750 Jahre Knappschaft Die Knappschaft wurde am 28. Dezember 2010 750 Jahre alt. Sie geht auf die Gründung einer Bruderschaft von Bergleuten am Rammelsberg/Goslar zurück, die durch den Hildesheimer Bischof im Jahre 1260 beurkundet ist. Diese Bruderschaft ist entstanden aus den besonderen Gefahren um die Gesundheit und des Lebens im Bergbau und der daraus erwachsenen Notwendigkeit einer sozialen Absicherung.
Kaiserliche Botschaft 17.11.1881 Anlässlich des wachsenden Einflusses der Sozialdemokratie sah sich Kaiser Wilhelm I. auf Anraten des Reichskanzlers Otto von Bismarck veranlasst, seine Auffassung vorzutragen. Der Reichstag sollte Gesetze zum Schutze der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter beschließen.
Daher sandte der deutsche Kaiser Wilhelm I. folgende, auf den damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck zurückgehende Botschaft zur Eröffnung des deutschen Reichstages am 17. November 1881. In den folgenden Sitzungsperioden beschloss der Reichstag verschiedene Gesetze zur sozialen Sicherung.
Das wurde am 15. Juni 1883 vom Reichstag beschlossen und trat ab dem 1. Dezember 1884 in Kraft.
Für die Versicherten wurden folgende Leistungen eingeführt: Krankengeld ab dem 3. Tag, 50% bis zu 26 Wochen ärztliche Behandlung, Arznei und Hilfsmittel Krankenhausbehandlung Sterbegeld Wöchnerinnenunterstützung (Mutterschaftshilfe)
Die Beiträge trugen der Arbeitgeber zu 1/3 und Arbeitnehmer zu 2/3. Für beide Zahlungen wurde eine Beitragsbemessungsgrenze festgelegt
Ortskrankenkassen (OK), Innungskrankenkassen (IKK), Gemeindekrankenkassen, Hilfskrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Baukrankenkassen.
Unfallversicherungsgesetz 1885 (Gesetzliche Unfallversicherung = GUV)
Unfallrenten ab der 14. Woche (Verdienstabhängig) Medizinische Heilbehandlung Unfallverhütung: Beweispflicht des Verunglückten entfiel
Übergangsgeld während medizinischer Heilbehandlung Altersrenten ab dem 70. Lebensjahr Invaliditätsrenten
Am 19. Juni 1911 wurde die Reichsversicherungsordnung (RVO) verabschiedet. Von 1914 bis in die Jahre 1991 / 1992 regelte sie hauptsächlich die deutsche Sozialversicherung Inzwischen weitestgehend im Sozialgesetzbuch aufgegangen ist. In ihr wurden die früheren Gesetze zusammengefasst und weiterentwickelt.
Die wichtigste Neuerung umfasste die Einführung der Hinterbliebenenrenten Zudem mussten die Hilfskrankenkassen eine Zulassung als Ersatzkasse beantragen und dazu mindestens 1.000 Versicherte vorweisen.
Hinzu kam, dass im Jahre 1911 die Angestelltenversicherung (AnV) geschaffen wurde. Danach erhielten Angestellte eine Altersrente ab dem 65. Lebensjahr und ihre Witwen - ohne Rücksicht auf ihre Arbeitsfähigkeit und ihr Alter - 40,00 Prozent der Altersrente ihres verstorbenen Ehegatten.
1921 bis 1923 - Durch die Geldentwertung von 1921 verlor die deutsche Rentenversicherung fast ihr gesamtes Vermögen. 16. Juli 1927 - Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) (Heute: Gesetzliche Arbeitslosenversicherung = ALV) (in Kraft ab 1. Oktober 1927)
1936 durften die Ersatzkassen keine freiwillig Versicherte mehr aufnehmen und überführten diese in ausgegründete Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Dies war der Beginn mehrerer Unternehmen der privaten Krankenversicherung.
1939 Einführung des Handwerker Versorgungs - Gesetzes (HVG). Dies beinhaltete die Versicherungspflicht für selbständige Handwerker.
1941 wurden alle Rentner in die Krankenversicherung übernommen und sind seitdem automatisch krankenversichert nach Beobachtungen des SS-Sicherheitsdienstes löste diese Maßnahme "sichtbare Befriedigung und große Freude" unter den Senioren aus.
1953 erste Sozialwahl zur Besetzung der Selbstverwaltungsorgane der Versicherungsträger 1957 Rentenreform: Sie hatte eine grundlegende Bedeutung. Die Rentenversicherung wurde zu einem auf dem Generationenvertrag beruhenden lohnbezogenen und beitragsbezogenen Versicherungssystem ausgebaut. Das Kernstück der Reform war die Einführung der Dynamik. Die neue Rentenformel beruhte auf dem Grundsatz: "Die Renten folgen den Bruttolöhnen" 1968 Finanzänderungsgesetz ==> Letzte Möglichkeit der Befreiung aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer 1972 Rentenreformgesetz RRG 1972 ==> Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige und Hausfrauen sowie Einführung der flexiblen Altersgrenze
1975 Beginn der schrittweisen Erarbeitung des Sozialgesetzbuchs 1977 Einführung der Geringfügigkeitsgrenze (Keine Versicherungspflicht!) 1983 Einführung eines Krankenversicherungsbeitrages für Rentner 1984 Stärkere Einbeziehung der sogenannten Einmalzahlungen in die Beitragspflicht sowie Beitragspflicht auf das Krankengeld sowie Erweiterung der Voraussetzungen für die Leistung von Erwerbsunfähigkeitsrenten und Berufsunfähigkeitsrenten 1985 Anrechnung von Kindererziehungszeiten 1986 Neuordnung des Hinterbliebenenrechtes in der Rentenversicherung 1988 Regelung der Krankenversicherung nach SGB V
1990 Erstreckung der Sozialversicherung auf die neuen Bundesländer 1990 Gesetz über die Sozialversicherung (SVG - DDR) sowie Rentenangleichungsgesetz (RanglG - DDR) 1991 / 1992 Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ==> Überleitung des Rentenrechtes Ost in die Fassung des RRG 1992 sowie Geltung der Vorschriften des SGB VI für das Beitrittsgebiet ab 01.01.1992 und Überführung der Zusatzversorgungssysteme und der Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR 1992 Rentenreformgesetz RRG 1992 ==> Änderung der Rentenformel sowie Einführung der nettolohnbezogenen Dynamik (Renten folgen Nettolöhnen) des Weiteren: Stufenweise Anhebung der Altersgrenzen für Altersrenten, Kürzung und geringere Bewertung von Anrechnungszeiten sowie Regelung der Rentenversicherung nach SGB IV
1994 Einführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung in Vorbereitung auf die Wahlfreiheit für alle Krankenkassen 26. Mai 1994 - Gesetz zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (in Kraft ab 1. Januar 1995) und Regelung der Pflegeversicherung nach SGB XI 1995 Einführung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) (siehe auch Eintrag zuvor! ) 1996 Wahlfreiheit für (fast) alle Krankenkassen, Öffnungsrecht für Betriebskrankenkassen 1997 Regelung der Unfallversicherung nach SGB VII 1997 Wachstums- und Beschäftigungsgesetz ==> Weitere Kürzung der Anrechnungszeiten sowie Vorziehung der Anhebung der Altersgrenzen und Kürzung sowie geringere Bewertung der Pflichtbeitragszeiten während der Berufsausbildung
2001 Rentenreform 1 / 2001 ==> Einführung der Erwerbsminderungsrente ==> Die bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten und Erwerbsunfähigkeitsrenten werden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt! Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages zum Altersvermögensgesetz (AVmG) 2001 Rentenreform 7 / 2001 ==> Rentenreform bezüglich erwerbstätiger Mütter, nichterwerbstätiger Mütter und alleinerziehender Mütter! Neue Hinterbliebenenrente ==> Umverteilung zugunsten von Müttern! Junge Ehefrauen ohne Kinder werden schlechter gestellt! Einkünfte aus Vermögen werden auf Hinterbliebenenrente angerechnet! Rentensplitting unter Ehegatten wird ermöglicht! 2003 Zweites und drittes Gesetz zur Änderung SGB VI und anderer Gesetze ==> Aussetzung der Rentenanpassung zum 01.07.2004! Rentner tragen ab 01.04.2004 die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) in voller Höhe selbst! Rentenauszahlungen werden vom 01. jeden Monats auf das Monatsende verschoben! 2004 Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz ==> Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Beitragszahlern und Rentnern in der Rentenanpassungsklausel! Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit! Die rentenrechtliche Anrechnung der allgemeinen Schulzeiten und allgemeinen Hochschulzeiten entfällt! 2004 Alterseinkünftegesetz ==> Veränderung der einkommenssteuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften! Förderung der betrieblichen Altersvorsorge! Vereinfachung der Riester-Rente