Vorbericht. zum Haushaltsplan 2014. Stadt Ebermannstadt



Ähnliche Dokumente
Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

TAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg

Haushaltsrede für das Jahr 2014

Pressemitteilung. Stadt investiert 588 Millionen Euro bis 2019 Investitionsprogramm seit 2010 verdoppelt Einkommensteueranteil merklich verbessert

Bürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), Regiebetrieb Krematorium - Az

Öffentliche Bekanntmachung

Herzlich willkommen!

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.

Statistischer Bericht

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Landkreis Schwandorf

Gemeindestraßen 73,6 km davon 33,4 Ortsstraßen und 40,2 GV-Straßen Feld- und Flurwege 201 km

am TOP Ö 143

Verwaltungshaushalt. Einnahmen des Verwaltungshaushalts. Bezeichnung HHSt. Ansatz 2016 Ansatz 2015

Pinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder?

B AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

HER = Haushaltseinnahmereste LWV Landeswohlfahrtsverband. Zutreffendes bitte ankreuzen

Bürgerversammlung

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Kämmerertagung

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711)

Vorbericht zum Vermögenshaushalt 2016 der Gemeinde Aurach

Haushaltsplanentwurf 2016 Information

Kommunen in der Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen. Kommunenstudie 2013

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711)

Zusammenfassung vom Jahresabschluss 2013

Staats- und Kommunalfinanzen

Vorbericht. zum Haushaltsplan Gemeinde Unterleinleiter

Datum Inhalt Seite Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Nr Januar Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF

Finanzordnung des SVT

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral)

Kommunale Finanzplanung

Die Finanzsituation der Stadt Ebermannstadt

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Kommunale Finanzplanung

Thüringer Landesamt für Statistik

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 393 Mio. Euro auf 968 Mio. Euro / Bereinigter Überschuss im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio.

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015

H a u s h a l t 2015

Kommunale Finanzplanung

Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1

Einzelpläne für das Haushaltsjahr 2015

Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße Rostock. Info-Telefon FAX

1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1. Finanzplan

Ab 2015 würden die Jahresergebnisse ohne Steuererhöhungen alle defizitär ausfallen, und zwar:

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf ,-- Euro

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Haushaltsjahr 2016*

Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage

Haushaltssicherungsverordnung 1

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr

Übersichten. Seite 63

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

Entwurf Haushalt 2015/2016. Allgemeine Finanzmittel

Finanzlage der Länderhaushalte

Gruppierungsübersicht

Vorbericht. der Gemeinde Jürgenshagen zum Nachtragshaushaltsplan 2015

1. Nachtragshaushaltssatzung des Schulverbandes Bargteheide-Land für das Haushaltsjahr 2015

Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte

Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen

Haushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan und. Mittelfristige Investitions- und

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Verordnung über Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Erläuterungen zum vorstehenden Investitionsprogramm 2012 bis 2016

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

LKT-Sammelrundschreiben 20 vom

Der Bürgermeister. Marl, Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2010/0086.

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum

1. Stellungnahme des Elternbeirates der Kinderkrippe Adalbertstr. 106

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr Ergebnis- und Finanzhaushalt

Lesefassung. 1 Allgemeines

Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI)

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr vom 15. Juni 2015

Transkript:

Vorbericht gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV zum Haushaltsplan 2014 der Stadt Ebermannstadt Seite 1

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Übersicht 1.1. Entwicklung des Haushaltsvolumens 1.2. Einwohnerzahlen 2. Verwaltungshaushalt Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten Einnahmen: 2.1. Grundsteuer A/B 2.2. Gewerbesteuer 2.3. Einkommensteuerbeteiligung 2.4. Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) 2.5. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 2.6. Schlüsselzuweisung 2.7. Steuerkraft 2.8. Grunderwerbsteueranteil Art. 8 FAG 2.9. Konzessionsabgabe 2.10. Straßenunterhaltszuschuss 2.11. Fremdenverkehrsbeitrag 2.12. Kurbeitrag 2.13. Stadthalle Ebermannstadt 2.14. Friedhöfe 2.15. Feuerwehreinsätze 2.16. Kindertagesstätte St. Marien 2.17. Entwässerungsgebühren 2.18. Holzverkäufe 2.19. Stromeinspeisungen 2.20. Zinseinnahmen 2.21. Personalkostenzuschuss Land für Kindertagesstätten Ausgaben: 2.22. Personalausgaben 2.23. Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand 2.24. Kreisumlage 2.25. Gewerbesteuerumlage 2.26. Schulverbandsumlagen 2.27. Verwaltungsumlage 2.28. Zinsausgaben 3. Vermögenshaushalt 3.1. Zuführung zum Vermögenshaushalt 3.2. Investitionspauschale 3.3. Kassenkredite 3.4. Weitere Einnahmen des Vermögenshaushaltes 3.5. Ausgaben des Vermögenshaushaltes 3.5.1 Allgemeine Verwaltung 3.5.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 3.5.3 Investitionsumlage Schulverband Ebermannstadt 3.5.4 Soziale Sicherung Seite 2

3.5.5 Gesundheit, Sport und Erholung 3.5.6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 3.5.7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 3.5.8 Wirtschaftliche Unternehmen, Grund- und Sondervermögen 3.5.9 Allgemeine Finanzwirtschaft - Schuldendienst 4. Sonstige Informationen 4.1. Bürgschaften 4.2. Rücklagen 4.3. Soll-Fehlbeträge 2010-2012 4.4. Kassenreste 4.5. Innere Darlehen 5. Fazit/Ausblick Seite 3

1. Übersicht Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 64) und der Kommunalhaushaltsverordnung ( 7) sind im Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben der Kommune in der Höhe der zu erwartenden und voraussichtlich zu leistenden Beträge veranschlagt. Soweit sie nicht errechenbar waren, wurde ihre Höhe vorsichtig geschätzt. Der Beachtung der Haushaltsgrundsätze wird im vorliegenden Haushalt Rechnung getragen. Durch den vorgegebenen Finanzrahmen muss bei der Abwicklung des Haushaltes, wie bereits in den Vorjahren, großer Wert auf die Forderung des Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO nach Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelegt werden. Dieser Haushaltsplanentwurf wurde durch den Haupt- und Kulturausschuss der Stadt Ebermannstadt in der Sitzung vom 04.11.2013 beraten und ergänzt. Auf Grund von Beanstandungen durch das Landratsamt Forchheim, wurde der Haushalt der Stadt Ebermannstadt geändert und am 07.04.2014 durch den Stadtrat nochmals beschlossen. Die geschätzten Ansätze wurden bei dieser Änderung mit den richtigen Werten ersetzt. Die im Finanzplan enthaltenen Werte wurden entsprechend den staatlichen Orientierungsdaten und den örtlichen Erfordernissen fortgeschrieben. 1.1. Entwicklung des Haushaltsvolumens Das Haushaltsvolumen wird sich im Jahr 2014 wie folgt ergeben: Verwaltungshaushalt 13.397.100,00 Vermögenshaushalt 4.265.000,00 Gesamthaushalt 17.662.100,00 Das Gesamthaushaltsvolumen steigt um 2.399.100,00 oder 14 % gegenüber dem Vorjahr. Die langjährige Entwicklung der letzten Haushalte der Stadt Ebermannstadt stellt sich wie folgt dar: Seite 4

Seite 5 Haushaltsvolumen 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Verw.HHalt Verm.HHalt

1.2 Einwohnerzahlen Die Einwohnerzahlen der Stadt Ebermannstadt betragen zum 31.12.2012 6.950 Einwohnern (Stand 31.12.2011: 6.818). Entwicklung Einwohnerzahlen - Vergleich Stadt EBS - Landkreis FO in % 30 25 20 Erhöhung in % 15 10 5 0 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Stadt EBS Landkreis Seite 6

2. Verwaltungshaushalt Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten Der kamerale Verwaltungshaushalt gliedert sich wie folgt: Hauptgruppe Einnahmen Haushalt 2014 Haushalt 2013 0 Steuern, allgem. Zuweisungen 8.452.600,00 7.650.700,00 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 3.699.700,00 3.288.500,00 2 Sonstige Finanzeinnahmen 1.244.800,00 1.146.100,00 Gesamteinnahmen 13.397.100,00 12.085.300,00 Die in der vorstehenden Gliederung nachgewiesenen Einnahmen beinhalten im Wesentlichen folgende Positionen: 2.1 Grundsteuer A/B (0.9000.0001 und 0.9000.0010) Die Grundsteuerhebesätze wurden 2012 um 50 Punkte angehoben. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B betragen seither 480 Punkte. Bei der Grundsteuer A (Land- und Fortwirtschaft) werden mit 62.000,00 keine Veränderungen gegenüber den Vorjahr eingesetzt. Für die Grundsteuer B (Allgemeiner Grundbesitz) wurde der Ansatz auf Grund der vorliegenden Veranlagungen für das Jahr 2014 um 15.000,00 auf 900.000,00 gebildet. Grundsteuer A und B - Solleinnahmen 1.000.000,00 900.000,00 800.000,00 700.000,00 600.000,00 500.000,00 400.000,00 300.000,00 200.000,00 100.000,00 0,00 2.2 Gewerbesteuer (0.9000.0030) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist im Jahr 2011 von 360 Punkten auf 380 Punkten angehoben worden. Im letzten Jahr erzielte die Stadt Ebermannstadt Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 1.899.575,50, aktuell liegt diese bei ca. 2.400.000,00. Für 2014 wurde ein Ansatz von 2.458.000,00 gebildet. Seite 7

Gewerbesteuer - Solleinnahmen 2.5 00.00 0 2.0 00.00 0 1.5 00.00 0 1.0 00.00 0 5 00.00 0 0 705.583,00 1.092.631,00 1.825.235,00 1.801.620,00 1.779.530,00 1.970.029,00 2.114.770,00 2.203.819,00 1.858.436,00 1.272.775,00 998.155,00 860.068,00 980.926,00 492.171,00 723.152,00 1.568.694,00 1.487.933,00 2.184.564,00 1.695.763,00 1.567.329,00 1.063.095,00 2.128.146,00 1.033.863,00 1.071.909,00 1.205.023,00 1.899.575,00 2.3 Einkommensteuerbeteiligung (0.9000.0100) Den Gemeinden ist durch das Grundgesetz ein Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer garantiert (Art. 106 Abs. 5 GG). Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz beträgt dieser Anteil 15 % des Aufkommens an der Lohn- und Einkommensteuer, sowie 12 % des Aufkommens an Kapitalertragsteuer. Die Einkommensteuerbeteiligung stellt für die Stadt Ebermannstadt die wichtigste Einnahmeart dar, sie beträgt etwa 25 % der Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes. Der Ansatzwert wird im Dezember vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitgeteilt. Für das Jahr 2014 liegen noch keine Werte vor. Laut Prognose vom Mai 2013 wird eine Steigerung von 5,5 % im Vergleich zu 2013 erwartet, diese Erhöhung wurde angesetzt. Entwicklung Einkommensteueranteil 2.700.000 2.400.000 2.100.000 1.800.000 1.500.000 1.200.000 1.685.256 1.868.696 1.878.502 1.922.570 1.855.416 1.766.265 1.827.798 1.972.911 2.103.156 2.246.012 2.226.801 2.190.697 2.029.429 1.930.980 1.945.023 2.219.158 2.588.225 2.872.322 2.747.446 2.657.662 2.772.158 2.844.611 2011 2009 2007 2005 2003 2001 1999 1997 1995 1993 1991 Seite 8

2.4 Einkommensteuerersatz (0.9000.0615) Es handelt sich hierbei um die Beteiligung der Gemeinden am erhöhten Landesanteil an der Umsatzsteuer. Der Einkommensteuerersatz wurde im Rahmen des neuen Art. 1 b des Finanzausgleichsgesetzes 1996 eingeführt und soll die Mindereinnahmen der Gemeinden bei der Einkommensteuer durch die Neuregelung des Familienleistungsgesetzes abdecken. Der Ansatzwert wird im Dezember vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitgeteilt. Für das Jahr 2014 liegen noch keine Werte vor. Laut Prognose vom Mai 2013 wird eine Steigerung von 5,5 % im Vergleich zu 2013 erwartet, diese Erhöhung wurde angesetzt. 2.5 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (0.9000.0120) Die Gemeinden werden seit dem Jahr 1998 als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer an der Umsatzsteuer beteiligt. Der Ansatzwert wird im Dezember vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitgeteilt. Für das Jahr 2014 liegen noch keine Werte vor. Laut Prognose vom Mai 2013 wird eine Steigerung von 3,3 % im Vergleich zu 2013 erwartet, diese Erhöhung wurde angesetzt. 2.6 Schlüsselzuweisung (Art. 2 FAG 0.9000.0410) Die Schlüsselzuweisung ist Kernstück des kommunalen Finanzausgleiches und gleicht die fehlende Eigensteuer-, bzw. Umlagekraft der Gemeinden aus. Mit einer zeitlichen Verzögerung von einem Jahr steigt oder sinkt diese Zuweisung. Die Höhe der Schlüsselzuweisung wird in der Regel Mitte Dezember vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung übermittelt. Für das Jahr 2013 wurde ein Wert von 1.361.268,00 festgesetzt. Für das Jahr 2014 beträgt die Zuweisung 1.195.400,00. Entwicklung Schlüsselzuweisungen 1.400.000 1.200.000 1.000.000 800.000 600.000 400.000 200.000 293.207 285.736 113.507 191.867 234.949 525.009 773.955 935.339 886.284 744.012 790.380 388.732 367.664 70.384 386.824 710.952 1.089.400 524.376 894.956 1.118.052 1.361.268 0 2013 2011 2009 2007 2005 2003 2001 1999 1997 1995 1993 Seite 9

2.7 Steuerkraft der Stadt Ebermannstadt Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ermittelt jährlich aus dem gemeindlichen Aufkommen aus der Grundsteuer, Gebewerbesteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer, die Steuerkraft der Kommunen. Grundlage sind die Einnahmen aus dem Vorvorjahr. Im Jahr 2014 steigt die Steuerkraft der Stadt Ebermannstadt gegenüber dem Vorjahr um 15 % auf 640,51 pro Einwohner. 700 600 500 400 393,42 340,99 515,73 488,48 420,56 481,78 460,86 453,89 Steuerkraft je EW seit 1987 422,52 415,89 462,18 530,45 546,65 574,73 513,39 521,56 467,03 498,26 450,06 570,18 572,55 569,27 613,11 573,50 696,23 640,51 557,08 541,63 300 200 2.8 Grunderwerbsteueranteil Art. 8 FAG (0.9000.0616) Das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer hängt allein vom Grundstücksverkehr ab. Derzeit stehen den Gemeinden und Landkreises 8/21 (Kommunalanteil) des Aufkommens an der Grunderwerbsteuer zur Verfügung. Die Grunderwerbsteuer wird monatlich an die Stadt Ebermannstadt überwiesen. In den letzten Jahren konnte für die Grundwerbesteuer 43.920,47, 58.411,22 und 53.673,07 verbucht werden. Für das Jahr 2014 wurde ein Ansatz von 53.000,00 geschätzt (wie 2013). 2.9 Konzessionsabgaben Die Konzessionsabgaben sind Entgelte, die ein Rechtsträger an einen öffentlichrechtlichen Rechtsträger für die eingeräumte Konzession zahlt. Die häufigsten Anwendungsfälle sind Leistungen, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden dafür zahlen, dass diese ihnen das Recht einräumen, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, öffentliche Wege zu nutzen. Rechtsgrundlage hierfür ist die sogenannte Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände. Im Bereich der Stadt Ebermannstadt werden Konzessionen für Strom, Gas und Wasser von den Stadtwerken Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH und Gasversorgung Ebermannstadt GmbH entrichtet. Für das Jahr 2014 wurde insgesamt ein Wert von 253.000,00 angesetzt (wie 2013). Seite 10

Entwicklung Konzessionsabgabe 250.000 200.000 150.000 100.000 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 S t r o m W a s s e r G a s 2.10 Straßenunterhalt (0.6300.1715) Der Straßenunterhaltzuschuss wird auf Grund der Länge der Gemeindestraßen ermittelt. Derzeit sind dies 75 km. Multipliziert mit dem Kilometersatz von 1.390,80 ergibt dies einen Wert von 104.300,00. Der Kilometersatz wurde 2013 von 1.200,00 auf 1.390,80 erhöht. 2.11 Fremdenverkehrsbeitrag (0.7901.1220) Auf Grund der Tatsache, dass die Übernachtungszahlen im Stadtgebiet Ebermannstadt das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt, ist die Stadt Ebermannstadt berechtigt einen Fremdenverkehrsbeitrag zu erheben. Der Beitrag wird auf Grund eines Vorteilsatzes nach Gewinn und Umsatz berechnet. Der Hebesatz beträgt seit 2012 5,5 %. Für das Jahr 2014 wurde ein Wert von 113.000,00 angesetzt Seite 11

Fremdenverkehrsbeitrag - Einnahmen 120.000 100.000 96.257,32 101.946,61 98.969,49 106.736,51 80.883,10 83.049,79 80.000 84.592,71 77.638,89 76.333,40 60.000 54.623,02 40.000 38.729,79 20.000 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2.12 Kurbeitrag (0.7901.1210) Ein Kurbeitrag wird nur in Ebermannstadt und Rothenbühl erhoben. Der Kurbeitrag wurde 2012 von 0,30 /Erwachsenen auf 0,50 /Erwachsenen angehoben. Der Kurbeitrag fällt pro Übernachtung an. Ab 1.1.2014 beträgt der Kurbeitrag 1,00 /Erwachsenen. Für das Jahr 2014 wurde ein Wert von 13.000,00 angesetzt, das Rechenergebnis für 2012 betrug 6.797,65. 2.13 Stadthalle Ebermannstadt (0.5651.1101-1630) Im Jahr 2005 wurde die Stadthalle Ebermannstadt fertig gestellt. Die Dreifachturnhalle wird genutzt von Vereinen, Privatpersonen und für den Schulsport des Schulverbandes Ebermannstadt und des Landkreises Forchheims. Nutzer Ansatz 2014 Ansatz 2013 Ansatz 2012 Ergebnis 2012 Vereine 24.000,00 24.000,00 14.000,00 24.299,37 Private 2.000,00 2.000,00 8.000,00 1.167,50 Schulverband 27.000,00 27.000,00 27.000,00 26.832,46 Landkreis Fo. 70.000,00 70.000,00 38.000,00 70.435,21 Gesamt 123.000,00 123.000,00 87.000,00 122.734,54 Der Anteil für den Landkreis Forchheim ist im Jahr 2011 von 32% auf 42 % gestiegen. Auf Grund dieser Tatsache sind die Einnahmen im Jahr 2012 deutlich gestiegen. Der Anteil des Schulverbandes Ebermannstadt beträgt 16 %. Seite 12

Zum 01.04.2013 wurde eine Änderung der Gebührenordnung vorgenommen. 2.14 Friedhöfe Ebermannstadt Die Friedhofsgebühren umfassen Bestattungsgebühren und Grabgebühren, diese werden auf Grund einer Satzung erhoben. Im Stadtgebiet Ebermannstadt stehen folgende Friedhöfe zur Verfügung: Friedhof Ansatz 2014 Ansatz 2013 Ansatz 2012 Ergebnis 2012 Ebermannstadt 66.000,00 66.000,00 102.000,00 72.449,23 Niedermirsberg 14.000,00 14.000,00 7.000,00 22.303,10 Rüssenbach 3.000,00 3.000,00 5.500,00 3.938,00 Wohlmuthshüll 5.000,00 5.000,00 4.000,00 6.484,00 Kolumbarium 11.000,00 11.000,00 8.000,00 10.559,50 Friedwald 180.000,00 180.000,00 110.000,00 187.654,00 Gesamt 279.000,00 279.000,00 236.500,00 303.387,83 2.15 Feuerwehreinsätze (0.1301.1146) Die Gebühren für die Feuerwehreinsätze werden auf Grund der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren erhoben. Die Pauschalsätze wurden zum 01.01.2013 angepasst. In dieser Änderung wurde auch die Reinigung der Schläuche für Feuerwehr der Nachbarorte mit aufgenommen. Pro Schlauchreinigung wird eine Gebühr von 11,50 erhoben. Im Jahr 2013 wurde die Einsätze von 2009 und 2010 abgerechnet. Für die Einsätze 2011 und 2012, die eigentlich auch 2013 abgerechnet werden sollten, werden 2014 abgerechnet. Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze wird zum 01.01.2014 aktualisiert. Feuerwehr Ansatz 2014 Ansatz 2013 Ansatz 2012 Ergebnis 2012 FFW Ebs 60.000,00 90.000,00 30.000,00 17.045,17 Gesamt 60.000,00 90.000,00 30.000,00 17.045,17 2.16 Kindertagesstätte St. Marien (0.4643.1680) Die Stadt Ebermannstadt ist Sachaufwandsträger der Kindertagesstätte St. Marien. Nach Abschluss aller Einnahmen und Ausgaben wird im Monat Februar der Überschussbetrag auf das Konto der Stadt Ebermannstadt einbezahlt. Die Abrechnungsunterlagen werden mit vorgelegt. Für 2013 beträgt das vorgelegte Ergebnis 62.031,38. Seite 13

Kindergarten Ansatz 2014 Ansatz 2013 Ergegnis 2013 Ergebnis 2012 KiTa St. Marien 35.000,00 34.000,00 34.145,66 70.311,17 Gesamt 35.000,00 34.000,00 34.145,66 70.311,17 2.17 Entwässerungsgebühren (0.7000.1110 und 1111) Die Entwässerungsgebühren wurden auf Grund der Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Ebermannstadt im Jahr 2012 von 1,45 /cbm auf 1,65 /cbm angehoben. Auf Grund von Mehrausgaben, Rückzahlungen von Zuwendungen und eines Kalkulationsfehlers wird zum 01.01.2014 die Gebühr auf 1,95 /cbm erhöht. Die Gebühren werden zusammen mit dem Wassergebühren von den Stadtwerken Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH erhoben und in 4 Abschlägen an die Stadt Ebermannstadt überwiesen. Im Bereich Oberland wird das Wasser vom Zweckverband Wiesentgruppe erhoben, die Entwässerungsgebühren werden in diesen Bereich von der Stadt Ebermannstadt direkt erhoben. Auf Grund der Umstellung auf OK.FIS werden seit 2012 ebenfalls Abschläge erhoben. Bereich Ansatz 2014 Ansatz 2013 Ansatz 2012 Ergebnis 2012 Ebermannstadt 805.000,00 655.000,00 630.000,00 657.069,08 Oberland 80.200,00 65.000,00 49.000,00 67.328,30 Gesamt 885.200,00 720.000,00 679.000,00 724.397,38 2.18 Holzverkäufe (0.8500.1311) In Zusammenarbeit mit der Forstdienststelle und der Waldbesitzervereinigung konnte in den letzten Jahren hohen Einnamen aus dem Holverkauf erzielt werden. Holzverkauf Ansatz 2014 Ansatz 2013 Ansatz 2012 Ergebnis 2012 Ebermannstadt 70.000,00 70.000,00 110.200,00 45.030,85 Gesamt 70.000,00 70.000,00 110.200,00 45.030,85 Seite 14

Forstwirtschaft - Einnahmen Holzverkauf pro ha 400 350 349,34 300 250 265,81 269,96 243,30 200 194,14 150 100 94,78 107,42 88,42 50 14,82 22,01 39,83 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2.19 Stromeinspeisungen Die Stadt Ebermannstadt ist Betreiberin von 3 Anlagen, die Strom produzieren. Es handelt sich dabei um ein Blockheizkraftwerk im Hasenbergzentrum, eine Photovoltaikanlage in der Kläranlage Ebermannstadt und um ein Blockheizkraftwerk ebenfalls in der Kläranlage Ebermannstadt. Die Stromgewinnung im Hasenbergzentrum und von der PV-Anlage wird in das Stromnetz eingespeist. Der Strom aus der KWK-Anlage dient zum Eigenverbrauch. Das BHKW Hasenbergzentrum wird aktuell auf die Rentabilität geprüft. Vorliegende Abrechnungen 2012: Anlage Einspeisung Gutschrift BHKW Hasenberg 41.053 kwh 2.403,77 PV-Anlage 30.427 kwh 16.927,30 BHKW-Anlage Kläranlage 112.400 kwh 3.271,97 Bereich Ansatz 2014 Ansatz 2013 Ansatz 2012 Ergebnis 2012 BHKW Hasenberg 2.700,00 2.700,00 0,00 2.000,95 PV-Anlage 17.000,00 16.000,00 14.300,00 21.423,77 KWK-Anlage 11.000,00 14.100,00 0,00 0,00 Gesamt 30.700,00 32.800,00 14.300,00 23.424,72 Seite 15

2.20 Zinseinnahmen (Darlehen) Die Stadt Ebermannstadt gewährt Darlehen für junge Familien. Dabei sind im Tilgungsplan bezüglich der Zinsen folgende Regelungen getroffen: Jahre 1 5 zinsfrei Ab 6. Jahr 1 % Ab 11. Jahr 6 % Aktuell sind 16 Darlehen ausgegeben, im Jahr 2013 wurden 2 neue Darlehen ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgte nach Baufertigstellung. Zinseinnahmen Ansatz 2014 Ansatz 2013 Ansatz 2012 Ergebnis 2012 Ebermannstadt 2.300,00 2.500,00 4.700,00 2.504,19 Gesamt 2.300,00 2.500,00 4.700,00 2.504,19 2.21 Kindertagesstätten Landesanteil Personalkostenzuschuss Seit dem Kindergartenjahr 2006-2007 werden die Personalkostenzuschüssen für die Träger der Kindertagesstätten auf Grund einer Kinderpauschale errechnet. Die Pauschale richtet sich nach den Buchungszeiten und dem Betreuungsaufwand (Alter des Kindes, Herkunft, evtl. Behinderung). Diese errechnete Jahrespauschale entrichtet sowohl der Freistaat Bayern als auch die Gemeinde an den Träger der Kindertageseinrichtung. Der Basiswert für das Kindergartenjahr 2012-2013 beträgt 920,67 /Jahr. (Grundlage: Kinder zwischen 3 und 6 Jahre, tägliche Buchungszeit 3 4 Stunden) Im Kindergartenjahr 2006-2007 betrug der Basiswert 768,71. Der Basiswert ist daher in den letzten 6 Jahren um 19,76 % gestiegen. Der Abrechnungszeitraum für die Personalkostenzuschüssen ist erstmalig seit 2013 von September 2013 bis Dezember 2014. Für das Haushaltsjahr 2014 liegen daher die tatsächlichen Zahlen vor. Für die noch folgende Endabrechnung 2012/2013 wurde ein Zuschlag von 5 % angerechnet. Dieser Zuschlag wurde auch bei den Ausgaben hinzugerechnet. Der Personalkostenanteil vom Land Bayern wird jetzt an den Gemeinden in 5 Raten überwiesen. Zusätzlich erhalten den Gemeinden vom Bund einen Zuschuss für die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren. Diese Zuwendungen können die Gemeinde an den Träger weitergeben oder behalten. Die Stadt Ebermannstadt wie auch andere Gemeinden im Landkreis Forchheim behält diesen Anteil zur finanziellen Unterstützung des Haushaltes. Ansatz 2014 gesamt Landesmittel 2014 Bundesmittel 2014 Ansatz 2013 gesamt 641.000,00 609.100,00 31.900,00 454.400,00 Seite 16

Verwaltungshaushalt Ausgaben: Hauptgruppe Ausgaben Haushalt 2014 Haushalt 2013 4 Personalausgaben 1.295.600,00 1.205.800,00 5/6 Sächl. Verwaltungs- u. Betriebsaufwand 3.669.200,00 3.529.200,00 7 Zuweisungen und Zuschüsse 2.060.300,00 1.830.200,00 8 Sonstige Finanzausgaben 6.018.800,00 5.520.100,00 Gesamtausgaben 13.043.900,00 12.085.300,00 Zur besseren Kostenübersicht, Kostenkontrolle und Kostenauswertung sind ein großer Teil der laufenden Ausgaben in Deckungsringen zusammengefasst. Für das Haushaltjahr 2014 sind dies folgende Deckungsringen mit den Ansätzen 2012, 2013 und Ergebnis 2012. Nr. Bezeichnung Ansatz 2013 Ansatz 2014 1 P e r s o n a l k o s t e n 1.198.800,00 1.288.600,00 2 V e r w a l t u n g, Rathaus 105.000,00 113.100,00 3 F e u e r w e h r e n 138.700,00 148.800,00 4 Schülerunfallversicherung 29.200,00 30.000,00 6 Heimatpflege, Museum, Bücherei 44.800,00 45.200,00 7 Jugendarbeit, Jugendtreff Spielplätze 29.700,00 29.700,00 9 Kindergärten, Personalkosten Zuschüsse soz. Einrichtungen 882.200,00 1.102.300,00 10 Sportzentrum, Stadthalle 232.100,00 250.400,00 12 A n l a g e n, Wanderwege 120.200,00 116.100,00 13 B a u a m t 15.800,00 15.500,00 15 S t r a ß e n, B a u h o f Straßenbeleuchtung 531.800,00 543.300,00 16 Kanalisation 547.400,00 495.400,00 17 F r i e d h ö f e 148.700,00 148.800,00 18 B ü r g e r h a u s 23.000,00 23.100,00 19 MZH Hasenberg, Reith.,GH Ga. 68.200,00 61.300,00 20 T o u r i s m u s 54.500,00 33.600,00 21 Weihnachtsbeleuchtung /:markt 26.400,00 26.400,00 22 Forstwirtschaft, Forstwege 123.700,00 134.800,00 23 Allgemeines Grundvermögen 5.900,00 6.500,00 24 Z i n s e n 507.700,00 480.500,00 25 Zuschüsse, Mitgliedsbeitrag 38.700,00 42.700,00 27 Öffentliche WC 14.000,00 14.000,00 28 M ä r k t e 7.800,00 7.200,00 29 Ehemaliger Bahnhof 500,00 0,00 4.894.800,00 5.157.300,00 Gesamtmehrung im Vergleich zu 2013 von 262.500,00. Seite 17

2.22 Personalkosten (Hauptgruppe 4) Die Gesamtkosten betragen in diesem Jahr voraussichtlich 1.288.600,00. Sie sind im Haushaltsplan im Deckungsring 1 nachgewiesen. In den Personalkosten sind alle Lohn- und Bezügekosten mit Arbeitgeberanteil enthalten. Des Weiteren sind auch die Aufwandsentschädigungen der Feuerwehrkommandanten und Gerätewarte, Entschädigungen für Gemeindediener und Aushilfskräfte enthalten. Im Jahr 2014 stehen Tarifverhandlungen an, es wurde eine Steigerung von 2% im Haushalt berücksichtigt. 2.23 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppe 5 und 6) Die Sachaufwandskosten betragen 2014 voraussichtlich insgesamt 3.669.200,00. In diesen Hauptgruppen enthalten sind die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten für die gemeindlichen Gebäude und Grundstücke, für die Straßen und Wege, die Grünanlagen, die Sportanlagen, die Spiel- und Bolzplätze, das Kanalnetz, sämtliche Fahrzeugkosten, Steuern, Versicherungen, Geschäftsausgaben, Kalk. Kosten usw. Die Sachaufwandskosten sind im Vergleich zum Vorjahr um 140.000,00 oder 4 % gestiegen. Gründe dafür sind ua. die Berücksichtigung der tatsächlichen Abschreibungskosten für die Erweiterung der Kläranlage. 2.24 Kreisumlage (0.9000.8321) Der Landkreis Forchheim erhebt zur Finanzierung seines ungedeckten Bedarfs von den kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Die Kreisumlage wird aus der Umlagekraft der Stadt Ebermannstadt für das Jahr 2013 multipliziert mit dem Hebesatz des Landkreises, errechnet. Der Kreisumlagehebesatz beträgt für das Jahr 2014 52,50 %, dies ist eine Senkung um 1,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Umlagekraft der Stadt Ebermannstadt der letzten Jahre: 2014 2013 2012 2011 5.540.527,00 4.292.627,00 4.383.861,00 4.334.180,00 Daraus ergibt sich eine Umlage für das Jahr 2014 in Höhe von 2.908.818,60. Der Anteil der Kreisumlage am Verwaltungshaushalt beträgt ca. 20 % und stellt den größten Ausgabeposten im gesamten Haushalt dar. Seite 18

Entwicklung Umlagekraft und Kreisumlage 6.000.000 5.000.000 4.000.000 3.000.000 2.000.000 1.000.000 0 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Kreisumlage Euro Umlagekraft Euro 2.25 Gewerbesteuerumlage (0.9000.8100) Durch diese Umlage sind Bund und Land an den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden beteiligt. Sie errechnet sich aus dem Gewerbesteuer-Istaufkommen. Dabei werden die Gewerbesteuer-Isteinnahmen durch den örtlichen Hebesatz von 380 % geteilt und mit dem gesetzlich festgelegten Vervielfältiger (aktuell 69 v. H.) multipliziert. Dieser Wert gilt auch für die Jahre 2014 2017. Im Jahr 2014 beträgt der Ansatz für die Gewerbesteuer 2.458.000,00, daraus ergibt sich eine Gewerbesteuerumlage von 446.300,00 (Vorjahr: 317.800,00 ). Dieser Wert wurde im Haushalt 2014 angesetzt. Seite 19

2.26 Schulverbandsumlagen Darin enthalten sind die Verwaltungsumlagen, Investitionsumlage (=Vermögenshaushalt) und die Umlagen für die Mittagsbetreuung und der offenen Ganztagsschule. Die Grund- und Mittelschule des Schulverbandes Ebermannstadt wird im Schuljahr 2013/2014 von insgesamt 554 Schüler/innen besucht. Davon sind 28 Schüler/innen Gastschüler. Aus dem Stadtbereich Ebermannstadt kommen davon 336 Schüler/innen, dies ist ein prozentualer Anteil von 63,88 % der umlagefähigen Schüler/innen. Entwicklung Gesamtschülerzahlen 1.000 988 987 900 951 921 879 830 802 800 796 787 756 700 600 754 720 692 628 626 639 610 601 600 601 591 687 675 712 696 687 665 691 660 739 694 738 732 685 699 686 632 634 603 564 554 500 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 1990 1989 1988 1987 1986 1985 1984 1983 1982 1981 1980 1979 1978 1977 1976 1975 1974 1973 Haushaltsvolumen des Schulverbandes Ebermannstadt 2014: Verwaltungshaushalt 2.293.600,00 Vermögenshaushalt 587.000,00 Gesamt 2.880.600,00 Übersicht der Umlagearten mit Angabe des Anteiles der Stadt Ebermannstadt: Umlageart Gesamt Anteil Stadt Ebermannstadt Verwaltungsumlage 1.320.000,00 843.193,92 Investitionsumlage 587.000,00 374.965,78 Umlage Mittagsbetreuung 24.400,00 24.400,00 Umlage Ganztagsschule 42.400,00 21.200,00 Gesamt 1.973.800,00 1.263.759,70 Seite 20

Die Umlagen für den Verwaltungshaushalt wurden mit 843.200,00 in den Haushalt 2014 eingestellt. Dies entspricht einer Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr um 25.800,00. Der Grund für die Erhöhung liegt u. a. an den gestiegenen Personal- und Energiekosten und an den sinkenden Schülerzahlen. Die Umlagen des Schulverbandes werden aktuell wie folgt an die Mitgliedsgemeinden verteilt: Verwaltungs- u. Investitionsumlage: Mitgliedsgemeinde Schülerzahl Umlagebetrag Prozent Stadt Ebermannstadt 336 1.218.159,70 63,88 % Markt Heiligenstadt 55 199.401,14 10,46 % Markt Pretzfeld 44 159.520,91 8,37 % Gem. Unterleinleiter 24 87.011,41 4,56 % Stadt Waischenfeld 26 94.262,36 4,94 % Markt Wiesenttal 41 148.644,49 7,79 % Gesamt 1.907.000,01 100 % Umlage für die Ganztagsschule: Mitgliedsgemeinde Schülerzahl Umlagebetrag Prozent Stadt Ebermannstadt 16 21.200,00 50,00 % Markt Heiligenstadt 3 3.975,00 9,375 % Markt Pretzfeld 6 7.950,00 18,75 % Gem. Unterleinleiter 1 1.325,00 3,125 % Stadt Waischenfeld 3 3.975,00 9,375 % Markt Wiesenttal 3 3.975,00 9,375 % Gesamt 32 42.400,00 100 % 2.27 Verwaltungsumlage der Verw. Gem. Ebermannstadt (0.9000. 8330) Der größte Teil des Verwaltungsaufwandes der Stadt Ebermannstadt wird von der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt übernommen. Die Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt erhebt zur Finanzierung seines ungedeckten Bedarfs von den Mitgliedsgemeinden eine Verwaltungs- und Investitionsumlage. Die Umlageverteilung erfolgt nach den Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden. Für 2014 beträgt die Umlage pro Einwohner 104,00. Seite 21

Haushaltsvolumen der VG Ebermannstadt 2014: Verwaltungshaushalt 1.171.500,00 Vermögenshaushalt 9.500,00 Gesamt 1.181.000,00 Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden Stand 31.12.2012: Ebermannstadt 6.950 Einwohner 84,94 % Unterleinleiter 1.232 Einwohner 15,06 % Gesamt 8.182 Einwohner 100,00 % Auf Grund der Einwohnerzahlen trägt die Stadt Ebermannstadt folgenden Anteil an der Verwaltungsumlage: Gesamt Anteil Stadt 2014 Anteil Stadt 2013 Verwaltungsumlage 851.000,00 722.800,00 568.757,56 Die Verwaltungsumlage ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, da 2013 bestehende Rücklagen der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt in Höhe von 133.000,00 zur Verstärkung des Haushaltes entnommen wurden. Der Gemeinde Unterleinleiter wird auf Grund ihres Standortnachteiles eine Gutschrift von 5.000,00 gewährt. Umlage insgesamt pro Einwohner 110 90 70 50 30 59,06 70,50 79,53 72,23 66,93 67,92 62,75 66,04 80,45 78,32 83,52 85,31 86,87 84,85 78,23 86,69 88,78 98,34 96,78 99,29 98,85 85,18 83,42 104,00 10 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014-10 Seite 22

2.28 Zinsausgaben (0.9121.8060/8070) Die Stadt Ebermannstadt wird im Jahr 2014 etwa 517.100,00 Zinsen für Darlehen und Kassenkredite leisten. Der Schuldenstand beträgt zum 01.01.2014 12.527.785,93, dazu kommt noch ein Kassenkredit in Höhe von 3.850.000,00. Zum Stand 01.01.14 besteht daher eine Gesamtverschuldung von 16.377.785,93. 2.000.000 1.800.000 1.600.000 1.400.000 1.200.000 1.000.000 800.000 600.000 400.000 200.000 0 Entwicklung Zins und Tilgung Tilgung Zinsen 3. Vermögenshaushalt Im Vermögenshaushalt sind die vermögenswirksamen Ausgaben gem. 1 KommHV veranschlagt. Nachfolgend werden die Einnahmen und Ausgaben kurz dargestellt: Hauptgruppe Einnahmen Haushalt 2014 Haushalt 2013 30 Zuführung vom Verwaltungshaushalt 1.872.400,00 1.609.000,00 31-35 Rücklage, Rückflüsse von Darlehen, 573.600,00 198.200,00 Beiträge, Veräußerungen 36,37 Zuweisungen, Zuschüsse, Kredite 1.819.000,00 1.370.500,00 Gesamteinnahmen 4.265.000,00 3.177.700,00 Hauptgruppe Ausgaben Haushalt 2014 Ansatz 2012 90 Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0,00 0,00 91 Rücklagenzuführung 0,00 0,00 92 Gewährung von Darlehen 12.000,00 0,00 Seite 23

93-96 Vermögenserwerb, Baumaßnahmen 888.900,00 2.228.700,00 97-98 Tilgung, Zuweisungen u. Zuschüsse 1.677.800,00 826.600,00 99 Deckung Sollfehlbetrag 1.686.300,00 1.420.100,00 Gesamtausgaben 4.265.000,00 4.475.400,00 3.1. Zuführung zum Vermögenshaushalt (1.9161.3000) Die zur Deckung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nicht benötigten Einnahmen (Überschuss des Verwaltungshaushaltes) sind nach den Bestimmungen des Haushaltsrechts dem Vermögenshaushalt zur Schuldentilgung und für Investitionen zuzuführen. Gemäß 22 Abs. 1 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KommHV) soll die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die planmäßige Tilgung der bestehenden Kredite abgedeckt werden kann. Der darüber hinausgehende Betrag (die sogenannte freie Finanzspanne ) kann für Investitionen verwenden werden. Die im Haushalt ausgewiesene Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf 1.872.400,00 ; darin enthalten ist die gesetzlich geforderte Mindestzuführung von 653.904,00 für die ordentliche Tilgungsleistungen. Zusätzlich zu dieser Tilgung ist eine Sondertilgung von 250.000,00 im Haushalt angesetzt, die als Auflage des Landratsamtes Forchheim für die Tilgung des Kassenkredits besteht. Insgesamt stehen somit noch 968.496,00 als erwirtschaftet Eigenmittel aus dem Jahr 2014 zur Finanzierung von Investitionen im Vermögenshaushalt zur Verfügung. Die Zuführungsrate hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: 2.000.000 1.800.000 1.600.000 1.400.000 1.200.000 1.000.000 800.000 600.000 400.000 200.000 0-200.000 3.2. Investitionspauschale (1.9000.3614) Die Investitionspauschale ist eine Zuwendung im Rahmen des Finanzausgleiches. Der Basiswert wurde 2013 von 65.000,00 auf 90.000,00 erhöht worden. Für Gemeinden, deren Steuerkraftzahlen unter den Landesdurchschnitt liegen, wird ein Seite 24

prozentualer Aufschlag gewährt. Für die Stadt Ebermannstadt beträgt dieser Aufschlag 15 % (innerhalb der Staffelung 70 90 % des Landesdurchschnittes). Andere Unterscheidungskriterien, wie z. B. Einwohnerzahlen liegen nicht vor. Ansatz 2014: 103.500,00 3.3. Kassenkredite (1.9121.3776) Die Kassenkredite dienen im ursprünglichen Sinne als Mittel zur Kassenverstärkung. Dieses Instrument wird aktuell seitens der Stadt Ebermannstadt als Darlehensersatz verwendet. Mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Forchheim, können Kassenkredite zur Überbrückung von Deckungslücken herangezogen werden, damit ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann. Diese Maßnahem war bereits beim Haushalt 2012 notwendig, da auf Grund der hohen Verschuldung und der Tatsache, dass seitens der Stadt Ebermannstadt nicht alle Einnahmemöglichkeiten voll ausgeschöpft werden (z. B. Erhebung eines Straßenausbaubeitrages), eine Darlehnsaufnahme momentan nicht genehmigt wird. Im Jahr 2013 wurde eine Kassenkreditsumme von 1.613.900,00 als Einnahme des Vermögenshaushaltes eingestellt. Der Vorteil des Kassenkredits liegt vor allem darin, dass der Sollzins zurzeit sehr niedrig ist (monatlich 0,37 %). Zusammen mit dem Kassenkreditvolumen der Gemeinde Unterleinleiter beträgt die in Anspruch genommene Kassenkreditsumme aktuell 3.850.000,00. Gelder, die momentan nicht zur Kassenverstärkung gebraucht werden, werden auf ein Cash-Konto zu einem Haben-Zinssatz von aktuell 0,5 % angelegt. Damit die Höhe des Kassenkredits in Zukunft abgebaut werden kann, besteht als Auflage des Landratsamtes Forchheim, dass jährlich eine Sondertilgung von mindestens 200.000,00 im Haushalt eingestellt werden. Im Haushalt 2014 ist ein Kassenkredit in Höhe von 1.413.900,00 berücksichtigt. Kassenkredit 2012 1.613.900,00 Abgzl. Sondertilgung 2013 200.000,00 Kassenkreditvolumen 2014 1.413.900,00 Ab 2014 ist eine jährliche Sondertilgung von 250.000,00 seitens des Landratsamtes Forchheim angeordnet. 3.4. Weitere Einnahmen des Vermögenshaushaltes Weitere Einnahmen des Vermögenshaushaltes sind: Seite 25

- Zuwendungen vom Freistaat Bayern für Krippenbau, Zum Breitenbach, Digitalfunk - Beiträge für den allgemeinen Kanalbau - Tilgungsraten für ausgegebene Darlehen Junge Familien - Entnahme Rücklage (gebildet 2013 aus der Stabilisierungshilfe und den außer- u. überplanmäßigen Einnahmen 2013 zur Deckung der Baumaßnahme Zum Breitenbach 3.5. Ausgaben des Vermögenshaushaltes 3.5.1 Allgemeine Verwaltung Allgemeiner Ansatz für Arbeitsgeräte und Schuldendienst (Zins und Tilgung) für die Erweiterung des Rathauses (1.0681.9335), siehe Ausführungen zu Nr. 3.5.9) 3.5.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Einführung Digitalfunk (Fördersumme 80%) - Übernahme LF16 durch die FFW Niedermirsberg - Rate Vorfinanzierung von Schutzjacken durch die FFW Ebermannstadt - Bedarfsmeldung FFW Ebermannstadt 5.500,00 - Tragkraftspritzenanhänger für die FFW Neuses-Poxstall - Die Gesamtkosten betragen 50.900,00 3.5.3 Investitionsumlage Schulverband Ebermannstadt (s. Punkt 2.26.) Die Investitionsumlage des Schulverbandes Ebermannstadt beträgt insgesamt 587.000,00. Davon sind ua. 470.000,00 für Tilgungsleistungen, 35.000,00 für Investitionen lt. Aufstellung Rektor Krieger und 35.000,00 für Schlussrechnung der Generalsanierung. Der Schulverband Ebermannstadt hat zum 01.01.2014 eine Schuldenstand von 9.929.738,90. Auf Grund der Schülerzahlen beträgt der Anteil der Stadt für 2014 374.965,78. 3.5.4 Soziale Sicherung Im Bereich der sozialen Sicherungen sind im Haushalt 2014 folgende Maßnahmen eingestellt: - Errichtung einer Kinderkrippe im Kita St. Marien Kosten 200.000,00 - Fördersumme 75 % + 15.000,00 für Mobilar Ansatz 1.4600.9452: 200.000,00 Seite 26

- Allgemeiner Ansatz für Spielplätze 1.4602.9350: 5.000,00 3.5.5 Gesundheit, Sport und Erholung Im Bereich für Gesundheit, Sport und Erholung sind im Haushalt 2014 folgende Maßnahmen eingestellt: - Stadthalle Ebermannstadt Neue Linien für den Hallenboden auf Grund einer Regeländerung im Bereich Basketball - Wanderwege Neue Beschilderung Gesamtplanungskosten 60.000,00, aufgeteilt in 3 Jahren in Zusammenarbeit mit dem FSV Ebermannstadt Förderung 50 %, Anteil FSV Ebermannstadt gesamt 10.000,00 3.5.6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Im Bereich für Bau- und Wohnungswesen, Verkehr sind im Haushalt 2014 zusätzlich zu den allgemeinen Ansätzen folgende Maßnahmen eingestellt: - Maßnahmen zur Förderung der Altstadt durch die Fa. CIMA Ansatz 1.6151.9401: 23.000,00 - Planungskosten Bebauungsplan Ehrlich Ansatz 1.6102.9592: 40.000,00 - Altstadtsanierung, Bereich Zum Breitenbach Fördersumme: 50% Ansatz 1.6167.9510: 44.200,00 - HAR 30.000,00 - Altstadtsanierung, Bereich Breitenbacher Str. Errichtung eines neuen Geländers (Modellgleich mit Geländer bei der Dorferneuerung Rüssenbach). Ansatz 1.6172.9510: 0 - HAR 25.800,00 Ausgaben sind im Ansatz für Baumaßnahme Zum Breitenbach enthalten - Energiekonzept Ansatz 1.6001.9499 Förderung 75% Seite 27

- Bauhof Ebermannstadt Errichtung eines Hochregals + Allgem. Ansatz Ansatz 1.6499.9352: 7.500,00 Anschaffung eines neuen Pritschenwagens Ansatz: 1.6499.9352: 25.000,00 3.5.7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Im Bereich Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung sind im Haushalt 2014 zusätzlich zu den allgemeinen Ansätzen folgende Maßnahmen eingestellt: - Kanalbau Eschlipp Die Kanalbaumaßnahme Eschlipp wurden 2013 abgeschossen sein. Im Zuge dieser Baumaßnahme wurde auch der Flugplatz mit angeschlossen. Weiterhin sind auch Straßenunterhaltsmaßnahmen ergriffen, die den geplanten Ansatz überschritten haben. Die Schlussrechnung liegt noch nicht vor Ansatz: 1.7020.9535: 80.000,00 - ehem. Hausmülldeponie Breitenbach Für die Beseitigung der ehem. Hausmülldeponie Breitenbach werden 2014 Kosten von 36.000,00 anfallen. Der Ansatz von 10.000,00 aus dem Jahr 2013 wird als Haushaltsausgaberest übernommen. Die Restkosten von 45.700,00 sind im Finanzplan 2015 eingesetzt. Ansatz: 1.7210.9451 26.000,00 - Dorferneuerungsmaßnahmen Stadtteil Moggast (1.7810.9503) Seit mehreren Jahren laufen die Planungen für den Bau eines Geh- und Fußweges entlang der Staatsstraße im Stadtteil Moggast. Für diese Maßnahme erfolgt eine Kostenbeteiligung des Staatl. Bauamtes für den Straßenbau und für die Erneuerung der Rinne am südlichen Fahrbahnrand. Auf Grund der jüngsten Kostenberechnung durch das Amt für Ländliche Entwicklung beträgt der Kostenanteil der Stadt Ebermannstadt insgesamt 310.000,00. Zusätzlich sind noch Kosten für den Grunderwerb einzuplanen. Ansatz: 110.000,00 (HAR aus 2013: 202.740,08 ) Seite 28

Stadtteil Rüssenbach Auf Anfrage beim Projektleiter für die Maßnahme Rüssenbach beim Amt für ländliche Entwicklung, Herrn Brendel, fallen im Jahr 2014 Planungskosten für die Gehwegseite an. Ansatz 1.7814.9501: 7.000,00 - Sanierungsmaßnahmen Friedhof Ebermannstadt Dafür sind Mittel in Höhe von 25.700,00 eingesetzt, diese stammen aus dem Festgeld von Frau Dittrich, das zweckgebunden für Maßnahmen des Friedhofes bestimmt ist. - Friedwald Ebermannstadt Anschaffung eines AS-Mähers zur Entfernung von Ästen am Stammbereich, damit die Löcher leichter ausgehoben werden können. Ansatz 1.7517.9350 4.500,00 3.5.8 Wirtschaftliche Unternehmen, Grund- und Sondervermögen Allgem. Ansatz Waldwegebau Ansatz 1.8500.: 15.000,00 3.5.9 Allgemeine Finanzwirtschaft - Schuldendienst Kreditaufnahme Der vorliegende Haushalt 2014 sieht keine Kreditaufnahme im eigentlichen Sinne vor. Die möglichen Deckungslücken werden mit Kassenkrediten überbrückt (siehe Punkt 3.3) Tilgungsleistungen Die Stadt Ebermannstadt wird im Jahr 2014 653.904,83 an ordentlicher Tilgung leisten. Darin enthalten sind auch die Tilgungsbelastungen für die Sanierung des Rathauses (Haushaltsstelle 1.0681.9335 Ansatz 144.300,00 einschließlich Zinsen). Neben der ordentlichen Tilgung ist auch noch eine Sondertilgung von 250.000,00 angesetzt. Sie ist der Teil der Auflage des Landratsamtes Forchheim zur Senkung der in Anspruch genommenen Kassenkredite (siehe Punkt 3.3). Auf Grund der Gewährten Stabilisierungshilfe können im Jahr 2014 2 Darlehen abgelöst werden, deren Zinsbindung ausläuft. Die Gesamttilgung dafür beträgt 492.541,89 Schuldenstand und Pro-Kopf-Verschuldung Seite 29

Der Schuldenstand der Stadt Ebermannstadt beträgt zum 01.01.2014 (ohne Kassenkredite in Höhe von 3.850.000,00 ) 12.527.785,93. Nach Abzug der Tilgungsleistung 2014 ist mit einen Schuldenstand zum 31.12.2014 von 11.381.339,21 zu rechnen. Die Schulden werden wie folgt aufgeteilt: Unrentierliche Schulden 9.139.229,57 Gesamtdeckung Rentierliche Schulden Einwohnerzahl zum 31.12.2012: 3.388.556,36 Kostenrechnende Einrichtungen, ua. Entwässerungseinrichtungen 6.950 Einwohner Pro-Kopf-Verschuldung der Gesamtschuldung zum 31.12.2013 ohne Kassenkredite: 1.802,55 Pro-Kopf-Verschuldung der unrentierlichen Schulden zum 31.12.2013: 1.315,00 Pro-Kopf-Verschuldung der rentierlichen Schulden zum 31.12.2013: 487,55 Vergleich Pro-Kopf-Verschuldung mit Landesdurchschnitt 2.500,00 2.000,00 1.500,00 1.000,00 500,00 0,00 Stadt EBS Stadt 5000-10000 EW Seite 30

Hinweis: Eine Aufstellung des Schuldenstandes einschließlich Kassenkredit und Sollfehlbetrag zum 31.12.2013 ist Bestandteil der Anlage zu diesem Haushaltsplan. Auch die Aufstellung der anteiligen Schulden bei Einrichtungen mit städtischer Beteiligung ist der Bestandteil dieses Haushaltsplanes. 14.000.000 Entwicklung Schuldenstand in Euro 12.000.000 10.000.000 8.000.000 6.000.000 4.000.000 2.000.000 0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 4. Sonstige Informationen 4.1 Bürgschaften Die Stadt Ebermannstadt hat mit Stand 31.12.2013 Bürgschaften in einer Gesamthöhe von 3.175.799,62 übernommen. Der größte Bürgschaftsnehmer sind die Stadtwerke Ebermannstadt. 4.2 Rücklagen An Rücklagen bestehen nur noch zweckgebundene Geldanlagen in Höhe von gesamt 86.353,38 (Dittrich, Womela, Schmer). Des Weiteren wurden 2013 Rücklagen gebildet aus der Stabilisierungshilfe und der über- u. außerplanmäßigen Einnahmen, gesamt von 753.670,09. 4.3 Sollfehlbeträge 2010 2013 Die Jahresrechnungen der letzten Jahre wiesen folgende Ergebnisse aus: 2010-1.420.066,61 2011-60.696,85 2012-1.886.350,81 2013-296.747,73 Seite 31

Der Fehlbetrag 2012 wird im Haushalt 2014 ausgewiesen. In dieser Summe ist der Kassenkredit von 1.613.900,00, der im Haushalt 2012 als Darlehenseinnahme angesetzt wurde, berücksichtigt. Der eigentliche Sollfehlbetrag 2012 beträgt daher 272.450,81. Der Sollfehlbetrag 2013 wird im Haushalt 2015 angesetzt. 4.4 Kassenreste Kasseneinnahmereste Entwicklung Stand zum Verw.Hhalt Verm.Hhalt Insgesamt 31.12.1995 145.226,97 144.930,20 290.157,17 31.12.1996 247.252,83 241.810,23 489.063,06 31.12.1997 163.028,12 162.299,40 325.327,52 31.12.1998 309.523,44 161.733,64 471.257,08 31.12.1999 540.142,76 205.243,29 745.386,05 31.12.2000 136.345,49 140.000,75 276.346,24 31.12.2001 163.975,83 424.451,25 588.427,08 31.12.2002 127.391,29 404.646,91 532.038,20 31.12.2003 130.053,12 505.936,88 635.990,00 31.12.2004 145.911,81 476.118,79 622.030,60 31.12.2005 129.145,25 418.557,26 547.702,51 31.12.2006 153.590,23 315.202,60 468.792,83 31.12.2007 139.896,08 979.481,73 1.119.377,81 31.12.2008 146.529,68 679.831,75 826.361,43 31.12.2009 157.956,20 659.475,16 817.431,36 31.12.2010 111.325,34 823.809,15 935.134,49 31.12.2011 111.325,34 373.389,26 484.714,60 31.12.2012 150.597,99 309.433,36 460.031,35 1.200.000 Entwicklung Kasseneinnahmereste 1.000.000 800.000 600.000 400.000 200.000 0 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 Verw.Hhalt Verm.Hhalt Seite 32

4.5 Innere Darlehen - Vorschussbuchungsstelle Straßenbeleuchtung Umstellung auf LED-Technik Ein Teil der Straßenbeleuchtung der Stadt Ebermannstadt wird auf LED-Technik umgestellt. Für diese Umstellung sind Gesamtkosten von 200.000,00 angesetzt. Die Maßnahme wird zu 25 % mit Bundesmittel gefördert. Nach Auskunft des Stadtwerke Ebermannstadt GmbH besteht durch die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf die LED-Technik ein jährliches Einsparpotential von 20.000,00. Die Kosten für die Umstellung werden daher über ein Vorschusskonto ausbezahlt. Zur Tilgung dieses Vorschusses werden die Bundesmittel und die jährlich eingesparten Stromkosten, die im Verwaltungshaushalt weiterhin in voller Höhe angesetzt werden, herangezogen. 5. Fazit/Ausblick Der Haushalt der Stadt Ebermannstadt für das Jahr 2014 wird auf Grund der anstehenden Kommunalwahl rechtzeitig gem. Art. 65 Abs. 2 GO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Aktuell kann gesagt werden, dass die Einnahmen im Bereich der Gewerbesteuer sehr gut sind und dadurch Mehrausgaben im Vermögenshaushalt ausgeglichen werden können. Die Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt sind der Rücklage zugeführt worden, damit dadurch die geplanten Ausgaben für die Baumaßnahme Zum Breitenbach Breitenbacher Str. gedeckt werden können. Bei den Haushaltsreden für den Haushalt 2013 war der Grundtenor die Verschuldung. Im Jahr 2014 können auf Grund der gewährten Stabilisierungshilfe 2 Darlehen, deren Zinsbindung ausläuft, abgelöst werden. Dadurch wird der Schuldenstand zusätzlich um fast 500.000,00 gesenkt, so dass der Stand zum 31.12.2014 auf 11.381.339,21 sinkt. Dass diese Entwicklung fortgeführt werden kann, ist es daher in der Zukunft wichtig, dass für geplante Investitionen rechtzeitige und auch ausreichende Rücklagen gebildet werden. Im manchen Fällen ist daher Geduld von Nöten. Höchste Priorität muss weiterhin der Abbau der Kassenkredite besitzen. Weiterhin ist die Verwaltung angehalten, die Einhaltung der Ausgabeansätze zu kontrollieren, aber auch das Einnahmepotential voll auszuschöpfen. Im Jahr 2013 sind aktuell mit Ausnahme des Ringes Personalkosten Kindergarten kein Deckungsring überschritten. Seite 33

Ebermannstadt, 03.04.2014 Stadt Ebermannstadt Wolfgang Krippel Kämmerer Seite 34