Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 10. September 2012 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 6 Gemeinderäte Gemeinderätin Petra Bohnenstingl, Gemeinderat Helmut Mayer, Gemeinderätin Birgit Riecker Andreas Bezner, Melanie Brändle, Andrea Fritz, Holger Schön Schriftführer: Andrea Fritz Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:00 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 29. Baugesuche 29.1. Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage u. Carport auf Flste. 5563 und 5564, Petra-Kelly-Str. 9 29.2. Neubau einer JET-Tankstelle mit Verkaufsraum und Backshop in Fertigteilbauweise sowie Abbruch der alten Tankstelle auf Flst. Nr. 878, Ernst-Ackermann Str. 4 29.3. Errichtung verschiedener Werbeanlagen im Zusammenhang mit dem Neubau einer JET-Tankstelle auf Flst. Nr. 878, Ernst-Ackermann-Str. 4 29.4. Errichtung von Werbeanlagen auf Flst. Nr. 5597, Kreidlerstr. 2 29.5. Antrag auf Bauvorbescheid für den Abbruch des ehemaligen Schuh-Verkaufsraumes an der Schillerstraße auf Flst. Nr. 411/1, Oberdorfstr. 24 29.6. Errichtung einer Fertiggarage auf Flst. Nr. 1991, Uhlandstr. 60 29.7. Errichtung eines Regenrückhaltebeckens als Pufferspeicherteich auf Flst. Nr. 1626, Wasserackerweg 1 29.8. Errichtung eines Bewegungsplatzes für Pferde auf den Grundstücken Flst.-Nr. 5062 u. 5063 im Gewann Pfuhläcker 30. Errichtung einer Aussichtsplattform in Zusammenarbeit mit der Weingärtner Stromberg-Zabergäu eg und dem Obstbauverein Kirchheim eg 31. Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: Bebauungsplanverfahren "Altstadt" der Stadt Bönnigheim 32. Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: Bebauungsplanverfahren "Traminer" - Änderungen westlich der Lindenstraße" der Stadt Bönnigheim 33. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss 1
TOP 29 Baugesuche TOP 29.1 Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage u. Carport auf Flste. 5563 und 5564, Petra-Kelly-Str. 9 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Bachrain II - Abschnitt westliche des Talhofes 1. Änderung, der noch nicht rechtskräftig ist. Der Bauantrag wurde daher nach 33 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung eingereicht. Auf den beiden Flurstücken ist gem. Bebauungsplan zweigeschossige Doppelhausbebauung mit geneigtem Dach (22 bis 32 Grad) und einer maximalen Höhe von 8,75 m zulässig. Geplant ist ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung, das entsprechend Ziffer 3.1des künftigen Bebauungsplans (Bei Grundstücken für eine Doppelhaushälfte sind bei Grundstücksvereinigung auch Einzelhäuser zulässig) möglich ist. Für die teilweise außerhalb des Baufensters geplante Doppelgarage ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Bisher wurden geringfügige Überschreitungen der Baugrenze (hauptsächlich mit Dachvorsprüngen) zugelassen. Das Flachdach wird gem. Bebauungsplan begrünt. Der Flachdachvorbau im EG ist entsprechend ebenfalls extensiv zu begrünen. Die Terrassen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Ansonsten kann nach vorläufiger Prüfung davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben dem künftigen Bebauungsplan entspricht. Die Nachbaranhörung wurde durchgeführt, die Einwendungsfrist endet am 04.09.12. Vor Erteilung der Baugenehmigung durch die Baurechtsbehörde sind von den Antragstellern die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans in Form einer Baulast schriftlich anzuerkennen. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 2
TOP 29.2 Neubau einer JET-Tankstelle mit Verkaufsraum und Backshop in Fertigteilbauweise sowie Abbruch der alten Tankstelle auf Flst. Nr. 878, Ernst-Ackermann Str. 4 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Loch-Seele- Ehewiesen 5. Änderung. Es handelt sich um Gewerbegebiet gem. 8 BauNVO. Nach Absatz 1 dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Tankstellen sind nach Absatz 2 Ziffer 3, zulässig. Der Bauantrag beinhaltet auch einen Entwässerungsantrag. Die vorhandene Tankstelle wird durch eine JET-Tankstelle ersetzt. Der Neubau besteht aus einem überdachten Tankbereich für PKW mit 4 Zapfinseln, ein Verkaufsgebäude mit Shop, Büro, Lagerraum und den notwendigen Sozialräumen und Bistro. Es ist ein 24-Stunden- Betrieb sowie Sonn- und Feiertagsbetrieb vorgesehen. Durch die zusätzliche 4. Zapfinsel überschreitet die Überdachung geringfügig die Baugrenze. Das Tankstellengebäude wird in Fertigteilbauweise innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet. Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans ist das Flachdach nicht mit extensiver Begrünung sondern als Stahlrahmendach mit Spanplattenausfachung und Dichtbahnen geplant. Alternativ soll die Entwässerung des anfallenden Regenwassers der Gebäudedachflächen und der Zapfinselüberdachung in einer Mulde im Grünflächenbereich an der Bundesstraße zur Versickerung gebracht werden. Im Bistro ohne Sitzgelegenheit werden alkoholfreie Getränke ausgeschenkt. Das Speisenangebot umfasst lediglich Convenience-Produkte bzw. tiefgekühlte Lebensmittel wie z.b. Baguette, Pizza, Hamburger, Frikadellen, die im Heißluftofen oder Mikrowellengerät erhitzt werden. Die Nachbaranhörung wurde durchgeführt. Die zuständigen Fachbehörden werden durch die Baurechtsbehörde beteiligt. Von Seiten des Fachbereichs 30 (Straßen) beim Landratsamt und der Straßenverkehrsbehörde bestehen keine Bedenken. Gemeinderat Högner fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, den Kiosk so zu versetzen, dass die Wege von den Zapfsäulen zur Kasse nicht so weit sind. Gemeinderat Bröllos ist der Ansicht, dass die Anzahl der Stellplätze nicht ausreichend sind. Bürgermeister Seibold weist darauf hin, dass die Baurechtsbehörde die Stellplatzproblematik noch nicht geprüft hat. Gegen das Baugesuch können bauplanungsrechtliche keine Einwendungen erhoben werden. Die Rückstauproblematik geht nicht vom Tankstellenpächter aus, sondern von den eigenen Kunden. Die Gemeinde kann nur Anregungen an den Bauherrn stellen. Nach intensiver Aussprache ergeht der einstimmige 3
Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen unter der Maßgabe, folgende Anregungen sollen durch den Bauherrn geprüft werden. - Auf Grund der Rückstauproblematik sollen Fahrgassen mit Linien markiert werden, um das Chaos zu begrenzen. - Im Baugesuch passen die Ansichten nicht mit dem Lageplan überein. - Die Stellplätze sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. - Die Anbringung eines Lärmschutzes ist zur Wohnbebauung sinnvoller. - Die geplante Überdachung über dem Tanklager ist unklar. Sie steht vermutlich komplett im Weg. 4
TOP 29.3 Errichtung verschiedener Werbeanlagen im Zusammenhang mit dem Neubau einer JET-Tankstelle auf Flst. Nr. 878, Ernst-Ackermann-Str. 4 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Loch-Seele- Ehewiesen 5. Änderung. Für die Werbeanlagen der beantragten JET-Tankstelle wurde ein separater Bauantrag eingereicht. Entsprechend Nr. 9 b des Anhangs zu 50 LBO zählen Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung bis zu 10 m Höhe über der Geländeoberfläche zu den verfahrensfreien Vorhaben und bedürfen keiner Genehmigung. Innerhalb des Bauverbotsstreifens entlang der Bundesstraße dürfen gem. Bebauungsplan keine von der Straße aus sichtbaren Werbeanlagen errichtet werden. Für die Errichtung des Preismastes in diesem Bereich ist daher eine Befreiung erforderlich. Nach Aussage der Straßenverkehrsbehörde wird der geänderte neue Standort des Preismastes begrüßt. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 5
TOP 29.4 Errichtung von Werbeanlagen auf Flst. Nr. 5597, Kreidlerstr. 2 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Hellebarten 1. Änderung, der noch nicht rechtskräftig ist. Beantragt wird die Errichtung von verschiedenen Werbeanlagen. Entsprechend Ziffer 9 b des Anhangs zu 50 LBO zählen Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung bis zu 10 m Höhe über der Geländeoberfläche zu den verfahrensfreien Vorhaben und bedürfen keiner Genehmigung. Gemäß Bebauungsplan dürfen innerhalb des Bauverbotsstreifens entlang der Bundesstraße keine von der Straße aus sichtbaren Werbeanlagen errichtet werden. Demnach ist lediglich für den Mast (Position 2) in der Grünfläche im Zufahrtsbereich an der Kreidlerstraße eine Befreiung erforderlich. Nach kurzer Aussprache ergeht bei einer Enthaltung (Gemeinderat Deisinger) Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 6
TOP 29.5 Antrag auf Bauvorbescheid für den Abbruch des ehemaligen Schuh-Verkaufsraumes an der Schillerstraße auf Flst. Nr. 411/1, Oberdorfstr. 24 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans Ortskern II, für den eine Veränderungssperre erlassen wurde. Mit Bekanntmachung im Nachrichtenblatt ist die Satzung am 02.06.2012 in Kraft getreten. Demnach dürfen im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans grundsätzlich keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Gemäß 3 Abs. 3 kann in Anwendung von 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. Aus städtebaulicher Sicht sprechen keine Gründe gegen den Abbruch. Bürgermeister Seibold teilt mit, dass der Abbruch eine sehr deutliche Aufwertung für das Gebiet ist. Die Fläche soll nachher als Garten genutzt werden. Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 7
TOP 29.6 Errichtung einer Fertiggarage auf Flst. Nr. 1991, Uhlandstr. 60 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Unter den Lüssen - 1. Änderung Amselweg. Der Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung wurde direkt beim Landratsamt eingereicht. Aufgrund der Größe der Garage ist die Errichtung grundsätzlich verfahrensfrei. Da die Garage in der Vorgartenfläche liegt, ist für die Erteilung der Befreiung das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Laut Baubeschreibung wird das Flachdach extensiv begrünt. Die schriftliche Zustimmung der Eigentümer der Nachbargrundstücke liegt vor. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmig Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 8
TOP 29.7 Errichtung eines Regenrückhaltebeckens als Pufferspeicherteich auf Flst. Nr. 1626, Wasserackerweg 1 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist daher nach 35 BauGB zu beurteilen. Der Bauantrag wurde gem. 52 LBO im vereinfachten Verfahren eingereicht. Nach 35 Abs. 1 Ziffer 1 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Geplant ist ein rückbaufähiger Pufferteich mit einem Volumen von 1.500 m³ zur Bewässerung mit Regenwasser für den Obstbau. Der umlaufende Wall wird mit heimischen Gräsern, Bodendeckern und immergrünen Pflanzen gestaltet. Die Errichtung eines Zaunes im Böschungsbereich sichert der Teich gegen unsachgemäßes Betreten. Die Beurteilung, ob es sich dabei um ein privilegiertes Vorhaben handelt, liegt in der Zuständigkeit der Fachbehörde, die durch die Baurechtsbehörde am Genehmigungsverfahren beteiligt wird. Nach intensiver Aussprache ergeht der einstimmige Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, unter folgenden Voraussetzungen: a) Es muss sich um ein privilegiertes Vorhaben handeln. b) Die Fachbehörden müssen dem Bauvorhaben zustimmen. c) Die Brunnenentnahme und der Anschluss an den Kanal muss technisch noch geprüft werden. 9
TOP 29.8 Errichtung eines Bewegungsplatzes für Pferde auf den Grundstücken Flst.-Nr. 5062 u. 5063 im Gewann Pfuhläcker Herr Bezner erläutert den Sachverhalt. Für die Errichtung eines Bewegungsplatzes für Pferde im Außenbereich ist eine Baugenehmigung nach 35 BauGB erforderlich. Die Grundstücke befinden sich im unmittelbaren Anschluss an die Hofstelle Schützenpfadhöfe 3. Die landwirtschaftliche Privilegierung muss noch vom Fachbereich Landwirtschaft beim Landratsamt Ludwigsburg bestätigt werden. Der Bauantrag ist am 03.09.2012 eingegangen. Die Nachbarbeteiligung nach 55 LBO wird noch durchgeführt. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 10
TOP 30 Errichtung einer Aussichtsplattform in Zusammenarbeit mit der Weingärtner Stromberg-Zabergäu eg und dem Obstbauverein Kirchheim eg - Hierzu begrüßt Bürgermeister Seibold Herr Braun, Ortsbauernverein, Herr Händel und Herr Heuft von der WG - Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt. Bereits in einer vorangegangenen Sitzung des Gemeinderats wurde kurz darüber gesprochen, ob und in welcher Form die Gestaltung einer Aussichtsfläche oberhalb der Kirchheimer Steillagen im Gewann Taubenflug/Guthansen möglich ist bzw. die Unterstützung der Gemeinde findet. Hintergrund dieser Überlegung ist eine gemeinsame Anfrage damals noch der Strombergkellerei eg und des Obstbauvereins Kirchheim eg mit dem Ziel, eine Fläche zu schaffen, die zum einen eine schöne Aussicht bietet, zum anderen aber auch ein Bewusstsein für die Probleme und die Besonderheiten des Steillagenweinbaus schafft. Bei der ersten kurzen Diskussion im Gremium wurde die Idee zwar grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig aber auch die Frage nach alternativen Standorten, zum Beispiel im Bereich der Festwiese oder im Bereich des Entenfutterplatzes, gestellt. Schon damals wurde vorgeschlagen, die Diskussion gemeinsam mit Vertretern der Kellerei und des Obstbauvereins im Gremium fortzusetzen und hierbei insbesondere auch die Ideen zu konkretisieren. In der Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses werden deshalb voraussichtlich die Herren Heuft und Händel von den Weingärtnern Stromberg-Zabergäu als auch Herr Braun vom Obstbauverein teilnehmen, um die Ideen und Überlegungen zu diesem Standort zu erläutern. Außerdem wird in der Sitzung eine erste Skizze präsentiert, wie eine Erlebnis- und Aussichtsfläche in diesem Bereich (aber auch in vergleichbarer Form, gegebenenfalls an einem anderen Standort) aussehen könnte. Bei dieser ersten Beratung geht es vor allen Dingen darum, gegebenenfalls ein grünes Licht für ein solches Projekt zu erhalten, im Anschluss daran wäre es dann erforderlich, die Details der Planung, die Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden und selbstverständlich auch die Frage einer Kostentragung zu klären. Wolfgang Händel von der WG ist der Ansicht, dass die Steillagen einzigartig sind und belebt werden müssen. Es steht auch die Frage im Rau, wie die Bewirtschaftung in den nächsten Jahren aussieht. Durch eine Aussichtskanzel soll auf die Steillagen und die schwierige Bewirtschaftung aufmerksam gemacht werden. Herr Heuft erläutert, dass ein Ausschank seit Jahren im Zweifelsberg in Brackenheim stattfindet. Wichtig ist hierbei die Verbindung mit der Natur und dass der Aussichtspunkt nur zu Fuß erreichbar ist. Die WG hat mit Kirchheim insgesamt 30 ha Steillagen, die in der Vermarktung eine sehr wichtige Rolle spielen werden. Die WG möchte das Thema Wein und Steillagen stärker in die Werbekonzeption mit aufnehmen. Es soll ein kleiner Ausschank geben aber keine öffentliche Festkultur. Bürgermeister Seibold teilt mit, es ist so angedacht, dass die Besucher ihre Fahrzeuge an der Obsthalle abstellen und den asphaltierten Weg zur Aussichtskanzel zu Fuß gehen. Der Weg ist barriere frei. Gemeinderat Schneider war früher der Ansicht, dass ein Ausschank unten am Neckar geeigneter sei. Er hat sich aber in der Zwischenzeit überzeugen lassen und findet die Idee gut. 11
Gemeinderat Högner findet die Idee ebenfalls gut und fragt nach, ob die Ortsbauern den mittleren Weg ebenfalls begehbar machen möchten. Herr Braun hält das Konzept für den Tourismus für sehr schwierig, da der Weg nicht komplett durchgängig ist. Gemeinderat Deisinger fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, die Sitzplätze so hoch anzubringen, dass die Besucher über die Weinberge schauen. Herr Heuft teilt mit, dass dies bereits berücksichtigt wurde. Weiter fragt er nach, ob die Bewirtung durch Vereine möglich ist und wie die Finanzierung aussieht. Die Herren bestätigen, das seine gewisse Beteiligung von allen vorhanden sein wird. Wie hoch, das steht bis zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht fest. Gemeinderat Lorenz hält die Idee für gut und befürwortet diese. Gemeinderätin Schemminger fragt nach, ob Toiletten, Wasser und Strom vor Ort zur Verfügung stehen? Herr Heuft teilt mit, dass keine öffentliche Festkultur erschlossen wird. Es sollen mehrmals im Jahr kleinere Weinproben durchgeführt werden und für Wanderer ein Rastplatz geschaffen werden. Bürgermeister Seibold teilt mit, wenn alles planmäßig läuft, soll die Einweihung an Himmelfahrt 2013 zusammen mit den Sportanglern stattfinden. Nach intensiver Aussprache ergeht der einstimmige Einer Durchführung wird grundsätzlich zugestimmt. 12
TOP 31 Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: Bebauungsplanverfahren "Altstadt" der Stadt Bönnigheim Der Gemeinderat der Stadt Bönnigheim hat am 26.04.2012 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans Altstadt beschlossen. Hierzu kann die Gemeinde Kirchheim am Neckar als Nachbargemeinde gemäß 2 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bzw. als Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB Stellung nehmen. Beigefügt ist der Übersichtsplan Bebauungsplan Altstadt. Falls gewünscht kann bei der Verwaltung auch der Textteil und die Begründung angefordert werden. Ein kurze inhaltliche Erläuterung ist in der öffentlichen Sitzung vorgesehen. Die Planungen werden zur Kenntnis genommen. 13
TOP 32 Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: Bebauungsplanverfahren "Traminer" - Änderungen westlich der Lindenstraße" der Stadt Bönnigheim Der Gemeinderat der Stadt Bönnigheim hat am 14. Oktober 2011 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes Traminer im Bereich westlich der Lindenstraße, im Rahmen des sogenannten Vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch beschlossen. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sollen individuelle Bauvorhaben hinsichtlich Gebäudehöhenfestsetzung, Dachform und Neigung zugelassen werden. Nach 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB i.v. m. 4 Absatz 1 BauGB sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind möglichst früh am Verfahren der Bauleitplanung beteiligt werden. Die Nachbargemeinden sind ebenfalls über die Planungen zu unterrichten. Es besteht die Gelegenheit, zur Änderung des Bebauungsplans Stellung zu nehmen. Sofern Aufgaben der Gemeinde berührt werden kann zum beiliegenden Planentwurf bis spätestens 24. September 2012 schriftlich Stellung genommen werden. Bauplanungsrechtliche öffentliche Belange der Gemeinde Kirchheim am Neckar werden durch die o.g. Bebauungsplanänderung offensichtlich nicht berührt. Die Planungen werden zur Kenntnis genommen. 14
TOP 33 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss Baugesuch Fußballverein Bürgermeister Seibold gibt bekannt, dass ein Baugesuch des Fußballvereins heute eingegangen ist. Die formale Beratung erfolgt in der nächsten Sitzung. Der Verwaltungs- und Bauausschuss nicht dies zur Kenntnis. Zur Beurkundung: Verwaltungs- und Bauausschuss: Vorsitzender: Schriftführer: 15