Pflegereform 2012/2013



Ähnliche Dokumente
Herzlich Willkommen Ihr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflege ein großes Thema...

Die Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung?

Pflegereform 2011/2012

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz. Pflege ist Zukunft

Leistungen für Demenzpatienten

Pflegeplatzvermittlung kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

micura Pflegedienste Köln

Die ARAG: Ihr Partner, auch im Pflegefall

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Jetzt Pflegezulage sichern!

Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Nach der Reform ist vor der Reform - Möglichkeiten und Grenzen des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes (PNG)

Die Pflegeversicherung

Die aktuelle Pflegereform was ändert sich:

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U.

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M Leichte Sprache

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Soziale Sicherung der Pflegeperson

SGB XI in der Behindertenhilfe

Die aktuelle Pflegereform was ändert sich: Hintergrund. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht. Die erste gute Nachricht

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Mehr Lebensqualität im Alter. Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)

Familiale Pflege. Herzlich Willkommen zur Demenzschulung für Angehörige und Interessierte

I. Erhöhung der Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

Die Zusatzversicherungen Pflege. Ein beruhigender Schutz.

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat /

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie.

Pflegereform Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013

Folgende Regelungen gelten seit dem 30. Oktober 2012:

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE.

Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v.

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Im Pflegefall AUCH ZU HAUSE BESTENS VERSORGT. 60, EUR pro Jahr vom Staat dazu! Private Pflegezusatzversicherungen

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

Schön, dass ich jetzt gut

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) ab 2013

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall.

1. Pflegestärkungsgesetz (5. SGB XI-ÄndG) Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin für Pflege der AG Gesundheit

Pflege in Deutschland. Kosten und Zukunft. Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie.

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Kinder in der Pflegeversicherung. Hiddenhausen, 05. September 2012

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Pflegeleistungen 2015

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege?

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Ambulante Pflege und Assistenz

24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus

Pflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen. Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g.

Einleitung. Einleitung

Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflege im Jahr Pflege

Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

Überblick über die ab dem geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I

micura Pflegedienste München Ost

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)

Was bringt die Pflegereform?

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

Pflegereform - die Sicht der Medizinischen Dienste

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz. Die wichtigsten Verbesserungen

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer Stand

Pflegestärkungsgesetz I -

Pflegeversicherung. Unsere Leistungen im Überblick inklusive Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz.

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG

24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus. Erhaltung der eigenen Autonomie und Umgebung

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment

Pfl egezusatzversicherung

stationär Insgesamt Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

Transkript:

Pflegereform 2012/2013 von Rechtsanwalt Jürgen Mußmann, Aldruper Weg 7, 48268 Greven www.pflegeundrecht.de Stand:03.08.2012

Pflegereform 2012/2013 Gesetzgebungsverfahren Gesetzgebungsverfahren der Pflegereform 2012/2013 Koalitionsvertrag CDU/CSU/FDP 26.10.2009 Eckpunktepapier 16.11.2011 Referentenentwurf 20.01.2012 Kabinettsbeschluss 28.03.2012 1. Lesung im Bundestag 26.04.2012 2./3. Lesung im Bundestag 29.06.2012 (mit Änderungsantrag zur Pflege-Vorsorgeförderung) Bundesratsbeschluss ca. 10/2012 Gesetzeskraft mit Verkündung bzw. 01.01.2013

Pflegereform 2012/2013 Ziel des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes Ziel des PNG-Gesetzes ist es bei einer Anhebung von 0,1 Beitragspunkten insbesondere, die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2013 den besonderen Bedürfnissen von Demenzkranken anzupassen, indem die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung um häusliche Betreuungsleistungen (z. B.: Vorlesen, Spazierengehen) für Demenzkranke erweitert wird und diese in der ambulanten Versorgung höhere Leistungen als bisher erhalten.

Pflegereform 2012/2013 NICHT erreichte Ziele 1) FINANZIERUNG DER PFLEGEVERSICHERUNG In der Form der Umlagefinanzierung kann die Pflegeversicherung jedoch ihre Aufgabe, allen Bürgern eine verlässliche Teilabsicherung der Pflegekosten zu garantieren, auf Dauer nicht erfüllen. Daher brauchen wir neben dem bestehenden Umlageverfahren eine Ergänzung durch Kapitaldeckung, die verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein muss. (Koalitionsvertrag vom 26.10.2009 Seite 93) nicht erfüllt freiwillige Pflege-Vorsorgeförderung durch Pflege-Bahr (60 Förderung/Beitragsjahr)

Pflegereform 2012/2013 NICHT erreichte Ziele 2) NEUERPFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF Wir wollen eine neue, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit. und Die Veränderung in der Finanzierung eröffnet Chancen, die Leistungen der Pflegeversicherung langfristig zu dynamisieren und die Pflegebedürftigkeit auch zugunsten von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie z. B. Demenz neu zu definieren. (S. 93) nicht erfüllt lediglich Einsetzung eines weiteren Expertenbeirates nachdem der erste Beirat dem Gesundheitsministerium Ergebnisse bereits am 26. Januar 2009 vorgelegt hatte

Pflegereform 2012/2013 NICHT erreichte Ziele 3) PFLEGENOTSTAND -PFLEGEAUSBILDUNG Darüber hinaus wollen wir die Pflegeberufe in der Ausbildung durch ein neues Berufsgesetz grundlegend modernisieren und zusammenführen. nicht erfüllt noch keine Eckpunkte für ein neues Pflegeberufegesetz vor Bundestagswahl 2013 nicht mehr umsetzbar

Pflegereform 2012/2013 - Pflegegeld für Demenzerkrankte Demenzerkranke bisher ohne Pflegegeldanspruch Stufe 0 Betreuungsbetrag Betreuungsbetrag einfach erhöht 45b 100 200 123 neu 120 120 Summe Neu 220 320 Demenzerkrankte mit Pflegegeldanspruch Stufe 1 Betreuungsbetrag Betreuungsbetrag einfach erhöht 45b 100 200 123, 37 305 305 Summe Neu 405 505

Pflegereform 2012/2013 - Pflegegeld für Demenzerkrankte Stufe 2 Betreuungsbetrag Betreuungsbetrag einfach erhöht 45b 100 200 123, 37 525 525 Summe Neu 625 725 Stufe 3 Betreuungsbetrag Betreuungsbetrag einfach erhöht 45b 100 200 37 700 700 Summe 800 900 unverändertes Pflegegeld in Stufe 3

Pflegereform 2012/2013 - Sachleistung für Demenzerkrankte Demenzerkranke bisher ohne Pflegeachleistungsanspruch Stufe 0 Betreuungsbetrag Betreuungsbetrag einfach erhöht 45b 100 200 123, 36 225 225 Summe Neu 325 425 Stufe 1 Betreuungsbetrag Betreuungsbetrag einfach erhöht 45b 100 200 123, 36 665 665 Summe Neu 765 865

Pflegereform 2012/2013 - Sachleistung für Demenzerkrankte Stufe 2 Betreuungsbetrag Betreuungsbetrag einfach erhöht 45b 100 200 123, 36 1250 1250 Summe Neu 1350 1450 Stufe 3 Betreuungsbetrag Betreuungsbetrag einfach erhöht 45b 100 200 36 1550 1550 Summe 1650 1750 unveränderte Pflegesachleistungen in Stufe 3

Pflegereform 2012/2013 Mehr Wahlmöglichkeiten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können entsprechend dem individuellen Bedarf anstelle der bisherigen Komplexleistungen mit den Pflegediensten Zeitkontingente vereinbaren.

Pflegereform 2012/2013 Alternative Wohnformen Zur Gründung neuer Wohngruppen wird ein Anreiz-Programm aufgelegt, aus dem eine finanzielle Förderung in Höhe von 2.500 je Pflegebedürftigen (max. 10.000 Euro je Wohngruppe) erfolgt. Pflegebedürftige in einer selbst organisierten Wohngruppe erhalten einen pauschalen Wohngruppenzuschlag von 200 monatlich für die Beschäftigung einer Pflegekraft für die Organisation und Sicherstellung der Pflege. Der Einsatz einzelner, selbstständiger Pflegekräfte in ambulant betreuten Wohngruppen wird erleichtert.

Pflegereform 2012/2013 Alternative Wohnformen Vier Pflegebedürftige der Pflegestufe I entscheiden sich, eine Senioren-Wohngruppe zu gründen. Die Wohnung muss hierfür noch umgebaut werden. Pflegesachleistungen Stufe 1 je Bew./Monat 450. Gesamt: 1.800 /Monat Wohngruppenzuschlag je Bewohner/Monat 200. Zwischensumme: 800 /Monat Summe: 2.600 /Monat Investitionskosten (einmalig) a) Wohnumfeldverbessernde Maßnahme. (wie bisher) je Bewohner 2.557 10.228 b) Startzuschuss (neu) je Bewohner 2.500 10.000 Summe (einmalig). 20.228

Pflegereform 2012/2013 Stärkung der Rehabilitation Die Rehabilitation von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen wird gestärkt werden. Pflegebedürftige erhalten mit dem Bescheid zur Pflegebedürftigkeitsfeststellung eine gesonderte Rehabilitationsempfehlung. Bei einer Rehabilitation der pflegenden Angehörigen werden Pflegebedürftige künftig in unmittelbarer räumlicher Nähe versorgt.

Pflegereform 2012/2013 Pflegende Angehörige Bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird das hälftige Pflegegeld weitergezahlt. Bei gleichzeitiger Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen Vorsatztaten werden rentenrechtlich wirksamen Zeiten addiert und so vermehrt Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt. Zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige werden jährlich 10 Cent pro Versicherten bereitgestellt und somit Selbsthilfegruppen finanziell unterstützt.

Pflegereform 2012/2013 Versorgung in Pflegeheimen Medizinische Versorgung in Pflegeheimen wird verbessert Krankenversicherungen haben Kooperationsverträge zwischen Pflegeheimen und geeigneten Ärzten zu vermitteln. Finanzielle Anreize für Ärzte und Zahnärzte sollen Hausbesuche vermehren. Pflegeheime müssen öffentlich informieren, wie sie die medizinische Versorgung der Pflegeheimbewohner sicherstellen.

Pflegereform 2012/2013 Begutachtungsprozess I Dem MDK ist aufgegeben, Servicegrundsätze zu entwickeln und einzuhalten, sowie ein Beschwerdemanagement einzuführen Die Pflegekassen können im Pflegebedürftigkeitsfeststellungsverfahren neben dem MDK auch andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung beauftragen. Versicherte müssen über ihren Anspruch auf die Übermittlung des Pflegegutachtens aufgeklärt werden. Ein solcher Wunsch wird im Begutachtungstermin dokumentiert.

Pflegereform 2012/2013 Begutachtungsprozess II Pflegekassen müssen ab Eingang des Antrags innerhalb von zwei Wochen unter Nennung des Ansprechpartners einen Beratungstermin in der häuslichen Umgebung anbieten oder einen Beratungsgutschein für eine von der Pflegekasse zu benennende qualifizierte Beratungsstelle (z. B.: Pflegestützpunkt) übermitteln. Pflegekasse zahlt Verzögerungsgebühr von 10 /Tag an den Pflegebedürftigen, wenn Bearbeitung länger als 5 Wochen dauert.

Pflegereform 2012/2013 Pflege-Vorsorgeförderung Förderung einer privaten Pflegevorsorge Eine zusätzliche private Vorsorge für das Pflegerisiko wird staatlich gefördert mit 5 monatlich bzw. 60 im Jahr. sofern die Pflege-Zusatzversicherung bestimmte, gesetzlich vorgegebene Voraussetzungen erfüllt. Ziel: Anreiz zur Eigenvorsorge Förderung: ab 1. Januar 2013

Pflegereform 2012/2013 Pflege-Vorsorgeförderung Es gilt mit Vertragsabschluss eine Wartezeit, die aber maximal fünf Jahre betragen darf. Nach Ablauf dieser Mindest-Vorversicherungszeit können im Bedarfsfall Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Beitragshöhe der geförderten Pflege- Zusatzversicherungen wird derzeit durch die jeweiligen Anbieter kalkuliert. Fördervolumen im ersten Jahr: 100 Millionen Euro ausreichend für 1,66 Mio. Verträge prognostiziert: 1,5 Mio. Verträge Längerfristiges Fördervolumen hängt ab von der Entwicklung der abgeschlossenen förderfähigen Pflegezusatzversicherungen.

Pflegereform 2012/2013 Bestehende Zusatz-Policen Ob eine staatliche Förderung für bestehende Zusatz- Policen in Betracht kommt, hängt von der Erfüllung der Fördervoraussetzungen der Versicherungsverträge ab. Dies ist bei den derzeit 1,88 Millionen bestehenden Zusatzversicherungen so nicht der Fall. Ob ein Wechsel in einen geförderten Vertrag möglich und sinnvoll sein könnte, ist im Einzelfall zu prüfen.

Pflegereform 2012/2013 Zulage versus Steuervorteil Das Konzept der Bundesregierung sieht die Foerderung durch eine Zulage vor. Ziel ist es, die Förderung gerade auch für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen attraktiv auszugestalten. Eine steuerliche Förderung hätte nur jene begünstigt, die aufgrund der Höhe ihres persönlichen Einkommens Einkommensteuer zahlen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten bei einer Zulage ungleich größer.

Pflegereform 2012/2013 Auszahlung der Zulage Die Auszahlung der Förderung übernimmt die Rentenversicherung. Personen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, werden für die Zulagenförderung bei der zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung Bund neu erfasst. Für den Bürger entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand, da das Versicherungsunternehmen für den Zulagenberechtigten bei der zentralen Stelle eine Zulagennummer beantragt. Die Förderung auch für Personen, die in der privaten Pflegepflichtversicherung abgesichert sind.

Pflegereform 2012/2013 Versicherungsnehmer Fördervoraussetzung für Versicherungsnehmer: mindestens 18 Jahre alt

Pflegereform 2012/2013 Versicherungsunternehmen Die wichtigsten gesetzlich vorgegebenen Versicherungsbedingungen sind: Kontrahierungszwang: Keine Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse Begrenzte Verwaltungs- und Abschlusskosten Geldleistungen zur selbst bestimmten Verwendung In Pflegestufe III mindestens 600 Euro monatlich Ruhen des Vertrages bei ALG II oder Sozialhilfe-Bezug Wartezeit höchstens fünf Jahre Versicherungsunternehmen im Leistungsfall (Pflegebedürftigkeit/erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz) an die Feststellungen der Pflegekasse gebunden

Pflegereform 2012/2013 Risiken und Chancen Erfolgsmodell Pflegevorsorgeförderung? Wer sollte abschließen? Wer sollte bestehende Police besser fortführen? Wer sollte auf die Pflegevorsorgeförderung verzichten? Risiken Chancen

Pflegereform 2012/2013 Kontakt Danke für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt: Vortrag, Information und Beratung Rechtsanwalt Jürgen Mußmann Aldruper Weg 7, 48268 Greven info@pflegeundrecht.de www.pflegeundrecht.de