Die Anfechtung wechselseitiger gemeinschaftlicher Testamente

dd) (2) Nach den Regeln des ZGB (a) Der Motivirrtum als Fall des 374 Abs. 1 S. 1 ZGB (b) Die Geltendmachung der Anfechtung durch Klage gegen den Begünstigten ( 374 Abs. 2 S. 1, 5 ZGB) (c) (d) Fristen Besonderheiten für bindende Verfügungen in Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten (3) Ergebnis Anpassung einer Verfügung von Todes wegen nach der Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage (1) Nach den Regeln des BGB (a) Einseitige Verfügungen von Todes wegen (b) Gegenseitige Erbverträge und wechselseitige gemeinschaftliche Testamente (aa) Gegenseitige Erbverträge (bb) Wechselseitige gemeinschaftliche Testamente (2) Nach den Regeln des ZGB (3) Ergebnis 2) Erbschaftsausschlagungen und ihre Anfechtung a) Konkurrierender Rückübertragungsanspruch nach 3 Abs 1 S. 1 VermG i. V. m. 1 Abs. 2 VermG aa) Konkurrenz mit dem Recht auf Anfechtung der Erbschaftsausschlagungserklärung bb) Konkurrenz mit dem Erbrecht des Nächstberufenen b) Das auf die Erbschaftsausschlagung und ihre Anfechtung anzuwendende Sachrecht aa) Erbschaftsausschlagungen nach den Regeln des BGB (1) Wirksame Ausschlagung nach 1944-1953 BGB (2) Anfechtung nach 1954-1957 BGB bb) cc) (a) Erklärungsempfänger (b) Anfechtungsgrund (aa) Eigenschaftsirrtum ( 119 Abs. 2 BGB) (bb) Widerrechtliche Drohung ( 123 Abs. 1, 2. Fall BGB) (c) Anfechtungsfrist (3) Anwendbarkeit der Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage Erbschaftsausschlagungen nach den Regeln des ZGB (1) Wirksame Ausschlagung nach 402 ff. ZGB (2) Anfechtung nach 405 ZGB (a) Erklärungsempfänger (b) Anfechtungsgrund (aa) Irrtum ( 70 Abs. 1 S. 1 ZGB) (bb) Rechtswidrige Drohung ( 70 Abs. 1 S. 2, 2. Fall ZGB) (c) Anfechtungsfrist Ergebnis

3) Erbverzichte a) Nach den Regeln des BGB aa) Anfechtung bb) Wegfall der Geschäftsgrundlage b) Nach den Regeln des ZGB c) Ergebnis 4) Pflichtteilsberechnung unter Berücksichtigung von Ansprüchen nach dem VermG a) Das Recht des BGB als Erbstatut aa) Kollisionsrechtliche Anwendbarkeit bb) Intertemporal anwendbares Sachrecht (1) Erbfälle nach dem 28. 9. 1990 (2) Erbfälle vor dem 29. 9.1990 b) Das Recht des ZGB als Erbstatut aa) Erbfälle nach dem 28. 9.1990 bb) Erbfälle vor dem 29. 9.1990 c) Ergebnis 5) Zusammenfassung 3. Teil: Das Erbscheinsverfahren im deutsch-deutschen Verhältnis A) Das Erbscheinsverfahren bis zum 3.10.1990 I) Internationale / interlokale Zuständigkeit 1) Die interlokale Zuständigkeit von Nachlaßgerichten in der Bundesrepublik 2) Die internationale Zuständigkeit von Stellen in der DDR II) Die sachliche und örtliche Zuständigkeit 1) Nachlaßgerichte in der Bundesrepublik 2) Stellen in der DDR III) IV) Substituierbarkeit von Erbscheinen Die Einziehung von Erbscheinen 1) In der früheren Bundesrepublik 2) In der DDR V) Besonderheit für Immobiliarnachlaß in der DDR in Erbfällen ab 1.1. 1976 B) Das Erbscheinsverfahren seit dem 3.10.1990 I) Die Behandlung der vor dem 3. 10. 1990 eingetretenen Erbfälle 1) Die Fortgeltung von Erbscheinen a) Von westdeutschen Nachlaßgerichten erteilte Erbscheine b) Von Stellen in der DDR erteilte Erbscheine c) Inhaltliche Abweichungen d) Besonderheit bei Nachlaßspaltung in West-Erbfällen ab 1.1. 1976 2) Am 3.10.1990 noch unerledigte Erbscheinsverfahren a) Anhängigkeit bei Behörden der ehemaligen DDR b) Anhängigkeit bei Nachlaßgerichten in den alten Bundesländern 3) Besonderheiten im Erbscheinsverfahren nach dem 2.10.1990 a) Örtliche Zuständigkeit und Art des zu erteilenden Erbscheins in Ost-Erbfällen

II) b) Funktionelle Zuständigkeit in Ost-Erbfällen c) Nachlaßspaltung in West-Erbfällen ab 1. 1. 1976 4) Die Einziehung von Erbscheinen 5) Die Erbscheinserteilung im Fall»hinkender Rechtsverhältnisse«Die Behandlung von Neufällen C) Ergebnis Stichwortverzeichnis